253. Rudolf II. poroučí komoře dvorské ve Vídni, aby návrhy slezskou komorou předložené v příčině hojnější výroby sanýtru v Čechách, na Moravě a v Slezsku spolu s radou válečnou uvážila a dobré zdání své podala.
V ŘEZNĚ. 1594, 30. června. — Součas. opis v cak. společ. arch. financ, ve Vídni. Böhmen. Gedenktrach 1594—95.
Ihr werdet hievor in Gehorsam vernommen haben, welchermassen wir mit Anrichtung des Saliterwesens in unserer Krön Beheimb, sowohl Markgrafthum Märhern und Fürstenthum Oberund Niederschlesien im Werk sein, damit man zu jetzigen Kriegsnöthen mit der Nothdurft versehen sein mug. Wann uns dann unlängst von unserer Kammer in Schlesien auf die von uns anbefohlene und durch unsern Rentschreiber zu Troppau Kasparn Weidner verrichte Besichtigung der Saliterhütten in Schlesien, wie auch auf den hungrischen, österreichischen und mährerischen Granizen bald auf einander bei verwahrte zwen unterschiedliche ausführliche Bericht samt gedachtes Weidners beigeschlossener Relation zukommen, als haben wir für ein Nothdurft gehalten, die Sachen durch euch, sowohl unsere Kriegsräth auch berathschlagen zu lassen. Befehlen euch demnach gnädiglich, ihr wollet ermelte der schlesischen Kammer Bericht sammt des Weidners Relation von Punkt mit gedachtem unserm Kriegsräth erwägen und berathschlagen, folgends uns dessen wie auch euer gehorsams Gutachten aufs fürderlichist als möglich darüber zukommen lassen, weil periculum in mora und damit wir dies Wesen zeitlich also bestellen lassen mügen, auf dass man künftige Jahr mit der Nothdurft Pulver zum Kriegswesen versehen sein müge.
Dabei wollet aber insonderheit auf folgende Punkt alles Fleiss bedacht sein und die in Acht nehmen: als erstlich, nachdem die schlesischen Kammer in ihrem ersten Bericht vom 8. Martii jungst hin vermüg des dritten Punkts der gehorsamen Meinung ist, dass dem Weidner auch die Saliterhütten auf den österreichischen Gränzen untergeben, wie auch in ihrem andern Bericht vom 1. dies Monats auch im dritten Artikel dahin gehet, dass zu dem schlesischen Saliterwesen der Saliter, so an der Grauitz in Märhern, als zu Sternberg, Olmütz, Neustadt, wie auch in Hungern zu Sylerin an der Jablunker Granitz zum Pulvermachen zu einer Beihilf genommen werden solle, was sich diesorts füglich thun werde lassen, daneben auch Erkundigung einziehen, auf was Weg das Saliterwesen in Oesterreich derzeit angeordnet und uns dessen neben euerem Gutbedunken, ob und was etwo nach Gelegenheit jetziger Laufe darzu zu ver[an]lassen, zugleich in Gehorsam berichten.
Die übrigen in den Relationen und der Kammer Bericht begriffenen Punkt betreffend, als dass dem Weidner und andern vom Centen Pulver 7 Gulden rheinisch zu machen gegeben, zu Troppau in Schlesien und Auspitz in Märhern Saliterkammern angericht, wie auch Pulvermühlen erbaut, item dass der Saliter in Schlesien und auf der Granitz in Märhern aus denen durch die Kammer und dann Weidner angezeigten Ursachen um 12 Thaler angenommen, in Märhern zu Brunn, Znaim, Krummau, Brittlag, Retz, Haugsdorf und Nikolsburg die eingerissenen Unordnungen abgestellt, dass auch in Oesterreich, Mährern und Schlesien eigne Zahlmeister zu desto mehrer Befurderung des Wesens bestellt und behalten werden sollen, und was deren Punkt mehr sein, die wollet gleichsfalls mit dem Kriegsräth alles Fleisses berathschlagen und uns über ein und den andern mit Gutachten ausführlichen berichten. Entzwischen thun wir bei gedachter unserer schl&sischen Kammer die gnädigiste Verordnung, dass nichtsminder alle Saliterhütten so viel inüglich wieder angericht, der Saliter, so gemacht wird, aufgekauft und also dies Wesen der Orten in allweg befördert werden solle. Wie dann auch ihr eueres Theils mit dieser euch anbefohlenen Berathschlagung nit säumen wollet. Wollten wir euch im Gnaden mit verhalten, und ihr vollbringt daran unsern gnädigen gefälligen Willen und Meinung. Geben Regensburg den letzten Juni anno 1594. An die hinterlassene Hofkammer zu Wien.