246. Jízdný lid válečný z království Českého v polním ležení před Ostřihomem líčí hraběti Šebestianu Šlikovi, jakožto nejvyššímu, nouzi a bídný stav svůj i žádá za přímluvu k arciknížeti Matyášovi, aby jim strádajícím celý zadržaly žold vyplacen byl, sice že déle nemíní sloužiti jiným na posměch, nýbrž hotovi jsou vytrhnouti s praporci vlajícími a domáhati se zaplacení.

V POLNÍM LEŽENÍ PŘED OSTŘIHOMEM. 23. června 1594. — Současný opis v místodržitelském archivu král. Českého.

Militare 1566—1602.

Wohlgeborner Herr Graf, gnädiger Herr Obrister! Euer G. können wir als deroselbten untergebne und befohlene Mitreiter neben Erbietung unserer jederzeit bereitwilligsten Dienste abermals aus höchster und äusserster Noth gezwungen schriftlichen anzulangen nit umbgehen, und fügen E. G. hiemit dienstlich zu vernehmen, dass wir, dofern unsere hart und wohl erdiente vollkömmliche richtige Bezahlung uns nit vor voll und ohne Abgang erfolget, uns nit können noch wollen mustern lassen, ansehend, dass unser Gesind, dessen wir nit gerathen mögen, bald anfangs, dann auch in diesem Lager und noch heut bei Tag nit allein haufenweis entlaufen, sonders auch theils mitsambt den Pferden entreiten, darzu sie doch die grosse Noth, Hunger) und Kummer treibet, denn Euer G. selbst gnädig erachten können, wie sie itziger Zeit, nachdem sie Wintei und Sommer in einem Kleid gesteckt, mit Kleidung und sonsten staffiert sein können, denn theils mit einem Stiefel, theils auch bloss und fast ohne Schuh, sonder Sporen auf die Wacht ziehen, und also andern Reitern, so neulich ankommen, zum Spott sein müssen, dass wir also (wie wir mit Gott bezeugen) ohne Verletzung unsers Gewissens und der Röm. Kais. Mt. merklichen Unkosten länger nit zu dienen wissen, sondern bitten und begehren zum allerhöchsten und dienstlichsten, Euer G. wollen bei dem Herrn Feld marschalch gnädig intercedieren, damit Seiner G. bei Ihr Fürstl. Durchlt, unserem gnädigsten Feldherrn, unser Noth und höchste Beschwer neben Erzählung allerhand Ungelegenheiten, so hieraus ihren Anfang nehmen möchten, zu gnädigster Bewegund Beherzigung unbeschwert nothdürftig anbringen wolle. Denn wir, so wir nur mit 3 Monat sollten abgewiesen werden, das, so wir hin und wieder aufgeborgt, kaum zahlen, will geschweigen, dass wir unser Gesind kleiden und ihnen ihre härtiglich verdiente Besoldung reichen und geben können. Hierzu ist auch die allzuhohe Tax allerlei Victualien uns zum höchsten beschwerlich, ja unterträglich, weil uns bewusst, dass Ihr Fürstl. Durchlt. allbereit gnädigst die Tax in leidenlichen Werth gefertigt, welchen wir nochbishero zur Publicierung nit erwarten mögen. Von weme sie aber zu unserm und gemeinem Kriegsvolk verderblichem Schaden bishero hinterzogen, stellen wir an seinen Ort und müssens Gott und der Zeit befehlen, indem wir alles, so wir anfänglich im ziemblichen Werth bekamen, anitzo in doppeltem und dreifachen Geld nit erzählen können. Müssen also dasjenige, so uns und zuvor unsern Eltern und uns selbst blutsauer worden, im Brod, und dann die Boss in Habern verfressen. Ist also zu besorgen, dass wir, die wir durch Gottes gnädigen Schutz vor Krankheit und anderm Unfall behütet und erhalten werden möchten, zu äusserster Schmach, Hohn und Spott einer ganzen löblichen Landschaft und Königreich, auch unser selbst und der Unseren wiederumb zu Fuss anheimbs arm und elend tanzen müssten. Derowegen nochmals unser embsiges und flehenlichs Bitten, Euer G. es dahin gnädig richten wollten, damit wir mit Gnaden abgedankt und unser ordentliche und gebührliche Zahlung uns richtig gereicht werden möchte, auf dass wir nach Abdankung mit Gesind und anderer Nothdurft wiederumb staffiert ein jeder seiner Gelegenheit nach sich aufs Neue brauchen lassen könne, und wir nit also uber einen Haufen sterben und verderben müssten. Denn der mehrer Theil der Unserigen uns das täglich jämmerlich Sterben des armen Gesinds auch vieler guter ehrlicher Leut, so sie ohn alle Rettung hilflos dahinsterben lassen müssen, dermassen imaginirt und eingebildet (weil wir nichts bessers zugewarten haben), dass wir länger nit zusehen oder dienen, auch unser Gewissen nit bewahren können. Seind derwegen endlich dahin entschlossen, wofern unsre Bezahlung uns nit unzergänzt gereicht werden sollte, mit fliegenden Fahnen alldahin zu verrücken, wo wir unser Bezahlung zu suchen und ohne Zweifel wüssten zu finden. Halten auch nit darfür, weil wir unser Noth so vielfältig geklagt, dieselbe auch augenscheinlich jedermann bewust und am hellen Tag, uns mit Billigkeit etwas zugemessen werden könnte, sintemal (wie gemelt) so klar als der Sonnenschein, wir unser Stell (wegen Mangel Gesinds, und allerhand Euer G. wolbewussten Angelegenheiten) nit zu vertreten wissen, können, noch mögen; zweifeln auch nit, wann Ihr Fürstl. Durchlt. unser gnädigister Feldherr, gnädigstes gründlichs Wissen haben sollte (welchs durch den Herrn Feldmarschalch deroselbten füglichist kann referiert und fürbracht werden), wie es mit uns und diesem unserm Regiment ein Beschaffenheit hätte, sie uns nit aufhalten, sondern in gnädigster Betrachtung der grossen vergeblichen Unkosten auch tödlichem Abfall vieler ehrlicher Leut, so noch erhalten werden und hernachmals sich brauchen lassen könnten, vielmehr zur Abdankung gnädigst befördern würden.

Solches Euer G. wir in aller Dienstwilligkeit hochnothdringend fürzubringen nit Umbgang haben können, der unzweifenlichen Hoffnung und tröstlichen Zuversicht, Euer G. diese Sachen mittlen helfen werden, damit unsere Bezahlung neben Abdankung uns ehist erfolgen möge. So seind wir sambtlich und ein jeder insonderheit Euer G. angenehme und gefällige Dienste zu erzeigen williger als willig. Euer G. göttlicher Bewahrung befehlend. Geben im Feldlager vor Gran den 23. Junii anno 94

Euer G. dienstbefliessne befohlne und untergebne Mitreiter sambt und sonders.




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