235. Císař Rudolf II. nařizuje radám komory české, aby pilně o půjčky peněz se starali, zejména s Loketskými o půjčku 20.000 tolarů, které prý v zásobě mají, vyjednávali, kterážto částka určena jest, aby spolu s 10.000 tolary berně kraje Chebského vynaložena byla na zaplacení dluhu 50.000 tolarů Jáchymovi z Kolovrat, presidentu komory české, na panství Loketském zapsaných.
V ŘEZNĚ, 1. června 1594. — Současný opis v c. a k. společ. archivu finančním ve Vídni, "Böhmen, Gedenkbuch
Wir wollen euch in Gnaden nicht verhalten, dass wir gnädigist gern sehen, dass der edel unser Rath, beheimischer Kammerpräsident und lieber Getreuer, Joachim Herr von Kolowrat, seiner noch hinterstelligen 50.000 Thaler, damit er auf die Herrschaft Elbogen von uns verwiesen, aufs ehist bezahlt würde, darzu wir dann unter Anderm die 10.000 Thaler, so die von Eger anjetzo für ihre Contribution gehorsamist bewilligt, vermeinen, wie euch dann dieser Sachen halber, was ihr mit gedachten von Eger weiter handien sollet, ein sonderbarer Befehl von uns zukommt. So ist uns auch hievor glaubwürdig fürkommen, dass die von Elbogen 20.000 Thaler Baargeld beisammen liegen haben sollen, dessen gründlichen Bericht und Wissenschaft ihr euch wohl zu erkundigen werdet wissen. Da wollet nun, wie hiemit unser gnädiger Befehl ist, alles Ernsts mit gedachten von Elbogen handien, dass sie uns die 20.000 Thaler, auch do sie ein Mehrers hätten, darleihen und mit Haupt-summa und Interesse auf die Herrschaft Elbogen verwiesen werden, doch dass uns dieselb in Händen bleib, dann wir ihnen die noch zur Zeit nit einzugeben gedenken. Welche 20.000 Thaler, oder was also bei ihnen erhandlet würdet, wir gleichsfalls zu gedachtes unsers Raths und Präsidenten Contentierung zu gebrauchen vermeinen.
Also wollet auch sonsten allen müglichisten Fleiss fürwenden, Geld zu erhandlen, damit er seiner völligen Summa bezahlt werden künne, wie wir dann eures gehorsam fürderlichen Berichts, was ihr also hierin fürnehmen, handien und verrichten werdet, darinnen ihr dann keineswegs säumen sollet, gewärtig sein wollen. Daran vollbringt ihr unsern gnädigen gefälligen Willen und Meinung. Geben Regensburg den 1. Juni, anno 1594.