152. Majdalena z Lobkovic prosí císaøe Rudolfa II., aby manželi jejímu odpustil a statky jí náležející nezabíral.

V PRAZE. 1593, 21. prosince. — Original v archivu minist, vnitra ve Vídni. Svaz. "Böhmen IV, M, 3."

Allergnädigister, grossmächtigister unüberwindlichister Römischer Kaiser, auch zu Hungern und Beheimb etc. König etc. Allergnädigister Herr! Unterthänigist, demüthigist und mit hohem Betrübnuss habe gesteriges Tages E. Kais. Mt. allergnädigisten Befehlich, dass auf fernere Anordnung E. Rom. Kais. Mt. ich meine Güter abwesend meines lieben Herrn sequestersweise abtreten soll, mit gebührender Reverenz empfangen. Und ob ich wohl E. Kais. Mt. unterthänigist zu gehorsamben mich schuldig erkenne, so kann ich doch hochdringender meiner äussersten Noth nach höchstgedacht E. Kais. Mt. nachfolgender Gestalt mit Grund der Wahrheit, wie es umb ermelte Gütei beschaffen, soliches unterthänigist und demüthigist zu berichten nicht umbgehen, durch Gott bittende, E. Kais. Mt. die wollen darab kein ungnädiges Missfallen tragen, sondern vielmehr sich auf mein unterthäni-gistes hochnöthigistes Supplicieren allergnädigist erzeigen. Nätnblich, soviel erstlich den Zbirow belanget, so ist derselbe dermassen mit Schulden beladen gewesen, dass er meinem Herrn, weil der-selbige nach seines Herr Vaters seeligen Tode uber vierundzweinzig Tausend Thaler über die Schulden nicht gehabt, zu erhalten unmüglich gewesen wäre, darumb ich dann denselbigen vor zwölf Jahren umb zweiundsiebenzig Tausend Thaler von ihme hab erkauft, welichen Kaufbrief denn der oberist Landschreiber Herr Spanowsky, desgleichen der Herr Seydlicz und E.Kais. Mt. gewesener Procurator. Herr Wostrowecz seeliger, bezeuget und mit ihren Handschriften und Siegeln bestätiget,

Zum andern habe E. Kais. Mt. ich die Herrschaft Trentschin abgetreten, auf welcher ich fünfundsechzig Tausend Thaler gehabt, die mir dann durch etzliche Abteien dieser Krön Beheimb, welches sich in der Landtafel klärlich befindet, versichert worden; und als ich mich durch einen Kämmerer in die gemelten Klöster habe können einführen, haben E. Kais. Mt. mir das Schloss zu Brüx samt allen desselbigen Ein- und Zugehörungen in einer gewissen Summa in Abschlag obbemelter fünfundsechzig Tausend Thaler meinem Herrn an meiner Statt abgetreten und erblich zukummen lassen, welches dann mein Herr im einundneunzigisten Jahr hernach mir mit der Landtafel wieder übergeben, den überigen Rest aber zu Erfüllung der fünfundsechzig Tausend Thaler haben E. Kais. Mt. lassen auszählen, und darvor habe ich Mertensdorf und Nizieboh zusambt derselben Nutzungen wiederumb von dem alten Herrn Heinrich von Kurzpach erkauft. Rzedhoscht hab ich auch gekauft umb fünfzehen Tausend Thaler, daran bin ich noch schuldig acht Tausend Thaler nach Befindung des Kaufbriefs bei der Landtafel.

Betreffend aber die Felixburg, allergnädigister Kaiser und Herr, hält sich darmit also: Erstlich wegen vier Tausend Thaler Schuld darauf hat sich mein Herr lassen einführen und hat sich hernach gar nahend noch bei drei Tausend Thaler andere Schuld darauf gefunden. Hat nun mein Herr die vier Tausend Thaler nicht wollen entrathen, so hab ich solche Schulden auch müssen abtragen und darüber allen meinen Schmuck und Silbergeschirr, so ich nach meiner lieben Frau Mutter und Schwester seliger Todesfall ererbet gehabt, bei Meysel und anderen Juden versetzen und lange Zeit mit jüdischem Wucher verzinsen müssen, bis so lang ich aus meinen ungerischen Einkumben dasselbige wieder bezahlet und das Meine eingelöst hab.

Aber das Klostergut von dem Herrn Hasen antreffend, ist soliches um fünfundzweinzig Tausend Thaler erkauft und darauf sieben Tausend Thaler bezahlet worden; Rest noch zu bezahlen achtzehen Tausend Thaler seinen Gläubigern. Und diese Güter allesamt, wie sie genennet worden sein und ich dieselbigen meinem Herrn an meiner Statt von meinem Geld zu kaufen und zu bezahlen die Ehre gegünnet und ihm als meinem Haupt und Herrn darinnen zu handeln und zu wandeln verstattet, hat gedachter mein lieber Herr mir als mein Eigenthumb zusambt seinen eigenen und von seinem Herrn Bruder Herrn Johann von Lobkowicz seligen aufgeerbten Gütern einstheils (und auf wejichen allen miteinander noch über sechzig Tausend Thaler Schulden zu bezahlen haften und stehen) aus Lieb und Gnaden hinwiederiimb mit der Landtafel verschrieben und abgetreten, einstheils vor etlichen Jahren und einstheils heraacher, ehe wenn sich dieser Handel mit meinem lieben Herrn angefangen.

Wann dann allergnädigister Kaiser und Herr ich mit Gott bezeuge, dass diesem allem wie erzählt, eigentlich und also, auch anders nicht zu erweisen ist, E. Kais. Mt. ich auch der angebornen kaiserlichen Gnade und milden Güte weiss, dass sich dieselbige zu aller und jeder Zeit armer, elen der, betrübter und verlassener Leut herzlich erbarmet und angenumben haben, sowohl auch denVer- schuldten als den Unschuldigen gerne verzeihen und vergeben, auch niemands, der Hilf und Trost zu E. Kais. Mt. gehabt oder begehret hat, verlassen, noch ihnen etwas eingezogen: als komme zu allerhöchstgedachter E. Rom. Kais. Mt. ich armes, elendes und von aller Welt verlassenes betrübtes Weib abermals und fliehe von derselben Gerechtigkeit auf E. Rom. Kais. Mt. grosse Barmherzig keit, umb Gotteswillen bittende, meinem liehen alten Herrn gnädigist zu verzeihen, auch mich und meine arme Kinder derselben allergnädigisten Güte und kaiserlichen Gnade empfinden zu lassen, indem Sie nicht zugeben, mich von meinen eigenthümlichen Gütern zu verstossen und dieselbigen sequestersweise ganz unschuldiger Weise abzutreten, sondern vielmehr bei meinen erkauften und in der Landtafel einverleibten Gütern mich zu erhalten und allergnädigist zu schützen, damit ich mit meinen armen Kindern, welche noch unerzogen, nicht in äusserste Noth und Verderben gerathen möge. Solches umb E. Rom. Kais. Mt., als meinen allergnädigisten Herrn und Kaiser, mit meinen einfältigen Gebet sambt meinen unerzogenen kleinen Kindern zu erbitten, will ich bei Tag und Nacht in kein Vergessen stellen. Zu welichen kaiserlichen Gnaden ich mich zum allerunterthänigisten und gehorsambisten befehlen thue. Datum Prag am Tage S. Thomae des Apostels im dreiundneunzigisten Jahr.

 

E. Rom. Kais. Mt. unterthänigiste, gehorsambiste und betrübte

 

Mandalena von Lobhowicz geb. Gräfin von Salm.









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