102. Purkmistr a rada města Chebu poučují vyslaného svého v Prase doktora Bartol. Fuchsia, jak by dále jednati měl v příčině uklizení sporů se sousedním markrabstvím a v příčině zrušení cla pomezního.

1593, 20. září. — Original v archivu města Chebu, skříň A. II., svaz. 10.

Unser freundlich Dienst zuvor, ehrenfester und hochgelahrter Herr Doctor, gutei Freund!... Und betreffend unser jungst euch zugefertigtes Schreiben wegen der Personen, so in der markgräfischen vorstehenden Commission zu Commissarien zu eligiren, haben ihr unser Gemüth vorstanden und wissen dieselben durchaus nit zu vorbessern, do sie von Ihrer Kais. Mt. hierzu deputirt. Wie in der Sollicitation aber zu vorfahren, ist unser Gemüth nit, solche in totum fallen zu lassen; allein weil des hierin erwählten Herrn Obmanns Ihrer Hochfürstl. G. unzeitiger Tod mit eingefallen, erachten wir das also ferner vor sich müsse innen gehalten werden, wie dann sonders Zweifel Ihre Kais. Mt. hochermeltes Fürsten von Würtenberg tödtlicher Abgang wird wissend sein, und daher die Vorgleichung eines andern Obmanns zwischen hochermeltister Ihrer Kais. Mt. dann Ihrer Churfürstl. G. Herrn Markgrafen fürgehen muss, ehe man zur Commission geschritten, das ihr dann zu dem Mal durch ein kurz Memorial bei der Kanzlei zuförderst höchstgedachtist Ihrer Kais. Mt. unterthänigist anzubringen werden wissen.

So finden [wir] aus der erschrecklichen Zeitung, so ihr uns wegen des Türken zugeschrieben, dass dieselbe diese und andere unsere Sachen nit wenig hindern und stecken werden. Gott schaffe es alles zum besten. — Die Zollsach belangt, vornehmen wir, dass ihr etzlicher Massen, wie jederzeit beschehen, gute Vortröstung, allein der Vorzug ferner, sonderlich Ihrer G. des Herrn Praesidenten euch angemelten Bescheid nach, zu fürchten. Nun könnten und müssten wir uns leicht ferner wie bis hero gedulden; allein ist uns dies beschwerlich, dass nichts wenigers die Bürgerschaft anitzo den Zoll von allen Sachen, so aus der Stadt vorkauft, geben müssen, das hie vor niemaln so ernstlich vorgenommen, und darumben zu fürchten, do es sich mit der Resolution sollte vorweilen, der Zoll interim in sein esse gebracht und doher kein Aufhören zu erlangen, und uns ferner objicirt werden möcht, wie itzo beschieht, dass durch Reichung des Zolls wir uns unsers Eechtens und Privilegien begeben. Setzen wir uns dann darwieder, so kann uns solches leicht vor ein Ungehorsam gedeut und darbei andere Gefahr zuzogen werden. Doher wir, weil es sich also vorweilt und interim allerlei zuwider unsern Privilegien angeordnet, in Sachen ganz irrig. Wie dem, wann ihr die Sachen noth- durftig innen, werden ihr das, so sich gebührt, weitei vorzunehmen wissen... Datum den 20. (10.) Septembris anno 93.

 

Burgermeister und Hath der Stadt Eger.






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