90. Někteří poddaní ve vsi Stokově žádají Adama Chenica, faráře a děkana Tachovského, aby na ně mimo obvyklé roboty a dávky neukládal nových břemen, jinače že by museli si stěžovati při arcibiskupovi Pražském.

1593. 17. července. — Original v archivu arcibiskupství Pražského. Recepta ab a. 1590—1593.

Ehrwürdiger, wolgelehrter Herr! Euer Ehrwürden sein in Gehorsamb unsere schuldige Pflicht und unterthänige willige Dienst jederzeit bereit. Wessen wir mit beschwerlichen neuen Aufsatzungen, so zuvorn niemals von keinem Decano oder Pfarrherrn von uns begehrt, als dann Pfarrfeld zu ackern, das erbaute Getreid [auf den] nach der Pfarr zu Tachau zugehörigen Feldern und sonsten abzusehneiden, uns von Euer Ehrwürden will auferlegt werden, und doch die ordentlichen Pfarrregister, dann auch es mit einer ganzen Gemein zu Stockau, ingleichem mit dem Dorf Heiligen Kreutz und Burka [Pirkau] und etlichen Personen in der Stadt Tachau, nit mehr aussagen und mit Überfluss zu erweisen, wir niemals mehr gegeben und auch von Alters hero mehr schuldig, nämblichen die Wiesen auf der Aue zu Tachau wir sämbtlichen umb sonsten abzumähen, dann jährlichen ein ganzer Hof am Geldzins 39 Kleingroschen, 4 Hennen, 20 Eier und ein halber Hof 19 Gr. 3 /2 dn. und zwo Hennen, 10 Eier, herüber uns nichts angemutet. Zuwider aber angehörten langwierigen Gerechtigkeit uns Euer Ehrwürden mit obvernommener Beschwerdnus und mehr Vorfindung zu bedrangen Vorhabens, dass wir aber hoffen, es Euer Ehrwürden und unser armen Leute hohe geistlichen Obrigkeit, die von männig-lichen christlicher Müdigkeit geruhmet, deren je Geheiss, Willen und Meinung nit sei, die ihrigen Underthanen, welche aus Euer Ehrw. an uns Sinnen hieraus äusserstes Vorderben zu gewarten hätten, dessen wir uns zu Euer Ehrw. mit starker Zuversicht getrösten, uns bei mehr erwittenen [sie] Frohn und Zinsen geruglichen verbleiben lassen. Auf dass auch Euer Ehrw. einigen Ungehorsambs uns nit zu beschuldigen noch füglichen zumessen können, etwan einige Geldoder Leibsstrafen aus uns zu erzwingen, haben wir Euer Ehrw. zu zweien unterschiedlichen Malen, als erstlichen durch den ehrbarn Georgen Bayr allein, dann durch den auch ehrbarn Peter Langen und Georgen Bayr, Bartl Clomen von Stockau, in aller Underthänigkeit höchstes Fleišs demutiglichen ersuchen und bitten lassen, bei deme, was unsere Vorfahren und wir zu der Pfarr Tachau gezinset, mildiglichen es auch darbei wenden zu lassen; aber solchs unser nothdringliches Flehen bei Euer Ehrw. Ansehens nicht gehabt, und über das Donnerstag den 12. Monatstag Julii ditz schwebenden Ao. 1593 bei dem ehrbarn und ehrnesten Herrn Franz Wudigker von Hohenstein, anjetzo regierenden Burgermeister der Stadt Tachau, begehrte, wo unser einer zu Tachau anzutreffen, gerichtlichen zu arrestiren und in gefänglicher Verhaftung einzunehmen befohlen, us deme wir wohl und leicht zu vermerken, uns Euer Ehrwürd. zu eurem unfugsambnen Begehren durch schwere und harte Gefängnuss zu benotigen, welches ein jeder Underthan, so weltlicher Obrigkeit unterworfen, der gibt, thut und reicht, was er von Alters zu geben wohl geubiget. Also wollen wir uns nochmals gegen Euer Ehrw., unsern günstigen gebietenden Herrn Seelsorger und Pfarrherrn, hiemit in schuldigem Gehorsamb demutig anerboten haben und durch Gottes und desselben gerechten jüngsten Gerichts willen underthäniglich bitten, über das unserige Vermögen nit zu belästigen, was vor Alters gewesen, es noch darbei verbleiben lassen, damit wir auch unser Getreid, als die Weldtner [sie] auch von dem Felde können bringen, oder endlich daraussen müssen verderben oder umbkommen lassen, das Euer Ehrw. uns nit gönnen, noch Euer Ehrw. von derselben und unser geistlichen hohen Obrigkeit nicht würdet befohlen sein. Do und wann ja nicht anders sein könnte, von Euer Ehrw. bedrohlichen Straf (doch unfügsamb und unverschuldet) gewärtig sein sollen, so hätten Euer Ehrw. uns nicht zu verdenken, wollten dessen auch, so viel immer möglichen, lieber umbgangen haben, unsere erzählte Beschwernussen an Ihr Fürstl. Gnd. den Erzbischof zu Prag, oder in Abwesen Ihrer Fürstl. Gnd. Befehlshabern, als Euer Ehrw. und unser wohlvorgesetzte gnädigste hohe Obrigkeit klagend anzubringen, do uns nit zweifelt, Ihr Fürstl. Gnd. es vor Euer Ehrw. Bedrangnuss in billigem Schutz zu halten.

Das haben wir Euer Ehrw. zum Überfluss und Erhaltung mehrers Glimpfs und den uns zugemessenen Ungehorsamb abzuleinen, nich verhalten sollen noch können, eines günstigen und guten Bescheids, darnach wir uns zu richten, mit allerehesten gewärtig. Actum den 17. Monatstag Julii anno 1593.

Euer Ehrw. gehorsame: Hans Bayer, Richter. Thoma Sprungich. Andreas Zerwegkh. Reichholt Bayr und Margaretha, Thoma Cammerers nachgelassene Wittib.




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