51. Jaroslav z Kolovrat, zemský fojt v Dolní Lužici, odevzdává císaři zprávu svých vrchních úředníků,o vyjádření širšího výboru stavů Dolnolužických v příčině obeslání nové schůze zástupců ze zemí koruny České, na které konečné sjednocení o defensí státi se má, a radí, kterak by při této schůzi posavadní spor mezi Horní a Dolní Lužicí v příčině stavění vojska k společné obraně uklizen býti mohl,

V PRAZE. 1593, 14. února. — Originál v archivu rnístodrž. král. českého. L 34 (1590—1599).

Allerdurchleuchtigster u. s. w. Allergnädigster Herr! E. Rom. Kais. Mt. geruhen aus meines Ambtskanzlers an mich Schreiben ingefügt zu vernehmben, welcher Gestalt meine Ambtsbefehlichs-haber E. Rom. Kais. Mt. allergenädigsten Befehl bei dem zusammen erforderten grössern Ausschuss in Niederlausnitz verrichtet, habe mich auch aus zugeschickter Abschrift der Befehlichshaber Relation, die E. Kais. Mt. hiebei in Originali genädigst zu empfahen, worauf die Stände des grössern Ausschusses in Sachen die Defensionsordnung betreffende geschlossen, ersehen, und erscheinet daraus, dass der Ausschuss furnehmblich darauf gedrungen, bei E. Rom. Kais. Mt. in Unterthänigkeit zu befordern, auf dass durch angestallte Commission, ehe zu endlicher Schliessung der Defensionordnung geschritten wurde, zwischen beiden Markgrafthumbern Oberund Niederlausnitz wegen der entsprungenen Ungleichheiten endliche Richtikeit gemacht werden möge, aus Ursachen, da solcher Streitpunkt unerledigt und unverglichen bleiben sollt, könnte auf bevorstehender Beratschlagung und Fortstellung der Defensionordnung durch beider Markgrafthumber Abgesandte nichts endlichs geschlossen oder eingewilligt werden. Nachdem aber die Commission bis zur Stund nit verordnet und nachblieben und ich vor mein Person, der ich ad partem mit den Furnehmbsten zu handien versucht, allreit soviel vermerkt, dass die Niederlausitzer mit den Oberlausitzern dieses Punkts halber sehr strittig: so ist mit nichten zu hoffen, dass einige Commission glimplich etwas erhalten oder erhandlen wird. Und in Fall gesetzt, wo gleich vor Commissarien welche Vergleichung folgen wurde, trag ich doch wiederumb die Beisorge, solche beständig nit verbleiben und dannenher das höchst nothwendige Werk der Defensionordnung zu Verzug gerathen möchte.

Derwegen die unvermeidlichst Nothdurft erfordert, dass dieses Werk nit auf Schrauben gesetzt, besonders in einen eigentlichen und gewissen Bestand, darauf sich E. Kais. Mt. neben den einverleibten Landen aufm Fall der Noth sicherlich zu verlassen, gebracht werde, und meines gehorsamsten Bedenkens könnte solche Vergleichnus eben zu der Zeit, wann E. Kais. Mt. wiederumb von neuen die obberuhrt Defensionordnung berathschlagen und fortstellen lassen werde, am allerfüglichsten beschehen. Allein E. Kais. Mt. geruhen den Ständen beider Markgrafthumber insonderheit dieses ernstlich einzubinden, wann sie aus ihrem Mittel Personen deputiren und hieher abordnen werden, dass sie ihnen soliche kräftige Vollmacht auch mitgeben sollten, Macht und Gewalt zu haben, auch dieses unerledigten Streitpunkts halber in Vergleichung einzugehen. Auf diesen Fall könnt man alsdann allhier umb soviel emsiger in sie dringen und den gehabten Stritt niederlegen, ader aber, da sie nit wollten, könnten alsdann sie von E. Kais. Mt. obristen Landofficierern und Räthen gehöret und endlich durch einen Abscheid, wie viel jedes Theil an Rossund Fussvolk fortzuschicken schuldig sein soll, von einander gesetzt werden. Jedoch solches alles zu E. Kais. Mt., dero ich mich zu Gnaden allerun-terthänigist befehlen thue, weiteren Nachdenken gestellet. Geben Prag den 14. Februarü a. 93.

Euer Rom. Kais. Mt. Untertänigster

Jaroslav Herr von Kolovrat.






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