370. Rudolf II. komoře české, že na žádost města Norimberka svolil, aby ze zboží, kteréž ze Slezska skrze Čechy se veze a v Slezsku již vycleno bylo, clo v Přimdě vybíráno nebylo.

V PRAZE. 1591, 4. května. - Opis souč. v c. a k. říšsk. fin. arch. ve Vídni sub Böhmen, Gedenkbuch 1590-91.

Wir haben gnädigist angehört und verstanden, was bei uns die Stadt Nürnberg auf beschehenes Anhalten etlicher ihrer Bürger und Handelsleut der ihnen bei unserm beheimischen Grenzzollamt zu Pfraunberg zugemuthen doppelten Zollsbezahlung halber von denjenigen Waaren, so sie aus Polen durch Schlesien und Beheimb verführen und daselbst in Schlesien bereit verzollt haben, intercessionseis gehorsamist angebracht und gelangen lassen, auch was ihr, sowohl unsere beheimische Grenzzollcommissari darauf für Bericht gethan und übergeben haben. Wann wir dann unsere derwegen hievor ausgangene und renovirte schlesische Zollmandata dahin gestellt befinden, dass diejenigen Handelsleut, so in Schlesien Güter laden und in andere Länden verführen, dieselben an den ersten Grenzzollstädten in Schlesien vermauthen, die daselbst davon abgeforderte gewöhnliche Bolleten bei dem Grenzzoll in Beheimb allein fürweisen und darauf alsdann ohne einige fernere Zollreichung mit solchen ihren in Schlesien verzollten Gütern und Waagen frei durchgelassen und passiert werden sollen, welches wir dann dahin gemeint und verstanden, dass sowohl die Ausländer als Inwohner obbemeltes unsers Herzogthums Schlesien solcher doppelten Zollsbezahlung enthebt werden sollen, inmassen dann diese unsere in berührten renovirten Zollmandaten eingeführte Klausel (dass wir unsern Landen und getreuen Unterthanen und sonst männiglich zu sondern Gnaden und Besten über die hievor beschehene Linderung) mit mehrerm besagt und ausweist, uns auch bereit so viel fürkommt, dass auch diesem neuerweckten Disputat allerlei Incommoditäten und Urordnungen sich einreissen und bereit etliche viel Fuhr- und Handelsleut zu Vermeid- und Ersparung dieser doppelten Exaction von den gewöhnlichen Strassen abgewichen, andere Abweg zu merklichem Schaden nit allein unserer gehorsamen Ständ in Beheimb und Schlesien alten gewöhnlichen Brücken-, Wagen- und Rosszöllen, sondern auch zu nicht kleinem Abbruch der Märkt, Städt und Wirtshäuser ihres Gewinns und Nahrung gesucht und für. die Hand genommen haben sollen: als haben wir um erzählter und anderer Ursachen willen solchen Pfrauenbergischen Zoll sowohl bei den Fremden als Inwohnern zur Zeit und auf unser gnädigistes Gefallen dergestalt ab- und einstellen zu lassen verwilligt, dass alle die Kauf und Handelsleut, welche den Grenzzoll in Schlesien als bei der ersten Zollstatt entricht und darüber ordentliche gefertigte Bolleten fürzuzeigen haben werden, der weitere Abforderung des Grenzzolls in Böhmen erlassen werden Sollee, euch gnädiglich befehlend, ihr wöllet derwegee aller Orten die fernere Nothdurft anordnen. Daran beschieht unser gnädiger Will und Meinung. Geben Prag den 4. Mai anno im 1591.




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