351. Jan z Šlejnic, správce zemský v Horních Lužicích, oznamuje císaři, že stavové markrabství Lužického vyslané do Prahy k jednání o defensí vypraví, a že ho prosili, aby připomenutí učinil v příčině jich prohlášení z r. 1587.

V BUDYŠÍNĚ. 1590, 2. srpna. - Orig. v arch. místodrž. král. Česk. L 34, 1590-99.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Allergnädigster Kaiser, König und Herr! Ich stelle gehorsambst in keinen Zweifel, E. Kais. Mt. werden aus meiner unterm dato den 10. Julii dieses gegenwärtigen Jahres unterthänigsten Relation vernommen haben, dass der grösser Ausschuss dieses E. Mt. Markgrafthumbs Oberlausitz zu gebuhrlicher Consultation wegen Abfertigung ihrer Deputierten zur Beforderung des nothwendigen und heilsamen Werks der Defensionordnung auf den 30. Tag nächst abgelaufenen Monats Julii vorschrieben, und kann E. Mt. ferner gehorsambst nicht vorhälten, dass anwesendem verordnetem Ausschuss und Abgesandten von Städten E. Kais. Mt. gnädigstes Begehren mit allem treuen Fleiss von mir angemeldet und sie zu gehorsambsten Vollziehung desselben erinnert worden, darauf sie sich unterthänigst erkläret, sintemal die Herren Stände der löblichen Kron Beheimb, sowohl die aus E. Mt. Markgrafthumb Mähren, nichts weniger die Herren Fürsten und Stände in Schlesien die ihrigen allbereit deputieret, dass auch an Abfertigung ihres Mittels Personen auf E. Mt. gnädigste Insinuation und Eiforderung kein Mangel erscheinen solle, daneben aber bei E. Mt. unterthänigst anzuhalten mich ersucht, damit E. Mt. ihrer der Stände Abgesandten anno 87. den Montag nach Laetare eingewandten Protestation gnädigst indenk zu sein und sich derselben gnädigsten Vertröstung nach in kaiserlichen Gnaden zu erzeigen geruhen wollten, wie E. Mt. aus beivorwahrter ihrer mir in Schriften übergebenen Antwort gnädigst mit mehrem vornehmen werden.

Dies E. Mt. ich zu derselben gnädigsten Wissenschaft untenhänigst zu referiren nicht unterlassen sollen, und thue mich neben E. Mt. gehorsamen Ständen dies Markgrafthumbs zu denselben kaisecund königlichen Gnaden gehorsambst recommendiren und entpfehlen. Datum Budissin den 2 Augusti des 90. Jahres.

E. Röm. Kais. Mt. unterthänigster und gehorsambster Diener

 

Hans H. v. Schleinitz.





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