350. Výbor stavův a měst Horních Lužic oznamuje správci zemskému pánovi ze Šlejnic, že stavové markrabství vyšlou poslance do Prahy k jednání o defensí; připomínají však na prohlášení, kteréž vyslanci jich r. 1587 v Praze v příčině defensí byli podali.

V BUDYŠÍNĚ. 1590, 1. srpna. - Opis souč. v arch. míst. král. Česk. L. 34, 1590-99.

Wohlgeborner, edler Herr Landvoigt, gnädiger Herr! E. Gn. seind unsere treue jederzeit gehorsame Dienste bereit. Und haben von E. Gn. in unterthänigster Reverenz angehört, was Ihre Röm. Kais. Mt., unser allergnädigster Herr, in ihrem Rescript durch E. Gn. den gehorsamben Ständen dies Markgrafthumbs wegen der Defensionordnung gnädigst hat proponiren lassen, als nämblichen, dass, weil die Herren Stände der Kron Beheimb, auch die Herren Stände des Markgrafthumbs Mähren und die Fürsten und Stände in Schlesien zu endlicher Vollziehung des heilsamen Werkes der Defensionordnung ihres Mittels Abgesandten zu Ihrer Kais. Mt. auf derselben gnädigste Abforderung deputiert hätten, dies Markgrafthumb also hierzu die ihrigen gegen Ihrer Kais. Mt. auch deputieren sollten.

Wann dann Ihrer Kais. Mt. die gehorsamben Stände in unterthänigster Treu nach aller Mögligkeit sich zu gehorsamen schuldig erkennen, als wollen sie zwar ihre Abgesandten zu Ihrer Kais. Mt. auf Ihr gnädigst Begehren und Eiforderung abzufertigen sich hiemit gegen E. Gn. auch unterthänigist erkläret und erboten haben; es können aber gleichwohl hierneben die anwesenden gehorsamben Stände dies Markgrafthumbs E. Gn. erkennen zu geben nicht unterlassen, wie dass anno 87. in der zu Praga domals den Montag nach Laetare von Ihrer Kais. Mt. den obgemelten Herren Ständen allerseits gnädigst deputierten und gehaltener Zusambenkunft wes nachdenkliches zwischen den Abgesandten des Markgrafthumbs Ober- und Niederlausitz, solcher Defensionordnung und sonderlich derer doselbsten angedeuten Anzahl Pferde und Fussvolks halber zu bewilligen, furgefallen ist, wie aus unserer Abgesandten domals bei Ihrer Kais. Mt. unvormeidlichen eingewandten Protestation und höchstgelochter Kais. Mt. darauf allergnädigster beschehener Vortröstung mit mehreren zu vernehmen sein wird. Derowegen die gehorsamben Stände dieses Maikgrafthumbs Oberlausitz hierbei nachmals Ihrer Kais. Mt. solchen Punkt, daran diesem Lande nicht wenig gelegen, ferner allergnädigst zu erwägen, unterthänigst bitten thuen, E. Gn. dienstlich anlangende, bei Ihrer Kais. Mt. die gehor°samben Stände dieses NTarkgrafthumbs zu kaiser- und königlichen Gnaden hierüber alles Fleisses zu recommendieren. Solches von E. Gn. vordienen wir die gehorsamben Stände jederzeit wiederumb mit schuldigem treuen Gehorsamb ganz willig. Datum in gehaltenem Ausschuss zu Budissin den 1. August anno 1590.

 

N. N. verordenter Ausschuss vom Land und Städten des Markgrafthumbs Oberlausitz.





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