344. Císař Rudolf II. odesílá komisařům k zvelebení solního obchodu ustanoveným 4000 tolarů, kteréž města Pražská jako zálohu v příčině té byla položila. Zároveň připomíná císař komisařům, aby solním úředníkům v Cmundenu nařízeno bylo podávati úplnější zprávy o tom, v jakém stavu obchod solní se nachází.

V PRAZE. 1590, 26. června. - Opis souč. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni sub Böhmen, Gedenkbuch 1590-91.

Wir haben aus euerem uns vom 8, dies Monats in Gehorsam gethanem Schreiben nachlängs in Gnaden verstanden, wasmassen ihr an der euch anbefohlenen Commission wegen Steckund mehrer Befür derung unsers grossen beheimbischen Kufenhandels herein in die Kron Beheimb bei der wurzen zu Gmunden einen Anfang gemacht und wes sich die von Gmunden wegen Mangels nothwendiger Verlag, als dardurch dieser Handel meistes befördert werden muss, und dann auch ihrer alten Ausständ halber entschuldigt.

wiewohl wir nun mit denen Präger Städten alsbald um Dargebung einer erspriesslichen Summa Gelds und zum wenigisten in die 8000 Thaler euerm Gutachten nach neben Zugemüthführung aller zur Sachen dienstlichen Motiven alles Fleiss Handlung pflegen lassen, so ist doch bei ihnén mehrers zu diesemnal nit zu erhalten gewest, als weil ihnen an dem vorigen noch über 2000 Thaler unbezahlter ausstehen, dass sie sieh endlich bewilligt, jetzt 4000 Thaler darzugeben, die sie dann auch auszahlt, welche wir euch bei unserm hieigen Salzhandler und getreuen lieben Franzen Parmann völlig übersenden und ihr des Wesens angelegenen Nothdurft nach zu gebrauchen, auch darauf sowohl bei denen von Gmunden, als sonsten habender Instruction nach im Handel fortzufahren werdet wissen.

Nachdem wir auch zu wissen vonnöthen, wannenher gedachten von Gmunden ihrem Anzeigen nach der fürgegebene Rest ausständig, als befehlen wir euch gnädiglich, ihr wöllet uns dessen neben Überschickung eines Auszugs specifice berichten.

Ferner können wir euch in Gnaden nit verhalten, obwohl wir in nächstverwichenen 1589 Jahr sowohl bei denen Amtleuten bei der Warzen als denen andern die ernste Verordnung gethan, dass sie uns zu Handgin unserer Hofammer monatliche Auszug, was an ein und das arider Ort jederzeit für ein Anzahl Kufen abgeführt werden, sowohl auch des haaren Gelds, was einkommt und ausgeben wirdet und im Rest verbleibt, überschicken sollen, daraus jederzeit um so viel besser gesehen und wahrgenommen werden könne, woran der Mangel sei, dass doch solcher unserer gnädigisten Verordnung durch unsere Salzamtleut bei der Warzen zu Gmunden nit nachgelebt wirdet, sondern sie allerhand Ausflucht, auch wohl die Unmügliehkeit furwenden, wie sie dann auf unser beschehenes erstliches Auferlegen gleichwohl zwen Auszug auf das ganze verschiene 1589 Jahr gericht, welche besagen, dass im selben Jahr 29.698 Kufen ausgefertigt worden und dann einen andern mit dato 17. Martii dies Jahrs überschickt, darinnen gemeldet wirdet, dass mit Beschluss und Ausgang obermeltes 1589 Jahrs 7217 Kufen mit Beschluss desselben Jahrs im Vorrath verbanden gewest. Dieweil aber ernelte Auszüg nit der Ordnung nach, Wie wir ihnen gnädigist anbefohlen, gestellt und auch durch sie seiderher keiner überschickt worden, so befehlen Wir euch ferner gnädiglich, ihr wöllet ihnen solchen Ungehorsam und Saumsal in unserm Namen nit allein ernstlich verweisen, sondern auch bei ihnen verfügen, dass sie uns die Auszüg monatlich dem fürgezeigten Modo gemäss, sowohl des Salz, was zu Wasser aus der Traun weggefertigt und auch absonderlich den Fuhrleuten, so Victualia zuführen, entgegen geladen Wirdet, wie auch des haaren Gelds gewisslich überschicken und sich weiter daran nicht vermahnen lassen, wie ihr ihnen dann auch ihre vermeinte Entschuldigungen, so sie darwider fürwenden möchten, gebührlich abzuleinen Werdet wissen. Wollten wir euch in Gnaden nicht verhalten und es beschieht an dem allem unser gnädiger Will und Meinung. Geben Prag den 26. Juni anno 1590.

An Maximilian von Männing, Hansen von Hohenwart, Hansen Steinperger und Georg Pirchinger.




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