315. Komora dvorská podává císaøi své dobré zdání o pamìtním spisu svobodného pána Mikuláše Palffyho, kterýmž arciknížeti Arnoštovi navrhoval, aby císaø na nejblíže pøíštích snìních v Èechách a na Moravì žádal vydatnou pomoc na zaplacení pohranièného vojska v Uhøích a na stavbu pevnosti Ujvaru.

1590, 22. února. -. Konc. v c. a k. øíšsk. fin. arch. ve Vídni sub Böhmen, Landtage II.

Allergnädigister Kaiser und Herr! E. Kais. Mt. haben angestern ein Memorial, so Ihrer Fürstl. Durchl. Erzherzogen Ernsten zu Osterreich der Herr Palffy und Ihr Durchl. ferner E. Mt. ubergeben, durch den Herrn Kurzen der Hofkammer zustellen lassen mit Befehlch, dass solches sie die Hofkammer berathschlagen und E. Mt. aufs ehist fürbringen solle. In solchem werden etliche Punkten vermeldt, die E. Mt. im jetzigen Landtag den Ständen proponieren möchten, welche dann die Hof kammer einsehen und in fleissige Berathschlagung gezogen, auch E. Mt. dero Befehlch nach hiemit unterthänigist fürbringt.

Als erstlichen vermeint der Herr Palffy, E. Mt. sollten mit den behemischen und marherisehen Ständen handeln, dass sie ein Hilf zu Erbauung der Vesten Uywar bewilligten, so wollt e noch dies Jahr anfahen mit Steinen zu bauen.

AIIergnädigister Kaiser und Herr! Die Hofkammer hat zurückgesehen, was etwo hievor, do E. Mt. gleiche Begehren an die Ständ der Kron Behem gethan, für Difficultäten moviert worden, und wissen sich E. Mt. unter andern gnädigist zu erindern, da E. Mt. vor etlich Jahren aufs stärkist auf ein dergleichen Baugeld gedrungen, dass letzlich die Herren Landofficier, wie E. Mt. durch die Hofkammer gehorsamist fürbracht worden, sich lauter vernehmben lassen, weil dies ein ansehenlich gross Werk und darein weit uber 100.000 Thaler zu verbauen sein wurden, dass die Ständ hart zu einer solchen stattlichen Bewilligung zu bringen sein, noch die wurden thuen künnen, es wär dann Sach, sie hätten vun den Ständen der Kron Hungern ein mehrer Erläuterung, wie es künftiger Zeit, wann nach dem Willen Gottes die Künigreich von einander kämen, mit dieser Befestigung ein Gestalt dahero haben sollt; dann do Bedenken etwo, dies zu thuen, fürfallen möchten, dass etwo allda auf künftige Zeit den Nachkommenden mit ihrem Geld Schaden und Nachtl aus Hungern erzieglet wurde, und do sie gleich ein kleine Bewilligung thäten, wurde dieselb nichts helfen oder aber auch nit erlangt werden. Welches nun die Hofkammer bei diesem Artikel nit unbillich in Erwägung nimbt, daneben auch dies besorgt, das etwo verschiener Zeit allemal beschehen, dass wann gleich die Böhemen zur Bewilligung bewegt wurden, sie doch dieselb nur aus der Turkensteuer nehmben und also der Gränit entgehen wurde.

Dicit imperator: Man solls diesmal bleiben lassen. - Audiatur votum.

Ferner, allergnädigister Kaiser und Herr, vermeint auch der Palffy, E. Mt. möchten mit den Behmen und Märhern handeln wegen einer mehrere Bewilligung auf die Gränitzen; dann weil bisher die Bewilligungen nit vollkomblich erkleckt zur Bezahlung der bergstädterischen Gränitzen, so sei man ihnen allzeit was hinterstellig und schuldig verblieben, daraus erfolgt sei, dass die Kriegslaut sich beklagt und über dem Nachlass des zwölften Monats sich hoch beschwert hätten. Nun ist E. Mt. erst den 12. Bits Monats auf gleichmässigen Fürschlag, so der Kriegsrath geben, durch die Hofkammer unterthänigist fürbracht worden, weichennassen hievor auf dergleichen Begehren anno 79. dies verursacht worden, dass die Ständ allhie in Beheim und den incorporienen Landen von ihren Hilfen selbst ein Anzahl Reiter aus dem Landadel, uber welche Hehr Lasla Popei Obrister gewest, gen Uywar aufgenomben uni bestellt und daruber grosser Unkosten gangen und doch dem Wesen damit nichts gedient, entgegen aber den ubrigen Gränitzen viel entzogen worden, aus welchem erfolget, dass die Rest und Kriegsschulden nur je länger je grösser worden. Sollte man nun mit dergleichen Begehren jetzt wieder kommen, so wurde es in mehr Weg Irrung und Zerrüttlicheit im Gränitzwesen verursachen, darzu auch hievor, wann durch die Hofkammer mit den Herren Landofficierern tractien worden, diese Beschwer fürkommen, dass die Hungern mit ihren Bewilligungen viel Jahr still gestanden und nichts geben, welches besorglich jetzt auch nit ausbleiben wurde. Dahero nun die Hofkammer darzu nochmalen nit rathen kann, wie es dann E. Mt. auch damals gnädigist eingestellt haben.

Placet imperatori. - Audiatur votum.

Allergnädigister Kaiser und Herr! Es meldet auch der Herr Palffy, dass den Kriegsleuten wegen Bezahlung der Auszug, so ihnen geben werden, durch die hinterlassene Hofkammer zu Bescheid erfolge, es müssten dieselben aus den behemischen und märherischen Resttinten bezahlt werden: derwegen ein Nothdurft sei, dass man mit den Ständen wegen der Restarten handlet, damit die Auszüg dem Kriegsvolk bezahlt werden möchten.

Soviel nun, allergnädigister Kaiser und Herr, diesen Punkt anlanget, da wissen sich E. Mt. gnädigist zu erindern, dass die Ständ von anno 79. bis 83. inclusive ihre Bewilligung zum Land allhie gethan und von denselben Restarten und Raitungen daher nichts geben, sonder bei sich behalten, dabei es auch E. Mt. verbleiben lassen und nichts erhalten, dass also bis auf dasselb Jahr nichts von Resttinten zu suchen; aber seithero wirdet die Ordnung gehalten, dass alle von Restarten und neuen Steuern in Hungern abgeführt und auch darüber richtige Raitung gehalten wirdet, derwegen etwas der Resttinten einzubringen unnoth. So seind in Märhern auch keine Resttinten, dann die Märher ein benanntes als jährlichen 56.000 Thaler reichen. Soviel aber dies anreicht, dass die daussige Hofkammer in ihrem Bescheidgeben auf die Resttinten daut, weiss gleichwohl die anwesende Hofkammer nit, wie sies etwo meinen, sie Bracht aber, weil sie gar anstehen und zu der Bezahlung nit Mittel wissen, sie werden dies allein za einer Antwort dem Kriegsvolk zum besten haben.

Placet imperatori. - Audiatur votum.

Allergnädigister Kaiser und Herr! Gedachter Hehr Palffy vermeint auch, damit das Kriegsvolk zu Ross zu rechter Zeit vom Gras gebracht, des Landvolks Klagen und Beschwerungen wie auch der Türken Einfälle dardurch verhütet werden möchten, dass jederzeit im Juni die Steuereinnehmber in Märhern mit derselben Steuer hinunter kämen und, soweit dieselb gereichet, das Kriegsvolk bezahlen.

Nun verstehet die Hofkammer diesen Artikel dahin, dass der Palffy das allein auf sein Vortl richt. Bishero ist die Ordnung gehalten worden, dass die behemisch und märherische Steuer auf einmal und zugleich hinab geführt und vermüg der Landtagsbeschluss, soweit die erklecklich gewest, austheilet worden, Von solcher Ordnung wird es nochmaln nit mögen genomben werden. Und haben E. Mt. sonderlich auch dies in Acht zu nehmben, was für Schaden die Abtheilung der Länder mit der Bezahlung auf gewisse Ort und Flecken von anno 79. bracht. Und vermeint also die Hofkammer, es werde noch keinen andern weg mit haben künnen, als dass die Abfuhr mit einander beschech, wie dann E. Mt. im nächsten Furbringen gnädigist vernomben, dass bald ein ganze Jahrbezahlung hinab geschickt wirdet.

Placet imperatori. - Audiatur votum.

Beschliesslich, allergnädigister Kaiser und Herr, gehet auch der Palffy dahin, dass E. Mt. von wegen besserer Besehützung der hungerischen Bergstädt und der Gränitzen gen Altensol 50, dergleichen auch gen Karpen 50 Archibusierpferd und dann auch gen Neuhäusel Hundert aufnehmben und zu deren Unterhaltung von den Ständen der Kron Behem 12.000 und den Märhern 6.000 Thaler erlangen möchten, so woll er an unterschiedlichen Orten von Kriegsvolk soviel abthuen, damit dieselben ihr völlige Bezahlung haben sollten.

Soviel, allergnädigister Kaiser und Herr, diesen Punkt belanget, da ist E. Mt. mehrmals unterthänigist furbracht worden, dass man gegenwärtigs E.riegsvolk nit bezahlen kann; sollt nun dessen noch mehr aufgenomben werden, so wurde man mit der Bezahlung auch umb soviel weniger gefolgen können, die Schulden und Ausständ wachsen und die Verwirrung grösser werden. Zu dem, obwohl der Palffy anzeigt, dass etlich Kriegsvolk künnet abthan werden, die da zu Hilf kämen, so kann doch die Hofkammer noch nit sehen, wie und an was Orten das beschehen soll, und müsste der Palffy destwegen nur mehrer Erläuterung thuen, Aber in einer Summa ist nit, wie E. Mt. zu mehrmalen gehorsamist fürbracht worden, zu hoffen, dass diese angedeuten 12.000 Thaler bei den Behemen oder auch die 6.000 Thaler bei den aus Märhern zu erlangen, es sei dann Sach, dass sies an der Türkensteuer abziehen, das aber zu Schaden und Abbruch gereichte, derhalben die Hofkammer auch darzu nit rathen kann. Jedoch stehts bei E. Mt. gnädigisten Willen und Entschluss.

(In margine:) Der Palffy soll vernomben werden, wo und an welchen Orten, auch wie viel Kriegsvolk soll abthan werden.




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