283. Arcibiskup Pražský prosí opětně císaře Rudolfa, aby ho v příčině kollátorského práva proti Loketským přichránit.

1589, 17. srpna. - Opis souč. v arch. arcib. Pr. sub Miss. archiep. Prag. 1586 - 1589.

Allergnädigster Herr! Bis anher habe ich meiner Collatur, mir als obristen Generalmeister der Kreuzherren mit dem rothen Stern und aus habender uralten und dann auch von E. Kais. Mt. zuerkannter Gerechtigkeit zugehörig, auf viel freundliches bei denen von Elbogen Ersuchen, auch auf E. Kais. Mt. ernstlich ergangenen Befehl, so alle von ihnen hintangesetzt worden und gering geachtet, keineswegs geniessen können. Ob mir schon darauf viel gegangen und grosse Unkosten angewendet, ich aber zu dieser Sache zu Erhaltung ruhigen meines Gewissens nicht stillschweigen, mir auch nicht gebühren will, und solches vor Gott sowohl auch vor E. Kais. Mt. nicht verantworten kann, anderer Herren in E. Kais. Mt. Krone Böhmen in Erkaufung Güter Pfarler ab- und einsetzen und Ihrer Collatur gebrauchen; so gelanget diesemnach an E. Röm. Kais. Mt. mein allerunterthänigstes Bitten, geruhen mir auch in Betrachtung der vielfältigen derowean ergangenen kaisellichen Befehle, und keinem nachgelebet worden, als denen von Ellbogen hätte in Gehorsam gebühren wollen, mit meiner obenangezogenen Collatur der Pfarre Elbogen in gebihrender possessio zu handeln und zu verfahren, aus kais. angeborener Mildigkeit allergnädig erscheinen und zu endlicher Abhelfung des Handels, so viele Jahre her nach einander gewährt, den Rath von Elbogen ernstlich und endlich auferlegen, sich auf einen gewissen Tag sammt ihrem jetzigen ungebühnlichen Pfarrer sammt dessen Kaplan vor E. Kais. Mt. oder wem es dieselbe zu committiren allergnädigst gesinnet, ohne allen Aufzug gehorsaln zuzustellen, und ich dadurch meiner Genechtigkeit de jure et de facto habhaftig werden möge. Der allerunterthänigsten Zuversicht zu E. Kais. Mt., mich Ihr lassen allergnädigst befohlen sein. E. Röm. Kais. Mt. getreuer, unterthänigster Kaplan Martin, Erzbischof zu Prag.

Diese Supplication ist auf ein Neues aufgeschrieben und dem obersten Herrn Kanzler zugeschickt den 17. August anno 1589.




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