220. Listem z kanceláře císařské oznamuje se komoře české, že od rytířstva kraje Chebského a města Chebu podávaná suma 22.000 zl. za berně od r. 1579 do 1591 byla přijata, od kteréž sumy má býti 3000 českých zlatých odraženo, kteréž byli 1572 císaři Maxmilianovi zapůjčili.

1588, 2. listopadu. - Opis souč. v arch. města Chebu.

Von der Röm. Kais. Mt., unsers allergnädigisten Herrn, wegen derselben Buchhaltenn und Raiträthen bei der beheimischen Kammer zu vermelden. Nachdem die Ritterschft des Egerischen Kreises ihre vom neunundsiebenzigisten Jahr hero versessene Steuer und Biergelder sowohl auch die in der Kron Beheimb auf funf Jahr bewilligte Schuldencontribution von denen im sechsundachtzigisten Jahr verschienen gehaltenen Landtag begriifenen unterschiedlichen Waaren in allem in Pausch bis inclusive des einundachtzigisten Jahrs zweiundzvainzig Tausend Gulden beheimisch, jeden zu sechsundfünfzig Kneuzer oder vierundzwainzig weiss Groschen gerait, zu unterschiedlichen Terminen, als Georgi des achtundachtžigisten Jahrs drei Tausend, in zwei Monaten nachfolgend aber ein Tausend und hernach Galli abermals vier Tausend, kunftig Galli des neunundachtzigisten Jahr°s drei Tausend, Galli des neunzigisten die übrige Sunma bis zu vollständiger Richtigmachung der zweiundzwainzig Tausend Gulden auszuzählen bewilligt, davon aber drei Tausend Gulden beheimbisch, so sie im verschienen zu zweiundsiebenzigisten Jahr dargeliehen, sowohl auch drei Tausend Gulden seit hero darauf verloffener Interesse abzukürzen begehrt, dass demnach Ihr Mt. nach gehaltener der Sachen mit derselben obristen Landofficierer und Räthen sowohl auch bei der Kammer genugsamben Berathschlagung ihre angenegte Bewilligung auf die bestimbten Termin also angenomben, dergestalt, dass die drei Tausend Gulden Darlehen, weil sie solche nit allein mit des gewesenen Rentmeisters Wolfen Schelhamers und seines Gegenhandlers Thomasen wolfen von Zwingendorf, sondern auch der beheimischen Kammer gefertigten und besiegelten (Quittung) nothdurftig bescheinet, solcher ihrer Bewilligung auf den letzten Termin abgekürzt, die Interesse aber gänzlich eingestellt werden sollten.

Ďarnach sich die Buchhalterei zu richten, solches auch von künftigen Gedächtnus wegen einregistrieren zu lassen werden wissen, daran vollbringen sie höchstgedachter Kais. Mt. gnädigisten gefälligen willen und Meinung. Per imperatoriam Majestatem. 25. Novembris anno 88.

 

Erasmus Quintus.






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