204. Dobré zdání, aby císař požádal biskupa Vratislavského za zprávu, jaký panuje mezi stavy slezským řád v příčině veřejné hotovosti, pro kterouž mezi stavy nesjednocenost vznikla, a aby biskup se vší pilností o to se starat, jak by tomu s prospěchem pomoženo býti mohlo.

1588, v srpnu. - Opis souč. v arch. míst. král. Českého. L. 4, 1580 - 1589.

Die Röm. Kais. auch zu Hungern und Böheimben Kün. Mt., unser allergnädigister Herr, die haben zue mehrenmalen deroselbten gehorsamen Fürsten und Ständ in Schlesien genädigist und vaterlichen ermahnet, dass sie die hochnothwendige Defensionsordnung endlichen fortstellen und ins Werk richten wollten, zu dessen Berathschlagung Ihre Mt. ihnen den Fürsten und Ständen numehr etliche Land- und Fürstentage vergönnt und zugelassen. Und so, dann Ihre Kais Mt. von deroselbten hierzue verordneten Commissarüs genädigist vernommen, welchergestalt zwischen ihnen den Fürsten und Ständen selbest wegen Austheilung der zwei Tausend gerüster Pferd Disputat und Irrung furgefallen, deren halben bis auf heut ehebemeltes heilsames Werk der Defensionsordnung zu keiner schliesslichen Richtigkeit gebracht und befürdert werden kann, mittlerweil aber die Lande in voriger Ungewissheit verblieben und kein Stand im Fall der Noth, es sich einer zue dem andern zu vorsehen, Nachrichtung hätt: so würde demnach der unvermeidentlichen Nothdurft sein, dass zu Verhütung und Abwendung allerhand Ungelegenheit und Gefahr, welche ermelten Ihrer Kais. Mt. Landen hieraus entstehen möchte, Ihre Kais. Mt. den Herrn Bischof zue Breslau als das Oberambt noch einist durch Schreiben, dass er ihm die Sachen mit Fleiss angelegen sein lasse, genädigistes und endlichen ermahnete und beineben nit allein einen ausfuhrlichen Bericht, wie und orauf das Wesen anitzo bestünde, erfoderte, sondern ihm auch auferlegten, dass er in einem und anderem ohne Verlängerung sein rathsames Gutachten, welchermassen den furgefallenen Differentien und noch unerledigten Artikeln, derenwegen sich die Fürsten und Ständ untereinander nit vergleichen könnten, abzuhelfen, Ihrer Mt. unterthänigst und gehorsamblich zu erkennen gebe, welchem nach Ihre Mt. dieselbe Difficultäten genädigist anhören, entweder per viam decreti oder. wie es Ihre Mt. für nützlich und erspriesslich befinden würden, leichtsam entscheiden, aufheben und zu einer billichen Gleichmässigkeit richten und ordnen könnten.




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