190. Zpráva vyslancù Norimberských o jednání komisaøù královských v Chebu dne 6. a 7. kvìtna (16. a 17. kvìtna) 1588 s many koruny Èeské v øíši nìmecké v pøíèinì jich úèasti na veøejné hotovosti zemské pro ochranu království Èeského proti Polsku.
V NORIMBERCE. 1588, 24. (14.) kvìtna. - Orig. v arch. Norimb. P. 542, b, fol. 179.
Edle, ehrenfeste, fürsichtige und weise, gebietende gunstige Herren! Nachdem verschiener Tagen von Eueren E. und H. wir die zu Ende benannte Kreis und König zu dem de königlich böheimbischen Lehenleutegen Eger den 6. Mai nach dem alten Kalender beschriebenen Tage auch gemeiner Stadt habenden behembischen Lehen halben dahin zu erscheinen mit Vollmacht abgefertigt worden, und dann Freitags den dritten von hinnen ausgezogen, sind wir des darauf gefolgten Sonntags, als obbemeltes bestimmtes Termins, Gott Lob, glücklichen und noch vor ihnen denen Herren königlichen Commissarien allda ankummen.
Hernacher sind gedachte Herren Commissarien auch nach einander gefolget, als nämblich diese zwene: Herr Grafe Christoph Schlick zu Falkenau ohnend, so in unser Herberg eingekehret, und Herr Doctor Johann Kauffer, königl. behembischer Appellationsrath. Und hat uns ermelter Herr Grafe bald des Abends uber der Malzeit berichtet, wie dass er Schreiben von dem dritten Commissario, Herrn Johann Popeln, teutschen Lehenhauptmann, empfangen, darinnen er sich entschuldiget, dass er diesesmals wegen ihme zugestandener so schweren Leibsschwachheit gedachter Commission beizuwohnen nicht vernöchte, derhalben nunmehr sie beide allein, als er Grafe und e Dr. Kauffer, solche Commission nach ihrem Besten zu verrichten wurden wissen.
Montags Fruhe den 6. hujus ungefährlich umb 9 Uhr sind mehrermelte beide gegenwärtige Herren Commissarien auf das Rathhaus gezogen, allda erstlich angeregter beschriebenen Lehenleute Anzeige und Anmeldung zu gewarten und dann die anbefohlene Commissionsachen fürzunehmen. Nachdem aber noch gar wenig der beschriebenen vorhanden gewesen, ist dazumals anderes nichts gehandelt worden, als dass man der Gegenwärtigen Erscheinung, und darunter auch wir die Nornbergische Abgeordnete gewesen, nach einander fürgelassen, angehöret und ihre Namen aufgezeichnet, desgleichen die Galte von denen Befehlchhabern angenommen worden. Darneben er D. Kauffer vermeldet, dass sie die Herren Commissarien wohl gesinnet geesen wären, zugleich alsbalden zum Furtrage zu greifen; dieweil aber noch der veniger Theil der beschriebenen zur Stell wären, so sollten wir die Gegenwärtigen uns bis auf den Nachmittag, und inmittelst versehenlich sich ihrer mehr hierzuthuen wurden, gedulden und alsdann umb 2 Uhr uns wieder dahero verfügen und sambt anderen weiters Bescheids gewärtig sein.
Als wir nun zu itztbenannter Stunde uns wiederumben eingestellet, ist nicht ohne, dass sich gleichwohl inmittelst die Anzahl der Principalen und Gwalttrager von Gnafen und Ritterschaftpersonen etwas gemehret gehabt, denhalben wir endlichen sambtlichen mit einander furgelassen worden. Allda zuvorderst durch mehrgedachten den einen Commissarien, Dr. Kauffern, die kaiserliche oder königlich behembische vor sie die dreien sambtlichen Herren Popeln, Grafen Schlicken und Dr. Kauffern gefertigte und den 28. Aprilis datirte Commissionschreiben abgelesen worden, so fast kurz und doch furnehmblich dieses die Summa hievon geesen, dass demnach sie die Herren Commissarien sich zuvorn dieses dahero bestimbten Tages zu erinnern, derentwegen so wurde ihnen Winliegends eine schriftliche Instruction zugeschickt, elchermassen sie die anbefohlene Sachen tractiren sollen, und hierunter sie insonderheit (und welches etas frembd zu hören wäre) bei jeden der beschriebenen Lehenleute besonderen Fleiss ankehren sollten, as möglich dieses Falls bei einem und dem anderen zu einer Nothhilfe zu erhandeln, und solches folgunds sambtlichen zu ihrer Wiederheimkunft zu referiren.
Nach abgelesener und abgehorter dieser Commission Abschriften, und do jedermänniglichen sich versehen, hierauf gleichmässiglich auch eine schriftliche Proposition, wie sonsten bei dergleichen Tagen gebrauchlich, verlesen und denen beschriebenen Ständen mitgetheilt sollen werden, sich hiernach der Gebühr haben zu resolviren und zu entschliessen, so ist aber anders oder mehrers nichten beschehen, als dass er D. Kauffer den Fürtrag allein mündlichen ungefährlich folgends Inhalts, wie der mögen in Eil aus dem Mund sein des Oratoris aufgefangen werden, gethan, als dass sie die Herren Commissarien erstlich ihne vorermelten ihren dritten abwesenden Mitcommissarien, den Johann Popeln, seines Abesens halben und der ihme zugestandenen Leibschvachheit, als obangezogen, entschuldiget, und dass er aber nichts desto wenigen ihnen zweien gegenwärtigen, dem Herrn Grafen und D. Kauffern, die Sachen zu verrichten befohlen hat. Und darauf sie sich ferners anstatt der Kais. Mt. als Königen zu Behem mehr angeregter ihrer der Lehenleute so gehorsamer Erscheinung in gewohnlicher Form bedanket, und soviel dann ceiters die Commission selbsten und deren Proposition betreffend wäre, hätten sie die beschriebenen Lehenleute derselben Inhalt leichtlichen von sich selbsten aus denen an sie ausgangenen kais. Schreiben zu ermessen gehabt, besonderes, dieweil auch ohne das allenthalben kundbar, wasgestalt in nächst verschienen Monat Augusto der durchleuchtigiste Fürst und Herr, Herr Maximilian Erzherzog zu Osterreich, durch ordentliche Wahl der Polen und Ltthauer, desgleichen mit Zuthuen Chur- und Fürsten des Reichs zu König zu Polen erwählet worden, welcher Wahl Seine Kais. Mt., wie nicht unbillig, nachzusetzen begehret und hierumben bei der Kais. Mt. umb gnädigiste Hilf und Beistand angelanget. Darauf Ihr Mt. den Landen Oesterreich, Schlesien, Lausnitz, Mähren und anderen zugeschrieben und begehret, ihne Maximiliano und zu Ehren dem Haus Oesterreich, ja auch der ganzen Christenheit zum Besten zu Emphahung solcher königlichen Kron einen Reiterdienste hinein in das Land zu leisten, darinnen sie sich auch ganz gutwilliglich und gehorsamblich erzeiget.
Darwider sich aber alsbalden der Grosskanzler in Polen N. Zamoiski zum hochsten gesetzet, sich des nächsten mit Volk gefasst gemacht und gestärket und zum Augenschein, damit man nicht merken sollte, ohin er solches Volk zu gebrauchen Vorhabens, offentlich ausrufen lassen, die Tartaren hätten sich gesamblet, des Vorhabens, einen Einfalle in das Land zu thun, denenselben zu begegnen er des Volks bedorftig wäre. So doch alles die Unwahrheit gewesen, sonder er selbsten, sobald er das Volk zusammen gebracht gehabt, strack in die Schlesien eingefallen, die Stadt Leschnitz eingenommen, darinnen die unsägliche Tyranei nicht allein mit Plünderung derselben, sondern auch mit Mord und Schändung der unschuldigen Weibsbilder, die man auch letzlich also gefangen und gebunden in das Feuer hineingeworfen, geübet.
Welche schwere Zustände, so Ihrer Kais. Mt. kund gethan, und dieselben auch umb Rettung von denen Landständen ersucht worden sind, die Landstände auch Ihrer Mt. den Fürschlag gethan, die hierunter sowohl auch die im Reich gesessenen Lehenleute, als die Schlesier und Benachbarte, zum Widerstand gemahnet werden möchten.
Solches sambtlichen und sonderlich diese grosse ihrer der Polaken Unbilligkeit, so sie auch offenbaren Pactaten, wie es der Referent nennte, zuwider und sowohl wider die weit von ihnen Mitsessenen als wider die nahend Benachbarte begangen, hatten Ihr Mt. nit uterlassen mit denen Landen mit hohesten Fleisse zu berathschlagen, und dass sonderlich sie die Schlesier und Oesterreicher nicht Feindschaft-, sonder Ehrenthalben und der Kron Polen zu Nutz, dieser Krönung beizuwohnen angezogen wären, und obwohl Ihr Mt. befuegt gewesen, ebenmässige Einiäll in Polen zu thun, so hätten sie es doch zu Verschonung des unschuldigen Haufens noch zur selben Zeit verbleiben lassen. Dardurch aber Ihr Mt. mehrers nichten erianget, dass er der Grosskanzler je länger je hochmüthiger worden und noch veiters in die Schlesien eingefallen, den Erzherzogen selbst sambt den Seinen und anderen Unterthanen gefangen genommen und hinweg geführet und abermals sonsten auch noch allerlei mehr grausame und schreckliche Tyranneien und furnehmblich mit denen Weibsbildern geübet,
Als dann nun Ihre Kais. Mt. durch diesen sein des Polaken. so ubermässigen und unleidlichen Hochmuth letzlichen auch zu Ungeduld beweget worden und eigentlich entschlossen gewesen, ihn gleichermassen zu uberfallen und er der Polak solches gemerkt, hätte er wohl des nägsten bei Ihr Mt. umb einen Anstand angelanget und sich zu gütlicher Vergleichung erboten; so wären doch nichts desto weniger inmittelst und noch ersten vor vier Wochen sie die Polaken dort und da, als erstlich in der Herrschaft Pless mit Heeresmacht eingefallen und darinnen alles verbrennet und erschlagen, item in der Herrschaft Dosten [Tost.] ebenermassen gehauset. So beklaget sich auch das Fürstenthumb Oppeln, in was grosser Gefährde es augenblicklich stünde, ihrohalben Ihr Mt. einen behemischen Landtage ausgeschrieben und sich mit denen Ständen einer Hilf wider sie die Polaken verglichen, hierzu aber doch Ihr Mt. zugleich auch ihre und der Kron Beheim angehörige Lehenleute und sowohl auch deren Erbeinigungsverwandte ermahnen und erfordern sollen, wie dann insonderheit gegen ihnen denen Erbeinigungsverwandten allbereit beschehen wäre, und dieselbige verhoffenlich hierinnen gar willfährig erwiesen würden.
Und dieweil dann und zum Beschlusse sie die Commissarien von Ihrer Kais. Mt. Befehlch hätten, eben desgleichen mit ihnen denen dahero beschriebenen Grafen, Herren, der Ritterschaft und der Stadt Normberg als gleichmässigen behemischen Lehenleuten, jedoch, als obangehört, mit einem jeglichen insonderheit zu handeln: diesemnach so solle anitzo nach jedes nach einander erfolgender sonderbarer hierin Erforderung jedlicher für sich selbsten oder wegen seiner Principalen allein erscheinen, mit denselbigen solle ferners habender Instruction gemäss gehandelt werden.
Und dieses sind die Hauptpuncta und die Summa der ganzen durch ihne D. Kauffern gethanen mündlichen Proposition, so gut er gleichwohl dieselbige selbsten geredet und darüber er wohl etliches Mal ziemblich irr worden ist, Darauf jedermänniglich abgetreten, bis dass man wieder einen nach dem anderen erfordert, darunter des Herrn Grafen Albrechten von Schwarzenburg in Turingen Gesandter N. Nicolaus Maius der erste, Grafe Jobsten von Barbi N. N. Secretario der Ander gewesen, und also forten die Grafen und Herren nacheinander, bis man an die Ritterschaft, und bis die schier alle abgefertiget worden, auch an die Stadt Normberg gelanget ist. Jedoeh sind etliche der Grafen, als Hanau und andere, gar aussen geblieben und weder für sich persönlich noch durch gegeben Vollmacht erschienen.
Die Handlung aber, so nit einem und dem andern beede dieses Abends und des gefolgten anderen ganzen Tages gepflogen worden, ist auch alle auf einen Schlage gerichtet gewesen, als dass man nämblich jeden besonders gefraget, er selbsten willkührlich anzeigen sollte, was er oder sein Principal auf den Nothfall, so man je wider sie die Polaken solle müssen, und hintangesetzet des schuldigen ordenlichen Reiterdienstes, so solcher gemeiniglich nach Gelegenheit des Einkummens von dem Lehen cupiret wurde, zu thuen gesinnet oder zu bewilligen Befehlch hätte. Die sich aber, wie wir von denen etlichen vertraulich berichtet worden, fast einhelliglich auf einerlei weise entschuldiget, der Meinung, dass, demnach weder sie noch ihre Principalen aus obgedachten kaiserl. behemischen an sie ausgegangen Schreiben, gründlich vernehmen konnen, was ihnen zu diesen Tage wurde fürgehalten werden, [sie sich hierüber [mit den] Mitbelehneten und Mitinteressenten haben zu berathschlagen oder hiernach ihre Vollmacht zu richten und von sich zu geben; so konnten und wollten sie auch dieses Falls weder für sich selbsten, noch für ihre Principalen ichten benenntliches bewilligen, sonder man sollte ihnen zuvor anzeigen, was Ihr Mt. Begehren an sie wäre, darüber sie sich ihres Vermögens wollten zu bedenken wissen, auch dasselbige ihren Principalen referiren, darauf alsdann innerhalb eines geraumen Termins, so sie ihnen gleichergestalt mitzutheilen gebeten, ihrer und ihrer Principalen Gelegenheit gebührlich Erklärung erfolgen sollte. Also sind und deutlich allein auf den angezogen Nothfall, dessen man doch verhoffenlich nicht solle bedorftig werden, von ihme dem Schwarzenbergischen 20 Pferd und 20 zu Fuss begehret worden, und von dem Barbischen fäst eben soviel, dessen sich aber die beede zum hohesten beschwert und sonderlich Schwarzenburg unter anderen angezogen, wie sie herzuvor von dem Reich und der Knon Behemb conjunctim so hoch angeleget worden, dass ihme dieses noch dazu zu leisten unmöglich.
Dessen aber ungeacht haben sie die Herren Commissarien ihr Begehren gegen ihnen beeden ernstlich beharret und deren dem einen zur Erklärung und Resolution seines Herrn Principaln Meinung 12 und dem anderen 10 Tage gegeben.
Einestheils und fürnehmblich die von der Ritterschaft haben zusambt dieser der Proposition Unwissenheit noch dazu fürgewendet, wenn sie bei diesem fürgehaltenen Wesen gleich etwas thuen sollten und müssten, so wurden sie doch das nichten vollziehen konnen, bis dass ihnen ihrer Beschwerden, so ihnen an diesen ihren habenden behembischen Lehengütern täglich von denen Benachbarten, als von dem Markgrafen Georg Fridrich und anderen zugefüget wurden, abgeholfen würde.
Die vorige haben wohl alsbalden eines, zweie, dreie und mehr Pferde bewilligt, aber doch auch mit diesem deutlichen Anhang, soferr ihnen gleichmässigen ihrer habenden Beschwerden abgeholfen wurde.
Und do nun bis auf den Erichtag Vormittag, wie erzählt, die Grafen, Herren sambt meistes Theils der Ritterschaft bis auf noch gar wenig Personen fast alle expedieret worden, hat man letzlichen Nornberg auch herfür gezogen und von denselben Abgeordneten gleichermassen wie von anderen zu wissen begehret, was dann sie zu thun und zu bewilligen Befelch hätten, mit Wiederholung schier der ganzen gestrigen Proposition und furnehmblich, warumben der Taiser in unvermeidenlicher Nothdurft halben gedrungen wurde dieser Hilf bei der Kron Behemb Lehensleuten und hierunter auch bei den Reichschurfürsten und Erbeinigungverwandten zu suchen, wie dann hochgedachte Chur- und Fürsten sambt deren Erbeinigungverwandten sich allbereit genugsamb erboten und dasselbige verhof fentlich zu seiner Zeit auch wirklich leisten wurden. Hierauf wir die oboftangezogene Entschuldigung von der Unwissenheit der Proposition furgewendet, darumben uns hievon von unsern Herren kein Befelche geschehen konnen, viel weniger wollte uns gebühren eigens Gewalts ichtes einzugehen oder zu bewilligen; wir baten aben unterdienstlich und dienstlich, uns Abschrift gedachter mündlichen Proposition mitzutheilen, dieselbigen sich alsdann der Gebühr hierüber wurden zu erklären wissen.
Antworteten sie die Herren Commissarien, dass es dieser schriftlichen begehrten Communication der Proposition gar unvornöthen, dann man die aus dem mündlichen Furbringen gnugsamb verstanden, zudem sie hievon in ihrer Instruction kein Befehlch hätten, aber wann wir je uns selbsten nichten erklären oder mächtigen wollten, so hätten sie Befehlch, uns benenntlich zwein Hundert gerüster Pferde aufzulegen, und allein auf diesen Nothfall und gar nicht zu Leistung einigen Ritterdienstes, davon sie dieses Mals nichten zu handeln hätten. Und diese Hilf könnte ein erbahr Rath ohne alle Beschwerung wohl leisten, in Erwägung, dass die Güter an ihnen selbsten stattlich und aueh hierunten ansehenliche Städt wären, wie dann deren etliche von ihnen nacheinander und sonderlich auch hierbei die Herrschaft Heydeck deutlich benannt worden; so wären wir auch eine ziembliche Zeit hero in guter Ruhe, das ist von der Kron Behemb ungemahnet geyvesen und derhalben diesesmals wohl desto ein mehrers zu thun vermöchten, zudeme dass solche Nothhilf Ihre Kais. Mt., die sich insonderheit sambt der: gemeinen Landständen zu der Stadt Normberg mehr als gegen anderen gutes getroste und versehe, mit kais. Gnaden in andere Wege wieder erkennen.
Darwider wir gemeiner Stadt Unvermoglichkeit zur Vollziehung dieses ubermässigen Begehrnus ausführlich repliciret und neben dem, dass diese Lehen an sich selbsten so wichtig nicht wären, als sie möchten geschatzet werden, so seie noch darzu die Herrschaft Heydeck durchaus nimmer in der Stadt Normberg Handen, sondern allbereit vor etlichen Jahren der Neuburgischen Pfalz wieder eingeraumbet worden, darumben man auch unsere Herren derenthalben gar nichten anzulegen hätte. Item obe wir wohl eine Zeit lang anhero der Kron Behem halben in ziemblicher Ruhe gesessen, so wäne. wir doch bei diesem Lehen von denen Benachbarten desto mehr geplaget, welches gemeine Stadt das Jahr uber nicht ein wenig kostete, und derhalben dieses allein gebeten, so sie die Herren Commissarien einen ehrbaren Rath je dieses Falls und Mals zu belegen nicht umbgehen wollten, sieh doch etwas lindere und leidenlich zu erzeigen, Telches wir nochmals einem ehrbaren Rath, unser Herren, bestes Fleisses zu referieren nicht unterlassen wollten, zweifels ohne, was derer Ehrbrigkeiten immer thunlich sein wurde, dasselbig sie an ihnen nichten erwinden lassen wurden, und was wir sonsten allerleie anderes mehr gemeiner Stadt zum Glimpf mitangezogen.
Hierauf man uns abtreten lassen und dann wieder hinein erforderet und angezeiget, dass, obwohl die eigentliche Wahrheit, sie die Commissarien in ihrer Instruction noch viel ein mehrers von uns zu begehren Befehlch hätten, so wolltensie sich doch auf unsere eingewandte Beschwerungen, und auch dass die Herrschaft Heideck nunmehn von denen anderen behemischen Lehenstücken ausgesetzet wäre, soviel mächtigen und ihr Begehren bei allein 100 Pferd bleiben lassen, und soviel konnten gemeine Stadt in Erwägung voriger Ursachen und dass ihnen noch uber dieses alles dennoch täglich viel gutes von dieser Kron Behemb in Kaufmannshandlungen und in. andere Wege beschehe, je gar leichtlich und ohne allen ihren Schaden leisten.
Es waren auch etliche behandelt worden, die ein ganzes Jahr uber von ihren behemischen Lehen ordinarie kaumet 50 Thl. Einkummens hätten und dennocht einer ein Pferd zuschicken bewilliget hätte, allein auf dass sie die Verleihung der Bergwerk erhielten. Und als wir aber mit dieser vermeinten Moderation nochmals nicht zufrieden waren, sonder noch weiters anzogen, wie hoch sonsten gemeine Stadt gegen dem Ieich und zum Theil etlichen Churfürsten [...], der Churfürst zu Sachsen auf dieses itzige behembische beschehen Ersuchen hätte allbereit gutwilliglieh zum angehenden ersten, anderen und dritten Anmahnung und Anzuge vierthalb Tausend Pferd zu schicken und zum viertenmal mit ganzer seiner Macht aufzusein und anzuziehen bewilliget; in Summa, da konnten und dorfen sie gegen uns nehrers nichten naehlassen. Und solches möchten wir zu unserer Heimkunft einem ehrbaren Rath referieren, die sich folgends zu Ausgang oder innerhalb des Termins, dessen sich die Lehenleute selbsten zu ihrer wieder dieses Orts Erscheinung mit einander vergleichen möchten, wieder ihrer endlichen Meinung gleich anderen zu erklären haben sollten; item und welehes etwan insonderheit in Acht zu haben und wieEuere E. H. ferners bei meiner, Konigs, sonderbaren wegen der privat normbergischen Burger und behembischen Lehenleute Handlung Relation gunstiglich vernehmen werden.
Do ich für meine Person allein bei ihnen denen Herren Commissarien gewesen und durch die von ihnen gegebene Gelegenheit gemeldet, wann sich meine Herren vor Ausgang des; Termins gegen Ihre Kais. Mt. ihrer Gelegenheit schriftlich eröffnen wurden, so hielte ich darfür, sie alsdann mit dem neuen angesetzten Tage billig nicht zu thun sollten haben, sonder denselben wohl unbesuechet konnten lassen, antwortete Herr D. Kauffer, dass keineswebs meine Herren aussen möchten bleiben, dann man auch ausserhalb dieses der Nothhilf Begehren zur selben Zeit noch anderes mehrers von Ihrer Mt. wegen wurde furzubringen ha en, sonderlich eine Besetzung eines Lehengerichtes betreffend, welches vielleicht die verschwiegene Lehen anlangend sein wird, derentwegen der Sec. Heugel also im Land umbziehet und so hoch bemühet ist.
Und do wir dann gemerket, dass einmal dieses Mals bei ihnen, denen Herren Commissarien, nichten mehr zu erhalten sein wurde, haben wir allein noch dieses gefraget, wer denn Bezahler und Besoldner dieser Lehenleute sambtlichen geschickten Pferde sein wurde, oder wie lang sie zu dienen wurden haben? Dabei insonderheit ich die Erinnerung thäte, wie es in solchem Fall zu der Belägerung vor Gotha gehalten worden, dass so gleich die Lehenleute ihre Pferde bis auf den Musterplatz auf ihren Unkosten geschicket, dass sie doch hernacher von dem Kriegsherrn besoldet worden wären.
Sagten sie Herren, dessenwegen keine Instruction noch Befehlch, und damit sind wir abermals abgeschieden.
Und dieweil es ziemlich spät und Mittagsessenzeit gewesen, sind sie die Herren Commissarien auch aufgestanden und zur Malzeit gezogen, denen wir nachgefolgt und von neuem jedem ad partem gebeten, doch nochmals eine Moderation dieser aufgelegten 100 Pferde zu thun, dann einmal unsere Herren sich in so grosse Anzahl nicht einlassen wurden und möchte man etwan uns denen Abgeordneten Schulde geben, wir hätten gern soviel ohne Vorwissen bewilliget; aber da ist durchaus so wenig als zuvor zu erlangen gewesen, sonder als wir Nachmittage wieder angehalten, hat man es gänzlich bei vorigem Anschlage beruhen lassen und furters die andere noch ubrige Personen auch hinein erfordert und abgefertiget.
Und do nun sie die Herren Commissarien allerdings diesen Abend fenig worden, haben sie letzlichen die Lehenleute und deren Abgeordnete alle zusammen miteinander für sich hinein in das Gemache erforderet und hat abermals er Herr D. Kauffer auf diese Meinung geredet. Nachdem fast alle der gegenwärtigen erforderten Lehenleute und deren abwesenden Gwalthaber das kaiserliche beschehen Begehren und gethane Aufschlag fürnehmblich anderst nit als ad deliberandum et referendum angenommen und dessenwegen einen anderen Tage allhero zur Resolution von ihnen denen Commissarien zu bitten Vorhabens gewesen, derhalben so möchten sie sich eroffnen, wessen sie sich hierinnen vergleichen und was Termin sie hierzu begehreten, denselben wollten sie die Herren Commissarien zu ihrer gen Hofe Wiederankunft wissen Ihrer Mt. allerunterthänigist zu referiren, der Zuversicht, sie allergnädigist damit zufrieden sein und ihnen denselben allergnädigist belieben lassen wurden.
Also sind von ihnen denen Lehenleuten einhelliglich sechs Wochen zum Termin, von dem itzt verschienen Sonntag den 12. Mai nach dem alten Kalender bis auf den 28. Juni gleiches alten Kalenders an zurechnen, begehrt worden und dabei es sie, die Herren Commissarien, fur ihre Personen auch gern bewenden lassen. Und haben doch mit angehänget, dass entzwischen des Termins oder zum längsten zu dem fürgeschlagen Tage ein jeglicher Lehenmann seine Gravamina, so er zu haben vermeinte, fürlegen solle, denselbigen sollte nach billigen Dingen Rath geschaffet oder deren Entladung wenigsten ein Anfang gemacht werden, und wurde ohne Noth sein, dass Ihr Kais. Mt. von Hofe aus sie die Lehenleute von neuem wiederumb zu diesem Tage beschrieben, sondern es wäre genuegsamb angedeutet, wann der nicht deutlichen abgeschrieben wurde, dass man sich seines gewissen Fortgangs zu versehen habensollte. Allein die obgedachte beide Schwaøzenburgische und Barbische vermeinten, bei denen ihnen zum ersten bewilligten Terminen der 12 und 14 Tagen zu lassen zu sein und dass ihren Herren aus dieser und zuvor angezogenen Ursachen unvonnöthen sein sollte, diesen Tage zu besuechen, dann dieselben sich wohl ergegen Ihrer Mt. ihrer Bewilligung zu erklären Gelegenheit haben wurden. Aber es ward ihnen hierüber und dass sie sich von dem mehrera ausschliessen wollen, ein ziemlich guter Filz gelesen, wegen des man in diesem Fall gegen ihren Herren nicht den Grafenstande ansehen thät, sondern sie als andere behembischen Lehenleute achtete und derhalhen sie sich auch denselbigen gleichmässiglich zu verhalten hätten.
Und hiemit hat dieser Tage oder Zusammenkunft der beschriebenen behemischen von Grafen, Herren, Ritterstandspersonen und der Stadt Nürmberg Lehenleute seine Endschaft genommen.
Welches Euren E. H. wir zu unterthäniger gehorsamber Relation zu weiterer derselben Nachrichtung und neben wiederverantwortung deren hierzu gehörigen und uns allhie zugestellten Schriften zu vermelden nicht umbgehen sollen. Denenselben uns gehorsames unterthäniges Fleisses zu Gunsten befehlend. Actum Norimbergae den 14. Maii anno 1588.
Euer E. Herrlikeiten gehorsame unterthänige
Jeronimus Kresz. Joachim Konig. |