189. Jaroslav z Kolovrat, správce zemský v Dolních Lužicích, oznamuje císaři, že rozhodnutí své na resolucí císařskou v příčině svého ustanovení do služby vojenské pro nedostatečné platy i pro nepřítomnost ostatních rytmistrů a jiných důstojníků, bez jichž vědomí a vůle nic konečného ustanovovati nechce, až do nejblíže příštího soudu zemského odkládá.

1588, 21. května. - Opis souč. v arch. míst. král. Česk. L. 34, 1580 - 1589.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Allergnädigister Herr! Aus E. Röm. Kais. Mt. in consilio secretiori decretirten gnädigisten Resolution habe ich in Gehorsamb vernomben, Welchermassen E. Mt. alle und jegliche Artikel in Sachen der Kriegsbestallung, so ich auf derselben gnädigistes Gebieten beneben meinem gehorsambsten Bedenken überreicht, durch derselben obriste Landofflcierer und Räthe berathschlagen lassen. Und wann dann daraus soviel zu befinden, dass über mein und der bestellten Rittneister treuherzig und nit eigennützig Bedenken in vielen Artikeln ein grosser Abschlag beschehen, velches, als ich gänzlichen darfur halte, der ganzen Kriegsbestallung ein unerträglich, unannehmblich Ding sein wird, doch hierwider auf diesmal nit das contrarium zu gebrauchen, will mir, als E. Mt. derselben hocherleuchten Verstand nach gnädigist zu erachten, ohne deren deputierten Rittmeistern und Kriegsbestellten Wissen und Willen diesfalls nit gebühren, für mich allein in etwas schliessliches einzugehen oder zu verwilligen, sondern und dieweilen das Landrecht schierkünftig vor der Hand und dieselben mittlerweil und zwischen der Zeit, sintemal dieselben jetzo auf den Musterungen sein werden, nicht zusamben zu bringen seind, so habe ich soliches bis aufs Landrecht, zu welcher Zeit sie allhie sein werden, verschoben. Alsdann und wann wir einträchtiglich E. Mt. gnädigiste Resolution zugleich miteinander angehört und bewogen, wollen rir uns in aller Unterthänigkeit desjenigen, so uns müglich und erträglich, uns auch gegen jedermänniglich verantwortlichen, hierinnen unsern Eigennutz nit suchende, gegen E. Mt. unsers endlichen Willens in Untertbänigkeit erklären. Und bitt aber E. Mt. aufs untenhänigst, ob diesem kleinen erzug in Gnaden nit ungeduldig zu sein, und in mich auch (dass ich aus hochbedenklichen Urachen für mich selbst in etwas schliesslichs nit eingehen kann) nit dringen lassen. Zudeme und dieweiln, gnädigster Kaiser, ich gleichfalls E. Mt. ein Supplication überliefert, darinnen ich mich gegen E. Mt. erkläre, mit was Vorbehalt ich das Ambt eines Obristen anzunehmben gesonnen, dessen Abschrift E. Mt. hiebeigefügt zu ersehen: so bitte ich E. Mt. zum unterthänigsten, die geruhen mir darauf allergnädigiste Resolution widerfahren zu lassen, darmt umb soviel desto mehr ich mich auch zu achten haben und gegen E. Mt. in diesem Werk fürdersamer zu erweisen haben möchte. Mich zu kaiserlichen Gnaden empfehlende. Geben den 21. Tag Maii anno 1588. E. Röm. Kais. Mt. unterthänigster und gehorsambster

 

Jaroslaw Herr von Kolowrat, Landvogt.






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