183. J. König, plnomocník města Norimberka, podává radě městské zprávu o své rozmluvě s německým sekretářem české dvorní kanceláře Šebast. Heuglem v příčině schůze manů českých v Chebu.

1588, 11. (1.) května. - Orig. v arch. Norimb. S. I. L. 200. Nro. 5.

Edele, ehrenfeste, fursichtige und weise, gebietende günstige Herren! Demnach versehenlich mehrerestheils Euer E. H. allbereit bewusst ist, wie angesteren Morgens der Rom. Kais. Mt. und derselben Kron Behem teutscher Secretarius, Herr Sebastian Heugel, allhie ankommen, solle denenselben ich ferners gehorsamblich nicht bergen, dass ich gleichwohl schier den ganzen Nachmittage mit ihme zugebracht, dardurch wir zu beeden Seits allerleien Sachen und bevorab aber deren anjetzo gen Eger beschriebenen behamischen Lehenleute ingedenk worden. Hierüber ich ihne erstlich gefraget, sintemal aus deren gethanen und uberschickten Ausschreiben nicht eigentlich zu verstehen, was allda die Proposition sein werde, nich dessen, soviel sich leiden werde, zu berichten. Sagete er nir, dass seines Erachtens in berührten Ausschreiben, die er dann selbsten gefertiget hätte, auch bei Berathschlagung deren gesessen wäre, genugsamb abzunehmen, was die Handlung sein werde, als nämlich, dass Ihre Mt. Ihre Lehenleute vermahnen wurde, sich allgemach gefasst zu machen, wann sie wider der Polaken Einfälle zu Beschützung der Kron Beham und derselben incorporirten Landen erforderet wurden, dass sie alsdann unverzügenlich könnten anziehen. Anderst wesste er nicht, [was] furgebracht wurde werden, und derwegen es wohl Nornberg halben auch keiner sunderlichen stattlichen Legation bedorftig, sunder ein erbahr Rath allhie konnten sich ihner Meinung wohl schnftlichen hierauf gegen Ihrer Mt. erklären. Aber denen privat hieigen Burgers- und behamischen Lehensleuten wollte er nicht widerrathen, jemand von ihrer aller sambtlichen wegen dahin abzufertigen.

Zum anderen fragete ich auch, obe dann noch ausserhalb der Stadt Nornbergwnd anderer Privatlehenleute gleichergestalt auch die höhere Chur- und Fürstenstände, [die] behauische Lehenleute vären, dahin beschrieben werden, antwortete er: Nein, sunder zu hochgedachten Chur- und Fürsten, als die ohne Mittel nicht dem Lehenhauptmann, sunder in der Herren Landofficier Expedition gehörig hätten Ihre Mt. besundere Botschaften abgefertiget, als fürnehmblich zu Sachsen und Brandenburg den Herrn Lasla Popeln, zu der Churpfalz Herrn Melchioren von Rödern, zu Markgrafen Georg Friedrich N. Grafe von Guedenstein und zu Pfalzgrafe Friederich, so die Herrschaft Haideck besesst, N. von Oppersdorf, deren Abgesandten Relation man zu seiner Zeit gewärtig wäre; sunsten aber und ausserhalb iztgemelter Chur- und Fürsten wären alle andere von Grafen, Herren, Rittern und Burgersstand und hierunter auch die Stadt Nornberg gen Eger fur den Lehenhauptmann zu erscheinen beschrieben worden.

Darauf ich ihme einhielte, dass Nornberg ebensowenig unter ermelten Lehenhauptmann gehorig, dann er sich selbsten zu erinnern, dass, wie hoch er Lehenhauptmann jeder Zeit angehalten, dass ihme Normberg Pflicht thuen sollen, so wäre doch dasselbige niemals erfolget, sunder wäre allzeit dem Herrn behamischen obristen Kanzlern als Mitlandofficieren geleistet worden, und darumben sie auch billig dieses Mals und Falls auch nicht mit ihme Lehenhauptmann zu thuen haben sollte. Hierüber er aber anderes richtiges nichten antvortet, als dass es ihme, dem Lehenhauptuann, umb den sacruru denarium und Schmiral zu thuen. Welches nun, ob es Nornberg also zufrieden oder nicht, stehet bei desselbien Bedenken.

Es ist auch darneben des Landgrafen von Leuchtenberg; so am anderen Tage allhie durchgereiset und in der Herbrig gegen dem Herrn Volkemar deutlich gemeldet, dass er gar nicht beschieben worden, und dessen er sich auch verwundere, gedacht worden, darwider er fast eben so wenig sagete, als: es wäre ein schlechtes Ding und allein das Schlosse Weerenburg bei der Schindhütten gelegen, so er auf dato von der Kron Beham zu Lehen inhändig hätte, derhalben er etwas also umbgangen worden. Welches, obe es Grund habe, bei mir zweifenlich ist. Und so viel von diesem ausgeschriebenen Egerischen Tage.

Was aber weiters anitzo bei Euer E. H. seine besundere Werbung sein werde, gedeucht mich, solche einen seltsamen Furschlage betreffen rerde, nämblich, demnach länger als vor hundeu Jahren von der Kron Behan an Schuldenbezahlungs Statt dem Burggrafen von Nürnberg etliche Stück und Güter, als der Flecken Pegnitz sambt dem darbei liegenden Schlosse, Behamstein genannt, item Erlang und andere mehre alle zusammen per 24.000 fl. angeschlagen, jedoch mit deutlicher Vorbehaltung der Wiederlosung, doch unbedingt eines gewissen Termins, cediret und eingeraumet worden, so wollte nun der Kaiser und die behamische Stände sambtliche, dass solche Gütere die Stadt Nornberg etwas besseres sattelte und alsdann dieselben zu sich nehme. Und hierdurch, halten sie die Behen darfür, meinen Herren gar wohl gedienet sein solle. Er, Heugel, wird auch begehren, dass er personlich und, wie er redet, in angustissimo consilio als allein bei denen Herren Älteren gehoret werde.

Und dieses Euern E. H. ich zu mehrerer Nachrichtung beede mehrangezogenes dieses Egerischen Tages und auch anderes halben untenhäniglich zu berichten ich bester Meinung nicht umbgehen wollen. Darbei auch insunderheit vielleicht nit unzeitig in Acht zu haben sein wird, sintemal nägsten des Herrn D. Heerl Rath gewesen, wann nicht zugleich auch die hohen Stände als Chur- und Fürsten wären beschrieben worden, und dass man dieselben Erklärung auch verneuen könnte, dass sich Nornberg in nichten einlassen sollte. Wessen sich dann nun bei ob nachlängs erzählter an dieselben beschehenen personlichen Schickung, und ehe deren Resolution zu gleichmässiger andrer niederer Stände Nachrichtung kundbar wird, unvergriffenlich auf den angesetzten Tage zu verhalten. Und hiemit thue u. s. w. Actum prima Maji Anno 88. Euer E. H. unterthäniger gehorsamer J. König.




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