169. Páni a rytířstvo knížetství Hlohovského upozorňují císaře Rudolfa II. na nebezpečenství hrozící od Poláků, i prosí za náležitá opatření, aby na hranicích rozložené polské vojsko odvoláno bylo.

VE VELKÉM HLOHOVĚ. 1588, 28. února. - Orig. v arch. místodrž. král. Česk. sub L. 34, 1580 - 1589.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Euer Röm. Kais. Mt. seind unsere pflichtschuldige gehorsambste Dienst iderzeit zuvorn bereit. Und sollen E. Kais. Mt. unterthänigist nicht verhalten, dass auf Fürstl. Gnaden des Herrn Bischofs zu Breslau Oberambtsbefehlich der Herr Ambtsverweser die Herren und Ritterschaften dies Glogischen Fürstenthumbs durch Ambtspatenta und; Befehliche auf den 2ten áies Monats Februarii zur Iusterung des Defensionserchs der 2000 Pferd, darauf die Herren Fürsten und Stände des Lands Schlesien geschlossen, allhero gegen Glogau erfordert, mit fernerem Inhalt, dass diejenigen Anzahl Reiter, so diesem Fürstenthumb zugetheilet, nach beschehener Musterung und aufgerichter Fahne dem hierzu bestellten Rittmeister Christofen von Berge untergeben und alsdann er der Rittmeister sambt den Reitern dem erlauchten hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Joachim Fridrichen Herzogen in Schlesien zur Liegnitz und Brieg, Thumprobsten zu Magdeburg und des Landes Schlesien Feldobristen, zum Gehorsamb angewiesen Werden sollen. Welchem zu gehorsamben Folge áie Herren und Ritterschaften mit ihren Ritterdiensten allhero gegen Glogau erschienen, auch fur den Herren Heinrichen den ältern von Kurzbach, Herrn Dietrichen von Mülheimb und Christofen von Bergels bestellten Rittmeister durch die Musterung furgeritten, auch allewege auf zehen Pferde einen vom Adel durchreiten lassen, inmassen dann unsers Wissens in Berathschlagung der Defensionordnung niemals kein anders als auf zehen oder 12 Pferd einer vom Adel, so dieselben führete, geschlossen.

Demnach aber itzo gedachter Herren Musterherren Instruction dahin gerichtet gewesen, dass allbege auf sechs Pferde einer vom Adel verordnet werden sollte, dessen wir, dass solches zu einhelliger Gleichheit zuvorhin geschlossen sein sollte, keine Vissenschaft gehabt, die angestellte Musterung auch dermassen nicht ausgeschrieben Worden, furnehmblichen aber auch so haben die Herren und Ritterschaften uber ihr vielfaltiges Anhalten Teder durch ihre Abgesandte auf vorgehenden Fürstentagen auch derohalben insonderheit abgeschickte Gesandten und Schreiben bis dahero nit künnen bescheiden Werden, was auf die 2000 Pferd der Defensionordnung, so in sechs Fahnen getheilet, einem jeden Rittmeister, Leutenampt und Fhndrichen fur Wantoder Jahrgeld, ohne welches sich keiner, so zu solchen Ambtern tauglichen befunden, will gebrauchen lassen, geschlossen. Was dann auch, Wann die Reiter aufgefordert, den andern Ampten als Rittmeistern, Wachtmeistern, Wagenmeistern, Furierer, Trommetern, Feldscherer, Trabanten, Plattnern, Buchsenschiede, Profossen, Feldschreibern und unvermeidlichen Ambtern, auch eiln der Sieg aller Kriege alleine in del Gewalt Gottes stehet, darzu fleissig Anrufen und Gebet gehöret, einem Praedicanten fur monatliche Besoldung verordnet, ohne welches sich Christof von Berge als behandleter Rittmeister, deme die Landstände uber dasjenige, so die Herren Fürsten und Stände in der Defensionordnung schliessen werden, allreit dreihundert Thalern, damit sie aufn Fall der Noth seiner gewiss sein möchten, verehret, sich gar keineswegen endlichen nicht hat wöllen lassen bestellen noch die Untergebung der Reiter annehmben wöllen, damit aus itzo benuhrten Ursachen, weiln uns auch wegen der Besoldung den andern Furstenthumbern vorzugreifen ernstliclz verboten, die Aufiichtung der Fahn und Anweisung des Gehorsambs an Ihre Fürstl. Gn. den Feldobristen wider der Landstände Willen nicht hat ins Werch gerichtet erden künnen, dieweilen dann erst itzo ungefähr fur acht Tagen eine grosse Anzahl polnisch Kriegsvolk zu Ross und Fuess so weit, als dieses Furstenthumb auf die Kron Polen reichet und granitzet, nur auf eine Meil Weges, zum Theil anderthalbe auch halbe Meil Webes in die Kloster und geistlichen Dörfer auch Städte und andere Dörfer geleget: als erfordeít der Landstände Nothdurft, dass nicht allein diese glogische sondern alle sechs Fahnen ehists als muglichen richtig bestellt und aufgenichtet werden möchten. Derowegen wir dann bald itzo von der Musterung unsern Abgesandten den edlen ehrenfesten Wolfen von Grünbeng zu Schwarmiz zu Ihren Fürstl. Gn. dem Herrn Bischofen, sowohl zu Fürstl. Gn. dem Herrn Feldobristen schleunig abgefertiget, insonderheit aber auch Ihre Fürstl. Gn. gehoxsambist ersuchen, weiln itziger Zeit in ganz Schlesien wegen solcher Granitzbesatzung kein Ort gefährlicher als dieses anrainende Fürstenthumb sein kann, damit die funfzig Pferde, so wir von unsern Reitern in die Ober- Schlesien abschicken sollen, allhie im Fürstenthumb gelassen und neben den andern in Bereitschaft verbleiben, dass uns auch noch mehre Hilf von den andern Furstenthumbern, welche dermassen gefährlich nicht liegen, aufn FalI der Noth zu Trost und Hilf allhero verordnet werden möchten, verhoffentliche, Ihre Fürstl. Gn., als denen diesfalls die Beschutzung und Regierung des aterlands Schlesien vertrauet, sich in Gnaden, erzeigen werden.

Und obwohl die Befehlichleut des polnischen Kriegsvolks, mit welchen dies Fürstenthumb, so weit solches reichet, an der Granitz gar umbringet, soviel wir Kundschaft haben, furgeben, dass sie uns Teutschen über die Granitz keinen Schaden beifügen sollten, sondern nur auf Bescheid zu warten, wes sich E. Kais. Mt. auf des polnischen Grosskanzlers erbotenen Friedstand erklären würden, so erfahren wir doch fast täglichen, dass es zum Theil solch barbarisch lose Volk sei, welches weder Ehre, noch Gewissen auch gar wenig und geringe Besoldung, dass ihnen ihre eigene Befehlichsleut nicht steuern künnen, sondern den armen Leuten in Polen selbsten viel gewaltsamben Schaden und Leichtfertigkeiten beifügen. Sollte sich nun die Friedenstandhandlung aufziehen, möcht leicht aus Noth durch solch lose unchristlich Volk wider ihrer Befehlichsleute Willen etwa uber die Granitz ein neu Unglück und Gefahr entstehen, wie sie dann allreit etzlicher Ort allhier im Fürstenthumb uber die Granitz eingelaufen, umb Mittheilung Proviant gebeten und, da es ihnen nicht erfolget wäre, gedrohet und getrotzet.

Derowegen wir als die gehorsamben Unterthanen nicht sollen unterlassen, solche bevorstehende Gefahr Euer Kais. Mt. als unserer höchsten Obrigkeit durch diesen schleunigen Boten unterthänigist, sowohl auch denen bei E. Kais. Mt. Herren Abgesandten, dem Herrn Prombnitz und Herrn Redern auch Hansen von Kreckvicz, so die Landstände unlängist zu E. Kais. Mt. abgefeniget, hiemit zuzuschreiben.

Auf den Fall nun dieselben allbereits abgefertiget sein mochten, gereichet an E. Kais. Mt. unser ganz unterthänigiste und gehorsambiste Bitt, es wöllten E. Kais. Mt. auf allergenädigiste Mittel bedacht sein, damit fur allen Dingen bemelt Kriegsvolk von den Granitzen abgeschaffet, damit nicht in stehender Friedenshandlung oder, ehe dieselbe geschlossen, E. Kais. Mt. Landen ein neu Feuer und Unglück möchte beigefügt werden, hierauf E. Kais. Mt. allergenädigisten Bescheid und Antwort unterthänigist wartend. Datum eilend Gross-Glogau den 28. Februarii anno 1588. Euer Röm. Kais. Mt. getreue und gehorsambe Unterthanen Herren und Ritterschaften des Gross-Glogischen Fürstenthumbs.




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