157. Biskup Vratislavský Ondřej oznamuje císaři, že přehlídka pro veřejnou hotovost určeného vojska za příčinou od Poláků hrozícího nebezpečenství v hlavních městech všech knížetství a krajů Slezska dne 26. února držána býti má. Proti vpádům nepřátelským že na hranice vojsko položeno bude.

VE VRATISLAVI. 1588, 10: února. - Orig. v arch. místodrž. král. Česk. sub L. 34, 1580 - 1589.

Allerdurchlauchtigister u. s. w. Allergnädigister Herr! Euer Kais. Mt. soll ich auf desverordneten Land- und Kriegsraths in Schlesien Ansuchen und Bitten gehorsamist nit vorhalten: Obwohl bei Aufrichtung der Defensionsordnunge auf den vorgehenden gehaltenen Fürstentagen und Zusammenkunften dahin geschlossen und für das beste angesehen worden, dass das Kriegsvolk zue Ross und uess, so zur Defension der Kron zu Behemben der für- und nachgehenden, auch dieser Lande beshlossen, allhier gemustert, in ein Ordnung gebracht, die Befelchsleute bestellet, dem Obristen alles angewiesen und andere Nothwendigkeit dabei befödert, und was zu gegenwärtiger Gefährlichkeit vonnöthen, damit zu verordnen und bald an- und fonzustellen, dasselbte auch E. Kais. Mt. Ihr genädigists gefallen lassen, und dass demnach ein jeder sich bei Verlust Leibs, Hab und Guetes deren Beschluss halten und gehorsamen solle, anbefolchen; jedoch weil gleich die äusserste Gefahr der Granitzort derzeit leider fürgefallen und das dabei von den untemchiedlichen Granitzorten und Landen fürbracht und eingewendet worden, dass denselben Landen, so in und bei den Granitzen gegen und an Polen gelegen, sie ihren Fuess von dannen rucken und allher sich mit derselben ihren Anzahl ihres Kriegsvolks zu Ross und Fuss begeben, dass die Polen bald einfallen und ohne widerstand dieselben mit Mord, Brand und Plünderung verdrben und unwiederbringlichen Schaden thuen werden: derowegen die Fürsten und Stände bei solchen gefährlichen Zuestand und Läuften und zu diesemmal dahin zu schliessen und zu gehen genothdränget würden, dass die Musterungen auf den sechsundzwanzigisten Februarii in allen Fürstenthumbern und Kreisen in derselbten Hauptstädten durch hiezu benennte und deputirte Commissanen aus den Fürsten und Ständen neben dem Rittmeister zu der Fahne und desselbten Befelchsleuten befödert und nachmaln die Rittmeister sich bei dem hochwürdigen, durchleuchtigen und hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Joachimb Friderichen, Herzogen in Schlesien, zur Liegnitz und Brieg, Thumbprobsten zu Magdenburg, bald nach der Musterung einstellen, auch bei den Musterungen beides den Befehlichsleuten und Kriegsvolk auferlegt und befolchen werden solle, dass Ihrer Liebden und Fürstl. Gn. der Defensionsordnunge und derselbten Beschluss nach, wann von dem obristen Hauptmann dieser Lande und der Kriegs- und Landräth die Defension in Werk zu stellen und das volk zu Ross und Fuss ins Feld zu bringen und zu gebrauchen, allen schuldigen Gehorsamb und den aufgerichten Bestallungen gemäsz leisten und erzeigen sollen, und solle ein jeder Fürst und Stand in guter Bereitschaft zur Defension und Schutz der Lande gefasst, mittlerweil aber auf den Granitzonen und dann wegen der Einfälle ein Anzahl Volks zu Ross und Fuss gehalten und unterhalten werden.

Der Lande weitere Nothdurft aber und was wegen des Grosskanzlers Schreiben und friedlichen Erklärung fürgeromben und gerathen, das erden E. Kais. Mt. aus und on der Fürsten und Stände Abgesandten gnädigsts und mit mehrerm vernehmben.

Und thue E. Kais. Mt. ich nich zu kaiserlichen Gnaden empfelchen. Datum Breslau den zehenden Tag des Monats Februarii anno im achtundachzigisten.

E. Röm. Kais. Mt. ganz willigster, gehorsambister, unterthänigister Caplan und Diener

 

Andreas Bischof e zu Breslau.






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