156: Stavové knížetství Hlohovského vykládají císaøi Rudolfovi II., že by bylo prospìšnìjší, aby jich branná moc, kterouž k veøejné hotovosti do Vratislavi proti Polsku dostaviti mají, v zemi jich ponechána byla.

VE VELKÉM HLOHOVÌ. 1588, 10. února. - Orig. v arch. míst. král. Èesk. sub L. 34, 1580-89.

Allerdurchleuchtigister u. s. w. Allergenädigister Kaiser und Herr! Euer Röm. Kais. Mt. seind unsere gehorsambiste Dienst jederzeit in Unterthänigkeit zuvorn bereit. Und demnach uns heute dato allhie zu Glogau auf gehaltenem Landtage der edle George von Dihrn auf Deutschen Kessel, Ambtsverweser des Glogischen Flirstenthumbs, E. Kais. Mt. ernstliche Patenta und Manaata wegen dessen in Eil aufgeforderten polnischen Zuzugs mundlichen und schriftlichen insinuirt und furbracht, haben wir unterthänigist nit unterlassen sollen, hiemit den Herrn Hansen von Kreckwitz, unsern mitverwandten, lieben Freund, zu E. Kais. Mt. gehorsamist abzufertigen und unterthänigist zu benchten, dass wir Landstände von Herren- und Ritterschaft sambtlichen und ein jeder, so nicht wichtige Ehaften vorzuwenden gehabt, wie der Mann gesessen, in eigener Person den funften dies Monats Februarii in bestvermügender Rüstung sambt dem funften Bauersmanne allhero gegen Glogau erschienen, und, wie solcher polnischen Feindsgefahr soviel muglichen Widerstand gethan auch dem nächsten Fürstentagsbeschluss gehorsambist nachgelebet werden möchte, bis auf heut dato den sechsten Tag Rath gehalten.

Dass nun leider durch der Polen verursachung die Feldschlacht bei dem Städtlein Pitschen im Lande Schlesien erfolget, dadurch viel unschuldiger Leute betrübt, auch durch das barbarische Volk derselbe Ort mit Rauben, Morden und Brennen zum höchsten beschädiget und verderbet, dessen tragen wir billich christlichs Mitleiden:

Ob nun wohl von Fürstl. Gn. dem Herrn Bischofen Oberambtsschreiben und Befehlich einkomben, darinnen die persönliche Ziehung gemildert, doch aber diejenigen Reiter, so zur Defensionsordnung der 2000 Pferd und 1600 Schutzen auf das Fürstenthumb geschlagen, gegen Breslau vorrucken, der funfte Bauersmann aber und wie der Mann gesessen, zu Beschutzung der Granitzen allhier im Fürstenthumb verbleiben möchten, so befinden wir doch, wann unsere Anzahl Reiter zur Defension aus diesem Fürstenthumb geschickt, was für ein grosser Mangel und Abgang solches sein wurde, wofern hernachmals aufn Fall der Feindsgefahr die persönliche Aufforderung auch erfolgen sollte, also dass vielen und den mehren Unvermügenden ihre Ross und Diener von sich zu schicken, selbsten zu besolden und sich darneben daheimbe auch gefasst zu machen, ganz unerträglichen und unmuglichen furfällt. Es würde auch dardurch dieses Granitzfürstenthumbs, auf welches die furnehmbsten Häupter und Feind, als der Grocskanzler und Opolinský, sonderlichen ihren Respect und Kundschaft haben, ganz bloss und gefährlich stehen, wie wir dann auch glaubürdig Nachrichtung und Kundschaft, wann sie die Polen die becchehene Feldschlacht bei Pitschen dermassen, wie es leider geschehen, nicht erhalten hätten, dass eine grosse Anzahl Kriegsvolk zu Ross und Fuss umb die Gegend Posen, Kalisch und derselben Ort geleget, welche die Herrschaft Trachenberg und dieses Glogische Fürstenthumb hätten mit Rauben, Morden und Brennen überfallen und, das Land Schlesien etzlicher Ott anzugreifen, dreissig Tausend Tattern und Kosaken aufgefordert gewesen. Es schreibet auch gestriges Tages der Herr Kurzbach an einen vom Adel unsers Mittels, dass solch Kriegsvolk, wie uns ohne dies bewusst, noch daselbsten lieget, dem Grafen von Gurka in seinen Herrschaften und Gütern merklichen Schaden beifügen, und ohin sie sich wenden möchten, uns in gueter Aufacht zu halten verwarnet.

Dieweiln dann zischen den Schlesischen Fürstenthumbern wegen der Granitzung gegen Polen wärts ein grosser Unterschied und sonderlichen das Schweidnitzische, Jaurische, Liegnitzische, Sagnische und andere Fürstenthumber so gar gefährlich nicht granitzen, sondern, wie ganz offentlich ist, kein Ort in ganz Schlesien, als das Gurische, Schwibussische und Schlabische Weichbild, so uber der Oder gegen Polen ärts gelegen, wann sichs die Polen, welches Gott verhüten wollt, anzugreifen unterstünden, gefährlicher nicht lieget: derowegen ir von diesem Landtag und Bereitschaft, darinnen ir allhier beisamben sein, zu Ihren F. G. dem Herrn Bischof, sowohl Ihre F. G. Herzog Joachim Fridrichen zur Liegnitz und Brieg als dem verordneten Feldobristen zwene vom Adel unsers Mittels schleunig abgefertiget, ihr F. G. diesen geiährlichen und hochbekomberlichen Zustand nothdurftig zu berichten und gehorsanblich zu bitten, dass Ihre F. G. die Reiter und Fussvolk der andern Fürstenthumber zu Beschutzung der oberschlesichen Granitzen brauchen, die unserigen aber, welche zum Theil in die vierundzwainzig Meil Weges darvon abgesessen, in Rüstung und Bereitschaft allhier im Lande beisamben verbleiben lassen Wollten, damit nit die Defension an einem Ort gelegt, an dem andern aber grössere und schädliche Gefahr erfolgen möcht. Dann sollte der Feind dieser Ort etwa ein Stadt als Gurau, Schwibussen oder Glogau, welche nächst an der Granitz liegen, gar schlecht befestiget, auch mit keiner Munition, Proviant noch anderer Kriegsrüstung fast nichts versehen, einkomben und das Land vorgedachter drei Kreisen uber der Oder durch Rauben, Brennen und Streifen verderben, dardurch der Feind das Wasser; die Oder, zu seinem Vortheil bequäme, wie schwer und mit was unverwindlichen Schaden hernach gewehret werden künnte, ist leicht abzunehmben. Und wiewohl gegen diesen mächtigen, barbarischen Feinden unser Defendierung auch viel zu Wenig sein möchte, so müsste doch ein jeder zu Beschützung seines Weibs, Kinder, Hab und Guets mit Leib und Blut sein äusserists Vermügen darstrecken und mit Hilf Gottes dies darbei thuen, soviel als muglichen.

Demnach aber E. Kais. Mt. den Herren Fürsten die Decretirung und Regierung dieser Lande Defension genädigist Macht gegeben, Ihre F. G. aber in deroselben Landen allreit merklichen Schaden gelitten, als künnen wir nicht Wissen, was unsere Abgesandten erhalten und vor Bescheid erlangen werden: derowegen wir E. Kais. Mt. als unsere höchste Obrigkeit in solcher bevorstehenden Gefahr und Noth umb Rath und Hilfe hiermit unterthänigist anzufliehen nicht unterlassen sollen.

Wir sollen aber auch E. Kais. Mt. unsern unterthänigisten Pflichten nach gehorsambist und Neuherzig nicht unvermeldet lassen, dass wir dieser Ort von etzlichen aus Polen allerhand Nachrichtung, Wofern wir uns nunmehr gegen ihnen nachbarlich und freundlich erzeigen Würden, dass wir uns von ihnen auch keines Krieges noch Unnachtbarschaft zu befahren hätten. Sollten sie nun die Aufforderung der Kriegsrüstung des Defensionswerchs als misstreue Leut fur Feindschaft Wider sich verstehen, darft sie leicht zu Aufforderung Kriegsvolks bewegen und ihrem barbarischen Kriegsvolk, weiln unter ihnen mit der Zahlung nicht viel Ordnung gehalten, uns und die unserigen auf den Granitzen zu berauben Ursache gegeben Werden, welches vielleicht sonsten, weiln der Feind aus der Oberschlesien gar wieder zuruck in Polen geruckt sein solle, unterlassen bleiben möchte, zu deme dass durch die Aufforderung der Defensionsordnung das ganze Land Schlesien in dermassen Unkosten geführet und also erschöpft, dass sie E. Kais. Mt. die Turken- und andere unterthänigiste Hilfen nicht Würden reichen noch leisten künen, Welches der Kron Beheimb und allen E. Kais. Mt. Konigreichen und Landen zu unverwindlichem Nachtheil gelangen möchte.

Bitten demnach E. Kais. Mt. unterthänigist, dieselbe Wollten die Aufforderung des Defensionwerchs und alle solche gefährliche Umbstände in kaiserlichen Rathschlag nehmben, ob nit zuträglicher und besser, Wann die Kriegsambter der zwei Tausend Pferde und sechzehen Hundert Schützen richtig bestellt und soliche Reiter und Fuessvolk in gueter Bereitschaft, also dass dieselben auf den Fall der Noth in Wenig Tagen beisamben sein kunnten, als dass durch itzige Aufforderung, dardurch das Land zum höchsten erschöpft, in Armut geführet und noch darzu, Weiln kein Feind das Land angreifen, sondern wir zuruck gewendet, mehr Gefährligkeit möchte verusachet oder erreget werden, so doch auch diesialls unser höchster Trost und Hoffnung, es Werden E. Kais. Mt. aus hochverständigem Rathe durch Hilfe und Beistand der göttlichen Allmächtigkeit, in deren Gewalt und Macht alle e Kunigreiche stehen, auf allergenädigiste Mittel des Friedens kaiserlich und genädigist bedacht sein. Wiewohl auch die Herren Fürsten Wegen vorgehender Aufforderung zur Defension, dass wir wegen unserer selbst Gefahr und anderen ganz erheblichen Ursachen ihren Landen nicht zugezogen, auf uns mit Ungnaden bewogen; demnach solches aber von uns keiner Trennung oder Ungehorsamb, viel weniger vorsätzlichen Zurücksetzung des Fürstentagsbeschluess geschehen, sondern dass es unsere äusseriste Gefährligkeit dermassen erfordert, ein jeder auch on Rechts und Natur Wegen ihme und den Seinigen selbst und seinem nächsten Nachbar mehr als einen andern Abgesessenen verpflichtet, zudem dass auch die Verhütung des Verderbs E. Kais. Mt. Land und Leute in unterthänigiste Acht genomben: so verhoffen wir; es werden E. Kais. Mt. als unsere gerechte und christliche Obrigkeit solches von uns nicht anders, als diesem hochkomberlichen Wesen treuherzig zum Besten gemeint, allergenädigist vermerken und, wie zuvorn gemeldet, uns mit kaiserlichen, vaterlichem Rat und Hilf nicht verlassen. Datum Gross- Glogau den 10. Februarii anno im 88.

Euer Röm. Kais. Mt. getreue und gehorsame Unterthanen

Herren und Ritterschaft des Glogischen Fürstenthums.




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