149. Část odpovědi, kterou stavové čeští dali císaři na proposicí sněmovní v příčině veřejné hotovosti.

[1588 v únoru.] - Opis souč. v c. k. říšsk. arch. fin. ve Vídni sub Böhmen, Landtage 1500.

Artikel aus der Ständ der Kron Beheimb Antwort auf die Proposition im Februario anno 88 ubergeben, das Defensionwesen betreffend.

Nichtsdestoweniger aber so will es sich in allweg gebühren, auf nothwendige Defension mit sonderm Fleiss bedacht zu sein, inmassen dann wir, so verschienen Martini hieher erforden gewesen, für gut angesehen, dass von E. Kais. Mt. die Kur- und Fürsten des Reichs, so mit diesem Künigreich Erbeinigungen haben und von demselben Lehen tragen, genädig und freundlichen ersucht sollten werden, mit dero Hilfen ihren Pflichten nach sich gefasst zu machen, und aufm Fall es die Nothdurft weiter erfordern sollte, fortzuziehen. Und beruhen gehorsambist nachmals darauf, dass E. Kais. Mt. diese ganze Sach und Handlung gedachten Chur- und Fürsten furbringen und entdecken, beneben auch aus sondern Vertrauen und gutem Vernehmben sie mit allem Fleiss ersuchen lassen, dass sie zuorderist mit treuen Rath, dann auch mit starker Hilf E. Mt. und dieses Künigreich nit verlassen sollen. Dann wir sonsten diese Beisorg tragen, da es ganz und gar sollte vor ihnen verschwiegen erbleiben und sie erst in der höchsten und äusseristen Noth umb Hilf und Rath ersucht werden, dass sie sich damit, samb wäre solcher Krieg ihrer unersucht und ohne ihr Vorwissen angefangen worden, entschuldigen und keine Hilf leisten wollen, wann sie aber dessen genugsamb und nach aller Nothdurft verständigt und bericht werden, was uns zuwider aller Billigkeit und ohne Ursach wollte zugefügt werden und begegnen, so tragen wir keinen Zweifel, dass sie das ihrige nach Ausweisung ihrer Pflicht und sonsten von guter Nachbarschaft wegen bei der Sachen auch willig und gerne thun werden. Und es sollen diesfalls neben den Chur- und Fürsten auch andere Lehensleut umb Hilf ersucht werden, sonderlichen aber die Stadt Nürmberg, welche mit Geld, Munition und andern Sachen mehr gar wohl versehen uns gar wohl beispringen und helfen kann.

Was auch weiter fur Fursehung jetziger Zeit sollte gethan werden, darvon haben wir ebener Gestalt fleissig und nothdurftig deliberirt; dieweiln wir aber keine richtige und gewisse Nachrichtung haben und aus den zugeschickten Zeitungen, welche E. Kais. Mt. und etzlichen Personen gnädigist communicirt, auch nit abnehmben oder verstehen künnen, dass dergleichen grosser Schaden (wie man vor diesem furgeben) sollte beschehen und erfolgt sein; item dass wir nit wissen künnen, was die Ständ in Schlesien für Hilf an Volk und andern bedurfen möchten: als haben wir uns bei E. Mt. in aller Unterthänigkeit etwas gewissers gehorsamblichen erkundigen, ja auch dieselbige mit allem Fleiss bitten wöllen, dass sie uns ihre genädigiste Meinung und was hierinnen furzunehmben oder anzuordnen sein möcht, allergnädigist zu wissen thuen wollten, der ungezweifelten Hoffnung, E. K.ais. Mt. werden uns allen nothdurftigen Bericht in diesei Sachen genädigist zukomnen lassen. Wann nun solehes beschieht, so wöllen wir an unsern Personen durchaus nichts erwinden lassen, sondern sein deliberirt, als Liebhaber unserer Nation und Vaterlands, des äusseristen mit Darsetzung Leibes und Guts darbei zu thuen und die Schlesier als unsere liebe Freund und Mitglieder dieses Kunigreichs mit gebührlieher Hilf nit verlassen, denn unser aller dreier Ständ diese endliche und gewisse Meinung ist, dass wir solchen hochwichtigen Artikel mit allem Fleiss (hintangesetzt aller anderer Sach) gebührlichen obliegen wöllen.

Weilen wir dann auch aus der Herren, Fürsten und Ständ in Schlesien Petition so viel verstanden dass sie ohne E. Kais. Mt. gnädigisten Hilf zu diesem Wesen nit sufficient und stark genug sein, als bitten E. Kais. Mt. wir zum allerunterthänigisten, sie geruhen und wöllen mit und neben uns gedachte Stände in Schlesien, als Mitglieder des Kunigreichs und E. Mt. getreue Unterthanen und die sich in Contribution- und andern Sachen mehr gegen E. Kais. Mt. allwegen unterthänigist und willigst haben finden lassen, nit verlassen, sondern mit dero gnädigisten Hilf und auch Zuthuen derselbigen andern Künigreichen und Ländern gebührlichen schützen und retten.

Auf diesen Punkt und Artikel wöllen wir weiter Berichts und Gutbedunken gehorsamblich gewärtig sein und alsdenn solches alles in weitere nothdurftige Berathschlagung ziehen, auch nicht unterlassen, was uns menschlich und müglich sein wird, darbei zu thuen.




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