122. Komora dvorská radí císaři, aby nejvyšší úředníci zemští dali plnou moc nejvyššímu kancléři k vyjednávání s neodkladnými věřiteli císařskými na základě usnešení sněmovního.

1587, 27. listopadu. - Konc. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni sub Böhmen 1587 Dezemb.

Allergnädigster Kaiser und Herr! Obwohl neulicher Zeit auf E. Mt. gnädigistes Begehren die Herren obristen Landofficier etliche aus ihrem Mittel, als den Herrn obristen Landkammerer, Landrichter, obristen Kanzler und Landschreiber verordnet, so neben beeden Kammern mit den inländischen Gläubigern und längere Geduld und Stillstand handeln sollen, wie dann auch darauf die Behandlung mit den jenigen, so zur Stell gewest, also ins Werk gericht und fürgenomben worden, so sein doch unter denselben gar ihr viel fürkommen, welche, ob sie sich schon ihres Theils mit E. Mt. noch gehorsamist gerne länger gedult hätten, doch von ihren Gegengläubigen dermassen angehalten und getrieben werden, dass sie neben dem, was sie sonsten anderer ihrer Ungelegenheit halber zur Entschuldigung furwenden, E. Mt. je länger, wie gern sie auch wollten, nicht aus de. Weg halten können, daher nun vonnöthen sein will, mit denselben noch fernere Handlung fürzunehmben. Dieweil aber solches, wie gerne beede Kammern das ihrig thäten, ausser der Herren obristen Landofficier Beisein nicht beschechen kann und dann dieselbigen eintweders nicht allzeit allhie zur Stell, oder do sie schon gegunwurtig sein, nicht zusamben gebracht werden mügen, so wird solchem nach fur ein Nothdurft gehalten, dass E. Mt. mit den itzo allhie wesenden Herren Landofficierern gnädigist hätten handeln lassen, damit sie dem Herrn obristen Kanzler, als welcher die meiste Zeit zur Stell ist, Gewalt geben hätten, wann dergleichen Sachen fürfielen, diejenigen, so aus wohlermelten Herren obristen Landofficierern jeder Zeit allhie sein würden, zu sich zu berufen und neben den Kammern vermüg des Landtagsbeschluss zu handeln und zu tractieren. Dardurch würde E. Mt. vieles Behelligens, so Sie also haben müssen, uberhebt, auch die nothleidende Parteien und Glaubiger umb so viel weniger aufgezogen. Es stehet aber bei E. Mt. gnädigisten etc. Placet Imperatori. 27. Novembris 87.




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