37. Císař Rudolf II. biskupovi Vratislavskému, aby knížat a přední stavy knížetství Slezského k sobě povolal a jim oznámil, že stavům Moravským (císař) dal plnou moc, aby na nejblíže příštím sněm na místě zemřelých vyslanců, kteříž minulého léta při společné schůzi v Praze se zástupci českými v příčině zřízení veřejné hotovosti vyjednávali, jiné zvoliti mohli, kteříž by potom s delegáty českými o věc takovou se uradili. Konečné jich snešení že oznámeno bude stavům Slezským, kteříž že také povinnost svou náležité vykonají.

V PRAZE. 1586, 30. listopadu. - Konc. arch. místod. král. Českého sub L. 34, 180-89.

Rudolf etc. Du tragest ungezweifelt ein gehorsambs guet Wissen, als die getreuen Ständ unserer Kron Behem mit der gehorsamen Fürsten und Stände unserer Fürstenthumber Schlesien und der Stände der anderen incorporiertén Lande Abgesandten aüf vorgehende unsere genädigiste Beyvilligung im Monat Junio verrucktes 85. Jahrs allhier bei einander versamblet gewesen und ein Zusammenkunft gehalten, dass das hochnothwendig und dieser Kron Behem, auch derselben eingeleibten Landen sehr zueträglich und erspriesslich Werk der Defension damaln ob dem bexruhet und verblieben ist, dass die Stände unsers Markgrafthumbs Marhern zu Erhaltung einer durchgehenden Gleichheit zu, den bewilligten 1500 Pferden und 1000 Knechten noch 500 Knechte zu bewilligen, sowohl als die Ständ unserer Markgrafthumber Ober- und Niederlausitz ein mehrer Anzahl zu Ross und Fuss herzugébell und dieselben im Fall der Nath zu unterhalten durch uns beweget und angehalten Werden sollten.

Ob wir nun wohl seit deroselben Zeit genädigist gern gesehen hätten, damit soliches alles folgends auf gemeinen Landtagen wäre befurdert, fortgestellt auch zu gewünschtem Ort und End einsten befurdert worden, so hat es doch bisher nit sein wollen. Damit aber gleichwohl derogleichen hochnothwendiges Werk bei diesen gefährlichen Zeiten nit so gar ersitzen blieb, als haben wir nit Umbgang haben mügen, auf unserer gehorsamen Stände des Markgrafthumbs Marhern unterthänigst Ansuechen, ein unter denen von denselben Ständen hierzu deputierten Personen etliche seithero mit Tod abgangen, ihnen den Ständen unsers Markgrafthumbs Marhern genädigist zuzulassen, damit sie bei dem auf den 2. Tag des zukunftigen Monats Decembris derer Orten publicienen Landtag andere taugliche Personen erkiesen und wählen möchten, beneben auch diese Verordnung zu thuen, dass. dieselben deputierten Personen sich alsbald darauf bei mach währenden Landtag in unsere Kron Behem anhero verfügen und mit den Verordneten aus der Ständ unserer Kron Behem Mittels ferner Tractation gewärtig sein und pflegen sollen.

Nun wissen wir uns gleichwohl allergnädigist zu erinnern, dass diese Sache nit allein unser gehorsame Ständ der Kron Behem und des Markgrafthumbs Marhern, sondern auch die Fürsten und Stände unserer Fürstenthumber Schlesien, sowohl als die Stände unserer Markgrafthumber Ober- und Niederlausitz concernien und angehet, derowegen wir auch selbs gnädigst gern gesehen hätten, dass alsdann unserer gehorsamen Fürsten und Stände Deputierten ebenermassen allhie zur Stelle gewesen wären; demnach es aber doch Kürze der Zeit halb nit sein künnen, diesfalls auch noch zur Zeit von den Ständen unsers Markgrafthumbs Marhern sowohl als den Ständen unserer Markgrafthumber Ober- und Niederlausitz die wenigiste Bewilligung erfolget ist, so hat es auf diesmal nachbleiben müssen. Damit aber doch auch unsere gehorsamen Fürsten und Stände unserer Fürstenthumber Schlesien nicht vermeinen möchten, samb sie hierinnen übergangen werden wollten, so haben wit nit umbgehen mügen, dich der Gelegenheit in Gnaden zu avisieren, dir hiemit gnädigist befehlend, dass du die vornehmsten von den Fürsten und Ständen unserer Fürstenthumber Schlesien zum fürderlichisten zu dir erforderst, ihnen dasselb alles von unsertwegen vermeldest, versehenlichen, sie dasselb von uns unterthänigist in dem besten vermerken werden, bevorab weiln wir des genädigisten Etrbietens sein, dass wir dich mit dem eheisten hernacher den Verlauf und worauf diese ganze Handlung verbleiben würde, mit Gnaden berichten wollen, darauf sich dann auch die gehorsamen Fürsten und Stände unserer Fürstenthumber Schlesien gleichsfalls unserer Kron Behem und den andern incorporierten Landen sowohl als ihnen und den ihrigen selbs zum Besten, inmassen unsere genädigste Zuversicht zu ihnen stehet, zu erzeigen werden wissen.

Wollten wir dir, dem wir mit kaiserlichen Gnaden vorderst wohl gewogen sein, zu gehorsamster Nachrichtung gnädigst nit bergen. Es beschicht auch hieran unser gnädiger will und Meinung. Geben Prag 30. Novembris anno 86. [An den Bischofen zu Breslau.]




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