32. Arcikníže Arnošt připomíná císaři, co by na sněmu českém v příčině zaplacení vojsk na hranicích Uherských uspořádáno býti mělo.

VE VÍDNI. 1586, 18. listopadu. - Orig. v c. k. říšsk. fin. arch. ve Vídni sub Böhmen 1587 Januar.

Allerdurchlauchtigister usw. Genädigister geliebter Herr und Bruder! Nachdem ich erindert, dass anjetzo ein Landtag in Beheimb gehalten werde, hab ich für nothwendig gehalten, E. Kais. Mt. des hernachfolgenden Punkten halben zu erindern. Und wissen E. Kais. Mt. sich genädigist wohl zu erindern, was derhalben ich vom zweiundzwanzigisten April dieses Jahrs wegen der Instruction, so dem Wenzel Harrer, Steuerschreiber in Beheim, bishero zu der bergstädterischen Bezahlung bei der beheimischen Kammer gefertigt worden, zugeschrieben habe; dieweil danndamalen, soviel ich mich zu erindern, in solcher Instruction kein Veränderung fürgenummen mügen weaden, sondern es bei dem Verfasst derselben Instruction verbleiben müssen, aber darfür gehalten worden, es sollte die Sach auf dem jetzigen Landtag wieder an- und in Richtigkeit gebracht mügen werden: so habe E. Mt. ich, wie gemelt, hieran gehorsamb brüderlich vermahnen wöllen, die wlerden nun berührtem meinem vorigen Schreiben, zu orderst aber E. Mt. und des Wesens Nothdurft nach, hierinnen die Gebühr mit Gnaden fürzunehmen und zu verordnen wissen. Für eins.

Zum andern haben E. Mt. aus beiverwahrtem Einschluss zu vernehmem, wasmassen durch das Kriegsvolk in Bergstädten auf ein andere Bezahlung gedrungen wird und wie armselig es der alldort regierenden Infection halben auf derselben Gränitz stehet. Dieweil dann der mährerische Steuertermin bereits beisammen soll sein und es nunmehr an dem ist, dass der in Beheimb auch zu der Hand gebracht werde, so wollen E. Mt. mich unbeschwert mit Gnaden erindern, worauf die Sachen mit angeregtem behemischen Steuertermin dieser Zeit beruhen.

Fürs dritt wissen sich auch E. Mt. mit Gnaden zu erindern, dass der Eingriff in des bapstlichen ["Bapstlich Baugeld" jest zajisté nesprávné, má býti snad "Pallast Baugeld". Bylať totiž l. 1583 svolena pomoc na stavení hradu Pražského, o čemž viz sv. VI. Sn. Č.] Baugeld durch die beheimische Kammer nun längst hätte sollen erstattet werden; zum Fall es nun mit solcher Erstattung eine solche Gelegenheit, dass dieselb in einem beheinischen Landtag zu völliger Richtigkeit gebracht erden müsste, darumben mir aber nichts bewusst, so werden demnach E. Kais.. Mt. auch deshalben in solchem Landtag die Nothdurft gnädigist zu verordnen haben. Dero ich mich daneben in brüderlicher Gehorsamb befehlchen thue. Geben zu Wien den achtzehenden Tag Novembris anno im sechsundachzigisten. Euer Röm. Kais. Mt. gehorsamister Bruder Ernst. Wolfgang Jörger, Freiherr. Hans von Sinzendorff.




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