28. Erläuterung des in der königlichen Proposition für den böhmischen Landtag von 1586 gestellten Ansuchens, dass derselbe dem Kaiser eine ausgiebige Geldhilfe zur Tilgung der königlichen Schulden bewillige.

1586, 17. November. - Gleichzeitige Copie im k. u. k. Staatsarchiv in Wien, Böhmen II.

Die gehorsamen Ständ dieser löblichen Kron Beheimb haben aus denen bishero in gemeinen Landtägen und sonst fürkunbnen Berichten überflüssig vernomben, was der Kais. Mt., unserm allergnädigisten Herrn, für ein beschwerlicher Schuldenlast obliegt, dass auch Ihr Kais. Mt. die Zeit ihrer Regierung über öfters beschehenes Suchen und Anhalten von denen Ständen ermelter Kron Beheimb und dero incorporierten Landen zu etwas Abhelfung desselben noch bisher einige erspriessliche Hilf nit erlangen mögen. Dahero und weil das allgemeine Wesen je länger je beschwerlicher, der Schuldenlast von Jahrren zu Jahren nur grösser würdet, und Ihrer Mt. uber das, was die Chur- auch Fürsten und Ständ des heiligen Römischen Reichs sowohl andere Ihrer Mt. getreue Landleut und Unterthanen bisher guetherzig contribuirt, auch dero selbst Ämbter, Einkumben und eigen Gefäll dermassen erschöpft und erseigert, dass Ihr Mt. von denselben he weiter einige Hülf zu hochst nothwendiger Aufenthaltung gemeines Wesens nit gehaben oder leisten mügen, sonder allerseits dermassen anstehen, dass da nit dermaln eins zeitliche Fursehung beschieht, anders und nichts gewissers als ein endlicher Fall und Untergang gemeines Wesens, dero der allmächtig Gott verhüten wöll, zugevarten: als seind Ihr Kais. Mt. zu Furkombung dessen nothdringlich verursacht worden, einen allgemeinen Landtag in dieser Kron Beheimb ausschreiben und zu halten, den gehorsamen Ständen solche Ihrer Mt. hochste Beschwer und Obliegen gnädigist furzutragen und sie umb ihre getreue erspriessliche Hilf und Beistand anzusprechen und ihnen anfänglichen zu Gemuet zu führen, wie ihnen dann sonders Zweifels ohne das unverborgen, dass dieses beschwerlichen Schuldenlasts nit Ihre Mt. Ursacher seien, sondern sich derselb noch anfangs weilend Kaiser Ferdinanden Regierung angespunnen und folgends auf Kaiser Maximilian, Ihrer Mt. geliebten Herrn und Vatern, beeder hochloblichister und seeliger Gedächtnus, geerbet, der sich auch vegen der damals eingefallenen und lang nach einander gewährten Turkischen und Waydischen offner Kriegsexpeditionen, auch sonsten der ordinari Granitzunterhaltung, turkischen Verehrungen, Besuchung der Reichsund Landtäg, Ausstattung und Fertigung der küniglichen Kinder, item auch nit wenig der polni, schen Election halber, darein sich Ihr Mt. fur!, nehmblich diesem anrainenden Königreich Beheimb zum Besten und mit derselben Ständ Rath und Vorwissen eingelassen, und anderer dergleichen mehr zugestandenen hochnothwendigen Ausgaben willen, daran gemeiner Christenheit und furnehmblich Ihrer Mt. Königneichen und Landen zum hochsten gelegen gewest, höchlich vermehrt, und dass solche hohe Beschvlerung und verteuftes Wesen hernach mit der Regierung auf Ihre Kais, llt. kumben, da dann Ihrer Mt. dasselb umb soviel beschwerlicher gefallen, leil Sie aus dero ordinari Gefällen und Eimkumben, als die Sie zum allerhöchsten verkummert und versetzt befunden, zu Terrichtung der täglich furgefallenen Kriegsund anderer unvermeidlichen Ausgaben, sonderlich aber zu Abfertigung des alter Hofgesinds, und der abgezogenen Kriegsleut, auch ihrer eigenen Hofsnothdurften ein schlechte und zu heissen gar keine Hilf gehaben mögen. Zu dem, dass auch der Lande bewilligte Granitzhilfen die Zeit hero bei weitem nit eingebracht, auch an ihnen selbst gegen den auf laufenden, ansehenlichen Granitzkosten umb viel nit erklecklich gewest und noch darzue umb was nambhaftes gefallen, wie dann mit guetem Grund durch ordenliche Raitung und Auszueg eywiesen werden kann, dass vor diesem viel Jahr aneinander uber alle Reichsuud Ihrer Mt. eigner Königreich und Lande gethane Bewilligungen, ein Jahr ins andere zu raiten, bis in sechsmal hundert Tausent Gulden zugebüsst worden, das dann allein von ein zehen Jahren zu raiten an sechzig hundert tausend Gulden anlauft, wie dann dergleichen Zuebusses nach kein End oder Aufhören, welches alles mehrerntheils auf Interesse, auch etwa in Nothfällen auf andere hohe beschwerliche Conditionen auf bracht werden müssen. Es haben auch Ihre Mt. darunter Ihrer Kammergüter, Ambter und Gefäll nicht verschont, sonder dieselbe verkaufen, versetzen und aufs äusserist verkummern und uber ihr Ertragen mit erweisungen belegen müssen, wie es dann an Tage und leider männiglichen mehr als zuviel bewusst, welches dann auch nach Gott das einige Mittel gewest, dardurch die Kron Beheimb sambt den incorporixten und andern Ihrer Mt. anrainenden Landen erhalten worden, damit sie des Erbfeindes halber Gott Lob nit in einen mühsamen Stand gerathen dürfen.

Uber das alles auch seither noch ein mehrere Beschwer und Ausgab auf Ihre Mt. gefallen, indem dass sich Ihr Mt. mit dero geliebten Herrn Bruedern ihres väterlichen Zustands und jährlichen Unterhaltung halber, die sich gleichwohl gegen ihrem gethanem Begehren und wie sichs nach Gelegenheit ihres hohen von altem kaiserlichen Stamben hergebrachten erzfürstlichen Stand gebühn, nach fleissiger Behandlung in Erwägung gegenwärtigen müheseligen Zustands und Ihrer Mt. so grossen Ungelegenheit mit einem leidlichen contentieren lassen, vergleichen müssen, dardurch Ihre Mt. hinfüro noch mit einer starken Sumna jährlichen erblichen Ausgab mehrers als zuvor belegt worden. Und obwohl etwa von den Landen ingemein zu etwas Ringerung der beschwerlichen Aus gaben zu seiner Zeit, als nämlich anno 79, der Tätz und im 84. die 6 von 1000 ausgeliehen Gelds auf Versuchen bewilligt worden, so hat doch dasselbe bald wieder aufgehört und ist auch an sich selbst gegen der grossen Schuldenlastssumma gar nichts erspriesslichen gewest. Ja es haben die Interesse von dem dargeliehenen Geld bei weitem davon nit abgelegt werden mugen, sondern seind den mehrern Theil zur Hauptsumma geschlagen und also der Last von Jahren zu Jahren je länger je mehr gesteigertworden, wie dann dessen noch kein Aufhören, und zu besorgen, weil man aus Mangel der Gefäll und Verzug mehrer Hilfen willen alle Jahr umb ein hohes tiefer hineinninnen muss, da den Sachen nit furderlich Rath geschafft, dass es letzlich Ihr Mt. sowohl als derselben Königreich und Landen zu äusseristen Unmuglichkeit gereichen wurde, als nämblich Ihrer Mt. halber, dass Sie den Last nit mehr ertragen, und den Landen, dass denselben die Hilfen alsdann zu schwer und unerheblich fallen wurden, furnehmblich, wenn man die gegenwärtige, Gott Lob, verhandene gute Gelegenheit der Leut Vermrögen und dass man Ihrer Mt. ohne sondern Beschwer wohl helfen kann, nit in Acht nehmben, sonder dieselb vergeblich furubergehen lassen und etwo hernach aus Verhängnus des Allmächtigen Krieg, missrathene Jahr, Theurung und dergleichen Ungelegenheit einfallen sollte, dass es also nit allein Ihrer Mt., sonder auch den Landen und Leuten ingemein zu hochstem und letzten Abfall gereichen möchte.

Und haben die gehorsanen Ständ und sonst männiglich vernunftig zu erachten, was es auf solchen Fall, den Gott gnädiglich verhüten woll, dieser loblichen Kron Beheimb in der ganzen Welt bei Freunden und Feinden für ein Nachgedenken, insonderheit aber gegen den Erbfeind für ein sorgliche Zerüttung des Friedstands und etwo gar ein Vergwältigung dieser und anderer Ihrer Mt. Landen verursachen möchte, da alsdann nit allein ein Unmuglichkeit der schuldigen Bezahlung, sondern auch der hochste Verlust der christlichen Granitzen, Land und Leut, Hab und Guts nach dem Ebenbild anderer Landen, so nun viel Jahr der Erbfeind unter seiner Gewalt und Zwang besitzt, daraus erfolgen müssen, also dass hernach gar keine Hilf, wie gross und ansehenlich die auch immer sein möchte, nehr statt haben könnt, sondern alles zu spät, vergebens und umbsonst sein würde.

Und wie nun Ihrer Mt. getreuen Unterthanen solche ihre gutherzige treue Hilf nit allein bei aller Welt ehrlich, rühmblich und löblich sein und daneben, wann diese Beschwerung einmal überwunden; ihnen hernach selbst zu guter Bequemlichkeit und Aufnehmben gereichen, also wurde es auch an gueten und erspriesslichen Mitteln darzue nit mangeln, es wurdet auch dem heiligen Römischen Reich, allda Ihr Mt. nit weniger auch Hilf und Handreichung mit allen embsigen Fleiss aufs furderlichste als möglich suchen wollen, welches dann hierzu ein sonders Aug auf diese Ihrer Mt. eigen Land und getreue Unterthanen hat, ein guetes Exempel zur Nachfolg geben, und soll auch mit Verleihung des Allmächtigen die Fürsehung thuen und die Sach hinfuro also angestellt werden, dass man dergleichen Schuldenmachens ubrig sein und Ihrer Mt. Königreich und Land kunftig derwegen ferner unbeschwert verbleiben sollen.

Und weil dann nun die Sachen jetzt verstandenermassen und also beschaffen, dass sie nun mehr unerträglich worden, und sich das Wesen dergestalt, wie bisher beschehen, weiter nit mehr aufhalten lassen will, so könnten Ihr Mt. erheischender äüsseristen Nothdurft nach nit umbgehen, vererwähnte dero getreue Land und Unterthanen umb Hilf und Rettung zu ersuchen und also den Anfang allhier in der Kron Beheimb als dem Haupt zu machen, ungezweifleter trostlicher Hoffnung, wann sich die gehorsamen Ständ der ermelten Kron Beheimb mit gutherziger und erspriesslicher Hilf gegen Ihre Mt. gehorsamist erzeigen, es werden die andern derselben incorporirten Lande ein gutes Exempel davon nehmben und es bei ihnen umb soviel mehr ein gleiche Nachfolg geben und also die beste Befurderung dabei thun.




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