9. Císař Rudolf II. komoře české, aby mateři jeho, císařovně Marii, jako královně České, náležející plat komorní z věnných měst řádně vyplácen byl.
V PRAZE. 1586, 8. července. - Opis souč. v říšsk. fin. arch. ve Vídni sub Böhmen, Gedenkbuch 1586-87.
Rudolf etc. Nachdem sich abermaln im Namen der römischen Kaiserin, unserer freundlichen geliebten Frau Mutter, bei uns beschwert worden, dass Ihrer Mt. und Lieb derselben gebührender Kammerzins, welchen sie als eine Kunigin in Beheimb bei etlichen Städten zu erheben hat, nicht allein nit gefolgt werde, sonder dass ihr auch derselb noch vom verschienen vierten und funften als auch dem jetzt laufenden 1586. Jahr hinterstellig verbleiben thue: so ist unser genädiger Befehl an euch, ihr wollet bei euerm untergebenen Rentamt die ferrere wirkliche Verordnung thun und verfügen damit angeregter bis auf dato verfallener Ausstand hochgedachter Ihrer Mt. und Lieb hinterlassenem Zahlmeister oder dessen Gewalttrager zu Contentierung derselben nothleidenden Proisioner unsaumblich und alsbald, wie auch das kunitige zu jedweder rechten Zeit gewisslich bezahlt und die anderswohin nit wemendt werden, dem ihr also gehorsamist nachzukommen wisset, Daran vollbringt ihr unsern genädigen auch endlichen Willen und Meinung. Geben Prag den 8. Julii anno im 1586.