141. Král Rudolf oznamuje císaři Maximilianovi o úradách, kteréž byl měl s nejvyššími ouředníky zemskými v příčině veřejné hotovosti.

NA HRADĚ PRAŽSKÉM: 1576, 17. září. Konc. v arch. česk. místod.

Gnädigist geliebter Herr und Vater! Auf E. Kais. Mt. gnädigist Befehl vom 25. nägstverschienen Monats Augusti, die Defensionordnung zu berathschlahen antreffende, habe ich dasselbig soviel muglichen zu dem allerforderlichsten ins werk gericht, dann es vonwegen Euforderung der darzu gehörigen Personen nit wohl ehe sein können. Und obwohl E. Kais. Mt. sich in demselbigen Schreiben aní die Stände und Commissarien darzue zu gebrauchen referiren, so vermag der Landtagsbeschluss, dass alle solche Sachen abzuhandeln, ins Werk zu richten und in esse zubringen, die Stände auf jungst gehaltenem Landtage, soviel die Comnissarien und alles andere betrifft, den obristen Landoificierern und Rechtsitzern aufgetragen, derovregen ich verursacht worden, dieselbigen zu mir hieher zu erfordern, mit denen ich gestrigs Tags, demnach die Rechtsitzer erst allhier bei mir erschienen, die Sachen notdurftig berathschlaget, habe ihnen auch nachlängs E. Mt. Befehl nit weniger auch, was die Besoldung des Kriegsvolkes in einen andern E. Mt. Schreiben und Artikel vermeldet, betreffende zu besserer ihrer Resolution fulesen lassen, darbei zwölf Personen aus den obristen Landofficierern und Rechsitzern und D. Mehl gewesen. Und nachdeme ich von dem obristen Burggrafen, der sich seiner Leibsschwachheit halber (so wohl der obriste Landhofmeister, Hofrichter und Unterkammerer) entschuldiget haben, sein Guetbedunken abgefordert, habe ich doch in diese Berathschlagung Anfangs unvermeldet desselbigen, der andern obristen Officierer und Rechtssitzer Guetbedunken, wie folgen wird, nach längs vernomben, uleldle sich fast in der Substanz, so ihnen auch nochmaln furgelesen woyden, verglichen. Und fundiren sich nehrgelnelte Officierer und Rechtsitzer auf das rechte Directorium, den Landtagsbeschluss, der durchaus Mass und Ordnung gibt, wes sich diesfalls E. Mt. der Kron Beheim und incorporirten Landen zum besten zu verhalten.

So dann E. Kais. Mt. in schleunige Vollziehung dies alles zu bringen gnädig und väterlich gerne sehen wollten, haben sie allem solchen zu gueten auf dies ihr Guetbedunken, auf dass man desto weniger irret, nachdeme nichts verabsaumbt, E. Mt. diesfalls willen und Meinung auch zuvor unterthänigist vernehmben wöllen.

Und vermeinen also zum Eingang und schleuniger Beforderung der Sachen, nachdeme die Stände 2200 Pferde mit angehängten Conditionesen im Landtage underschiedlich begriffen, als 300 geruste Pferde, 400 Arkobuser, 1500 Hussaren bewilligt, dass es alles Inhalt des Landtags furgenomben und darwider nichts gehandelt werden musse.

So dann im Landtage die Commissarien allreit als Heinrich Kurzbach und Jan Marquart, die sich allbege Bescheids bei den Herrn Officierern und Rechtsitzern zu erholen, verordnet, welche beide auch erfordert und zur Stelle gewesen, also habe ich den obristen Landrichter Zbinko Berka, Wchynský und den Burggrafen im Gräzer Kreis Befehl gethan, sich mit ihnen diesfalls zu unterreden, und worauí man sich zu verlassen, im Rath zu meiner bessern Resolution furzubringen. Auf solchs hat der Kurzbach seine Entschuldigung schriftlich einbracht, die E. Mt. nebenliegand gndigst zu vernehmben haben, und dieweiln die Antikel, furnehmblich seine Bestrickung vom Batary, auch vonwegen des Münzmeisterambts, welches allein eine fleissig, verständig Person, deme beizuwohnen, wohl bedarf, davon ich zuvor E. Mt. sohnlich und gehorsamblich Bericht gethan, nicht geringschätzig sein, und do derselbige seiner Ehren Notdurft nach zu rechter Zeit erledigt, ist er urbietig dem Landtagbeschluss nachzukomben und sich gebrauchen zu lassen, auf welchs sich E. Mt. derselben genädigen Gelegenheit nach werden zu entschliessen wissen. Do nun aber vielgemelteh Kurzbach inhalt seiner Entschuldigung und E. Mt. darüber Resolution darzue nit sollte oder möchte gebraucht werden, wie dann ich, auch die obriste Landofficier und Rechtsitzer erachten, dass es E. Mt. auch dieser Kron hohe Notdurft erfordern, dieweiln er der Kurzbach das Munzmeisterambt auf sich genomben, danit ihme dasselbig aufs furderlichist aufgetragen und durch ihne ersetzt werde. Do nun solches, welches in E. Mt. gnädigisten Will stehet, also erfolgen sollte, wird der Kurzbach nicht bede Ämbter, als die Kriegscommission uná das Munzmeisterambt, versehen können, derowegen seind E. Mt. vielbemelte obristen Landofficierer und Rechtsitzer auf E. Mt. Landvogt in Niederlausitz, den sie zu solchen Kriegswesen fur tauglich erachten, gangen, doch wo er darzue furgenomben, dass E. Mt. Ambt daselbst, dieweiln es an einem Granitzort liegt, der Notdurft nach fursehen wurde; der ander Commissarius, als Johann Marquart, im Landtagsbeschluss begriffen, erbeut sich fur sein Person mit und neben dem Kurzbach Gehorsanb zu leisten und sich gebrauchen zu lassen, und zweifle ich nicht, wenn gleich der Kurzbach zu dem Munzmeisterambt gebracht, es werde der Marquart auf fernere Unterhandlung sich solcher Commission neben bemelten Landvogt nit verweigern, habe auch zue Beförderung dieses hochnothwendigen Werks den Landvogt zum kunftigen Landrechten hieher, dass mit ihme auf den Fall gehandelt werden könne, erfordert. Und dieweilen die 2200 Pferde, unterschiedlich, wie der Landtagsbeschluss vermag und oben vermeldet, so seind die obersten Landofficierer und Rechtsitzer, soviel die 300 gerusten Pferde anlanget, auf Graí Sebastian Schliken, der eine solche und viel mehrere Anzahl Reiter aufbringen kann und darzue wohl tauglich ist, von wegen der 400 Archibuser auf Sigmund Kurzbachen, so jetzo bei E. Mt. zu Regensburg und allbereit derselbig wohl gerust eine guete Anzahl bei einander haben solle, und dann der 1500 Hussarn halber auf Fridrichen von Zierotin gegangen. Der von Zierotin hatt sich selbst durch Schreiben an obristen Landrichter und obxisten Kanzler angeboten, eine solche, auch mehrere Anzahl, die guet sein solle, aufzubringen und zu fuehren, und man zweifelt also gar nit, so dies an die drei obbemelte Personen auf E. Mt. Declaration gemuethet, welche alle fur tauglich erachtet, werden sie sich darauf sonder Zweifel alles unterthänigsten Gehorsambs, inmassen sie sich dann selbst darzue angegeben, erzeigen.

Alleine es ist in solcher Berathschlagung ein Bedenken furgefallen, ob sich jetzogedachte drei Personen unter gemelten zweien Commissarien wurden wöllen lassen gebrauchen, und auch ob dieselbigen von E. Mt. mir oder den Comnissarien mit ihnen zu handeln sollen erfordert werden, wiewohl die Handlung auf die Comnissarien, doch alles mit Vorwissen der vielgemelten obristen Landofficierer und Rechtsitzer, vermug des Landtagsbeschluss gestellt. Do dann auf solche Erforderung die Commissarien, auch obbemelte drei Personen zur Stelle sein werden, welche gleich ungefährlich zu nägstkombenden Landrechten Jeronymi, dahin numehr eine kurze Zeit, allhier werden ankomben können, erfordert,uch eine hohe Notdurft E. Mt. selbsten gnädigisten und vaterlichen Guetbedunken nach, damit, wie es mit E. Mt. Kriegsbestallungen jetziger Zeit gehalten wirdet, zu meiner mit den obristen Landofficierern und Rechtsitzern desto besseren Resolution, damit E. Mt. diesfalls nichts praejudicirt noch zu Nachtl gehandelt werde, derselbigen Copeien allher mittlerweil geschickt werden.

Es ist auch im Berathschlagen bedacht worden, do vor dem ersten oder letzten Termin der Steuer die angeordnete Bereitschaft oder die 2200 Pferde zum Theil oder gar zu der Defension sollten aufgemahnt werden, wo man mittlerweil mit Geld aufkomben möchte, dann von der Anlag auf Getreide, Wein, Fische, Vieh und Wolle etc., bei dem verschienen in dem 75jährigen Landtage geschlagen, wie die Steuereinnehmber bericht, bishero nit mehr, als ungefährlich 10000 Schok gefallen, wiewohl die Präger und andere Städte noch nichts daran erlegt haben. Solches möchte zum Anfang auf die Commissarien, Rittmeister, Wartgeld und andere Zugehörung, so weit es reicht, gebraucht und das ubrige von denen hierzu mit dem Landtag gevollmächtigten Personen, als den obristen Landofficieren und Rechtsitzern aufgebracht werden, damit solches Geld von der nägsten Steuer wieder bezahlet wurde.

Aus diesem Allen haben E. Kais. Mt. gnädigist zu vernehmben, was zu dieser Zeit auf E. Mt. vaterlichen und gnädigisten Befelch nach Gelegenheit der Sachen hat können berathschlaget werden, und wann E. Mt. Resolution darauf mir zukombt, wirdet es die Handlung bei nägstkunftigen Landrechten an ihr selbsten geben, wie sie am schleunigsten und besten zu befördern.




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