133. Císař Maximilian žádá krále Rudolfa, aby mu zasláno bylo usnesení sněmovní s dobrým zdáním, zdali a kdy sněmové opět v zemích koruny České by svoláni a co by na nich jednáno býti mělo; mimo to žádá císař syna svého, aby mu zaslal také dobré zdání o některých žádostech českých stavů.

V ŘEZNě. 1576, 9. července. - Konc. v archivu českého místodržitelství.

Wir haben aus Euer Lieb Schreiben und Relation vernommen, worauf die Ständ der Beheim und der incorporirten Lande ungeacht E. L. Replica und embsigen Anhaltens mit ihren Bewilligungen endlich verblieben und wie der Landtag beschlossen worden. Wann dann ein hohe Notdurft ist, das mit ihnen den Ständen, von etzlichen denselben Artikeln weiter gehandelt werde, sonderlich auch, weil sie sich einstheils in den bewilligten Biergefällen noch erst der Termin halber vergleichen sollen und sich derwegen auf kunftige Landtäge ziehen, so wollen wir demnach nit allein des verfassten Landtagsbeschluss, sonder auch mehrers Berichts von E. L. gewärtig sein, ob und auf was Zeit die Landtage von E. L. ausgeschrieben oder wie und wann sie angestellet werden mugen und welche Personen man zu Commissarien darzufurnehmen soll, und gesinnen daneben an E. L. väterlich und freundlich, dieselb wölle die Berathschlagung dessen allen, furnehmlich aber auch, was auf solchen nächstkunftigen Landtägen den Ständen jedes Orts und dann insonderheit den Ständen des Markgrafthumbs Niederlausitz, weil sie in dem jungst alda gehaltnen Landtag allein die hievor abgeschlagene halbjährige Hilfen, aber auf das Jahr gar nichts bewilligt, weiter furgehalten, eingebildet und von ihnen allen seorsim begehrt werden muge, [vornehmen] und uns dasselb Euer suhnliehs und ihr der Officirer unterthänigs räthlichs Guetbedunken foderlich zueschreiben, darmit man dasjenige, was zu nothwendiger und schleuniger Fortsetzung der Landtäge zu fertigen sein wird,. desto zeitlicher zu vollziehen habe.

Nachdem auch E. L. in demselben uns hievor zukommnem Schreiben nebenetzlichen andern berathschlagten Artikeln furgut und rathsamb ansehen, dass wir die endliche Vergleichung und Richtigmachung der Ritterdienst auf die kunftige Fürsten- und Landtäge remittiren, doch mittlerzeit unterschiedliche Commissariat zu den Musterungen, auf dass dieselben Particular den Generalcommissarien darvon Relation zu thun und sie alsdann mit den Ständen ein endliche Vergleichung der Ritterdienst zu machen hätten, anstehen möchten: so wissen wir aber eigentlich nit, ob nit solche Musternngen den Landtägen einiche Verhinderung bringen wurden und ob sie dieser Zeit schicklich angeordnet werden mugen oder nit, und ist derwegen unserferner vaterlichs und freundlichs Gesinnen, E. L. wölle es mit gedachten unsern obristen Landofficierern wohl und fleissig berathschlagen und uns E. L. rathsames Gutbedunken darueber, auch wer neben den Hauptleuten und Landvögten zu Commissarien der Musterungen halber deputiret werden kunnt, foderlich daneben übersenden.

Und nachdem uns E. L. in jungsten Schreiben vermelden, dass E. L. von den Ständen der Kron Beheimb etzliche Beschwerungsschriften oder Supplicationes uberantwort wor den wären, die uns E. L. zu unser Resolution ubersenden wollen, E. L. sie auch selbst fleissig verbitten, damit wir denselben ihren Beschwerden gnädigist abhelfen wollten, so seind wir ihnen die Billicheit mit dem foderlichsten, so viel muglich, mitzutheilen wohl geneigt., Damit es aber desto schleuniger beschehen muge, so wöllen wir nit allein der gedachten Supplicationesen, sonder auch E. L. rathlichs Gutbedunken auf ein jede derselben daneben gewärtig sein, welche E. L. uns damit unterschiedlich zukommen lassen wölle.

Wir ubersenden auch E. L. des Landvogts in Niederlausitz und der Ständ daselbst weiter Erklärung uber ihre jungste Landtagsbewilligung zu mehrer Nachrichtung zu.




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