131. Návrh ústní odpovìdi, kterouž král Rudolf jménem císaøským pøi uzavøení jenerálního snìmu èeského promluviti mìl.

1576, 24. èervna. - Opis souè. v archivu èeského místodržitelství.

"Antwort den Ständen der Kron Behem, wie die von der Kun. Mt. gnädigist geschlossen morgenden Tag mündlichen zu geben. - 24. Juni anno 76."

Die Röm. Kun. Mt. nehmben der Stände Entschuldigung, umb dass sich die Landtagshandlungen von wegen Wichtigkeit der Sachen und dann dass sie sich mit den Abgesandten incorporirter Lande gern einhelliglichen verglichen hätten, in die Länge wes vwezogen, zu genädigisten Geffallen an, nit weniger, dass die Stände die unerledigten Artikel jungist beschlossnen Landtags, so vor allen Dingen jetzo hätten sollen erledigt werden, zu Befurderung Ihrer Kais. Mt. aufgeschoben hätten. (Nota. Der Artikel halb, welche in die Landsordnung eingeleibt sollen werden, mit den obristen Landofficieren zu reden.). Die Vermahnung zur Buess lassen Ihr Kun. Mt. ihr auch gnädiglichen gefallen.

Soviel die Reichshilfen anlanget, zweifeln Ihr Kun. Mt. gnädiglichen nit, die Kais. Mt. werden auf jetzo währendem Reichstag dermassen die Sachen mit den Reichsständen abhandeln, dass es ihnen und gemeiner Christenheit wur de zum besten gereichen, wie dann Ihre Kun. Mt. nicht unterlassen wollten, die Kais. Mt. hieran suhnlichen und gehorsamblichen zu vermahnen.

Wes sich auch die Stände der Defension halber mit einander verglichen, solichs hätten Ihr Kun. Mt. auch in specie von ihnen gnädiglichen vernomben. Und soviel erstlichen die eilende Hilf anlangte, die nähmben Ihre Kun. Mt. von der Kais. Mt. wegen, sonderlichen dass sie Ihrer Kais. Mt. im Fall der Noth zu Hilf komben sollten, zu Gnaden an, wollten auch allen muglichen Fleiss fürwenden, ob sie solichs bei den Abgesandten aus blärhern, Schlesien und Lausitz gleichsfalls erhalten möchten. Was aber die Bereitschaft betreffend ist, wollten Ihr Kun. Mt. gleichsfalls nit zweifeln, es wurde solich ihr Bewilligung den Ständen zu allen Gnaden reichen, allein gesinneten Ihr Kun. Mt. gnädigist, sie wollten auf soliche Mittel und Ordnung noch bei jetzo währendem Landtag, wie selbig Bereitschaft der Kran zum besten ins Werch gerichtet und erhalten werden möcht, bedacht sein, solich Ordnung auch notdurftig verfassen lassen, wie dann Ihre Kun. Mt. bei der incorporirten Lande Abgesandten gleichsfalls derohalben alles Fleiss anhalten wöllen.

Soviel dann die Granitzhilf belangt, vermerken Ihre Kun. Mt. gleichsfalls der Stände guetherzig Bewilligung zu sondern Gnaden; dieweil aber die Stände dero Zeit auf ein benannte Summa und neue Mittel gehen und derohalben der andern Lande Abgesandten Ursach genomben haben möchten auf so geringe Summen zu gehen, welches die Stände der Kron Beheimb gleichsfalls nit vor gleichmässig erkennen kunnten: so gesinnen Ihr Kun. Mt. gnädiglichen, sie die Stände wollten es bei der vorigen Haussteuer Ihrer Kais. Mt. Begehren nach verbleiben lassen, damit Ihr Kais. Mt. umb soviel mehr Ursach haben, in der incorporirten Länder Abgesandten zu dringen und dieselben bei einer billichen Gleichheit zu erhalten.

Beneben gesinnen Ihr Kun. Mt. ganz gnädiglichen, dieweil die Stände die eilende Hilf, sowohl die Bereitschaft mit der Condition bewilligt, dass entgegen, da ein Zug beschehen sollt, die Steuer ingehalten werden sollt; dieweil aber auf ein solichen Fall die Gränitz der Notdurft nach nit besetzt und unterhalten werden mag: so begehren Ihr Kun. Mt. gnädigist, sie wollten soliche Defension ohne Abkurzung der Steuer und Granitzhilfen einen Weg als den andern richtig bewilligen. (Nota. Die Kun. Mt. werden die Städt insonderheit zu erfordern und mit ihnen gnädigist zu handeln wissen, damit sie Ihrer Kais. Mt. in solichem Ihrer Kun. Mt. Begehren kein Eintrag thuen, dann Ihr Kun. Mt.. zweifelten nicht, Ihre Kais. Mt. wurden zu derselben glucklichen Ankunft dermassen Mittel vor Handen nehmben, damit sie sich nit zu beschweren haben wurden.). Und nehmben also Ihr Kun. Mt. die bewilligten zwen Steuertermin zu Gnaden an.

Belangend das Biergeld, in dem vertnerkten Ihr Kun. Mt. guetherzig treue Neigung gegen Ihrer Kun. Mt. Person, nehmben dieselb gleichsfalls zu Gnaden und Dank an; dieweil aber die Stände Ihrer Kun. Mt. selbs gehorsambst nit gunnen wurden, dass sie bei der Kais. Mt. in Verdacht, als ob sie selbs ihr bestes bedacht, kommen sollten: so begehren Ihr Kun. Mt. ganz gnädiglich, sie wollten diese Bewilligung den vorigen Bewilligungen gemäss auf die Kais. Mt. allein richten. Dagegen sollten die gehorsamen Stände nicht zweifeln, dann dass Ihr Kais. Mt. mit eheister Müglicheit wiederumben in das Land komben, auch ihren Beschwerungen und Obliegen allerseits mit Gnaden abhelfen wurden, wie dann die Kais. Mt. Ihre Kun. Mt. derowegen hieher geordnet hätten, damit sie nicht allein diesen Landtagshandlungen abwarten, sondern auch allhie verbleiben und ihren Obliegen abhelfen sollten und Ihre Kun. Mt. hierzu ganz geneigt wären.

Den fünften Groschen vor Ihr Mt. die Kaiserin (betreffend) begeher Ihr Kun. Mt. ganz gnädiglichen, die Stänce wollten diesfalls in Anseliung Ihrer Mt. Person und Interessen noch ein übris, thuen und denselben Ihrer Mt. völlig bewilligen, bevorab dieweil Ihrer Mt. von der vorm Jahr bewilligten Verehrung so wenig erfolgen mugen; dieweil sie auch kein Termin zum Biergeld benennt, dass sie denselben nochmaln wollten nahmhaft machen.

Dass die Stande die Execution von wegen der ausstehenden Restanten selbs vor billich erachten, solichs nehmben Ihr Kun. Mt. von ihnen mit Gnaden an; allein vermahnen Ihr Kun. Mt. die Stande, dass sie diesfalls auf ein richtige Execution (zu Erhaltung einer Gleichheit) auf alle Bewilligungen wollten bedacht sein, solichs auch alsdann in Landtagsbeschluess mit einbringen. - Gleichs falls wollten auch die Stande Verordnung thuen, damit zu Aufnehmbung der Raitung, auf dass einmal.ein Bichtigkeit gemacht, noch diesen Landtag Personen benennt werden.

Soviel dann die andern Contributiones, welche die Stände selbs von Treid, Wein, Vieh und andern angelegt, betrifft, vernehmben Ihre Kun. Mt gleichwohl, dass dieselben Mittel bisher wenig getragen; es erachten aber Ihre Kun. Mt. dafür, da dieselben zu rechter Zeit angericht und angeordnet, auch richtiglich einkomben wären, dass dieselben insonderheit von Wein (dessen in Prager Städteji furnehmblicben ein grosse Anzahl ausgeschenkt wirdet) ein grosses wurden austragen haben, dazu dann auch dieses ein Ursach sein wird, dass in einem halben Jahr nit zu wissen ist, was solich Mittel austragen mugen. Und so dann solich Bewilligung der Krön selbs und dann Ihrer Kais. Mt zu einer sondern Gelegenheit gereichen mag, so begehren Ihr Kun. Mt. gnädiglichen, sie wollten ihre Bewilligung das Jahr hinaus erstrecken, dasjenig auch, so es also ertragen wurde, Ihrer Kais. Mt. zu Abzahlung, derselben Schulden folgen lassen.

Die Bewilligung zu Befestung der Gränitzen belangend, obwohl die gehorsamen Stände selbs dies vor ein Notdurft zu sein erachten, dieweil aber Ihr Kun. Mt. ihrer soviel muglichen mit übrigen Suechen und Begehren gnädigist gern verschonen wollten und dann Ihre Kun. Mt. verhoffte, sie wurden sich in dem übrigen desto guetherziger und geneigter erzeigen, so wollen Ihr Kun. Mt dasselb gleich aber sich nehmben und derohalben die Stand bei der Kais. Mt suhnlichen und gehorsamblichen entschuldigen.

Die polnisch Hilf betreffend, da vernährnben Ihre Kun. Mt. gleichwohl gnädiglichen, wie ganz guetherzig, getreu und gewärtig sich die Stände in diesen Sachen erzeigen und erbieten; die geborsamen Stände hätten aber vernunftig zu erwägen, dieweil die Kais. Mt die Krön Polen allreit argonommen und darüber das Jurament gethan, dass sie auch demselben ihrer Reputation gemäss gedenken nachzusetzen. Dass es aber bisher nit beschehen, hab es an dem erwunden, dass Ihr Kais. Mt von derselben Kunigreichen und Landen Hilf zu solichem grossen Werch kein eigentliche und gewisse Vertröstung haben mugen, zu Erlangung aber derselben hätten Ihr Kais. Mt. nicht unterlassen unter eins nicht allein die hieig Landtags-, sondern auch die Reichsversamblungen furzunehmben und sich also hierzu mit allem Fleiss zu bemuehen und zu bewerben. Und so dann Ihr Kais. Mt. sich in den Sachen nicht würden resoluiren mugen, sie wissen dann zuvor, was sie vor Hilfen von jedem derselben Kunigreichen und Lande zu gewarten, dass es auch, da es nicht beschehen sollt, bei den Standen des Reichs, so vor bei der Handlung gewesen, ein bösen Eingang machen würde: derowegen so gesinneten Ihr Kun. Mt. ganz gnädiglichen, sie wollten diesfalls ihr selbs eigen Wohlfahrt und dann Ihr Mt. Reputation umb soviel mehr in Acht nehmben und sich gegen Ihrer Kun. Mt. einer gewissen namhaften Hilf, da Ihr Kais. Mt den Sachen also nachsetzen würde, erklären, wie dann Ihr Kais. Mt. nicht unterlassen wollten bei der incorporirten Länder Abgesandten alles embsigen Fleisses daruniben anzuhalten, auch keinen Zweifel tragen, da sie die Stände der Krön Behem ein gueter Anfang machen wurden, dass solichs nicht allein bei den incorporirten Landen ein billiche Nachfolg gebären, sondern auch bei den jetzo vorstehenden Reichshamllungen Ihrer Kais. Mt. zu merklicher Gelegenheit und Guetem reichen wurde.

Letzlichen die Münz belangend, da wollen Ihr Kun. Mt. mit den Abgesandten aus den Fürsten-thumbern Schlesien davon reden. Mittlerweil werden sich die Stände mit den Abgesandten des Mark-grafthums Märhern und Lausitz einer Ordnung zu vergleichen wissen, und begehren Ihre Kun. Mt. hierauf ganz gnädiglichen, sie die Stände der Krön Behem wollen dies in furderlich nothwendig Beratschlagung nehmben und sich dabei erzeigen, wie Ihr Kun. Mt. gnädigists Vertrauen zu ihnen stehet, und damit Ihre Kun. Mt. spuren mögen, dass sie auf diesem ersten Landtag, so von Ihrer Kun. Mt gehalten wird, Ihr Mt. Person in Acht genomben worden sei.




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