77. Zpráva o odpovědi, jakou dne 7. září 1575 dali stavové čeští císaři Maximilianovi, pod jakými výminkami přijmou uherského krále Rudolfa za krále českého.
1575, 7. září. - Konc. v archivu českého místodržitelství.
Artikel aus der Beschreibung, was die Stände in Beheimb Anno 75 in demselben Landtag von Tag zu Tag gerathschlagt haben.
Mittwochs vor Mariae Geburt sein die Ständ und deputirte Personen zur Landtafel kommen zu Beschreibung der Antwort, so der Kais. Mt. von wegen König Rudolf: gegeben wer den sollte, und haben damit den ganzen Tag zuegebracht. Und ist die Antwort auf diesen Verstand beschrieben woiden, dass die Stände von Ihrer K. Mt. underthänigist zu Dank annehmben die vaterliche Vorsorg, so Ihre Mt. umb diesKönigreich tragen, und habenbei sich erwogen der Königl. Würde Rudolfs hohe Tugend und sein zu dem Allmächtigen der Hoffnung, dass er ihr nutzlicher Herr und König sein werde, und sein also auf alle Ihrer Kais. Mt. Vorbringen und Begehren des Willens, im Namen Gottes König Rudolfum zu einem König in Beheimb anzunehmben und zu krönen, jedoch auf nachbenannte Condition, do Ihre Kais. Mt. nit konnten in diesem Land residiren, dass die Kön. W. Rudolf im Land verbleiben sollt und dass Ihr Kön. W. alle Land- und Hofämbter als Kammerer und under ihre umb sich nahend habende Diener der behemischen Nation haben sollen. Die Einkomben von den behemischen Schlössern und Guetern sollen Ihrer Kais. Mt. zur Underhaltung gegeben werden.
Die Kön. W. sollen ein Revers den Ständen von sich geben, dass sie bei Leben der Kais. M. sich der Regierung nicht anmassen wollen. Und weiln er eher König zu Hungern als in Beheimb worden, soll den Ständen Versehung geschehen, dass die Burde des numehr geschwächten Königreichs Hungern auf die Kron allein nit gelegt werden sollte.
Ob den Ständen in Hungern von Ihr Kön. W. ein Pflicht der Residenz halber daselbst geschehen, begehren die Stände zu wissen, dann sonsten sich dieselbe auch allhie nit obligiren könnten.
Dass Ihre Kais. Mt. vermüg weiland Kaiser Ferdinandi Testament Ihren Herren Bruedern zu 10.000 Thalern aus diesem Königreich geben sollten, das soll abgethan werden, dann Ihre Mt. dasselbe ohne Wissen und Bewilligung der Stände nicht thuen können und dass ein König in Beheimb jemanden aus diesem Königreich was hinaus geben sollten, darzu können die Stände nit bewilligen.
Die grossen Schulden, so bei den Vorfahren Ihrer Mt. genacht, sollen auf den König zu Beheimb nicht gelegt wer den.
Was also die Stände hiemit auf Ihrer Kais. Mt. Begehren bewilligen, dass es zu einigen Abbruch und Nachtheil Ihrer Freiheiten und Privilegien nit sein sollte.
Und wann also in allen diesen Artikeln die Stände versehen und versichert werden, so wollen sie nach der Kron schicken und Ihre Kön. W. Rudolfum, do es Ihrer Kais. Mt. gnädigist gefällig, auf den Sonntag nach Exaltationis crucis und also auch Ihrer Kön. W. die Krönungssteuer reichen.