74. Ústní ubezpeèení, kteréž byl císaø Maximilian král èeský uèinil na žádost stavùv pod obojích v pøíèinì ujištìní jich náboženství.
[Èeský text asekurací viz níže v diariu Sixtovì.]
1575, 2. záøí. - Opis souè. v archivu arcibiskupství Pražského.
Assecuration weiland Kaisers Maximiliani Secundi, hochseligister Gedächtnuss, die Ihrer Kais. Mt. 1575 übergebne Confession von den dreien Ständen sub utraque dieses Künigreichs Böhem belangende.
Anno 1575 Freitag nach Aegidi hat der allerdurchlauchtigiste Fürst und Herr Herr Maximilian, römischer Kaiser, auch zu Hungern und Behem Künig, allen dreien Ständen sub utraque dieses Künigreichs Behem auf vorgehendes ihr demüetigistes und underthänigistes Suechen und Anlangen mit seinem kaiserlichen Munde durch nachfolgende Personen: Herrn Bohuslaw Felix von Hassenstein und Lobkowic auf Liczkau und Chomutau, obristen Landrichter der Kron Behem, Herrn Jaroslawen von Smiøic auf Kostelec, Ihrer Mt. als Künigen zu Behem Hoffmarschalch, Herrn Johann von Waldstein auf Sedèic, Haubtmann der kleinern Stadt Prag, Herrn Heinrichen Kurzbach von Trachenberg auf Drum, Herrn Karl von Biberstein auf Diewin aussen Herrnstand; und Burian Trèka von der Leip auf Swietla uberm Fluss Sazawa, Underkammerer des Künigreichs Behem, Johann Leskowcen von Leskau auf Cerekwic, Michaeln Spanowsky von Lissau auf Paczau, der römischen Kaiserin als Künigin zu Behem Underkammerer, Sebastian von Wøesowic auf Tauchowic und Kystra, Wenzeln Wøesowic auf Byšic wegen des Artikels ihrer Religion und Confirmation derselben betreffend diese gnädigiste Antwort ertheilen lassen:
Anfänglich und vor allen Dingen thäten Ihr Kais. Mt. sich des gestrigen der Stände Vorbringen allergnädigist und wohl erinnern, so auf nachfolgenden zweien Punkten beruhete: erstlichen auf Verkleinerung der Stände, so von Herrn Johann von Waldstein auf Hradek uberm Fluss Sazawa, obristen Landkammerer des Künigreichs Behem, herrührt; nachmals auf gnädigister Resolution, darumben die Stände in ihren Religionswesen und Gottesdienste anhielten und darauf warten thäten.
Was nun den ersten Artikel anlanget, vernehmen Ihr Mt. ganz ungern, dass wir in solchen Missverstand unter einander gerathen, darfür Ihre Mt. die Stände allzeit gewarnet und, dass wir sich in vergebliche Streit und Widerwillen nicht einlassen sollen, erinnert, in Ansehung, dass mancher oftmals soviel unnutzes Dings vorgibet, dass, ann man alles verantworten sollte, viel unnöthiges Wesen und Thuen daraus entstehen muesste, wie dann die Stände an den Herrn Landkammerer und sich selbsten ein Exempel nehmen, auch darbei abnehmen können, was vor allerhand Verbitterung daraus zwischen den Parteien zu erfolgen pflegte, so Ihr Mt. gewiss zu grossem Schaden und Nachtheil diesem Künigreich zu sein vermeinten; jedoch nichts desto weniger, weil Ihr Mt. gewisser Bericht einkommen, dass der Stände Beschwerung diesfalls sich im Grund also, wie sie Ihrer Mt. vorbracht, verhielte: als lassen Ihr Mt. sich solches höchlich missfallen, vermerken auch daraus soviel, dass die Ständ darmit nicht wenig verkleinert, und da es also sein sollte, könnte man nicht anders dahero schliessen, dann dass die Ständ von meniglich für solche muessten erkläret und gehalten werden.
Nachdem aber der Herr Landkammerer nur ein einzige Person und weder Künig noch Fürst im Lande, so könne er auch kein Recht noch Satzungen aufrichten, niemand verurtheilen oder an seiner Gerechtigkeit verkürzen, auch hätten seine Reden keinen Grund, viel weniger diesen Nachdruck, dardurch die Ständ zu solchen Leuten zu machen, sondern vielmehr den Ständen unverfänglichen und unverletzlich sein sollen, dann Ihr Mt. und alle andere ehrliche Leut mehr wohl wüssten, wer und was die Ständ wären, nemlich unter Ihrer Mt. gnädigisten Schutz und aller Rechten und wohlhergebrachten Gebrauch des Künigreichs Behem theilhaftig, welche auch Ihr Mt. für deroselben treue Underthanen achteten und hielten. Sollten sich derwegen an solche des Herrn Landkammerers Reden nicht kehren, insonderheit, weil wir ihne ohne einig Ansehen seiner Person auf sein Vorbringen der Gebuhr nach genuegsamb beantwortet, wiewohl Ihr Mt. nichts underlassen wollten, ihme dem Herrn Landkammerer solches vorzuhalten und sich dessen gegen ihme zu beschweren, damit er ein andermal wisse, was er reden soll, und dass Ihr Mt. darob keinen Gefallen trage, sondern ihme in dergleichen Fällen mehrer Bescheidenheit zu gebrauchen obliegen will, auch Ihr Mt. die Sachen dahin gnädigist zu bringen bedacht sein, damit sie in der Güete beigelegt und vertragen werden möge.
Was aber den andern Artikel betreffend ist, könnten Ihr Mt. den Ständen mit Wahrheit vermelden, wie dass sie nach äusserstem Vermögen mit den Ständen sub una und denen andern tractieret, damit ihr der Ständ flehentliches Anhalten wegen Confirmation des Artikels in Religionssachen stattfinde und entweder dem Landtag oder der Landtafel möchte einverleibt werden; so haben sie aber bei denselben nichts erhalten können, sondern Ihr Mt. vielmehr von ihnen diese Antwort geben worden, dass sie dieser Sachen halben under einander schon längst durch uralte Verträge und vielfältige Landtagsschlüsse verglichen und dermassen versichert wären, dass einer daraus loszulassen und ichtwas darinnen zu verändern fast unmüglich sein wolle, derawegen sie dann Ihr Mt. bitten, zveil Ihr Mt. darüber steif und fest zu halten mit einem Eid höchlichen verobligirt, sie wolltens ja zu keiner Veränderung derer Ding kommen lassen, ja sie auch solches zu mutieren nicht Macht hätten, mit welchen dann ernsten und harten Worten sie fast Ihr Mt. mit Beschwerde auf deroselben Pflicht zu dringen und sie darbei zu ermahnen sich understanden. Aus welcher Antwort nun die Ständ leichtlich zu ermessen, dass je länger mit dieser Sach verzogen, je mehrer nur Missverstand und Widerwillen unter den Ständen daraus entstehen wird, welches, dass es möchte vermieden werden, könnte Ihr Mt. nichts angenehmers noch den Ständen nutzlichers widerfahren, inmassen dann die Stände an sich und dem Herrn Landkammerer ein Exempel dieser Zeit nehmen mögen.
Wegen der Assecuration aber der Ständ vor Ihrer Mt. Person hätte Ihr Mt. noch alles in gueter frischer Gedächtnuss, was sie diesfalls mit den Ständen daraus geredet und wessen sie sich gegen ihnen erboten, auch wie und mit was Worten solches geschehen, wären auch noch keiner andern Meinung, dann dass wir, soviel immer müglich, bestes mochten assecurirt und versichert sein, dahero dann ihr Mt. solches wie vorhin also auch jetzt auf ihr Seel, Trauen und Glauben nehmen, dass sie es mit den Ständen treulich und aufrichtig meinen, auf welche Wort und ofters Ihrer Mt. Anerbieten und Zuesag, sie sich auch gänzlich verlassen wollten; dann es Ihr Mt. auf gut teutsch und behemisch treulich und herzlich meinen und den Ständen in ihrem Glauben und Religionswesen keinen Eintrag thun, noch andern auf was Mass und Weis es immer geschehen mag, zu thun nicht verstatten, sondern was Ihr Mt. den Ständen hiemit zuesagten, demselben sie fest und unverrückt nachkommen wollten; dann ja den Ständen nicht unwisslich, dass durch Ihrer Mt. Person ihnen kein einige Verhinderung jemals geschehen, do aber dergleichen vorgelaufen, sei es wider derselben Willen vorgenommen. Dass aber uberdies sie vielfältig bedrängt worden laut ihrer eingewendten Gravaminum, so sie fürnehmlich auf den Herrn Erzbischof und Pragerische Consistorium ziehen, was sie und ihre Priesterschaft von ihnen dulden ünd ausstehen muessen, dessen sollen sie sich nit mehr befähren, sintemal Ihr Mt. sie vor sich erfordern und dies bei ihnen und anderswo dermassen versehen will, dass sie es zu thun sich nicht mehr ünderfangen, sondern bei höchster Pönfall und Straf ihnen solches ernstlich verboten sein soll. Und da ja bei einem oder anderm Theil etliche Spaltungen vorfielen, sollen sie Ihrer Mt. selbsten vorbracht werden, sodann darauf bedacht sein will, damit keinem Theil zu kurz geschehen möge, dann Ihr Mt. solches wohl dahin mitteln und sie im Zaum dermassen halten wöllen, dass sie in diesem allem sich der Gebühr nach verhalten und erzeigen müssen.
Weiter thun Ihr Mt. den Ständen, wie vorhin beschehen, zuesagen, auch nochmals darzue gnädigist bewilligen, damit sie mögen ihnen zum besten ein gewisse Anzahl Personen under ihnen erwählen, so uber ihrer Religion und Gottesdienst Hand haben also und dergestalt, da jemand ihnen in ihr gefasstes Religionswesen einzugreifen sich understunde: die darzue deputirte Personen dasselbe zu vertreten, handzuhaben, auch an Ihr Mt. sicher gelangen zu lassen Macht haben sollen.
Ausser dieser Assecuration und Vergwissung wissen noch können Ihr Mt. sich nichts höhers, nutzers noch gründlichers erdenken, dardurch die Ständ allerseits in Lieb und Einigkeit erhalten würden, als ihr eigene gethane Zuesag, dann so die Ständ Ihrer Mt. Worten und Reden nicht trauen noch Glauben geben wollten, könnten Ihr Mt. nicht verstehen, wie sie derselben Schreiben und Briefen beipflichten möchten; hinwiederumb auch, wann Ihr Mt. anders gedenken und anders thun sollten, dann sie redeten, muessten sie sich darfür stetigs schämen und von sich, dass sie ihre Wort und Zuesag nicht hielten, sagen hören und sich selbsten für einen leichtfertigen und losen Menschen achten oder doch vor denjenigen, so nicht werth, dass ihme etwas zu trauen stunde, halten, darfür der liebe Gott gnädiglich verhüeten wölle. Derwegen könne schwerlich eine sicherere Vergwissung noch anders Mittel zu Erhaltung Lieb und Einigkeit under den Ständen, als dieses erfunden werden, dann Ihrer Mt. niemals mehrers angelegen gewesen und noch, als dieses, wie sie alle ihre Länder in guetem Frieden bis an ihr Ende erhalten möchten, dessen sie Exempel hoher Potentaten, Königreichen, ausländischer Nationen und Völker, so ihrer Zuesage nicht nachkommen noch Treu und Glauben gehalten, darumben sie auch Gott höchlich gestrafet, eingeführet und solch Exempel auf sich selbst gezogen, dass wann Ihr Mt. ihr Treu und Glauben nicht halten, noch ihrer gethanen Zuesag nachkommen wollten, sie nichts anders als eben dieses zu gewarten; aber sie wollten lieber tod sein, dann an ihren Trau und Glauben auch gethaner Zuesag brüchig werden.
Und hat also Ihr Mt. an die obbeschriebene Personen gnädigist begehrt, den andern unden anwartenden Ständen Ihrer Mt. so gnädigistes Gemüeth und Zuesage gebührendermassen zu eröfnen mit ofter gnuegsamer und weitläufiger Wiederholung Ihrer Mt. Gemüeth gegen den Ständen in dieser Sachen und Wohlmeinung wegen Assecuration der Religion und Gottesdiensts, so gewiss aus ganzem, trenem, unverfälschtem und gegen diesem gemeinen Königreich wol affectionirten guetthätigem Herzen herrühret.
Neben dem sollten auch die Ständ ermahnet werden, mit diesem sich nunmehr zu contentiren und zur Tiactation derer Ihrer Mt. gehörigen Artikel zu schreiten, sintemal Ihr Mt. nicht in eim solchen Beruf wären, wie ein andere gemeine Person, sondern in einem viel höherm Grad, dass sie also nicht bloss eine Person allein respectiren, sondern auf weitere Glegenheit und damit Ruhe und Einigkeit an allen Orten und Enden erhalten werde, bedacht sein müssten.
Bei ihrem Sohn aber wollten Ihr Mt. diesfalls dermassen Versehung thun, dass er gleichergestalt den Ständen verbunden sein sollte, und obwohl seine Söhne auf diesmal catholisch, so sind sie doch Ihrer Mt. in allem so gehorsamb, dass dieselbe darmit versichert sein, sie werden wider Ihrer Mt. Willen und Anordnung nichts vornehmen. Dann obwohl von ihnen ausgesprengt worden, als wann sie etwas dergleichen wider den österreichischen Marschalch und den von Pappenheim vornehmen wollen, dardurch sie aus dem Wege hätten können gerafft werden, so könnten doch Ihre Mt. bei seiner Wahrheitund seinem gueten Gewissen sagen, dass Ihren Durchl. darinnen unguetlich geschehen und unverschuldner Weise in der Leute Rede kommen, auch in der That auf Ihre Durchl. nichts erwiesen worden, dann ja viel Leute gefunden wurden, die nichts anders fürhätten und gedächten, als durch Uneinigkeit und Zwietracht der Leute sich einen Nutzen und Frommen zuwegen zu bringen.
Aber doch wären Ihr Mt. des gänzlichen Vertrauens und Zuversicht zu den Ständen, dass sie nach fleissiger Erwägung und herzlicher Betrachtung dieser Dinge sich keineswegs dardurch von einander trennen; noch darzue kommen lassen werden, dass uber diese Ihrer Mt. Zuesage, Assecuration und Vergwissung der Ständ etwas anders und höhers von ihnen sollte gesucht werden; dann Ihr Mt. gänzlichen darfür hielten, dass mit dieser und solcher Assecuration die Ständ von Ihrer Mt. und menniglich gnuegsamb und wohl vergewissert und versehen sein und dass dermaleins bequemere Zeit erfolgen könne, dardurch diese Sachen einen besseren Fortgang zu Bekräftigung dessen alles haben werde.
Nach diesem Ihrer Mt. gnädigistem Vorbringen ist von derselben obbemelten Personen dieser gnädigister mündlicher und gewisser Befeleh erfolget, dass sie das alles, was Ihr Mt. ihnen angezeigt, mit sonderbaren Fleiss den andern anwartenden Ständen referiren wollten, so sie auch von Ihrer Mt. mit sonderbarer Dankbarkeit auf und angenommen und sich gegen derselben wegen gnädigister ertheilten Resolution in höchster Underthänigkeit gehorsamist bedanket mit Vermeldung, dass ihnen nichts angenehmers sein könnte, dann dass die ubrigen Stände solche gnädigiste väterliche Antwort und Vorbringen aus Ihrer Mt. Mund selbst hätten anhören sollen, jedoch nichts desto weniger dass sie solch Ihr Mt. mündliches gnädigistes Vorbringen mit allem Fleiss den Ständen anzeigen wollen, so weit und fern sich nur ihr Gedächtnuss erstrecken wurde.
Darauf haben Ihr Mt. ihnen geantwortet, sie sollen also thun und da sie alles in Gedächtnuss nicht behalten künnten, weil Herr Wenzel von Wøesowic aus ilirem Mittel, was Ihr Mt. zu ihnen geredt, aufgezeichnet, werde er sie bei der Relation an die Stände, do es von nöten, zu erinnern wissen.