47. Zpráva vyslancù z mìsta Chebu a z rytíøstva kraje Chebského o jich vyjednávání s nejvyššími úøedníky zemskými a èeskou komorou v pøíèinì odvádìní bernì, aby kraj Chebský vedle usnesení snìmovního jako jiní obyvatelé království Èeského se zachoval.

1575, 27. ledna. Konc. v archivu mìsta Chebu.

Den 7. Januarii anno 75 seind der von der Ritterschaft im Kreis sowohl Burgermeisters und eines ehrbaren Raths der Stadt Eger Abgesandte in der Contributionsach nach Prag zu vorreisen ufgewesen und folgends den 10. angedeuts Monats nach Mittag umb 3 Uhr glucklichen und wohl alldar ankummen.

Hernach haben sich die Gesandten alsbalden bei Herrn Hans Sebastian von Zedtwitz, der ein wenig etwas schwach gewesen, ufgehalten und ihme des angesetzten Tags, so der Ritterschaft und einem ehrenfesten Rath von den Herren Landofficierern und Räthen des Königreichs Behein anstatt der Röm. Kais. Mt. ernannt und angesetzt, erindert und darneben ihne umb Beistand angelangt und ferner umb mehrer Nachrichtung willen umb Underricht als ein Interessenten, bei welchen Herren sie sich sollten präsentiren und umb Audienz ansuchen, gebeten, und schliesslichen zu erkennen gegeben, dass wir bedacht, dieweil der Herr von Rosenburg [Rosenberg.], so in Legatione der Kais. Mt. Sachen betreffend zum Churfursten von Sachsen vorschickt worden, abwesend, dass wir uns bei Herrn von Lockowitz [Lobkowic.] anzugeben bedacht, was aber sein Gutbedunken, wollten wir auch anhören. Darauf er sich erklärt, dass er sich des angesetzten Tags wohl wusste zu erindern; dass er eigner Person uns sollte beiwohnen, wär ihm unmüglichen wegen seiner Leibsschwachheit, derwegen wir ihn sollten entschuldigt nehmen, was er aber sonsten bei den Sachen thun könnte, wollte er, soviel in sein Vormügen, an ihme nichts abgehen lassen. Schliesslichen dahin mit uns geschlossen, dass wir uns bei wohlgedachten Herrn von Lo[b]kowitz sollten angeben und umb Audienz und Abfertigung ansuchen. Darneben ferner den Abgesandten zu erkennen geben, dass er allbereit mit etzlichen behemischen Herren, die selbsten von dieser Sach mit ihme zu reden angefangen, aus derselben zur Genüge geredt, aber under andern soviel vernommen, dass sie alle wider den Egrischen Kreis und endlich haben wollten, dass sich derselbe der Kron Behem Landesbeschluss undergeben und in furfallender Besteuerung gleichförmig besteuern lassen sollte; hätte aber denselben, soviel sich leiden wolle, Widerpart gehalten. Er achtet aber darfur, do man den Herren Landofficierern und Räthen vermög der abgelesen Instruction, die. Sach würde widerlegen, sie würden sich auch eines andern Bedenken müssen und die Sach ad imperatorem gelangen lassen.

Nach diesen die Abgesandten zum Herrn von Lo[b]kowitz gangen, ihme der von der Ritterschaft sowohl Burgermeister und Rath willige Dienst vormeldt und angezeigt, darneben sich uf das kaiserliche Rescript und der Herren Landofficierer darauf beschehene Erforderung referirt und gezogenweiter angezeigt, dass sich dieselben durch ihre Abgesandten gehorsamlich eingestellt, darneben gebeten, dass Ihr Gnaden denselben Zeit und Ort zur Audienz wolle ernennen und anstellen, damit dieselben mit vorgeblichen Unkosten vorschonet, solches würden die von der Ritterschaft, sowohl Burgermeister und Rath umb Seine Gnaden underdienstlich zu verdienen unvergessen sein.

Darauf Sein Gnaden den Abgesandten zur Antwort geben: dass sich die Ritterschaft und Burgermeister und Rath des Egrischen Kreis durch ihre Abgeordnete gehorsamlich eingestallt; sollte der Röm. Kais. Mt. bericht werden und würden Ihr Mt. ob diesen geleisten Gehorsam ein allergenädigst Gefallen tragen und haben, sollten uns derwegen uf folgenden Tag Früh umb acht Uhr uf dem Schloss vor der Hofkanzlei finden lassen, do sollten wir gehört und abgefertigt werden. Ferner hat sein Gnad angefangen und zu wissen begehrt, was sich vor Reiterei bei uns sehen lassen, wer dieselben wären.

Haben sich anfänglich die Abgesandten gegen Seiner Gnaden des gnädigen Bescheids wegen der Audienz bedankt, denselben gehorsamlich nachzusetzen erboten, darauf wegen der Reiterei einen kurzen Bericht gethan, dass man sonsten von keiner wüsste, dann was sich der von Wirschperg mit Hetzen, Jagen, Reiten uf gemeiner Stadt Gründen underfangen, daraus den armen Leuten grosser Schaden zugefügt worden, bei welchen er es nit verbleiben lassen, sonder gemeiner Stadt Underthane geschlagen und gebläuet, auch fiembde Leut und gemeiner Stadt Underthanen uf freier Strassen gerechtfertigt und sehr gefährlich einstheils verwundt.

Uf solches Sein Gnaden wieder geantwortet, warumb man solche Ding nit geklagt und oh der von Wirschperg unsinnig, dass er sich solcher Sachen underfangen; wär aber zu vermuthen, dass er täglich müsste voll und toll sein, sonsten wär es nicht müglich, dass er solche Ding vorgenommen.

Uf solches die Abgesandten Seiner Gnaden wieder geantwort, dass man nit geklagt, wär allein darumb beschehen, dass man stetig gehoffet, er sollte von diesem sein unbillichen Vorhaben sein abgestanden, wie man ihme dann zum öftern derwegen gütlichen ansprechen und verwarnen lassen, welches doch vorgeblich gewesen. Und wär also folg (sic) in sein trotzigen Vorhaben fortgefahren, dardurch willen gemeine Stadt geursacht, derselben Reiter, wie vor Alters und bishero gebräuchlich gewesen, uf der Strassen streifen zu lassen, damit die Underthanen und frembde Wandersleut uf offener Strassen möchten sicher sein und bleiben. Domals wären ihr etzliche denselben auf gemeiner Stadt Gründen aufgestossen, so durch der armen Leut Getreid gejagt und grossen Schaden dran gethan, welche alsbalden das Faustrecht gegen gemeiner Stadt Diener ohne gegebene Ursach vorgenommen, uf sie geschossen (wie dann Teitzschler und Planitzer, so verstrickt worden, vor ein ganzen Rath ausgesagt und bekannt), dass der Hans Görg von der Planitz, so entritten, den ersten Schuss gethan, dardurch willen von gemeiner Stadt Dienern die Gegenwehr vorgenommen, und wären also gedachte beide, Teitzschler und Planitzer nach Eger in Verstrickung geführt, aber hernach ohne Entgelt vonstatten gelassen worden. Derohalben dann der von Wirsberg nunmals bei den hoch- und wohlverordneten Herren Landofficierern und Statthaltern klaghaft worden, darauf gemeine Stadt uf derselben Befelich ihren Gegenbericht eingewendt und die Sachen dohin nach eingewanter Klag und erfolgten Gegenbericht uf mündliche Vorhör gestallt, dernwegen dann beiden Parteien uf den 17. instehenden Monats ein Tag zu solcher präfigirt und angesatzt, dessen dann die Abgesandten in Gehorsam abzuwarten Befelich. Und also nach solchen erzählten Bericht von Seiner Gnaden abgeschieden und dieweil es allbereit Nacht worden, haben wir ferner zu Hof nichts vorzunehmen oder auszurichten gewusst.

Den 11. Januarii haben sich die Abgesandten vermög des Herrn von Lo[b]kowitz gegebenen Bescheid Früh umb 7 Uhr nach Hof begeben, alldar in Hoffnung aufgewartet und vermeint, dass sie zur Audienz und Abfertigung befördert und nachdem sie ungefähr in die 4 Stund aufgewart, ist Herr Heigel von den Herren Landofficierern aus derselben Zimmer zu den Abgesandten abgefertigt, denselben den Abschied geben und angezeigt, dass die Herren Landofficierer uns derzeit gerne gehört und abgefertigt, so wären dieselben in geringer Anzahl bei einander, derwegen müssten sie solches bis uf folgenden Tag aufschieben, sollten also bis uf gedachte Zeit in Geduld stehen, alsdann sollten wir gehört und abgefertigt werden.

Nach solchen sich die Gesandten bei dem Herrn Kindler aufgehalten, ihme gemeiner Stadt Gruss angemelt und bei ihme Nachforschung und Erkundigung gehabt, ob er nicht Wissenschaft, dass gemeiner Stadt und dem von Wirschperg ein Vorhörstag angesatzt und ernannt und wes Orts, auch vor welchen Herren die Vorhör angestallt möcht werden. Darauf er sich des Gruss gegen gemeiner Stadt bedankt, darneben derselben seine Dienst vorgeschoben und darauf der Wirschperger Sach halben bericht, dass die Vorhör vor den Herren Appellationräthen würde vorgenommen werden.

Ferner nachdem die Gesandten vornommen, dass Herr Doctor Mehl mit in der Audienz sitzen und die Sachen anstatt der Herren Landofficierer vorbringen würde, seind sie auch zu ihme gegangen, der Ritterschaft und gemeiner Stadt Gruss und Dienst angemeldt, darneben ihme gebeten, demnach die von der Ritterschaft und Burgermeister und Rath durch ihr e Gesandten zu erscheinen erfordert und nunmals sich gehorsamlich eingestellt, dass er diesfalls die Stadt mit Gnaden bedenken und dahin helfen befördern wollt, damit die Abgesandten beides zur Audienz und Abfertigung bald möchten kommen und ubriger Unkosten dadurch abgeschnitten. Solches würden die Ritterschaft, sowohl Burgermeister und Rath hinwieder zu vorschulden unvergessen sein.

Darauf er sich des Zuentbietens bedankt, darneben sich ferner erboten, was er gemeiner Stadt und der Ritterschaft im Kreis dienen und förderlich sein könne, nicht allein in dieser, sondern auch in andern Sachen, woll er sich jederzeit willig finden lassen; was aber die Audienz und Abfertigung antreffend, woll er, soviel an ihme und sonsten müglichen wär, kein Fleiss nit sparen und in diesen der Stadt und Kreises ingedenk sein. Solches die Abgesandten anstatt ihrer Principalen zu Dank angenommen und von Ihren Gnaden abgeschieden.

Den 12. seind die Abgesandten Früh umb 7 Uhr wieder zu Hof gangen und alldar uber 2 Stund aufgewart. Nach solchen seind sie durch den Herrn Heigel zu den Herren Statthaltern in ihr Zimmer, neben der Hofkanzlei gelegen, erfordert worden. Seind domals in ordentlicher Session gewesen die wohlgeborne, gestrenge, edle und ehrenfeste Herren Ladislaus von Lo[b]kowitz, obrister Landhofmeister, Herr von Walstein, obrister Landkämmerer, Herr Joachim von Kolobrat, Hofkammerrath, Herr von Opperstorf, itzo Vicekammerpräsident, Herr von Rechenberg, Herr Doctor Mehl, Herr Bruckner, R. Kais. Mt. Kammerprocurator, und Herr Heigel, Secretari. Hat damals Herr Doctor Mehl den Eingang gemacht ohne Vorlesung einiges kaiserlichen Befelichs angefangen und gesagt: des gehorsamen Erscheinen halbens wollten Ihr Gnaden die Röm. Kais. Mt. mit ehistem berichten und würden sonders Zweifel ob solchen ein allergnädigistes Gefallen tragen, und dieweil der Röm. Kais. Mt. allergnädigistes Begehren denen von der Ritterschaft sowohl Burgermeister und Rath der Stadt Eger durch ein Rescript angemelt, darauf auch von Ihr Mt. die wohlgebornen, gestrengen, edlen und ehrenfesten Herren Landofficierer und Statthalter im Königreich Böheim Befelich empfangen, dieselben vor sich zu erfordern und uf dasselbe wegen Ihrer Mt. vorstehenden hohen Noth umb fernere Contribution Handlung zu pflegen, und aber gestriges Tages sich die Abgesandten gehorsamlichen angeben, gleichwohl aus allerlei vorgefallenen Verhinderungen nicht mögen gehört werden und bis uf heutigen Tag zu verwarten beabschiedet worden und nunmals wiederumben erschienen, als wollten anfänglichen Ihr Gnaden und Herren nit zweifeln, die Abgesandten würden diesfalls zur Genüge, wie begehrt, mit vollkommener Gewalt und Macht von ihren Principalen sein abgefertigt worden. Damit aber Ihr Gnaden und Herren desselben Inhalt und welchergestalt die Abfertigung beschehen, Wissenschaft haben möchten, als begehrten sie diesfalls, dass die Abgesandten ihre Vollmacht sollten niederlegen.

Darauf die Abgesandten alsbalden Ihren Gnaden und Herren ihrer Principalen gehorsam und willige Dienst neben Wünschung aller zeitlichen und ewigen Wohlfahu angemelt, und ferner vorgebracht, dass uf der Röm. Kais. auch zu Hungarn und Beheim Königlichen Mt. beschehenes Rescript, sowohl Ihrer Gnaden und Herren darauf erfolgten Vorbeschied der Ritterschaft im Egrischen Kreis, sowohl Burgermeister und Rath anders nit gebühren wollen, dann sich, inmassen begehrt worden, durch ihre Gesandten mit ufgetragenen Gewalt vor Ihren Gnaden und Herren gehorsamlichen zu gestellen, und dieweil von denselben ihr Gewalt abgefordert, als thäten sie solchen in Originali uf- und vorlegen mit angehefter Bitt, dass Ihr Gnaden und Herren anstatt der Kais. Mt. der Stadt und Kreises mit Gnaden wollten ingedenk sein.

Nach solchen die Vollmacht in der Abgesandten Gegenwart durch Herrn Heigel vorlesen worden und darauf austreten und entweichen und fast bei einer Viertelstund vorwarten müssen.

Als die Abgesandten hernach wieder vorgelassen worden, hat gedachter Herr Doctor Mehl wieder angezeigt und vorbracht, dass Ihr Gnaden und Herren das freundlich Zuentbieten neben der darauf vorlesen Vollmacht angehört. Soviel aber die Hauptsach die von der Kais. Mt. ihnen zu vorrichten ufgetragen, wüssten sich Ihr Gnaden und Herren wohl zu erindern, dass in denen Sachen, do begehrt worden, dass sich die Stadt und Kreis Eger der Kron Beheim und andern incorporirten Ländern gleichförmig mit Contribution besteuern und belegen lassen solle, zum öftern bei den Inwohnern gedachtes Kreises und Stadt gesucht uud begehrt, darauf sie sich stetig mit ihren Privilegien und Freiheiten auswiesen und derwegen in Kraft derselben exempt sein wollen, welches ihnen doch widerlegt mit diesen, dass die Kron Beheim viel mehr und besser befreit, doch ungeacht derselben hätten sie sich solcher niemals widersetzt: ergo vielmehr dieser Kreisuch sich in solchen gehorsam zu erweisen schuldig oc. Darauf sich der Kreis hinwieder durch Urtel und anders belernet und sich ferner mit denselben schützen wollen, doch wär ihnen solches auch Ihres Vorsehens abgeleint worden. Und wie dem allen, damit diesem Stritte zwischen den Ständen der Kron Beheim und dem Egrischen Kreis endlich abgeholfen, hätte solches Ihr Kais. Mt. bis uf ihr glückliche Ankunft in der Kron Beheim eingestellt, würde alsdann dieselbe zu ordentlichen Verhör und Decision genugsam Anordnung thun und vornehmen.

Das itzige Begehren aber wär allein dohin gericht, dass Ihr Gnaden und Herren anstatt der Kais. Mt. mit den Abgesandten zu handeln Befelich, dieweil die Stände der Kron Beheim nach beschehenen und geendeten Landsbeschluss sich ferner einhellig verglichen und der Kais. Mt. wegen derselben vorstehenden Noth wider den Erbfeind der Christenheit fernere Haussteuer, Biergeld und Dreissigisten bewilligt, dass diesfalls die Stadt und Kreis Eger bei Ihrer Mt. wegen gedachter vorstehender Noth sich des Gehorsamb erweisen und solche Steuer, Biergeld und Dreissigisten auch bewilligen sollen, doch nit mit einer benanntlichen Summa, sondern nur, was sich im Ausrechnen befinden würde, welches dann ein schlechtes antreilen möcht. Es sollte aber dieses Begehren auch nit dohin verstanden werden, demnach die Stände in gedachten Landsbeschluss den Egrischen Kreis mit eingezogen, dass derselbe also auch darbei bleiben müsste, sondern es sollte den Inwohnern des Kreises sowohl ihren Privilegien ohne allen Schaden und Nachtheil sein, sollte alsbalden auch derwegen den Abgesandten darüber genugsamer Revers gegebon werden; was aber der Gesandten Instruction betreffend, so in der Vollmacht vermeldet, liessen sie in ihrem Werth und Unwerth, aber zu Abschneidung weitläuftigs Disputirens sollten sie sich mit dem allerkurzisten hinwieder erklären und resolviren.

Darauf die Gesandten hinwieder vorbracht, dass sie Ihrer Gnaden und Herren aus Befelich der Kais. Mt. Vor- und Anbringen in Gehorsam angehört und dieweil dasselbe etwas wichtig, umb gnädige Zulassung eines Abtritts, sich wegen desselben zu unterreden, gebeten.

Darauf ihnen solcher nachgelassen worden, dessen sich die Gesandten im Hinwiedervorkommen bedankt und nach solchen das Anbringen wiederholt und dasselbe vormög bei sich habender Instruction widerlegt und abgeleint, und weil solches eine Neuerung, darwider dann gemeine Stadt und Kreis befreiet und dasselbe hiebevor ausführlich abgeleinet worden, nochmaln anstatt der Kais. Mt. gebeten, vormög zuvorn angezogener Ursachen sie mit solcher unträglichen Neuerung unbelegt zu lassen, neben fernern Anhang, dass sich sonsten in andern die Inwohner gegen Ihrer Röm. Kais. Mt als getreue Undenhanen, inmassen ohne Ruhm zu melden bishero beschehen, des underthänigister Geborsams gerne zu erweisen und zu erzeigen hinforder befleissigen wollten.

Was aber die Sachen belangt, dass die Ständ der Kron Behem den Egrischen Kreis in ihren Landtagsbeschluss, dessen sie nit befugt gewesen, mit eingemengt, so uf der Kais. Mt. Ankunft soll erörtert werden, woferne diesfalls unparteiische Pichter, wie die Ritterschaft und Burgermeister und Rath hofft, verordnet, wollen sie sich auch dessen benügen lassen.

Darauf die Herren Landofficierer die Abgesandten entweichen heissen und also ein lang Disputat und gross Geschrei mit einander gehalten und endlich wieder vor sich erfordern lassen und folgenden Abschied durch Herrn Doctor Mehl geben lassen, nämlich, dass die Cesandten ihren Abtritt diesmals in ihre Herberg sollten nehmen und uf Morgen umb acht Uhr vor Ihren Gnaden und Herren wiederumben erscheinen, auch eines bessern sich bedenken und vernehmen lassen. Welches, dieweil es lang uf den Tag umb 12 Uhr gewesen und die Herren zu der Mahlzeit anheimb geeilet, haben die Gesandten also müssen mit Geduld abtreten.

Ferner haben sich die Gesandten wieder dies Tags zu Hof begeben, alldar vor der Kammer bei zwei Stunden aufgewart, die 750 fl. an der vortagten Contribution Galli auszählen wollen, ist ihnen, nachdem sie sich angeben, angezeigt worden, dieweil nit mehr dann ein Herr darinnen gesessen, dass sie uf den folgenden Morgen sollten mit dem Geld kommen, dasselbe auszählen, sollte gebrauchliche Quittung folgen, inmassen dem Reitmeister allbereit empfohlen, und was wir alsdann ferner vor gemeiner Stadt halber vorzubringen, gehört werden. Darauf die Gesaedten den Rentmeister auch angeredt, der sich erboten, dass die Quittung gefertigt und man soll das Geld uf den Morgen nur auszählen.

Den 13. dits Monats haben sich die Gesandten Fruh umb 7 Uhr wieder nach Hof vorfüget und alldar wieder drei Stund aufgewart, und aber nit vorkommen können. Ist Herr Heigel zu uns endlich kommen, angezeigt, dass es unmüglichen, dass wir könnten gehört werden, Ursachen, Herr von Rosenberg sei in Legatione vom Churfursten zu Sachsen gestriges Abends zu Haus kommen und wären also wichtige Sachen, so die Kais. Mt. betreffend, zu berathschlagen vorgefallen, die müssten erstlich vorricht werden und würden dieselben in des Herrn von Rosenbergs Wohnung vorgenommen, also dass diesen Tag kein Herr zu Hof kommen würde, uns also wieder abtreten heissen und uf folgenden Tag wiederumb vorbeschieden.

Inmittelst haben sich die Abgesandten auch vor der Kammer aufgehalten und des Zolls halber, sowohl des Geldes, so der Melchior Wies beim Reichnauer verzehrt, damit solches an den 750 fl. wieder abgezogen, wollen ansuchen, haben aber uf ihr vielfältigs Angeben nit vorkommen mögen. Letzlich zu dem Buchhalter gangen, ihme gebeten, dass er die Sachen bei Ihren Gnaden belangt, das Geld, so Wies verzehrt, wollte referiren und ein Certification ausbringen, damit dasselbe abgezogen werde, dessen er sich zu thun erboten.

Und nach gehaltener Mahlzeit haben sich die Gesandten wieder vor der Kammer ufgehalten, sich angeben und bei drei Stunden aufgewart und umb Verhöre betreffend den Zoll angesucht; darauf ist endlich einer aus der Kammer zu den Gesandten abgefertigt kommen, von denselben zu wissen begehrt, was ihr Begehren. Darauf sie ihme dasselbe, dass es den Gränitzzoll zu Eger betreffend, anzeigt. Hat derselbe alsbalden solches den Herren Kammerräthen referirt und uns darauf wieder anstatt gedachter Herren Kammerräth diesen Bescheid gegeben, dass wir dies Begehren in Schriften lhren Gnaden und Herren ubergeben sollten. Welches dann hernach die Abgesandten zu verfertigen vorgenommen und sonsten diesen Tag, dieweil die Nacht innengestanden, ferner zu Hof nichts ausrichten können.

Inmittelst uf den Abend seind beides die Supplication in der Zollsachen an die Kannnerräth, sowohl umb Publication der eingewandten Zeugnussen in der Ritterschaft Sachen an die Herren Appellationräth gefertigt worden.

Folgends uf den Morgen den 14. Januarii ist die Supplication wegen der Eröffnung der Zeugnuss bei den Herren Appellationräthen beigelegts Lauts eingeben worden und damals alsbald kein Bescheid erlangen können. Die Supplication belangt den Zoll haben die Abgesandten sollen einstellen, bis die Sach der Contribution halber mit den Herren Landofficierern geendet, aus allerlei Bedenken.

Folgends haben die Abgesandten wiederumb alsbalden vor der Kanzlei ufgewart und nach 11 Uhr ersten zur Audienz vorgelassen worden, denn die Herren Landofficierer damals ein Kurrirer zu der Kais. Mt. abfertigen müssen. Endlich als sie in ihr Zimmer erfordert worden und vorkommen, hat Herr Doctor Mehl wiederumb den Vortrag gethan und endlich dahin gedrungen, uf das Begehren der Kais. Mt. in Meinung, dass ihnen solches zu exequiren befohlen und derwegen wir uns endlichen ohne Erzählung weitschweifer Umbstände sollten erklären und resoluiren und in solches bewilligen. Darauf die Abgesandten hinwieder ihr voriges Einbringen repetirt und erholet, ïarneben anzeigt, dass sie inmittelst der Zeit das Begehren nit allein zur Gnüge bewogen und in Bedenken gezogen, sondern vielmehr derselben Instruction und Vollmacht, dar aus ihnen keineswegs zu schreiten gebühren wollt, vermög der Recht angesehen und mit Fleiss vorlesen; befinden aber dass dies Begehren, inmassen vor zweien Tagen ausgefuett, ein neues Begehren, so wider gemeiner Stadt Privilegien, Freiheiten und alt Herkommen, derwegen liessen sie es bei vorig gethaner Erklärung nochmaln beruhen, mit angehefter Bitt, weil sich Ihr Gnaden und Herren gemeiner Stadt Privilegien ihr em Erklären nach gnädig wüssten zu erindeW, und derselben Erweiterung und Erholung einzustellen haben wollten, dass sie in Ansehung derselben und des Kreises Gelegenheit solchen mit der begehrten Neuerung unbelegt und unbeschwert lassen wollten. Und dieweil der Kais. Mt. Noth so hoch angezogen würde, damit es hinwieder bei derselben und den löblichen Ständen das Ansehen nit geben möcht, als ob sie bei Ihr Mt. in derselben Nöthen nichts thun wollten, als erklärten sich die Abgesandten nochmals, woferne mit ihren Principalen wieder uf einen Pausch, wie zeuge (sic) beschehen, entweder durch Ihr Gnaden öder sonderliche verordente Commissarien Handelung uf leidliche Mittel gegen Reichung eines Compulsorials und Revers gepflogen, dass si, anstatt ihrer Principaln aus Gutwilligkeit und keiner schuldigen Dienstbarkeit nach Laut ihrer Freiheiten und Instruction sich gebührlichs Gehorsams erzeigen und nach Vormügen etwas contribuirn und willigen wollten, doch in allweg dass es ihren Privilegien und Freiheiten in kunftig unpräjudicirlich und ohnnachtheilig, sich in solchen gegen Ihren Gnaden und Herren unterdienstlich empfohlen und gnädige Beförderung gebeten.

Darauf sie die Abgesandten entweichen und hernach dieselben wieder vorerfordern lassen, ihnen die Sachen uf eine neue Bahn vorgehalten, nämlich, sie wären anstatt der Kais. Mt. als Commissarien verordnet dergestalt, dass sie mit dem Egrischen Kreis sollten Handlung pflegen, dass sie sich der Kron Behem gleichförmig hinforder besteuern lassen sollten, nicht dass sie dardurch ihrer Privilegien sollten beraubt sein, sondern gebührliche Revers empfangen, dass es ihnen und ihren Privilegien unnachtheilig, und dieweil in der nägsten Handlung und Commission sie nur 1500 fl. bewilligt, welches, do es gegen der Stände Bewilligung gezogen, in Ansehung, dass derselbe Kreis weitschweifig, umbfangen, so wär es ein grosse Ungleichheit, derwegen der Kais. Mt. Will, dass die Stadt sich der Nachsteuer der Kron Behem untergeben, und was dieselben bewilligt vor Biergeld, Türkensteuer und Dreissigsten, dass der Egrische Kreis dasselbe auch geben soll. Derwegen so konnten sie aus solchen der Kais. Mt. Befelich vor sich nicht weichen, in Erwägung, dass solche bewilligte 100 fl. anderergestalt nit angenommen, denn uf der Kais. Mt. Ratification und fernere Erklürungen, die dann nunmals, wie erzählt, dass der Kreis unangesehen ihrer Entschuldigung sich der Kron Beheim nach gleichmässig belegen und besteuern lassen soll, in sonderlicher Erwägung, dann Ihr Gnaden und Herren den Abgesandten nicht in das Herz sehen könnten, viel weniger Wissenschaft hätten, ob auch die Steuer, so unter dem Schein, als ob sie der Kais. Mt. gereicht müsst werden, gleichförmig uf den Reichen als den Armen nach eines jeden Vermögen gelegt und also Gleichheit gehalten und ob auch solche der Kais. Mt. vollständiglichen geliefert und uberreicht. Damit man aber mit den Abgesandten schliessen und nit viel Kaufwerks treiben mocht, auch ubriger Unkosten abgeschnitten, so wollten sie vor ihr Person, wie wohl sie solches von der Kais. Mt. kein Befelich, nur gemeiner Stadt und Kreis zum besten, jedoch uf der Kais. Mt. fernere Ratification, dieweil die Abgesandten so stracks uf den Pausch und Instruction drängen, begehrt haben, dass Kreis und Stadt zu den vorigen 1500 fl. noch 3000 fl., vor alles zur Nachsteuer, wie auch die Ständ der Kron Beheim gethan, sollten bewilligen und in der Röm. Kais. Mt. Rentmeisterei liefern, und sollten es die Abgesandten nit dahin verstehen, dass dardurch des Kreises von den Ständen uf gehaltenen Landtag beschehener Einschluss dardurch gestärkt und eben derowegen denselben unterwürfig gemacht, sondern dass solches uf der Kais. Mt. glücklichen Ankunft sollt erörtert und keinem Theil dardurch etwas begeben oder eingeraumet sein.

Darauf die Abgesandten wieder ein Austritt gebeten und nachfolgends uf vorgehendes Begehren ihre Gegenantwort, dass in solches die Abgesandten vermög habender Vollmacht und Instruction nit bewilligen dörften oder könnten, denn solches wider gemeiner Stadt Privilegien, damit sie von dem heiligen Römischen Reich, Kaisern und Königen begnadet und vorsehen, die sie auch allerdings nit gratis und umbsonst erworben, sondern mehrerntheil ex onere und titulo pignoratitio wegen ihres bei römischen Kaisern und beheimischen Königen in vorgefallenen Nothsachen underthänigen geleisten Gehorsams zuwegen bracht, bei solchen sie auch bishero uber 250 Jahr nit allein gelassen, sondern uber dieselben ordentlicherweis von einem Kaiser und König uf den andern ingemein und besonder satte confirmationes, ratificationes und Erweiterung erlangt und mit dergleichen Begehren, davor sie in specie exempt, nie belegt worden, derwegen sie mit dergleichen hinfüro auch billich unbeschwert, also gebeten, sie bei solcher eingewandten Entschuldigung vorbleiben zu lassen. Damit aber gleichwohl der Inwohner des Egrischen Kreis gegen der Kais. Mt. hochster Gehorsam, den sie diesfalls zum Theil uber ihr Vormügen leisten wollten, im Werk, wie bishero beschehen, ferner gespurt werden möcht, so wollten die Abgsandten nochmaln anstatt ihrer Principalen der Kais. Mt. zu derselben hohen Nothen wegen des Erbfeinds aus guten Willen und keiner schuldigen Gerechtigkeit uf Gegenerlegung gebräuchlichs Revers, Compulsorials und Quittung 1000 fl. behemischen uf zwu Fristen, als kunftig Galli die erste Hälft und nachfolgends Georgi die ander Hälft zu geben und reichen hiemit anerboten haben.

Dass auch von des Kreises Weitschweifigkeit und grossen Einkummen viel gesagt, hätte es mit denselben viel ein andere Gelegenheit. Erstlichen wollte man der langwierigen Theurung, dardurch Armuth die alldar Burger und Inwohner von häuslicher Nahrung abgetrieben und noch abtreib, also dass sie Haus und Hof verliessen, dieselben nit konnten verkaufen, davon zögen und zogen wären, geschweigen, sondern nur der Schulden, darein gemeine Stadt wegen des unterthänigsten stetigs gegen den römischen Kaisern und behemischen Königen loblichster Gedenken geleisten Gehorsams uber die 70.000 fl. geraten, melden, wie die Zins, wo sie in solch Begehren sollten willigen, so ihnen zu thun unmüglichen, konnten erlegt, zu geschweigen die Hauptsumma abgericht werden.

Do die Gesandten solches also vorbringen und andere gemeiner Stadt Beschwerungen ferner melden wollen lassen und in Reden gewesen, ist Doctor Mehl herfur gefahren: man soll ad propositum antworten und von denen weitschweifigen Sachen stillschweigen, denn es zuvor auch eingebracht und ihnen solches gutwissend. Was das Erbieten der 1000 ft. uf zwu Fristen zu erlegen betreffend, hätte man ihr Begehren angehört, dass es nicht uf kunftig, sondern uf vorgangen gerichtet, denn man die Haut nit eher sollte vorkaufen, der Bär wär dann gestochen, derwegen sollte man in das vortagteler Röm. Kais. Mt. Will und Begeluen nach bewilligen. Was die Ständ uf kunftigen Landtag bewilligen würden hätt sein Weg, denn man noch nicht wüsste, wie hoch die Anlag bestehen möcht, derwegen man mit des Kreises Abgesandten derzeit auch nicht schliessen könnte, sondern stünde uf der Kais. Mt. ferneren derowegen Resolution und Erklärung.

Darauf die Abgesandten mit der Kurz hinwider vorgebracht, dass es mit des Kreis Contribution und der Stände des löblichen Königreichs Beheim ein weiten Unterschied, denn der Kreis viel und oft, do auch die Stände unbelegt geblieben, contribuirt und wann einmal mit denselben geschlossen worden, so wären dieselben mit fernern Begehren bis zu endlicher Abrichtung und Erlegung der zuvor gutwilligerweis bewilligten Steuer und Hilf ferner unbelegt geblieben. Do auch Herr Joachim von Schwamberg neben Herr Doctor Aichlern als gewesenen kaiserlichen Commissarien obgedachter Steuer halben im abgelofenen 73. Jahr gehandelt, wäre uf dergleichen Mittel auch geschlossen worden, inmassen Ihr Kais. Mt. solche Steuer der ersten Frist pro ratificatione angenommen und die vortagte Galli zum öftern abfordern lassen, die man derzeit bei Handen und zu erlegen damit gefasst. Weiln dann diesen allen im Grund der Wahrheit also und nicht anders, so beten die Abgesandten Ihr Gnaden und Herren anstatt der Kais. Mt. nochmaln, sie wider alt Herkommen nit zu beschweren, sondern ferner darbei geruhiglich bleiben zu lassen, auch diese ihre eingewandte Entschuldigung hinwieder an die Röm. Kais. Mt. zu bringen; wo nicht, beten sie ein Regress und Hindergang, damit sie solches an ihre Principales gebührlicherweis könnten bringen.

Darauf sie die Abgesandten wieder entweichen lassen und hernach durch Herrn Heigl anzeigen lassen, dass sie dieser Sach in Handlung ferner diesen Tag nit abwarten konnten, wollten dieselben bis uf kunftigen Montag dan 17. Januarii einstellen, sollten sie sich wieder gehorsamlichen vor ihnen gestellen.

Den 15. Januarii haben die Abgesandten wieder vor der Appellation in der Ritterschaft Sachen und dann des Zedtwitzers bei drei Stunden ufgewart, aber nit vorgelassen mögen werden....

Den 16. Januarii als den Sonntag, dieweil kein Herr zu Hof gangen, hat man auch in den Sachen ferner etwas zu handeln nit vornehmen können.

Den 17. Januarii haben die Abgesandten beides in der Contribution, sowohl der Wirschpergerischen Sach zu Hof aufgewart, umb Abfertigung angesucht, seind sie belangt die Wirschpergerische von den Herren Landofficierern vor die Herren Appellationsräth remittirt worden, alldar sie gehört sollen werden; die Contributionsach aber belangend haben sie uns diesen Bescheid geben, nämlichen die. weil wir uns uf die gewesene Commissarien, Herr Joachim von Schwamberg und D. Aichler, beworfen, wie und welchergestalt die nägst bewilligte Contribution abgehandelt worden, würde solches den Herren Kammerräthen referirt sein worden und befinden aus der Abgesandten Vorbringen, dass sie 1500 fl. bewilligt, die also angenommen und an denselben die erste Frist erlegt und angenommen worden, mit der andern aber wären sie jetzo gefasst. Weil es dann die Gelegenheit, so wollten sie uns an die Kammerräth, die dann der Sachen Bericht vom Herrn von Schwamberg empfangen, damit solches an sie, welche Gestalt die Contribution bewilligt, gebracht, gewiesen haben, alldar wir uns nunmehr Bescheids erholen sollten.

Dessen die Abgesandten sich zu thun erboten und von Ihr Gnaden abgeschieden. Nach solchem vor der Kammer aufwarten und sich angeben wollen, seind damals die Kammerräth schon aufgestanden gewesen, folgends wieder alldar ufgewart, ist niemand in der Kammer gewesen, auch kein Herr drein kommen, denn nur Herr Secretari Liedel, deme die Sach, wie es durch die gewesene Commissarien wegen der bewilligten Hilf ungefähr vor ein Jahr, davon die Herren Statthalter nichts wissen wollten, abgehandelt worden, vorgetragen, der solches, wie der Bericht beschehen, affirmirt und sich zu erindern gehabt, sich auch uf unser Ansprechen erboten, den Bericht, so obgedachte Commissarien derohalben in die Kammer geantwort, aufzusuchen, die Sach den Herren Kammerräthen vorzutragen und uns am ersten zur Audienz helfen befördern. Das wir also zu Dank angenommen.

Den 18. Januarii Früh umb 7 Uhr seind die Abgesandten wieder zu Hof gangen, beides in der Contributionsachen vor der Kammer, dann auch vor den Herren Appellationräthen in der Wirschpergerischen Handlungen sich angeben und aufgewart. Und am ersten vor der Kammer bei drei Stunden vorwarten müssen, ehe dann sie vorgelassen worden, do sie aber vorkommen, haben sie xiit der Kurz vorbracht und die Herren Kammerräth, so einstheils neben und mit den Herren Landofficierern in der Audienz gesessen, erindert, welchergestalt die Ritterschaft im Egrischen Kreis, dann Burgermeister und Rath uf der hoehund wohlgebornen Röm. Kais. Mt. hoch- und wohlverordenten obristen Landofficierern und Räthen Erforderung sich durch ihre Abgesandte gehorsamlichen gestellet und nachdem von ilmen eine Nachsteuer gleichförmig der Kron Beheim begehrt worden, sie sich aber mit diesem zum Theil entschuldigt, dass sie der Kron Behem gleichformig nie besteuert worden, noch sich besteuern lassen können wider ihre Freilieiten, alt Herkommen und darneben sonderlich die in Neuligkeit ungefähr vor ein Jahr bewilligte gutwillige Hilf, deren halben Theil erlegt und den andern halben Ubertheil, so vorschienen Galli vertagt und aus vielen vorgefallenen Verhinderungen nit mögen oder können erlegt, sondern nunmals sollte ausgezählt verden, gezogen und andere erhebliche Ursachen vorbracht, darneben gebeten, sie mit fernern Contributionen unbelegt zu lassen: als hätten hoch- und wohlgedachte Herren Landofficierer und Statthalter auch nicht befinden können, dass mit fernerer Contribution derzeit diese Stadt und Kreis sollten belegt werden; weiln aber sie die Herren Landofficierer von der Relation, so Herr Joachim von Schwamberg derwegen bei der Kammer gethan, kein Bericht hätten, viel weniger der vor der Zeit bewilligten 1500 fl. einige Wissenschaft hätten, als sollten die Abgesandten bei Ihren Gnaden umb Abschied anhalten und darneben begehren, dass sie dieser Ding Bericht Ihren Gnaden den Herren Landofficierern sollten uberschicken. Darauf umb Abfertigung und Dimission, sowohl den begehrten Bericht den Herren Landofficierern zu uberschicken gebeten.

Ferner Ihr Gnaden vorgetragen, dieweil die Abgesandten mit der vertagten Frist der 750 fl. gefasst, dieselben auch auszuzählen sich angeben und sonst vor Alters gegen Erlegung der bewilligten gutwilligen Hilf der Stadt beides Revers und Quittung zugestellt worden, gebräuchlich gewesen, dieselben auch begehrt.

Item auch der Zehrung wegen, so Melchior Wies zu Eger verzehrt, angesucht, dass Ihr Gnaden und Herren ein Certification dem Herren Rentmeistern wollten lassen zuschicken, damit er zu Auszählung des Gelds solche Zehrung liess abkürzen.

Schliesslichen Ihr Gnaden und Herren des hochbeschwerlichen Grenitzzolls, derwegen bishero vielfältig sollicitirt worden, angesucht und dieweil von Ihren Gnaden und Herren begehrt worden, solches Begehren in Schriften einzugeben, als thäten die Abgesandten (Inhalt beigelegter Copei) solche ubergeben, darneben anstatt ihrer Principalen unter dienstlich bittend, ihnen hierüber gnädigen und günstigen Bescheid und Beförderung zu erzeigen.

Darauf sie die Abgesandten entweichen und bei zwei Stunden aufwarten lassen, endlich durch ein Kammersecretarium anzeigen lassen, dass den Herren Kammerräthen andere Sachen zu berathschlagen vorgefallen, sie auch uf der Abgesandten Vorbringen ferners Berichts aus des Herrn von Schwambergs Relation, so sie nicht bei Händen und allererst aufsuchen lassen müssen, becurftig, derwegen dieselben uf folgenden Tag zu erscheinen beabschieden lassen.

Uf solches die Abgesandten in der Wirschpergerischen Sach vor der Appellation aufgewart, seind aber domals uf folgenden Morgen zur Audienz vorbeschieden worden.

19. Januarii. Als sie aber folgendes Tags wieder vor der Kammer aufgewart und umb Bescheid angehalten, seind sie wieder uf ein andere Zeit zu erscheinen beabschiedet worden, welches obwohl sichs die Abgesandten beschwert und wegen der schweren Unkosten wiederumben umb Abfertigung angesucht, ist ihnen angedeuter Bescheid wieder gegeben worden, darneben angezeigt, dass kein Kammerrath derzeit zu Haus, derwegen müsse man Geduld bis uf morgenden Tag haben und tragen.

Den 20. Januarii haben die Abgesandten wieder vor der Kammer aufgewart und umb Abfertigung angesucht, ist ihnen mit der Kurz vorgehalten worden, dass sie Herrn Joachim von Schwambergs Relation, daraus, was es vor ein Gelegenheit mit den bewilligten 100 fl. hätte, Bericht zu nehmen, nit finden könnten, erachteten aber die Sach darauf beruhend, nemlich was gemeine Stadt, do Herr Joachim von Schwamberg und der Herr Aichler Commissarii gewesen, bewilligt, dass es uf das 73. Jahr zu vorstehen, dieweil dasselbe Jahr gemeine Stadt nichts contribuirt, derwegen begehrt, dass man sich mit ihnen uf das abgelofene 74. Jahr in Handlung solltet einlassen, und do man sich solcher halben vergleichen würde, sollte man der andern Punkt halber auch gebuhrlichen Bescheid empfangen.

Darauf die Abgesandten hinwieder vorbracht, dass die bewilligten 1500 fl. wollten dahin gezogen werden, als ob sie ufs 73. Jahr vorstanden, wüssten sie sich nit anders, dann dass solche, obwohl in 73. mit ihren Principalen Handlung gepflogen worden, in 74. ihr Wirkung erreicht und solche erst zu erlegen schuldig gewesen, wie dann solches die Quittung der erlegten 750 fl. Georgi verschienen zu erkennen geb, derer Abschrift, damit sich Ihr Gnaden und Herren darinnen zu ersehen, alsbalden vorgelegt worden. Dass sie sich aber in Nachsteuer, welches bishero ungebräuchlich und unerhört, wegen ihrer Principaln sollten einlassen, wessten sie nit zu thun, denn sie dessen kein Befelich, derwegen umb Dimission, Regress und Hindergang, damit sie solches an ihre Principalen könnten bringen, gebeten, und wessten auch sonsten nit anders, dann dass gemeine Stadt und Kreis im 73. auch contribuirt, derwegen sie nit zweimal konnten belegt werden; darneben ferner des Wiesen Zehrung und des Zolls halber als der uberigen Punkt gnädigen Bescheid gebeten.

Darauf man sie entweichen und nach Mittag wieder vorbescheiden lassen. Ist ihnen uf derselb Erscheinen wieder vorgehalten worden, dass sie weder Revers noch Quittung finden könnten, dass gemeine Stadt im 73. Jahr etwas contribuirt hätt, derwegen so wär es mit den 1500 fl. anderst nicht beschaffen, dann dass dieselben ufs 73. Jahr bewilligt, wie oben angezogen, dann do des 73. Jahrs halben einige Steuer erlegt worden, wär von unnöthen gewesen Commissarien zu ordnen. Veil dann dem also, so wollte ihnen anderst nit gebuhren, denn dass sie uf Befelich der Kais. Mt. mit den Abgesandten der Nachsteuer uf das 74. Handlung pflegen und schliessen und also ferner begehrt sich in Handlung einzulassen. Was aber die Stände der Kron Beheim der Kais. Mt. uf ihr Ankunft ferner bewilligen würden, wollten sie haben eingestallt und würde sich Kreis und Stadt uf der Kais. Mt. ferner gnädigisten Begehren des Gehorsams auch zu erweisen wissen.

Uf solches die Abgesandten hinwieder vorbracht, dass sie uf solche Begehren sich in Handlung einzulassen, viel weniger etwas zu willigen von ihren Principalen kein Befelich und wüssten auch nit anders, dann wie der Revers der erlegten 750 fl. Georgi ausweiset, dann dass solche bewilligte 1500 fl. uf das 74. Jahr gemeint und bewilligt, auch mit ihren Principalen anders nichts gehandelt worden, und do im 73. sie nichts contribuirt und etwas zu geben aussenständig gewesen, würde uf solche Zeit mit ihnen auch geschlossen und die Quittung sonders Zweifel anderer Meinun gegeben worden sein. Darauf wieder umb Hindergang angesucht und darneben sich erboten solches ihren Principalen anzumelden, die dann forderlichen dies Puncts fernern Bericht, davon nöthen, in Schriften oder aber mündlichen Ihren Gnaden und Herren sollten zuschicken.

Ist darauf ihnen dieser Bescheid hinwieder erfolget, dass sie vor ihr Person uf der Abgesandten Entschuldigung ihnen kein Abschied geben vielweniger abzureisen erlauben könnten, denn die Sachen nicht allein Ihr Gnaden, sondern auch den Herren Landofficierern von der Kais. Mt. zu verrichten committirt, derwegen sie solches an dieselben bringen und gelangen lassen müssen, derhalben sollen sie uf morgen umb fernern Bescheid vor der Kanzlei anhalten auch inmittelst bei den Herren Statthaltern ansuchen, damit dieselben uf morgen möchten zu Hof kommen, denn in derselben Abwesen wir zu kein Abschied kommen könnten.

Darauf sich die Abgesandten alsbalden bei dem Herrn Landhofmeister Herrn von Lobkowitz aufgehalten, ihme die Sachen, was nunmals begehrt, item was vor Entschuldigung darauf gebracht, auch was endlichen vor ein Abschied, dass diese Ding wieder an die Herren Statthalter müssten gebracht werden, erfolget, und darneben Seiner Gnaden zu Gemuth geführet, dass dieses Aufziehen gemeiner Stadt zu merklichen Unkosten gereicht, darneben gebeten, dass Sein Gnaden uf folgenden Morgen wollten sich zu Hof bemühen lassen und geyeiner Stadt mit Gnaden ingedenk sein, damit den Abgesandten ohne längern Vorzug und vorgebliche Unkosten möchte vonstatten abzureisen. erlaubt verden. Solches Sein Gnaden zu thun sich erboten, welches die Abgesandten mit Dank angenommen.

Ferner auch nit unterlassen und dieses Punkts halber zum Herrn Sebastian von Zedtwitz gangen, ihme denselben erzählt und dieweil er mit dem Herrn Doctor Mehl in guter Verwandtnuss und Freundschaft gestanden, ihme als ein Interessenten gebeten, dass er mit gedachten Herrn Doctor Mehln anstatt der Abgesandten vor sein Person aus diesen Dingen wollte reden und darneben denselben bitten, damit er folgendes Tags zu Hof möcht kommen und den Abgesandten könnte wieder abzureisen erlaubt werden. Solches dann gedachter Herr von Zedtwitz alsbalden ins Werk gericht. Und hat sich damals oftermelter Herr Doctor gegen gemeiner Stadt mit Diensten, soviel ihme müglichen, ganz höchlich anerboten, darneben auch ein grosses Missfallen getragen, dass die Abgesandten also von einem an das andere Ort hin und wieder gewiesen worden.

Den 21. Januarii seind die Abgesandten wieder zu Hof gangen und wieder uber drei Stunden aufwarten müssen, ehe dann sie vorgelassen worden. Endlichen aber nach Vorerforderung und Erscheinen ist durch den Herr Doctor Mehl mit der Kurz repetirt und wiederholt worden, was die Herren Kammerräth mit den Abgesandten handlen und sie sich aber in nichts einlassen wollen. Und dieweil aber durchaus bei der Kammer einiger Revers oder Quittung von dem 73. Jahr nicht zu finden, auch die Kais. Mt. selbsten nicht anderswüssten, dann dass die Stadt und Kreis angedeut Jahr nichts contribuirt und dasselbe richtig zu machen noch aussenständig wär und nunmals derselben allergnädigister Will und Begeluen gewesen, dass die Stadt wegen desselben Jahrs sich nachbesteuern lassen sollt, so hätten sie auch vor ihr Person nichts liebers gesehen, dann dass man sich darauf in Handlung eingelassen. Weiln aber die Abgesandten mit diesen entschuldigt, dass sie von ihren Principalen dies Punkts halber in ichtwas zu gehen oder zu willigen kein Befelich, daxweben vorgebracht, dass sie nit anderst wüssten, denn das gemeine Stadt im anno 73. etwas der Röm. Kais. Mt. contribuirt, aber dessentwegen bei der Kammer durchaus weder von Quittung noch Revers zur Nachrichtung nichts zu finden, wie dann derenwegen der Rentmeister ihnen einen Auszug den Abgesandten, sich darinnen zu ersehen wollten, zugestallt haben, ubergeben, darinnen dann von angedeuten 73. Jahr nichts zu finden; damit aber keinen Theil zu kurz beschehen möcht, als wollten Ihr Gnaden und Herren den Abgesandten uf 14 Tag abzureisen und diese Ding an ihre Principalen zu bringen erlaubet haben, inmittelst aber wollten Ihr Gnaden die eingewandten Entschuldigung, sowohl ihren Gehorsam und Anerbieten bei der Kais. Mt. unterthänigist vorbringen und berichten und wo ferne sie hernach könnten bescheinigen mit Quittung oder Revers, dass Kreis und Stadt in 73. Jahr besteuert worden, hätt es seine Wege, wo nit, sollte man sich wieder mit einer Vollmacht gestellen und in fernere Handlung einlassen.

Mittlerweil, ehe dann die Gesandten abreiseten, sollten sie die hinderstelligen 750. uf Reitung gegen einer Quittung ins Rentmeisterambt auszählen und folgends einen schriftlichen Abschied bei der Kanzlei abfordern.

Darauf die Abgesandten der Vorgünstigung des Abreisens sich bedankt, darneben solches ihren Principalen anzumelden sich erboten, die dann ferner darauf des schuldigen Gehorsam sich würden zu erweisen wissen; aber dieweil der Tag zum Wiedererscheinen etwas kurz angesetzt, denselben zu erlängern gebeten, darauf sie denselben uf 4 Wochen erweitert, und also von sich die Abgesandten abscheiden lassen. Und seind gleichwohl die Abgesandten mit dem schriftlichen Abschied bis uf den Abend ufgezogen worden.

Solches haben die Abgesandte der von der Ritterschaft, dann Burgermeister und Raths der Stadt Eger dieser Zeit in Prag vor den Herren Landofficierern in der Contributionsachen ausgerichtet und den 25. Januarii wieder zu Haus kommen.

Und seind derzeit der von der Ritterschaft, dann Burgermeister und Raths abgesandte Herren gewesen: Hans Gangolf von Witzleben uf Höchstädt und Wogau, Adam Kessler des Raths, Hans Schmiedel und Görg Mail, beede des Gerichts, und Clemens Holdorfer Syndicus.

Den Zoll anlangend haben die Abgesandten von den Herren Kammerräthen andern Bescheid nicht erlangen können, dann dass man der Sachen noch ein Stillstand bis uf der Kais. Mt. glücklichen Ankunft sollte geben und hernach ferner ansuchen.... In der Zedtwitzerischen Sachen ist beigelegter Bescheid, dass die Stadt in 4 Wochen ihre fernere Notdurft soll endlichen einlegen. - In der Ritterschaft ihr Sachen ist ein Befehlich an dieselben ergangen, das sie uf das schleunigist mit den Sachen sollen procedirn.




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