39: Zpráva vyslancù Chebských o jich vyjednávání s nejvyššími úøedníky zemskými v Praze, aby na snìmu svolená bernì pro tentokráte kraji Chebskému odpuštìna byla.

1574, 8. záøí. Konc. v arch. mìsta Chebu.

Nachdem uf empfangenen kaiserlichen Befelich und ferner darauf von den Herren Landofficierern beschehne Erforderung und Vorladung die Ritterschaft des Egrischen Kreis sowohl ein ehrbar Rath, ein ehrbar Gericht und ein ganze geschworne Gemein, unser grossgönstig gebietende liebe Herren, vor obgedachten ihren Gnaden und Herren an ihrer aller Statt mit ufgetragenen Gewalt zu erscheinen uns uferlegt und befohlen, so haben zu Vollziehung dessen wir die Abgeordneten Herr B. iVIichael Bayer, Herr Hans Schmidel, Clemens Holdorfer, Syndicus, uns den 28. Augusti uf die Reis begeben und seind den 30. hujus uf den Abend nach funf Uhr in Prag wohl und glücklichen ankommen.

Und als wir noch uf dem Weg gewesen und in Luewentz zu Mittags uf den andern Tagreis ausgespannet, ist Herr Clerel neben andern sein Freunden aus dem warmen Bad von Prag nach dahin kommen und als er von den Abgesandten angesprochen und befiaget, was er guts neues zu Prag gehört und ob er nicht wisse, was und wie viel die Stände der Kron zu Beheim uf jungst gehaltenen Landtag und wie lang solche Contribution währen sollte, hat er geantwort, dass von neuer Zeitung der Ort nichts sonders zu hören gewesen; was aber den Landtagsbeschluss der Contributionen halber, so die Stände der Kron zu Beheim bewilligt, anlangend wär, wesse er nicht anders, obwohl die Stände sich anfänglichen hart darwider gesetzt und in nichts gehen wollen, so hätten sie doch letzlichen die Haussteuer als 3 Thaler von einem Haus sambt dem Zapfengeld (ausser den Dreissigisten, davon sie nichts willigen wollen) uf zwu Fristen, Bartolomei vorschienen den halben Theil und folgend kunftig Weihenachten den andern halben Theil, zu geben consentirt und gewilligt.

Und do wir den 30. Augusti, wie oben vermelt, in Prag ankommen, haben wir alsbalden den Wirt Hansen Purkharten dies Punkts halber anlangend die Bewilligung der Stände, was und wie viel solche sein möcht, auch wie lang solche sollte währen, befraget, welcher den gleichen Bericht, wie von Herrn Clerel erfolget, uns gegeben, allein dies darneben vermelt, dass die Stände durchaus die letzten Fristen als Weihnachten zu erlegen anfänglich nit willigen wollen, es wäre dann, dass die Röm. Kais. Mt. selbsten iri der Kron Beheim ankäme; doch wie es letzlichen auch dahin kommen, dieweil vorgebracht worden, dass die Kais. Mt. stetigs mit grosser Leibesschwachheit beladen und derselben nit wohl fortzukommen möglichen, dass sie solche letztere Frist Weihnachten ohne einig Reservat und Condition zu erlegen bewilligt. Und obwohl wir damals uns bei dem Herrn von Rosenberg angeben und umb Zeit und Ort zur Audienz und Abfertigung bitten wollen, so haben wir doch aus Ursachen, dass Ihr G, die Abendmalzeit damals gehalten und es zue fernern Aufwarten zu spät worden, nichts ausrichten können.

Den andern Tag als den letzten Augusti Frühe nach funf Uhr seind wir die Abgesandten zu Hof uf Schloss gangen und allda erkundigt, ob die Herren sich ufs Schloss begeben oder wo dieselben ihre Wohnungen und anzutreffen, und do wir vernommen, dass derzeit noch kein Herr ufm Schloss gewesen, seind wir von dannen zum Herrn Joachim von Schwamberg in seine Behausung gegangen. Do wir dahin kommen, hat er gleich willens zu Hof zu reiten gehabt, wie dann sein Klepper allerdings darzu gefertigt gewesen, und als er uns gesehen, angefangen: "Herr Schmidel woher?" Und einem jeden die Hand geboten. Darauf die Abgesandten derer von der Ritterschaft, sowohl Burgermeister und Raths gehorsame und willige Dienst Ihren Gnaden vermeldt und ferner angezeigt, wie die Herren Landofficierer und Statthalter anstatt der Röm. Kais. Mt. unsers allergnädigisten Herrn, die von der Ritterschaft, sowohl Burgermeister und Rath der Stadt Eger anher durch ein Erforderungsschrift den 30. hujus zu erscheinen citirt, derwegen die von der Ritterschaft, sowohl Burgermeister und Rath aus underthänigen Gehorsam ihre Abgesandten anhero ordnen sollen, jedoch mit schweren Unkosten, und fiel gleichwohl den von der Ritterschaft, sowohl Burgermeister und Rath nicht allein schwer, sondern meniglichen für, dass sie ihnen eine neue Contribution sollten bewilligen, dieweil man die alte, wie Ihr Gnaden sich gnädig zu erindern würden wissen, noch nicht erlegt hätt, auch sonsten grosse Noth und Armuth under den Leuten wär. Derwegen underdienstlichen gebeten, Ihr G. wollten anstatt der Ritterschaft und Burgermeisters und Raths diesfalls die Sachen gnädig helfen beförden, damit gemeine Stadt uf diesmal möcht verschont bleiben, solches würde die Ritterschaft, Burgermeister und Rath umb Ihr Gnaden jederzeit gehorsamblichen neben uns Abgesandten underthänig zu verdienen [beflissen] sein.

Hierauf Ihr Gnaden angefangen: dass die von der Ritterschaft, sowohl Burgermeister und Rath der Stadt Eger anhero durch die Herren Statthalter erfordert worden, wär ihm durchaus unbewusst, hätte auch ausser dieser itzige Erzählung sonsten keine Wissenschaft von diesen Sachen, wusste sich aber sonsten wohl zu erindern, dass gemeine Stadt die nähist bewilligte Contribution noch nit erlegt hätt, derwegen so viel an Ihren Gnaden wär, wollten sie gerne das beste dabei thun, damit gemeiner Kreis und Stadt Eger diesmals möcht verschont werden, und wollt mit dem Herrn von Rosenberg sich daraus underreden.

Und hierauf ferner gefragt, ob die von der Ritterschaft nicht mitgekommen und wo dieselben wären. Darauf die Abgesandten Ihren Gnaden wieder zu vernehmen gegeben, dass solche einstheils aus Schwachheit des Leibes, einstheils wegen Herrndienst mit zu erscheinen wären verhindert und abgehalten worden, und aber zu Abschneidung schwerer Unkosten so hätten sie uns den Abgesandten ihren Gewalt, inmassen ein ehrbar Rath gethan, hierin ferner ufgetragen und befohlen. Darbei es Ihre Gnaden bleiben lassen, aufgesessen und nach Hof geritten, und seind also mit Ihren G. neben dem Pferd zu Hof gegangen; aber uf dem Wege haben Ihr G. wegen des Misswachs des lieben Getreidigs allerlei mit uns geredt und als Ihr G. zu Hof kommen, abgesessen und in die Kammer gehen wollen, hatten Ihr G. uns uf Herrn von Rosenberg alldar uf dem Saal ufwarten heissen und darneben befohlen, wann seine Gnaden der von Rosenberg würden herauffen konnnen, dass wirs Ihrer G. in der Kammer sollten anzeigen lassen, wollten sie sich unserthalber bei Ihren G. dem Herrn von Rosenberg aufhalten und aus diesen Sachen mit ihme reden.

Solchs von Ihren G. wir mit underthänigen Dank angenommen, eine Zeit lang uf dem Saal verwartet und als der Herr von Rosenberg nit gekommen, seind wir von dannen zu Ihren G. in desselben Behausung gegangen, alldar uf Ihre Gnaden bei zweien Stunden gewart, indess viel Herren und Hofräthe bei Ihren G. ab- und zugangen, aber sonsten von frembden Personen niemanden vor sich lassen wollen und letzlichen, als Ihr G, zu Hof gehen wollen, haben wir Ihr G. ufm Weg in Fortgehen angesprochen und angeben, auch anfänglichen Ihren G. der Ritterschaft, sowohl Herrn Burgermeisters und Raths underthänige gehorsame Dienst vermelden und darneben vortragen lassen, nachdem die von der Ritterschaft, sowohl Burgermeister und Rath von Ihren G. anhero erfordert worden und sie sich aus underthänigen Gehorsam zu erscheinen schuldig befunden, als hätten sie uns an ihrer Statt vor Ihren G. und Herren zu erscheinen abgefertiget, derwegen vor Ihrer G. wir uns hiemit wollten präsentirt und angeben und darneben underdienstlichen gebeten haben, Ihr G. wollte sich gegen uns gnädig erzeigen, Zeit und Ort zur Audienz ernennen und anstellen und ufs förderlichst, damit wir nit mit Unstatten allhier lang verwarten und zehren dörften, abfertigen, und darneben ferner mit höchster Kürz zu erkennen geben, wie dass gemeine Stadt der Röm. Kais. Mt., unserm allergnädigisten Herrn, an der Frist vor einem Jahr bewilligten Contribution der 1500 fl. noch 70 fl. nf kunftig Galli zu erlegen restirten, hätten auch die erster erlegt, der 750 fl. Frist Georgi vorschienen, ihren Glauben bei der Röm. Kais. Mt. zu retten, uf Interesse ufgenommen, würden auch kunftige Frist Galli, do sie anderst dieselben erlegen wollten, wie sie sich zu thun schuldig erkennet, uf Interesse ufborgen und nehmen müssen, und dieweil sie die vorige und alte bewilligte Contribution noch nicht erlegt und dieselben mit höchster Beschwerung zusammbringen müssten, so wissen sich die von der Ritterschaft, sowohl Burgermeister und Rath der Stadt Eger in ein neue nit einzulassen. Hierauf ferner, als aus Befelich unser Principaln, gebeten, dass Ihr G. uns in Ansehung angeregter Entschuldigung wollte mit Gnaden abfertigen und von dannen kommen lassen, auch gemeines Kreises und der Stadt uf diesmal mit der Contribution enthebt und unbelegt lassen. Solchs wollten unsere Principales neben uns in allen underthänigen Gehorsamb umb Ihr G. hochstes Fleiss zu vordienen unvergessen sein und bleiben.

Hierauf Herr von Rosenberg uns zue Antwort gegeben: dass Ihr G. zu ihrer Anherokunft kaiserlichen Befelich und andere Schreiben gefunden, dass Ihr G. die Ritterschaft sowohl Bürgermeister und Rath der Stadt Eger vor sich sollten erfordern lassen, uf solches so hätt Ihr Genad gemelte Ritterschaft und Stadt zu erfordern nicht umbgehen können, derowegen, dieweil wir als die Gevollmächtigten ankommen, sollen wir vor der Kanzlei ufwarten, wollte sich Ihr G. mit den andern Herren bereden urid uns ein Termin hernach zur Audienz anzeigen lassen und wessten Ihr G, selbst noch nit eigentlich, was die Sachen betreffen thät, darumb man gefordert, aber der Kais. Mt. Ihren Gnaden gethane Befehlich und andere beiwesende Schreiben würden solches zu vornehmen geben. Derwegen sollten wir, wie gemelt, vor der Kanzlei ufwarten.

Und seind also mit Ihrer G. aus derselben Haus aus bis ufs Schloss gegangen und als wir ein Zeit lang bei anderhalben Stunden vor der Herrn Statthalter Zimmer in der Kanzlei ufgewartet, ist Herr Secretari Sebastian Heigel zu uns kommen und ein jeden die Hand geboten, angefangen: "Das seind seltsame Gäst bei uns." Darauf wir ihme zu vernehmen geben, weshalber wir uns der Ort verfügt, darneben gemeines Kreises und der Stadt Eger Armuet und Noth erzählt und angezeigt, dass es uns unmüglich in ein neue Contribution zu willigen, denn wir die alte noch nicht erlegt, und was daran erlegt worden, dass dasselbe uf Zins und Interesse ufgenommen worden, auch die kunftige Frist Galli erwähntermass uf Interesse, do man anderst dieselbe, wie billich, ablegen wollt, aufnehmen müsse, und schliesslichen ihne gebeten, dass er gemeine Stadt wollte helfen befördern, damit wir bald zue Audienz und Abfertigung möchten kommen und gelassen werden.

Uf solches sich Herr Heigl erklärt und erboten, worinnen er gemeiner Stadt dienen und willfahren künnt, woll er an seinem Fleiss nicht erwinden lassen, und also von uns in die Kanzlei gangen und anfänglich zwu Stund hernach ist er wieder zu uns kommen und uns Befelich des Herrn von Rosenbergs und Ihrer Gnaden Herren Räthe uns angezeigt, dass wir uf den Dornstag den 2. September Frühe umb 8 Uhr uf dem Schloss zum Vorhör und Handlung vor Ihrer G. uns sollten gestellen und erscheinen. Obwohl hierauf wir des langen Vorzugs uns beschwert und umb kurzen Termin angehalten, so hat er sich doch erklärt, dass es eher nit sein könnt, dann es wären kaiserliche Sachen vorgefallen, die inmittelst vor andern zu handeln müssen vorgenommen werden, und nachdem ist Herr Heigl zu Herrn Joachim von Schwanberg in die Kammer gegangen und denselben zum Herrn von Rosenberg in der Herren Landofficierer Zimmer berufen. Als wir solches gesehen, haben wir ufm Herrn Joachim von Schwamberg, bis er von Herrn von Rosenberg heraus gegangen, ufgewart; als aber Herr Joachim heraus kommen, uns gesehen, ist er neben Herrn Heigel zu uns gegangen, angefangen und gesagt: "Wie kümbts, dass man die von Eger gefordert? Ich weiss nichts davon." Welches Heigel unvorantwort hingehen lassen. Darauf die Gesandten angefangen, es sei etwas lang, dass sie ufm Dornstag erst zu Audienz gelassen sollten werden, und ferner angehalten, ob es nit eher geschehen könnte. Darauf Herr Joachim von Schwanberg angefangen, es sei etwas lang, doch wollten Ihr Gnaden uf den Abend mit Herrn von Rosenberg, bei dem sie würde die Abendmalzeit halten, aus diesen Sachen reden und sollten uns hernach des andern Tags, als den 1. September, derwegen bei Ihren Gnaden aufhalten.

Uf solches seind wir die Gesandten den 1. Septemb. Früh umb sechs Uhr bei Herrn Joachim von Schwanberg wieder erschienen, angehalten, ob wir doch denselben Tag zue Audienz möchten gelassen werden, damit der Unkost und Zehrung abgeschnitten. Darauf er geantwortet: "Es kann nit sein, ihr musst doch vorziehen bis uf den ernannten Tag, als den 2. September, do werdet ihr gehört werden und wenn es darzu kümbt, was an mir ist, soll kein Fleiss gespart werden, sondern will das best darbei thun." Uf solches er hernach ufs Pferd gesessen und seind wir die Gesandte ihm bis ufs Schloss vor die Kammer wieder nachgefolgt.

Nach solchen die Abgesandten den Herrn Heigel wiederumb uf dem Saal angesprochen und gebeten, dieweil je heut aus den Sachen nichts erfolgen wollt und Herr von Rosenberg auch etwas schwach sein sollt, dass wir den bestimbten Tag möchten gehört werden, er auch uf unser Erscheinen, do die Herren sonsten unser möchten vergessen haben, uns seinem selbst Erbieten nach angeben und zum Abschied befördern helfen. Welches Herr Heigel wieder zu thun an sein Fleiss nichts zu erwinden lassen sich erboten und ferner diesen Tag uber nichts erlangen und ausrichten können, doch nichts desto weniger bis umb 1 Uhr zu Hof aufgewart...

Und haben also diesen Tag abermals nichts fruchtbarlichs zu Hof, wie oben gemelt, sonder in der Hauptsachen ausrichten können.

Folgends hernach, damit wir diesen Tag nicht vergebens zubringen mochten, haben wir uns zu Herrn Kindlern begeben und mit ihme aus folgenden Punkten geredt.

Und erstlichen eines ehrbarn Raths Schreiben belangend den Rüger ubergeben, darneben gebeten, dass er dieselben befördern wollt, damit wir eine Antwort wieder mit möchten bekommen. Solches er sich zu befördern erboten und einen Thaler, alsbalden den Appellationräthen darvon zu vorsprechen, gefordert, welchen Herr Burger Michel Baier ihme erlegt und geben. Und hat solche Sach damals nit versprochen mögen werden aus Vorhinderung anderer wichtigen Sachen, doch hat er dieselben bei zufälliger Botschaft anhero zu schicken sich erboten.

Und als wir ihme gemeiner Stadt halber angesprochen und gebeten, demnach dieselbe viel und oft zu Hof vor den Herren Appellationräthen und ander Ort zu thun und auszurichten hätten, dass er diesfalls derselben gönstiger Förderer sein wollt, welches dann ein ehrbar Rath egen ihme zu vorschulden unvorgessen sein würde: uf solches er sich hinwieder erklärt, do gemeine Stadt ihme nur in was wüsste zu gebrauchen und solches an ihme durch ein Schrift gelangen liessen, wollt er sich dermassen darinnen ausrichtsam (?) und gegen gemeiner Stadt dienstwillig erzeigen, dass sie seinen Fleiss durchaus sollten im Werk spüren und erfinden, und sollte gemeine Stadt diesfalls nur getröst derwegen zusprechen. Welches wir mit Dank angenommen...

Item so haben wir auch weiter mit ihme wegen der eingebrachten der Ritterschaft in Egrischen Kreis Zeugnus geredt, wie es stunde, ob sie ihren Beweis noch nit vollständig eingebracht und worauf es haftet? Darauf er angezeigt, dass ungefärlich vor 4 Monaten die von der Ritterschaft umb Prorogation und Aufschub der Publication sollicitirt und angehalten mit Vorgeben, dass ihre angegebene Zeugen nit alle vor den Commissarien erschienen und auch nicht vorhört worden, also umb Befehlich an die Commissarien angehalten, dass er uns Abschrifft gegeben und schliesslich gemelt uf Vortrauen, wie er von Herren Appellationräthen so viel vornummen, dass die von der Ritterschaft in dieser Sachen wenig würden erhalten, und wie er sehe, so wollten sie gerne Aufschleif brauchen, damit die Sachen unerörtert bleiben möchten, und wäre gut, dass die Publication vorgenummen würde oder aber den Adelleuten ein endtlicher Termin zu Einbringung ihres Beweises würde angesetzt... Und haben uns bis uf den Abend also bei ihme Kindern ufgehalten.

Von der Kais. Mt. in Prag Ankunft wird gemelt, dass Ihr Kais. Mt. in Kurzen alldar werden ankommen. Dass die Röm. Kais. Mt. ihre jungere zwei Fräulein sollte nach Rom vorschicken, davon ist der Ort in Prag nichts zu hören oder zu erfahren gewesen.

Den 2. September als den angesetzten und ernannten Verhörestag Frühe umb funf Uhr seind wir die Abgesandten wieder zum Herrn von Rosenberg in desselben Behausung gegangen, bei 3 Stunden ufgewartet, aber nicht vorkommen können, do aber Sein Gnaden zu Hof gehen wollen, haben wir abermals umb Audienz und Abfertigung embsig sollicitirt und angehalten und darneben Ihr Gnaden gebeten, demnach sie uns diesen Tag zue Audienz ernennen und ansetzen lassen, dass sie unser also gnädig woll ingedenk sein.

Darauf Sein Gnaden selbsten uns abermals uf dem Schloss vor der Kanzlei ufiuwarten beabschiedet und seind uf solches Ihren Gnaden ufs Schloss vor die Kanzlei den ernannten On nachgefolgt und alldar funf ganzer Stund aufgewart in stetiger Hofrnung, wir sollen zur Audienz gelassen werden. Gleichwohl aber endlich ist uns durch ein Secretarium dieser mundlicher Bescheid erfolget: Nämlich der Herr Statthalter Sein G. neben den andern Herren wollten uns diesmals als den angesetzten Vorhörstag gerne Audienz praestirt haben, so wären anderweit kaiserliche hochwichtige und schwere Sachen ihnen zu berathschlagen vorgefallen, dardurch willen wir diesmals nicht könnten gehört werden, derwegen so möchten wir nur abtreten und sollten nach zweien Tagen wiederumb erscheinen. Ob nun wohl hierauf des langen Vorzugs wegen der schweren Unkosten wir uns zum höchsten beschwuert und uf solches hinwieder an Ihr G. und Herren durch denjenigen, so uns den obangeregten Bescheid geben, underthänig bittlichen gelangen lassen, dieweil wir ja heut aus Verhinderung kaiserlicher Geschäfte und dass es auch nunmehr etwas lang uf den Tag und allbereit 1 geschlagen, nicht könnten vorhört werden, dass wir doch in solchen uf folgenden Tag befördert und abgefertigt möchten werden, so haben wir doch nichts erhalten mögen, sonder ist uns angeregter Bescheid wieder vorgehalten, doch darneben schliesslichen vermeldt worden, man möchte vorgeblichen uf folgenden Tag aufwarten, aber unmüglichen wäre es, dass wir sollten gehort werden. Darauf wir also mit schwermüthigen Gedanken umb 2 Uhr von Hof in die Herberg gegangen, Suppen gessen und nachfolgendes uns mit einander underredet (dieweil wir befunden, dass wir lang ufgezogen und gemeine Stadt dardurch in viel Unkosten wollte eingeführt werden), wie doch die Sachen, damit langwieriger Vorzug und schwere Unkosten, so daraus würde erwachsen, abgeschnitten und wir zu einem Bescheid und Abfertigung kämen, möchte anzugreifen sein, und endlich dieses Mittel gefunden, die Sachen mit höchster Kurz durch den Syndicum in ein Supplication zu vorfassen lassen, der Stadt Armuth und Unvermögen, auch dass solche an den nun fast vor eim Jahr bewilligten 1500 fl. noch 750 fl. restirten zu erlegen, anzumelden und darauf underthänig zu bitten, gemeiner Stadt uf diesmal mit der neuen Contribution zu vorschonen.

Do nun uf diesen vorgehenden Beschluss der Syndicus die Supplication gestellt, haben wir ein Notdurft ad captandam benevolentiam zu sein geacht und zum Herrn von Schwanberg begeben, ihme unsere Vorhaben entdeckt, die Supplication zu vorlesen geben, darneben Ihr G. wegen gemeiner Stadt derselben zum besten umb Rath, ob solche also einzugeben, oder wie die Sach in ander Wegen, damit wir zum Bescheid und Abfertigung kommen mochten, anzugreifen sein wollt, underdienstlich gebeten mit angehängten Erbieten, dass solches die Ritterschaft sowohl Bürgermeister und Rath umb Ihr Gnaden zu vordienen jederzeit würden unvorgessen sein. Uf solches als Ihr Gnaden die Supplication vorlesen, haben sie ihr dieselben nicht allein gefallen lassen, sondern auch dahin gerathen, dass wir sie also sollten den Herren Statthaltern ubergeben und präsentiren, sich darneben ferner erboten, was Ihr G. gemeiner Stadt und Kreis hierinnen zu derselben Nutz könne beförderlich sein, woll sie an ihren Fleiss nichts erwinden lassen. Solches die Abgesandten mit underdienstlicher Danksagung angenommen und darauf von Ihren Gnaden abgetreten.

Folgends den 3. September Fruh umb funf Uhr haben sich die Abgesandten wieder zum Herrn von Rosenberg begeben, alldar wieder in die drei Stund aufgewart und als Ihr Gnad zu Hof gegangen, haben die Abgesandten erwähnte Supplication ubergeben, den Inhalt mit der Kurz Ihren Gnaden erzählt und der Stadt äusserstes Unvormögen, dass derselben in ein neue Contribution zu willigen unmüglichen, angezogen auch darneben vormeldet, dass aus Mangel der Zehrung uns den Abgesandten allhier länger zu vorwarten höchst beschwerlichen, derwegen Ihr G. nach Vorlesung der Supplication umb gnädige Abfertigung gemeiner Stadt und Kreis, so ihr höchstes Vortrauen hierin zu Ihren Gnaden gesetzt, dardurch zu erfreuen underthänig gebeten.

Uf dieses Herr von Rosenberg die Supplication angenommen mit Vormeldung, dass er dieselbe den andern Herren nach Vorlesung wolle zuschicken und vorhalten, sich auch mit ihnen daraus underreden, und sollten uf Bescheid vor der Kanzlei ufm Schloss aufwarten. Solches wegen sich die Abgesandten dann underthänig bedankt und darneben Ihr G. umb gnädige Abfertigung abermals gebeten. Und haben also solche Reden mit Ihr G. getrieben bis ufs Schloss und haben alldar bis nach zwei Uhr ufgewart. [Folgt der Wortlaut des an die Oberstandesbeamten gerichteten Gesuches.]

Und indess wir uf dem Schloss ufgewart, ist zu dem Herrn von Rosenberg in sein Zimmer berufen worden und hineingegangen Herr Strein, Herr Joachim von Schwamberg und andere Herren mehr, die dann in Rathschlagen also beisammen vorschlossen geblieben und keinen Menschen vor sich gelassen bis umb 1 Uhr. Inmittelst aber ist Herr Secretari Sebastian Heigel zu uns kommen und vormeldet, wie dass aus unser Sachen anitzo würde gehandlet werden, denn er dem Herrn Strein und Iierrn von Schwamberg unsere Supplication, ehe sie zum Herrn von Rosenberg gegangen, uberantwort hätte. Uf dieses bald hernacher haben die Herren ein Glöcklein geläut, ist Herr Heigel hinein gegangen und hinwieder zu uns herauskommen und angezeigt, dass wir mit unserer Sachen heut nicht konnten gefordert werden, dann es wären andere so wichtige Sachen vorgefallen, dardurch die unsere bis uf den Montag ufgeschoben und vorlegt worden, derwegen sollten wir nur abtreten und uf den Montag wieder kommen.

Darauf wir dem Secretari hinwieder angezeigt, dass es uns unmüglichen wäre aus Mangel der Zehrung zu vorwarten, so wissen wir auch in nicht zu willigen, dann die Armuth under den Leuten zu gross, so hätte man auch die bewilligte 1500 fl. noch nicht vollständig erlegt und wären kunftig Galli noch 750 fl. daran zu zahlen, hätten aber alles das, was vor den Herren Statthaltern und Räthen anstatt der Ritterschaft und des Raths wir vorzubringen und zu handeln Befelich, in die ubergebene Supplication eingebracht, darüber wir uns nicht dürften einlassen; darauf ihne wieder gebeten, solches dem Herrn Statthalter anzumelden und an unser Statt, dieweil wir nit könnten vorgelassen werden, umb gnädige Abfertigung zu bitten angelangt. Als er von uns abgetreten und solches zu referiren sich erboten, ist Herr Joachim von Schwamberg und anfänglichen Herr Strein herausgegangen, als wir aber Herrn Joachim von Schwamberg ersehen und zu ihm zugehen wollen, hat er sich zu uns zugelenkt, angefangen: "Nun ihr werdt auch abgefertigt werden." Als wir ihme aber den Bescheid, so uns Herr Heigel gegeben, referirt, hat er alsbald sich wieder zum Herrn von Rosenberg in sein Zimmer begeben mit dem Erbieten, unser Sachen zu befördern. Als aber Herr von Schwamberg hinein gegangen gewesen, ist Herr Heigel bald hernach herauskommen, angezeigt, er habe unser Sachen halben mit Herrn Strein zu reden Befelich, also zu ihme gegangen und als er Herrn von Rosenberg Relation vom Herrn Strein gethan, ist Herr Heigel darnach wieder von Herrn Rosenberg zu uns kommen und vormeldet, dass er Befelich, uns wieder nach Heim abzufertigen. Dessen die Abgesandten erfreuet ihme Dank gesagt und darneben gebeten, dass er den Abschied schriftlichen wollte vorfassen und denselben uns mit ehisten zustellen, damit wir von dannen könnten abschieden. Welches er sich erboten und von ihm in die Herberg gegangen, der uns hernach den Bescheid nach 4 Uhr uf den Abend eigner Person zugestellt und übergeben, darneben, was er gemeiner Stadt sonst dienen kann, in denselben sich willig erfinden zu lassen erboten, welches die Abgesandten mit Dank angenommen.

Nach Vorrichtung dieser Sachen haben wir den Herrn Reicharten Strein wegen des Zolls halber auch wollen ansprechen, aber diesmal uf den Abend Sein G. nit antreffen können; uf den Morgen Früh aber den 4. September seind wir zu ihme in sein Behausung gangen, alldar bei 2 Stunden aufgewart. Letzlichen haben wir uns bei Ihrer Gnaden durch derselben Diener lassen angeben und umb Audienz gebeten. Darauf Ihr Gnad uns zu sich in sein Zimmer lassen fordern. Do wir hinein kommen, haben wir Ihrer G. Burgermeisters und Raths gehorsam und willige Dienst angezeigt und darneben vermeldet, was ein E. Rath in Schriften wegen des hochbeschwerlichen angeordneten Grenzzolls bei der Rom. Kais. Mt. underthänigist sowohl bei Ihrer Gnaden underdienstlichen umb Abschaffung desselben eingebracht, solches würden sich Ihr Gnaden sonders Zweifel noch gnädig zu erindern haben. Ob nun wohl bei Ihren G. durch eines Raths Abgesandte umb gnädige Resolution sollicitirt worden, so hätten sie doch bishero solche nicht bekommen mögen. Wann dann gemelter Zoll gemeiner Stadt zu merklichen Schaden und Undergang der Inwohner gereichte und itzo gemeine Stadt ihre Abgesandten uf Erforderung der Herren Landofficierer anhero ordenen müssen und denselben under andern auch bei Ihrer G. umb gnädige Resolution anzuhalten befohlen worden, so wollten sie ihr Begehren in einer kurzen Schrift Ihrer G. präsentirt und ubergeben, darnebìn underthänig gebeten haben, Ihr G. wollte gemeine Stadt ihr hierinnen gnädig lassen befohlen sein und hierauf mit einem gnädigen Bescheid abfertigen und wo müglichen der Zoll wieder abgeschaffet helfen. Darauf Ihr G. geantwortet, dass sie das Anbringen vornommen, hätten aber von der Röm. Kais. Mt. dies Zolls halber Bescheid zu geben kein Befelich, wollten aber die Supplication zum Gedächtnuss annehmen und in der Kammer sich ferners Berichts der Sachen erkundigen, darauf möchte man wieder sollicitiren und anhalten; was Ihr G. gemeiner Stadt zum besten dabei befurdern kunnten, wollten sie mit Willen thun. Solches die Abgesandten mit Dank angenommen und wieder von Ihren G. abgeschieden. (Folgt der Wortlaut der Supplication, welche die Gesandten dem Hofkammerpräsidenten Strein überreicht haben.)

Und demnach die Abgesandten aus des vorwohlermeltes Herrn Streins Antwort so viel befunden, dass derzeit kein endlicher Bescheid zu erlangen, haben sie auch nicht nothdurftig befinden können, alle oder einen allein aus den Abgesandten zu Abschneidung der Unkosten ferner alldar dieser Sachen halber zu sollicitiren hinder sich zu lassen. Und aber damit nichts hierinnen vorabsaumet, so haben wir Herrn Hansen Burkhart neben Uberantwortung einer kurzen Supplication unserthalben inmittelst anzuhalten und sollicitireò bittlichen vermögt, der auch den Bescheid, so er wird erlangen, mit ehisten bei einem eigenen Boten anhero zu schicken, auch in der

Sachen Fleiss zu haben sich erboten.

... Und nach eingegebener und uberantworten Supplication den Zoll betreffend und ferner derowegen Herrn Hansen Burkharten ubergebenen Befelich, unserthalben zu sollicitiren und die zu End vormelte Supplication einzuwenden, haben wir uns den 4. Septemb. umb 10 Uhr also wieder uf den Weg nach Heimet von Prag begeben und den 6. Septemb. zu Haus kommen.




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