36. Císaø Maximilian naøizuje presidentu dvorní komory Reichardu Streinovi, aby s pánem z Rožmberka, nejvyššími úøedníky zemskými a radami komory èeské vyjednával, jakým zpùsobem by pùjèkou a pøevedením statkùv lenních a duchovních v statky dìdièné znamenitìjší suma penìz se sehnala, aby na cestu do království Èeského se vypraviti a odkládané ztížné žádosti stavùv vyøíditi mohl.
VE VÍDNI. 1574, 17. èervence. Konc. v arch. øíšsk. fin. ve Vídni.
Maximilian. Edler lieber Getreuer. Dir ist gehorsamblich unverborgen, was uns an furderlichister Staffierung des bevorstehenden und höchst nothwendigen Aufbruchs in Beheim und den incorporierten Landen so hoch und viel gelegen, was auch fur allerlei Mittel zu Erlangung Gelds in deinem jungsten Hiesein auf die Bahn gebracht worden; weil aber alle dieselben Mittel sehr weitläufig, wir aber den Aufbruch über den halben September zu ehister Erlangung mehrerer Hilfen und Abhelfung allerlei dahin verschobnen Sachen durchaus nit differieren können noch mügen, also dass besorglich angeregte Mittel, wo die allein durch Hinund Wiederschreiben tractiert werden sollten, schwerlich vor dem Aufbruch und etwo gar nit zu dem verhoffenden effectum gebracht werden möchten, und dann deines selbs gehorsamben Wissens das meist in unserer Kron Beheim diesfalls gehandelt und erlangt werden muess: so haben wir demnach fur ein unvermeidlichiste Notdurft geachtet, jemanden aus unsern ansehenlichen vertrauten Räthen von Hof aus an jetzt alsbald hinein in Beheim zu verordnen und alle die hievor anbefohlnen Geldhandlungen zu angeregtem Aufbruch, sowohl auch der Gränitz Bezahlung und andern Hofsnotdurften mit allem Ernst zu treiben und ins Werk richten zu lassen, darzue wir dann dich als unsern Hofkammerpräsidenten, der umb Gelegenheit unserer gegenwiertigen und bevorstehenden Ausgaben und sonst umb den ganzen Stand unsers Hofkammerwesens am besten weist, wie gern wir sonst deiner umb der immerwährunden Schwachheit willen ganz genädigist und mitleidig gern ver schonen wollten, hierzue genädigist furzunehmen nit umbgehen mügen und sonderlich dar umben, weil wir den von Minkwitz eben in gleichem Fall umb deren Geldhandlungen willen, die in Schlesien zu mehrgemeltem Aufbruch tractiert sollen werden, anjetzt alsbald daselbsthin genädigist abzufertigen bedacht, und abwesend des von Kolebrots [Kolowrat.], nit mehr weder zwen under den Hofkammerräthen allhie seind, also dass deinem selbs gehorsamben Wissen nach, keiner under denen noch anwesenden diesmals von dem Kammerwesen abgelassen werden kann, wir auch bei uns nit befinden können, dass jemand anderer ausser des Hofkammermittels aus sondern beweglichen Ursachen in diesem Fall zu gebrauchen sei.
Und wirdest dich darauf erstlich zu berichten und aus hierin verwahnen Abschriften mehrers zu erindern haben, was unlängst unsern obristen behemischen Landofficieren und Kammerräthen und dann dem von Rosenberg und Pernstein jedwederm insonderheit ad partem von wegen Berathschlagung, ob und mit was bester Gelegenheit aus denen behemischen Lehen und geistlichen Güetern, die in der Landleut Inhabung seind, und sonst durch andere mehrere erhebliche Mittel und Weg mit dem allerfurderlichisten ein ansehenliche Summa Gelds erhandelt werden möchte. Dann so wirdest du auch aus sondern zweien Abschriften vernehmben, wasmassen vorgedachten Landofficieren von wegen furderlichister Zusammenbringung und Hieherschickung des Steuertermins Bartelmei und dann insonderheit dem von Rosenberg von wegen seines durch dich angebrachten Furschlags der Herrschaft Gräfenstein und der darinnen gelegnen Bergwerch halben geschrieben worden. Dieweil uns aber bisher von keinem Theil einiche Antwurt zuekommen und es dann endlich an dem stehet, dass wir, wie vorbemelt, mit dem halben September nit allein umb Erlangung mehrerer Hilfen, sonder auch umb anderer ansehenlicher wichtiger Sachen willen die vorlangst vorgehabt Reis in unser Kron Beheim gewisslich furnehmben und uns nit allein zu solchem Aufbruch, sonder auch zu einer vorgehunden Gränitzbezahlung und andern nun lang angestandenen Hofausgaben, die durchaus keinen längern Anstand erleiden können noch mügen, mit einer ansehenlichen Summa Gelds gefasst machen müssen, darzue wir aber bei denen zum höchsten gesperrten Geldhandlungen und verkumberten Gefällen ausser der vorvermelten und nachfolgenden Mittel in Beheim gar nit aufkommen wurden mügen, also dass wir umb soviel mehr gedrungne Ursach haben, solche Geldhandlungen, sollen wir anderst unsere Staatsund Kammersachen nit in äusseriste Gefahr und Verkleinerung kommen lassen, mit allem embsigen Fleiss und Ernst urgieren und ins Werk bringen zu lassen: so befehlen wir dir demnach genädiglich und wöllen, dass du dich alsbald von heimb aus erstlich zu mehrgedachtem von Rosenberg, wo er dieser Zeit anzutreffen, verfügest und auf beiliegends Credenzschreiben Fleiss furwendest, ihne dahin zu vermügen, ob er sambt dir zu gesambter Berathschlagung vorangemelter Mittel zu Geldhandlungen mit den andern unsern Statthaltern und Kammerräthen in Beheim alsbald hinein gen Prag verreiset; wo es aber je nit zu erhalten, dass du doch alle diese Sachen mit ihme nothdurftig berathschlagest, folgunds gestracks deinen Weg hinein in Beheim nehmbest und auf dies sonders Credenzschreiben nit allein die vorangeregten Mittel, sonder auch ob und wie man durch andere mügliche Weg, furnehmblich aber durch ein Lehensanlag auf die vermüglichisten des Herrenund Ritterstands, auch Prälaten und Städten in Abschlag der nach dem nächstkünftigen Steuerstermin Bartlmei, welcher in allweg dem Gränitzwesen zu gueten unzergänzt vorbehalten werden solle, gefallenden Landshilfen oder sonst auf leidenliche Versicherungen und Verweisungen in einem oder zweien Jahren wiederumben zu bezahlen, zu einer ansehenlichen stattlichen Summa Gelds kommen möchte, bei vorgedachten Statthaltern und Kammerräthen deiner beiwohnenden Discretion und Schicklichkeit nach alles embsigen Fleiss anbringest und dich darauf sambt und neben ihnen mit allem Ernst dahin bemühest, damit wir in diesem Nothfall und weil es auch principaliter umb unserer vorhabenden Reis willen in Beheim zu Abhelfung derselben Ständ habenden und bis daselbsthin verschobnen Beschwerungen zu thuen, zu einer erklecklichen Summa Gelds kommen mügen.
Und dieweil auch unsers genädigisten Erachtens der Sachen fast dienstlich wäre, ob unser obrister behemischer Kanzler, desgleichen der Obristlandrichter bei solcher Berathschlagung gegenwiertig sein hätten mügen, so stellen wir in dein Bedenken, ob du sie beide oder einen aus ihnen mündlich oder schriftlich ersuechen und deinen von uns habenden Befelch communiciern wöllest, wie du dann auf den Fall sondere zwei Credenzschreiben sambt Abschrift davon hieneben zu empfahen hast. Wären aber beide nächstbemelte Landofficier auf unserer Statthalter und dein Schreiben dahin zu vermügen, dass sie sich selbs alsbald, sonderlich, wo auch der von Rosenberg sein Reis mit dir hinein gen Prag nehmbe, zu solcher Berathschlagung daselbsthin verfügeten, so wäre es umb soviel besser, wie du dann dies Werk nach Gelegenheit wohl zu dirigiern und an deinem äusseristen müglichen Fleiss unserm sondern zu dir tragenden genädigistem Vertrauen nach nichts erwinden wirdest lassen.
Insonderheit aber haben wir dir der Handlung halben mit den behemischen Lehen dies genädigist andeuten wöllen, dass mit solcher Handlung, weil es mit den Lehenträgern ein underschiedliche Meinung hat, also dass etlich nahend auf dem Fall stehen, etlich aber weniger und mehr männliche Lehenserben haben, wohl gewahrsamb gegangen und derhalben kein Generalsonder Privathandlungen mit jedwederm insonders, weil auch furnehmblich die, so wenig oder gar keinen männlichen Erben haben und das frei Eigenthumb erlangen wöllen, umb was stattlichs mehr als die andern thuen sollen, gepflegt werde. Dann so wirdest du auch aus beiliegendem unsers behemischen Kammerpräsidenten des von Schwambergs Originalschreiben vernehmben, wasmassen er umb Bewilligung, dass er der 20.000 Thaler Rest an seinem von unserntwegen gethanen Aufbringen aus dem nächstkunftigen Steuerstermin Bartlmei bezahlt werden möchte, ganz höchlich anhält; dieweil aber deinem selbs gehorsamben Wissen und des Grenzwesens höchsten Ungelegenheit nach nit müglich solchen Steuers; termin, wann es gleich viel ein wengere Summa wäre, zergänzen zu lassen, so befehlen wir dir ferner genädiglich, du wöllest eintweder mit ihme von Schwamberg oder den Glaubigern bestes Fleiss dahin handeln, dass sie noch, wo nit länger, doch zum wenigisten andern behemischen Glaubigern gleich ein Jahr lang gegen Fortreichung des jährlichen Interesse gehorsamblich und guetherzig aus dem Weg halten.
Postscripta. Weil wir siderher genädigist vernomben, dass unser Hofkammerrath der von Kolebrot, (dessen Hieherkunft wir doch täglich gewärtig gewesen) aus sondern ehaften Ursachen länger drinnen zu Prag bleiben werde, so befehlen wir ihme hiemit genädiglich, dass er sich sambt und neben dir in dieser Sachen, was bei den Landofficierern, Statthaltern und behemischen Kammerräthen ingemein anzubringen und zu handlen ist, gehorsamblich und guetherzig gebrauchen lassen wölle.