26. Mikuláš Valter, sekretáø èeské dvorské kanceláøe, podává císaøi Maximilianovi II. zprávu o svých úradách s nejvyššími èeskými úøedníky zemskými v pøíèinì èasu, kdy by snìm èeský rozepsán býti mìl.

V PRAZE. 1574, 19. kvìtna. Orig. v archivu èeského místodržitelství.

Euer Kais. Mt. gnädigisten Befelch nach hab ich unterthänigiste Vollziehung gethan und mich anfänglichen zu E. Kais. Mt. der Kron Behem obersten Kanzler gen Leitomyschl verfüegt und daselbs S. G. die mir von E. Mt. anbefohlene Handlung, den kunftigen Landtag in E. Kais. Mt. Kron Beheim betreffend, nach längs und nach Notdurft verhoffenlichen zu S. G. Gefallen und E. Kais. Mt. erheischender Notdurft nach gehorsamblichen fürgebracht. Darauf mir dann S. G. diese Antwort geben: Wiewohl S. G. ein sondere Notdurft zu sein erachten, dass E. Kais. Mt. sich vor einicher Ausschreibung eines Landtags in derselben Kron Behem verfüegten und der gemeinen Ständ gravaminibus und Beschwerungen abgeholfen und dieselben zum Theil soviel müglichen erledigt, auch alsdann und nochmaln erst mit Rath E. Kais. Mt. verordneter obrister Landofficierer einen gemeinen Landtag in der Kron Behem gnädigist ausgeschrieben hätten; weil sich aber doch E. Kais. Mt. ihres gnädigisten Willens resolvirt und eines Tags entschlossen, auf welchem der Landtag sollte gehalten werden, so vermeint der Herr obrist Kanzler S. G., es beschehe sonder Zweifel der Ursachen willen, damit E. Kais. Mt. zu Erhaltung des Kriegswesens an der hungerischen Granitzen, auch Bezahlung desselben vor dem Termin Bartholomei ein Bewilligung erhalten möchten, und derowegen es auch bei dem von E. Mt. gnädigist ernennten Termin umb den Ausgang schierist kombenden Monats Juni verbleiben lassen, sich auch damit mit E. Kais. Mt. gehorsamist verglichen, jedoch weiln das Landrecht schierist kunftig Trinitatis solle gehalten werden, so wollt er nit gern, dass damit demselben nit irgend ein Irrung gemacht und ein Verhinderung beschehe. Hat derowegen erachtet, dass solicher Artikel auch mit den Herren obristen Landofficierern, als welche der Sachen mehrer Wissenschaft und Gelegenheit, auch wie es sich am füeglichisten schickt, bewusst, notdurftiglichen zu erwägen heimbgestellt würde.

Da ich nun angestern allhie ankomben, hab ich mich alsbald heut früe zu den Herren obristen Landofficieren verfüegt und ihnen E. Kais. Mt. Schreiben überantwort, auch beineben vermeldet, was mir beineben ihnen anzuzeigen mundlichen befohlen worden. Darauf sie dann dasselb alles aus unterthänigsten treuherzigen Gemüet ihnen höchsts Fleisses angelegen sein lassen und in notdurftige Erwägung genomben, neben anderm vermeldende, dass ihnen nichts liebers gwest wär, dann dass diese Sach und dieser E. Mt. gnädigister Will ihnen hätt mügen zeitlicher und wo nit mehr, doch nur umb 14 Tag hätt angezeigt mügen werden, dann dasselbe E. Kais. Mt. nicht zu schlechter und wenig Erspriesslicheit, sondern zu sonderlichen Nutz und Guetem gereicht wär, wiewohl sie hoffen, noch zur Zeit nichts daran versaumbt sei, und meineten die Sach mit E. Mt. ganz herzund treulichen, wären dieselb äusserists Vermügens zu furdern begierig, und da E. Kais. Mt. damit hätt wöllen still schweigen, so hätten sie doch aus unterthänigster Treuherzigkeit, weil sie sehen, dass andere und die incorporirte Länder mitihren Bewilligungen E. Kais. Mt. zu Hilf komben, auf kunftigem Landrechten, wie den Sachen zu thun und E. M, geholfen, den Weg zu zeigen auch also derselben Ursach geben wöllen, ein Hilf von den Ständen der Kron Behem zu erlangen.

Demnach dann auch zugleich des Herrn obristen Burggrafen und Herrn obristen Landrichters erforderte Guetbedunken mit einkomben, inmassen E. Kais. Mt. hieneben gnädigst sehen und hören werden, welche dahin gericht sein, alldieweil es nit allein vor E. Kais. Mt., sondern auch den Ständen dr Kron Behem am besten, bequembisten und zueträglichisten, dass E. Kais. Mt. den Termin zu Haltung schierist kunftigen Landtags noch bei dem nächst währenden Landrechten ansetzen (unangesehen, dass die Zeit kurz und vor der Hand), dann E. Kais. Mt. gnädigist zu erachten, da der Landtag nit im Landrechten angesetzt und die Ständ der Kron Behem nach dem Landrechten anheim verreisen und folgends bald wieder anher zum Landtag komben sollten, dass solchs ihnen ganz beschwerlich fallen würde, und durften wohl gar wenig erscheinen, welches dann vielleicht E. Mt. Sachen Befurderung nit zu schlechten Nachtheil gereichen möcht, und möchten solichs unter diesem Schein thuen, sambt sie ihrer Feldarbeit abwarten müessten, da doch dieselb E. Mt. und derselben Land und Leut Noth denselben weit furzuziehen: derowegen so haben sie sich nach genugsamer Erwägung der Sachen mit dem Herrn obristen Burggrafen und Landrichter aus den eingefuerten Ursachen nach Ausweisung ihres hienebenliegenden rathlichen Gutachtens verglichen und sehen vor guet an, dass E. Kais. Mt. besser nicht thuen möchte, dann dass E. Kais. Mt. den Landtag in währenden Landrechten und also auf den Freitag nach Corporis Christi (ist der 11. Juni) gnädigist anstelleten, denselben auch vermittels des Allmächtigen Hilf selbst eigener Person, da es nur menschund müglichen, besuechten, dann sie sich E. Kais. Mt. endlich und eigentlich, dass sie eigner Person ankomben würden, versähen. Im Fall sie aber je eigner Person anzukomben verhindert werden sollte, dessen sie sich doch keineswegs versehen, sondern vielmehr wes anders endlichen hoffen sollten, so ist weiter (gegen E. Kais. Mt. underthänigist im Vertrauen zu melden) bei ihnen im Rath diess geredt worden, sintemal in den alten Registraturen zu befinden sei, dass von weilend Kunig Wladislao, als Sein Kun. Mt. wegen vieler hochwichtiger Sachen an Abwartung des Landtags verhindert worden, auch personlichen den Landtag nicht besuecht und doch nichtsminder die begehrte Bewilligung erfolgt sei, dass auf solichen Fall und da E. Kais. Mt. an personlicher Abwartung durch eehafte Ursachen verhindert werden sollt, es verhoffenlich mit E. Mt. Begehrn auch guete Weg gewinnen möcht; doch verhoffen sie E. Mt. personliche Anherkunft, darauf sie sich am meisten verlassen. Soviel auch ich verstanden, sollt es nicht zur schlechten Befürderung E. Kais. Mt. Sachen und Begehren auf schierist kunftigen Landtag gereichen, da E. Kais. Mt. derselben Proposition, so sie in kunftig den Ständen fürtragen wollen, den Herren obristen Landoffiicierern furderlichists ubersendet hätten, dann wie ich von ihnen nicht anderst spüren, merken und verstehen kann, so meinen sie die Sachen mit E. Kais. ylt. unterthänigist und treuists als die gehorsamen Underthanen und trachten äusserstes Fleisses dahin, wie all Ding wieder in ein ordenlichs Wesen komben und der Leut Reden, so viel Sachen ohne Grund diesfalls fürgeben, gestillt werden möchten.

Alldieweil dann die Sachen gehörtermassen beschaffen, so erachtet ich als der unwürdigist und wenigist E. Mt. Diener, im Fall E. Kais. Mt. je wegen Kurze der Zeit schierist kunftigen Landtag nit abwarten wurden mügen, sie wollen den obristen Herrn Landofficierern, was die Proposition sein wird und wie die eingefallene Irrung möcht in ein Richtigkeit gebracht werden, zum eheisten so müglichen neben Übersendung einer Verzeichnuss, wie anjetzo die Sachen in Hungern beschaffen sein, zur Berathschlagung übersenden, die würden Anweisung zu geben wissen, wie den Sachen zuthuen und dieselben wieder in ein guetes Vernehmben gebracht werden mugen. So dann auch die Zeit kurz, so werden sich E. Mt. über diese meine underthänigiste treuherzige Anzeigung, die ich zu meiner, wills Gott, bei E. $ais. Mt. Ankunft mehrers thuen will, desto ehender zu resolviren wissen, damit die Ausschreibungem desto zeitlicher in die Kreis verschickt werden mügen; dann obwohl der Brauch, dass die Ausschreibungen gemeinlichen aufs wenigist vier Wochen vor dem Landtag beschehen, so sein doch auch Nachrichtungen vorhanden, dass wegen erforderter hoher Notdurft bisweilen auch nur in vierzehn Tagen vor dem Landtag gedachte Ausschreibungen erfolgt sein. Sonderlichen aber hat es anjetzo nit soviel auf ihm, weiln sonsten die Landstände zu dem Landrechten komben muessen, dass also zu verhoffen, kein Mangel an der Stände Niterscheinen nit sein werde....

Alsbald sich E. Kais. Mt. werden eines kunftigen Landtags entschliessen und ich die Sachen verricht allhie haben, will ich mich wieder bei meinem Dienst gehorsamist einstellen, doch auch mich des Herrn obristen Kanzlers Befelch nach vorhin zu Leitomyschl, damit ich seiner Gnad der Sachen Gelegenheit berichten müg, aufhalten.




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