II. Sněm, jenž zahájen byl dne 14. a zavřín dne 22. června 1574.
20. Císař Maximilian II. nařizuje komoře české, aby vyjednávala s královskými městy českými v příčině dalšího odvádění posudného a pomoci proti Turku až do nejblíže příštího sněmu.
VE VÍDNI. 1574, 7. února. Konc. v arch. minist. financí ve Vídni.
Maximilian. Wir haben uns anderst gnädigist nit versehen, dann es wurden uns die Stände der Kron Beheimb auf unser gnädigstes Begehren die Continuation des Biergelds neben der Turkenhilf, wie sie uns dieselben hievor in Unterthänigkeit und guetwillig gereicht, weiter auf die schlechte Zeit bis zu kunftigem Landtag und unser wills Gott selbst schierist glucklichen Ankunft in die Kron Beheimb und sonderlich, weil sie des dreissigisten Pfennigs erlassen worden; weil es aber wider unser Verhoffen bei ihnen durchaus nit zu erhalten gewesen, habt ihr gehorsamblich zu erachten, zu was grossem Abgang es uns an unsern unvermeidlichen Ausgaben und Unterhalt des Hofwesens gereichen thuet, seitmal bei unsern Kammern jetzo, wie ihr wisst, an Gefällen nit kleiner Mangel erscheinet. So dann nun die Fursten und Stände und also auch die Städte in Schlesien, sowohl beide Markgrafthumber Lausitz gedachte Biergefälle von jungst ausgangnen Terminen an bis zu den jetzigen Furstenund Landtagen, auch ehe dass wir es an sie begehrt, in ein Weg als den andern mehrerntheils in unterthäniger Treuherzigkeit erstreckt, so machen wir uns ferner keinen Zweifel, die gehorsamen Städte bemelter unser Kron Beheimb werden sich nit weniger in gleichmässiger Treuherzigkeit gegen uns in Ansehung der bevorstehenden sondern Notdurft mit Hilf unterthänigist erzeigen, und ist derwegen unser gnädiger Befehl an euch, ihr wöllet alsbald in Berathschlagung ziehen, ob an die Stadt sament oder sonderlich und wo nit mit allen, doch mit etlichen, bei denen sich am wenigisten Difficultierung zu versehen, die mehrbemelte Continuation der völligliche vier und unserm geliebten Gemahel der funfte weiss Biergroschen bis zu schieristem Landtag und unser gegen dem Frueling, verleihts Gott, personlichen Ankunft mit gueten Fuegen begehrt und bei ihnen hierinnen wes fruchtbarlichs ausgerichtet werden muge. Und da ihr nun solichs, wie wir es dann darfur achten, thuenlich befinden werdet, so wöllet alsdann, wo nit im volligen Rath, doch durch einen oder zwen aus eurem Mittel, mit allen bemelten Städten unser Kron Beheimb entweder sambtlich und insgemein oder einer jeden insonderheit solch unser gnädigists und hochnothwendigs Begehren in unserm Namen anbringen und sie durch allerhand dienstliche Motiven mit allem sonderm Fleiss dahin bewegen und erhandlen, damit sie uns ermelts Biergeld auf soliche Zeit unser schieristen Ankunft zu reichen in Unterthänigkeit bewilligen und sich nit weniger als die andern Ständ und Städt der incorporirten Lande in dergleichen Guetherzigkeit uns zu sondern gnädigistem Gefallen erweisen wollen, und da sie solchs, wie wir eigentlich hoffen, gehorsamblich eingehen werden, alsdann ferner mit ihnen Handlung pflegen, auf dass bei ihnen zu jetzigen unsern obliegenden unvermeidlichen Ausgaben, darzue wir sonst in ander Weg nit aufkommen könnten, ein nambhafte Summa Gelds darauf anticipirt und aufs schleunigist, als es sein kann, in unser Rentmeisteramt zu Prag richtig gemacht werde. Da euch aber hierinnen erhebliche Bedenken furfallen und ihr auch fur ein Notdurft befinden würdet, dass diese Handlung auch zuvor den Landofficieren communiciert werden solle, so wöllet uns dasselbe mit eurm unterthänigen Rath und Guetbedunken sambt Verfassung einer Copie, wie auf den Fall ihnen den Landofficieren von Hof aus geschrieben werden möchte, in Gehorsamb unverzuglich berichten.