18. Zpráva o závìreèném vyjednávání arciknížete Arnošta se stavy èeskými a o ukonèení snìmu èeského dne 19. ledna 1574.

1574, 19. ledna, MS. souè. v arch. èesk. místod.

Nachdem dann gestrigs Tags einer und heut den 19, der ander Currier mit Ihrer Mt. Schreiben und Resolution dieser Landtagshandlung halber allhie ankomben, haben die F. Dt. alsbald darauf die Stände zu sich erfordert und dies wie folgt angezeigt:

Ihr F. Dt. tragen gar kein Zweifel, die Stände dieser löblichen Kron Beheim werden ingedenk sein, was sich in diesen Landtagshandlungen bis auf den nägstverschienen Freitag zugetragen, tractirt und gehandelt ist worden, und dorauf mit den Ständen verblieben, dass sie bis auf Ihr Mt. Antwort und Resolution, dero Ihrer F. Dt. vor ihr selbst eigene Person sich erholen wöllen, erwarten, als die Ihr Kais. Mt. gnädigisten Befelch allerdings nach dem besten gern vollzogen hätten, ob Ihr Mt. der Stände Bewilligung annehmben wollten oder nit. Nun ist gestern einer und heunt den neunzehenden der ander Currier mit Ihrer Mt. Resolution anhero kommen und können Ihr Dt. den Ständen nit bergen, dass Ihr Kais. Mt. sich dieser Antwort von den Ständen, fürnehmblich der Ursachen halber, dass die Stände aus Ihrer Mt. Proposition die grosse hohe bevorstehende Noth vernomben, gar nit versehen hätten, und obwohl Ihre Kais. Mt. soliche von den Ständen gern angenomben hätten, so kunnten sie es aber aus denen erzählten Ursachen nicht thun. Dieses haben Ihre F. Dt. den Ständen also zu vermelden nit umbgehen können. Soviel aber Ihr F. Dt. Person angehet, hätten sie solche Antwort, da nur die Kais. Mt. damit zufrieden gewesen, gern annehmben wöllen, doch nichtsdestoweniger seind Ihr Mt. des gnädigisten Willens alsbald auf den Früeling, wenn besser Wetter sein wird und Ihr Mt. derselben Leibsschwachheit halber werden reisen können, in die Kron Beheimb zu komben und den gemeinen und Privatsachen abzuhelfen.

Ihre F. Dt. thuen sich auch versehen, die Stände werden Ihrer Dt. nicht vor Übel haben, dass sie dasjenig, also was sie von Ihr Mt. den Ständen verméldet, auf Befelich Ihr Mt. thuen müessen.

Hierauf haben die Ständ vermeldt, dass sie Ihr Dt. Rede wohl eingenomben und wollt ein Notdurft sein, sich mit einander zu unterreden. Haben derowegen ein Abtritt gebeten, welicher ihnen vergünnt, und da sie wieder zu Ihr Dt. kommen, folgende Antwort geben:

Was Ihr F. Dt. den Ständen, soviel dero noch allhier zur Stell sein, angemeldet, hätten sie vernomben und darauf die, weliche zu diesemmal vor Ihr F. Dt. nicht gewesen, auch hierauf zu sich erfordert, auch alles das, was also fürgeloffen, worauf es auch am nägsten Freitag verblieben, bis dass Ihr Mt. Resolution einkomben würde, zu Gemüet geführt und wohl vernomben. Und vermerken doraus soviel, dass sich die Kais. Mt. diese der Stände Antwort und Vergleichung aus etlichen Ursachen gar nit versehen und dass Ihr Mt. des gnädigisten Erbietens und Willens sein; auf den zukünftigen Früeling zu gueten etterstagen in diese Kron vermittelst göttlicher Verleihung zu kommen und den gemeinen auch Privatsachen abzuhelfen, des seind die Stände zum höchsten erfreuet; dass aber Ihr Mt. der Stände Bewilligung, welche aus wichtigen Ursachen und ihres grossen Unvermögens halber anderer Gestalt zu diesemmal nit beschehen können, nit annehmben wöllen, darob seind die Stände zum höchsten bekömmert, wann auch die, weliche allbereit verreist sein, dessen in Erfahrung komben, werden sie nicht weniger darob bekömmert sein und vielleicht doraus abnehmben wöllen, samb wären die Ständ zu jeder Zeit das, was von ihnen begehrt und sie willkührlich bewilligen, zu thuen verpflichtet, dieweil dann die Kais. Mt. und Ihre F. Dt. wohl abnehmben können, dass soliche ihre Bewilligung, die sie nach ihrem Vermögen thun, freiwillig beschehen, die Stände auch nit anders einnehmben oder verstehen, demnach das, was an sie begehrt, völliglich nicht bewilligt wird, dann dass dardurch ihren Freiheiten etwas wollt derogirt und entzogen werden, so doch die Stände, weliche noch allhier beisamben, wissen, dass soliche Bewilligung der Kais. Mt. auf der F. Dt. embsiges Handeln und Anhalten beschehen. Wann auch nunmehr wenig Personen allhier zur Stell, ist zu besorgen, da die andern in Kreisen in Erfahrung kommen werden, umb obermelter Ursachen willen zergangen, werden sie darob nit wenig beschwert sein und dorauf bei künftigen Landtagshandlungen, wie das gemeint wird, allerlei Disputationes erfolgen, und können Ihr F. Dt. als ein verständiger Herr wohl abnehmben, wann sie soliches in ihre Köpf fassen werden, dass soliches allerlei Bedenken bei ihnen machen wird.

Man kann auch nicht umbgehen, Ihr F. Dt. anzumelden, wann nit allein die anrainenden, sondern auch andere umbliegende Nachbarn, die der Kais. Mt. noch ihnen nit viel guetes gönnen, soliches in Erfahrung bringen, dasselb alles anders deuten und vielleicht also und dahin verstanden werden wölle, samb wären die Kais. Mt. mit den Ständen und die Stände mit der Kais. Mt., wie denn oft beschicht, dass man von Sachen redt und schreibt, die nie gewesen, noch darauf gedacht worden, in einem Unvernehmben, das sich ob Gott will nit befinden wird, sondern was diesfalls geschehen ist, aus keinem bösen Gemüth und Herzen, sondern alles der Kais. Mt. und diesem Königreich zum Besten umb bevorstehenden Noth willen gemeint worden, und werden Ihr Mt. ob Gott will selbst vernehmben und beflnden, dass ihr Kais. Mt. eigne Notdurft sowohl und nichtsweniger als der Stände erfordert, damit Ihr Kais. Mt. balde in diese Kron komben und obgemelte Gebrechen erörtern.

Derowegen sehen die Stände ganz ungern, dass dieser Landtag also ohne Frucht zergehen soll, und versehen sich auch gar nit, dass soliches ihnen mit einer billichen Ursach zugemessen werden kann, sondern seind vielmehr zu Ihr Dt. der gehorsamben Zuversicht und bitten, Ihr F. Dt. werden alles das, was diese Täg in der ganzen Landtagshandlung vorgelaufen, geredt und gehandelt worden, nit anders, als wie sie es treuherzig gemeint und an ihm selbst ist, für ihre Person selbst also annehniben und vermerken und Ihr Mt. fürbringen unzweifenlichen, Ihr Mt. auch also damit genädigist zufrieden sein werden.

Und weil dann, wie obgedacht, auf den künftigen Früeling die Kais. Mt., geliebt es Gott, glücklich herkomben wöllen, dessen seind die Ständ zum höchsten erfreut, der Allmächtige wölle sein Gnad verleihen, dass soliches wirklich also beschehe. Wann Ihr Kais. Mt. also in dies Künigreich kommen werden, so werden sie also im Werk befinden, dass es also und nit anders ist.

Da nun jemands Ihr Kais. Mt. ein anders berichten wollte, bitten die Stände Ihre F. Dt. gehorsamblich, Ihre Kais. Mt. von der Stände wegen zu bitten, dass sie demselben nit Statt noch Glauben geben, sondern dass Ihre Mt. der Stände atlergenädigister Kaiser und Herr sein und bleiben wollten; dann die Ständ keiner andern Meinung sein, dann sich gegen der Kais. Mt. jederzeit, als sich getreuen Unterthanen gebührt, zu erzeigen und zu verhalten.

Soviel dann Ihr F. Dt. Person betreffend ist, müssen die Ständ die F. Dt. dieses Zeugniss geben, dass sie an ihrem getreuen, embsigen Fleiss in dieser ganzen Handlung nichts erwinden haben lassen sondern sich in dem allen gegen der Kais. Mt. nach dem Gebote Gottes als ein gehorsamber Sohn ihrem von Gott dem Allmächtigen hochbegabten Verstand nach bewiesen, dargegen auch Ihrer F. Dt. der allmächtige Gott seinen gnädigen Segen und alle Wohlfahrt verleihen und geben wird.

Die Ständ haben auch das erkannt, dass Ihr F. Dt. in dieser ganzen Handlung allen genädigen Glimpf gebraucht und also gnädig erzeigt, darob die Ständ gehorsamblich wohl zufrieden und sich schuldig erkennen, sich zu befleissigen, solichs künftig umb die F. Dt. nach ihrem besten Vermögen zu verdienen. Dass auch die Ständ die F. Dt. soviel und manigfaltig behelligt und verunmüssiget, bitten die Ständ gehorsamblich, Ihre F. Dt. wollten in Ansehen aller Umbständen und hohen Notdurft zu keinen Ungnaden vermerken. Dieweiln auch die Ständ vermerken, dass Ihre F. Dt. sich wieder zu der Kais. Mt. von hinnen begeben wöllen, wünschen die Stände Ihr F. Dt. auf die Reis Glück und Heil und dass sie mit guetem Gesund bei der Kais. Mt. ankumben und ihr genädigister Herr sein und bleiben wöllen.

Darauf haben die F. Dt. geantwort, die Stände wollten gar nit gedenken, dass Ihr Mt. ihr Bewilligung etwa aus Ungnad nit annehmben wollten, dann Ihr Mt. wohl wissen, dass soliche und dergleichen Bewilligungen willkührlich beschehen, sondern Ihr F. Dt. glauben, dass solich Annehmben nit aus schlechten, sonder aus hochbeweglichen Ursachen, die vor Ihrer F. Dt. verborgen, erfolget, und sollen es die Ständ darfür halten, dass Ihre Kais. Mt. den Ständen allen sammt und sonderlich mit kaiserlichen Gnaden geneigt sein, werden auch ihren Erbieten nach vermittels göttlicher Verleihung auf den künftigen Früeling in diese Kron Beheimb komben und alle gemeine und Privatsachen erledigen.

Soviel aber Ihr F. Dt. Person betreffend, dass sich die Stände gegen derselbigen also gehorsamblich erbieten thuen, solichs gereicht Ihr F. Dt. zu sonderm danknehmigen Gefallen und sollen die Stände an der F. Dt. guetem Willen, soviel an derselben gelegen, nit zweifeln, sie wöllen ihrem Erbieten nach der Stände Beschwerung und Notdurft der Kais. Mt. mit allen Fleiss fürbringen und befürdern und für sich selbsten auch mit Erzeigung genädigen und gueten Willens willig und geneigt erfunden werden.

Darauf die Stände sich solich genädigisten Erbietens gegen der F. Dt. ganz gehorsamblich bedankt und wöllen auch soliches umb Ihre F. Dt. mit ihren unterthänigen gehorsamben Diensten zu jeder Zeit zu verdienen geflissen sein; und dieweiln dann dieser Landtag nunmehr fürüber, bitten die Stände gehorsamblich, Ihre F. Dt. wollten sie wieder zu Haus erlauben.

Solches haben ihnen Ihre F. Dt. zuegelassen und darauf zuegesprochen.




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