16. Císař Maximilian II. synu svému arciknížeti Arnoštovi: schvaluje, že stavům českým třidcátý groš byl slevil, aby spíše pomoc proti Turku a posudné plnou sumou jako předešlá léta svolen byly; kdyby však stavové na menším posudném se usnesli, nemá přijato aniž žádaný odklad k odvádění pomoci proti Turku svolen býti.
VE VÍDNI, 1574, 16. ledna. MS. souč. v arch. česk. místod.
... Wir haben aus Deiner Liebe uns bei eignem Currier gethanen sünlichen Schreiben und beigelegten Schriften, was die Stände unser Kron Beheimb auf die in unserm Namen gethane Proposition bei jetzo angestellten Landtag zur Antwort gegeben, auch dass D. L. ihnen, damit die Türkenhilf soviel desto eher bewilliget und das Biergeld für voll, wie zuvor, gereicht wurde, den dreissigisten Pfennig nachgelassen, väterlich und genädig vernommen.
Ob wir uns dann wohl auf unser genädigs Begehren aus denen in Fürtrag weitläufig und nach Notdurft eingefühnen Ursachen dergleichen abschlägigen Antwort nit versehen, viel weniger dass sie als das Haupt den anderen incorporirten Landen ein bös Exempel zu gleichmässiger Unwillfährigkeit geben sollten, so lassen wir es doch, wofern je nichts weiter bei ihnen zu erhalten, bei D. L. gethanen Nachlass des Dreissigisten väterlich und genädig verbleiben. Was wir ihnen auch jetzo weiter genädigist zuschreiben und sich auf D. L. ferner Handlung unterthänigst zu erzeigen begehren, wirdet. D. L. aus hiebei verwahrtem Einschluess sünlich und gehorsamblich vernehmben. Darauf ist nun unser vaterliches und genädiges Gesinnen, weil gedachte Ständ ohne Zweifel noch [so] lang zu Prag beisammen. verharren werden, bis unser Resolution und Antwort Deiner L. wieder zukombt, die wölle ihnen ernannt unser Schreiben antworten lassen und mit denen von uns gegebenen Räthen die Mittel und Wege fürnehmben, damit unser genädigs und billichs Begehren statthaben müge und die Türkenhilf, wo nit auf den Termin Georgi, doch auf Pfingsten unweigerlich erlegt werde. Wann aber die Stände von ihrem Fürnehmben nicht zu wenden, sondern bei dem Termin Bartholomei je fort verbleiben und uns auch daneben von jederem Fass Bier die vier und dann unserer freundlichen lieben Gemahl, der römischen Kaiserin, den fünften weissen Groschen vor voll bewilligen und geben wollten, so möchte D. L. denselben Termin Bartholomei zu Erlegung der Türkensteuer auch mit Gnaden ännehmben; auf den Fall aber sie darzu nicht zu bringen wären, sondern mehr nit, dann uns allein die zwen Weissgroschen reichen wollten, so könnten wir dergestalt weder den einen noch den anderen Artikel nit eingehen, D. L. soll es auch von ihnen nit annehmben. Seind aber zu ihnen den Ständen als den getreuen Unterthanen der vaterlichen und genädigen Zuversicht, sie werden sich in Ansehung der grossen vorstehenden und in dem Fürtrag mit mehrerm ausgeführten Notdurft, auch dass ihr mit dem dreissigsten Pfennig verschonet wurde, auf D. L. weiteren Fürschlag des unterthänigen Gehorsambs unweigerlich verhalten.