11. Ústní odpovìï, kterouž stavové èeští promluviti dali dne 9. ledna 1574 pánem z Rožmberka na vznešení královské.

1574, 9. ledna. MS. souè. v arch. èesk. místod.

Die Stände der Kron Beheimb seind bisher der Kais. Mt., ihres allergenädigsten Herrn, von Ihrer Mt. in einundsiebenzigsten, sowohl auch der künigl. Würde zu Hungern und F. Dt. Erzherzog Ernests, unser genädigisten Herrn, in jetzo verschienem dreiundsiebenzigisten Jahre genädigisten und endlichen Vertröstung, dass Ihre Mt. balde in diese Kron Beheimb von wegen Ihrer Mt. eignen sowohl auch der Stände dieses Königreichs gemeinen und Privatsachen Beförderung und Abhelfung persönlich komben wöllen, glücklichen Ankunft mit grossen Verlangen, herzlicher Begierde und Freuden gewärtig gewesen und sich endlichen darauf verlassen, damit einmal solichen hochwichtigen und von einer langen Zeit hero auf Ihrer Kais. Mt. selbsten eignen Person gestanden und beruheten, auch von den Ständen numehr von vielen Jahren hero sollicitirten und gebetnen Sachen möchte zu Grund abgeholfen werden und zu ihrer gebührlichen, billichen auch genädigisten Erledigung komben: aber soliches alles ist bis auf jetzo mit der Ständ merklichen und grosser Beschwerung nachblieben.

Zudem so ist allen Inwohnern dieser Kron ganz wohl bewusst, wie es mit der Geistlicheit bisher ein Gelegenheit und Gestalt in diesem Land hab, also dass die Kinder ohne die heilige Tauf sterben, sowohl auch Leute, die sich in Ehestand nach christlicher Ordnung und Aussatzung begeben wöllen, die ordenliche Zusammengebung durch die Priester nicht bekommen können, ja auch ihr viel und in grosser Anzahl in Kranklleit und Sterbensnöten ohne das hochwürdige Sacrament des Altars von dieser Welt abscheiden müessen, darob die Ständ auch zum höchten sich beschwert befinden und nichts liebers wünschen, dann dass der Allmächtig seine göttliche Genad und Segen verleihen wöll, auf dass sie einmal diesfalls christlich vereinigt und verglichen werden möchten.

Ferner so ist mäniglich unverborgen, wie und welcher Gestalt alle Chur- und Fürsten in diesen geschwinden und gefährlichen Läuften ihre Land und Leut in gueter Huet und Fursehung haben und halten; dagegen aber ist dies Königreich diesfalls ganz blos und mit dem wenigisten versehen, dass auch ein jeder seines Gefallens dasselb durchreisen und passiren mag, wann und wohin er will ohn alle Verhinderung, welches nit allein den Ständen dieser Kron, sondern furnehmblich der Kais. Mt. nit zu kleinem Spott und Verkleinerung gereichen will, davon gleichwohl ein mehrers erheischender Notdurft nach geredt werden möcht.

Und obwohl die Kais. Mt. als das höchste Haupt in der Christenheit darauf billich merkliche und grosse Aufachtung zu haben sich gebührt und der Fürsichtigkeit (dem Sprichwort nach) keinmal zu viel ist, unangesehen, dass die Ständ sich nicht zu bescheiden wissen, dass sie jemanden zu einichen Widerwillen oder Unfieundschaft Ursach gegeben hätten, dasselb auch ferner zu thuen nicht willens, so müssen sich doch die Ständ etlichermassen darfür schämen, dass dieses löblich Künigreich, also bloss und gar unversehen sein solle.

Mit den andern und übrigen Artikeln wöllen die Ständ der Kron Beheimb, dieweil die Kais. Mt. als Künig zu Beheimb selbst eigner Person nit zur Stell, die F. Dt. nit behelligen, sondern achten am besten, dass diese und andere wichtige Artikel bis auf Ihrer Kais. Mt. mit göttlicher Verleihung glückliche Ankunft in diese Kron Beheimb anzustellen sein. Sollen nun die Stände andern viel Hilf leisten und ihnen selbst nit geholfen werden, können Ihre F. Dt. wohl abnehmben, wie beschwerlich ihnen solches fallen mag, dass man das erst das letzt und das letzt das erst sein lassen will.

So haben auch die Ständ dieser Kron Beheimb die Kais. Mt. zu mehrmalen unterthänigist erindert und derselben zu Gemüet geführt, dass ihre der Stände dieses Künigreichs und zugehörige Lande Hilf ohne des heiligen Reichs und anderer christlichen Potentaten, (weliche sowohl als sie wider den Erbfeind, den Türken, Hilf zu leisten schuldig sein) wirkliche Hilfen und Zuthat wider einen solichen gewaltigen starken Erbfeind gemeiner Christenheit wenig Nutz schaffen mag, sonderlich dass dieses Königreich und desselben Inwohner numehr aufs höchst erschöpft; dann es soweit und dahin gelangt, dass der Stände arme Unterthanen, sonderlich an gebirgischen Örtern solcher hochbeschwerlichen und immerwährenden Auflagen in diesem Misswachs und theuern gewesenen Zeiten zum allerhöchsten Weheklagen ihres grossen Unvermügens sich beschweren, auch deren viel in Hungersnöten gestorben sein. Es haben auch viel ihre Kinder umbsonst wegzugeben, zu verschenken und die anzunehmben gebeten, damit sie nit also elendiglich Hungers sterben müssten, nit minder auch die Städt ingemein an beide Unterkammerer mit grosser Beschwer gelangen lassen, dass sie in solichem Abnehmben komben, also dass in vielen Städten zu dreissig, vierzig, fünfzig und mehr Häuser gar öd und unbewohnet stehen, ja auch dass nit allein soliche grosse Beschwerung die Unterthanen für sich selbst empfinden, sondern dass auch ihre Herren und Freund von guten Geschlechtern des Herrn- und Ritterstands sambt ihren Weib und Kindern grosse Armuth und Noth leiden müssen.

Dieweilen dann die Sachen daran haften und stehen, dass die Ständ auf ihrer Kais. Mt. Ankunft bisher mit grossem Verlangen gewartet, auch noch mit treuherzigen Begierden warten thuen, die Ständ auch bei sich selbst befinden, wann sie gleich Ihre Kais. Mt. als Künigen zu Beheimb gern ein Hilf leisten wollten, so ist es doch unmüglich, dass die begehrten Hilfen auf die angesetzten Termin von wegen der Unterthanen grossen Armuth eingebracht werden können. Sollen nun die Termin erstreckt werden, so würde an dieser kurzen Zeit, dieweil sich die Kais. Mt. in derselben Proposition gndigist und endlich erbieten thuen, dass sie auf den künftigen Früeling in diese Kron personlich komben und allda gemeine und Privatsachen und Beschwerungen erledigen, verrichten und abhelfen wöllen, Ihrer Mt. daran nichts abgehen und erachten also die Ständ Ihrer Mt. viel nutzlicher und zutrglicher zu sein, solich ihr Begehren bis auf derselben glücklichen Ankunft einzustellen. Und da Ihre Mt. alsdann an die Ständ dieses oder ein anderes begehren wurden, so zweifelt den Ständen gar nit, sie werden sich gegen Ihr Kais. Mt. als ihren Künig und Herrn, wie sie zuvor allweg gehorsamb und willig als die getreuen Unterthanen gethan, unverschont ihres Leibs und Guts, ihrem äussersten Vermügen nach erzeigen.

Und bitten derowegen die Ständ Ihre F. Dt. gehorsamblich, sie wöllen soliche ihre der Ständ Antwort, welche, wie die Ständ sich bedunken lassen, Ihrer Kais. Mt., wie gemelt, zum besten gereichen thuet, nit anders aufnehmben noch vermerken, als wie sie es gegen Ihrer Mt. und F. Dt. treulich und zum besten meinen.




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