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3 überhaupt nicht schulpflichtig. Die 2 deutschen
Kinder Josef und Erna Sequenz schickt ihr Vater,
der Häusler Johann Sequenz aus Oberrauden Nr.
3, unter dem Drucke und auf Grund von Verspre-
chungen des Finanzbeamten Franz Rzehorz aus
Oberrauden in die èechische Schule in Oberrau-
den. Diese beiden Kinder besuchten bereits vier
bezw. sechs Jahre die deutsche Schule in Nieder-
rauden, wohin Oberrauden eingeschult ist. Sie
waren am ersten Schultage, am 1. September 1937,
in der èechischen Schule; am zweiten Schultage,
am 2. September 1937. besuchten sie mit dem
Einverständnisse ihrer Mutter die deutsche Schule
in Niederrauden. Ueber Mittag gingen sie nicht
heim, sondern blieben bei Verwandten und fanden
sich am Nachmittage wieder in der deutschen
Schule ein. Als dem Finanzbeamten Franz Rze-
horz diese Schülerflucht aus der èechischen Schul-
expositur bekannt wurde, verlangte er vorn Vater
der beiden Kinder, dass dieser sie unverzüglich
auf Grund ihres angeblichen Vertrages in die èe-
chische Schule bringe. Der verängstigte Vater kam
diesem Drucke nach und führte die weinenden
Kinder in die èechische Schule.

Es ist interessant, dass die èechische Schulex-
positur im Hanse des genannten Finasizbearnten
Franz Rzehorz in Oberrauden untergebracht ist.

Das eine schulpflichtige èechische Kind ist ein
Waisenkind, das gar nicht aus Oberrauden stammt.
Dieses Kind könnte die èechische Schule in Selsen
ohne besondere Mühe besuchen, da dieser Ort 3
Kilometer von Oberrauden entfernt ist und eine
neuerbaute èechische Schule besitzt, die nur von
12 Kindern besucht wird. Die 7 deutschen Kinder
aus Selsen müssen ja auch fast den gleichen wei-
ten Weg von Selsen nach Niederrauden in die
deutsche Schule zurücklegen. Hier fand die Schul-
behörde keinen Anlass, für die 7 deutschen Kinder
eine staatliche Minderheitsschule zu errichten,
wohl aber errichtete sie für nur 1 èechisches Kind,
das noch dazu gar nicht aus Oberrauden stammt,
eine Schulexpositur.

Die Volkszählung hat für das Jahr 1930 fol-
gende Zahlen ergeben:

Oberrauden 279 Deutsche und 7 Èechen.

Niederrauden 202 Deutsche und 9 Èechen.

Daraus ergibt sich das groteske Bild, dass
die èerhische Schulexpositur in Oherrauden von
mehr Kindern besucht wird als es überhaupt Ce-
chen in Oberrauden gibt!

Mit welchen Mitteln der Besuch der èechi-
schen Schule in Oberrauden den armen Kindern
mundgerecht gemacht wird, geht daraus hervor,
dass die Schulkinder zu Ende des Schuliahres 10
Kè und eine Mahlzeit, bestehend aus Schnitzel und
Salat, erhielten, damit sie im neuen Schuljahre
wiederkommen.

Die Interpellanten stellen an den Herrn Schul-
minister die Anfragen:

Ist der Herr Minister bereit,

1. eine genaue Untersuchung des Sachverhal-
tes durchzuführen?

2. den Interpellanten mitzuteilen, welche kon-
kreten Massnahmen er in dieser Angelegeheit ver-
anlasst hat, insbesondere

a) die Ausschulung der 9 deutschen Kinder
aus der èechischen Schulexpositur in Oberrauden
und ihre Einschulung in die deutsche Volksschule
in Niederrauden?

b) die Auflösung der èechischen Schulexposi-
tur in Oberrauden?

c) die Einschulung des einen schulpflichtigen
èechischen Kindes in die neuerbaute èechische
Volksschule in Selsen?

d) die Einleitung der Disziplinaruntersuchung
gegen den Finanzbeamten Franz Rzehorz aus
Oberrauden?

3. Garantien zu geben, um eine Wiederholung
derartiger Vorfälle für die Zukunft zu verhindern?

Prag, am 29. Oktober 1937.

Ing. Karmasin,

Dr Peters, Dr Eichholz, Illing, Dr Rosche, Birke,

Ing. Králíèek, Dr Zippelius, Sandner, Sogl, Jobst,

Wollner, May, Stangl, Franz Nìmec, Knorre, Ing.

Peschka, Fischer, Gruber, Obrlik, Hollube.

Pùvodní znìní ad 1122/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Karmasin

an den Minister für Schulwesen
und Volkskultur

wegen ungesetzlicher, weil einseitiger
Bevorzugung eines einzigen Kaufmannes
und Geschäftsinhabers von Schulrequisiten
durch die Direktion der staatlichen Bür-
gerschule in Untermetzenseifen.

Der Direktor der staatlichen Bürgerschule in
Untermetzenseifen, Gerichtsbezirk Moldava, Herr
Ullrich Taufer, wies durch Verlautbarungen in den
einzelnen Klassen die Schüler an, ihre Schulbücher
und -hefte lediglich bei der Firma Karl Rencz
in Untermetzenseifen zu kaufen. Diese Verlaut-
barung hat der Kaufmann Andor Göbl in Unter-
metzenseifen Nr. 320 zum Anlasse genommen, um
beim Schuldirektor Taufer vorzusprechen und ihn
um die Rücknahme dieser Verlautbarungen und
die Belehrung der Schüler in dem Sinne zu ersu-
chen, wonach sie ihre Schulrequisiten wo immer
einkaufen können. Er wies hiebei darauf hin, dass
er die vorgeschriebenen Lehrrequisiten auf Lager
habe. Trotz dieser Vorsprache liess Direktor Tau-
fer neuerdings verlautbaren, dass die Schüler ihre


15

Schulrequisiten nur bei der Firma Karl Rencz zu
kaufen haben.

Daraufhin schrieb der Kaufmann Andor Göbl
am 10. September 1937 an die Schuldirektion der
staatlichen Bürgerschule in Untermetzenseifen
einen Brief, machte darauf aufmerksam, dass er
durch diese Verlautbarungen einen sehr grossen
Schaden erleide, und führte unter anderem aus:
»Diese wiederholten Verlautbarungen genügen,
dass samtliche Schulkinder, diesen Weisungen der
Schuldirektion Folge leistend, alle in das durch
Sie bezeichnete Geschäft gehen und nicht nur die
durch Sie verlautbarten, sondern auch alle ande-
ren Artikel dort kaufen. Mein Geschäft ist seit
Bestand der Schule auf diese Artikel eingestellt
und aufgebaut, der Schaden, den Sie mir durch
Ihr unrichtiges Vorgehen zugefügt haben, ist nicht
mehr gutzumachen. Ich bitte Sie daher höflichst,
Ihre beiden obigen Rundschreiben umgehend in
der Weise richtigzustellen, dass es den Kindern
ganz frei steht, ihre sämtlichen Schulbedarfsartikel
in dem Geschäft zu besorgen, wo es ihnen passt,
da ich ansonsten gezwungen wäre, meine Rechte
durch weitere Schritte zu schützen. «

Darauf wurde dem Kaufmanne Andor Göbi
folgender, nicht unterschriebener Brief der Direk-
tion der staatlichen Bürgerschule in Untermetzen-
seifen durch den Schuldiener zugestellt:

»Antwort!

1. Seit wann sind Sie so ein grosser Freund
unserer Schule???!!!

2. Wie können Sie sich erlauben unseren Lehr-
körper so zudringlich dirigieren?!!

3. Wir haben gar keine Intereses an Ihrer
Feindschaft mit Firma K. Rencz!!!

4. Wir sind nicht verpflichtet den hiesigen
Kaufleuten melden, was für Schulbehelfe unsere
Schüler brauchen!!!

5. Jeder hiesige Kaufmann, wenn er die In-
teresse über unsere Schule hat, ist verpflichtet zu
uns kommen und nachfragen!!!

6. Wenn Sie sich noch einmal erlauben so
einen Brief auf die die Direktion der Schule zu
senden, verbiete ich allen Schülern unserer Schu-
le bei Ihnen die kleinsten Schulsachen einzu-
kaufen.

7. Der einzige Fachmann über Schulbehelfe
ist der Lehrer, weil er ist auf unserer Schule
nicht nur Lehrer sondern als Fachlehrer, darum
der Kaufmann ist verpflichtet nur das bestellen
und verkaufen, was unsere Fachlehrer von den
Kindern verlangen, dass der Unterricht einen rich-
tigen Fortgang hätte.

8. Der richtige Weg von Ihrer Seite wäre
gewesen, wenn Sie mit allen hiesigen Kaufläuten
einen schönen Tag uns in der Schule besuchen
und mit uns oder mit mir deutlich besprechen,
was ihr solltet bestellen und bei wem, das nicht
nur um das Geschäft, sondern und hauptsächlich
wir und die Kinder zufrieden wären. Wir sind hier
nicht für die Kaufleute sondern für eure Kinder.
Wir sind staatliche Schule, unabhängig von jeder

politischen (!) oder kirchlichen Partei unabhängig
von jedem Verein (wenn er auch »Kultur« Zeichen
hat) unabhängig von jeder Person, die sich so
»wichtig« und »eingebildet« zeigt wie zum Bei-
spiel Sie.

9. Wir werden uns nicht ergern, wir werden
sich mit Ihnen nicht zanken, aber auf jedem
Schritte können wir unsere Ehre und die Ehre
und Autorität unserer Schule behaupten und ehren
lernen solche Leute wie Sie sind, sodass wenn es
auch noch einmal vorkommt, machen wir die
strengsten Schritte gegen Ihnen, dass Sie einmal
für immer die Lust verlieren mögen auf solcher
Weise anzugreifen. «

Die Interpellanten sehen in dem geschilderten
Vorgänge eine einseitige, durch nichts gerecht-
fertigte und deshalb völlig ungesetzliche Hand-
lungsweise der Burgerschuldirektion bezw. des
Burgerschuldirektors der staatlichen Bürgerschule
in Untermetzenseifen und stellen daher an den
Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur
die Anfragen,

ob er bereit ist,

1. eine strenge Untersuchung des geschilder-
ten Tatbestandes durchzuführen,

2. den Interpellanten mitzuteilen, welche kon-
kreten Massnahmen er in dieser Angelegenheit
getroffen hat, insbesondere

a) die sofortige Rücknahme der beanstände-
ten Verlautbarungen,

b) die Aufklärung der Schüler in dem Sinne,
dass sie ihre Schulartikel wo immer einkaufen
können, sofern sie den geltenden Vorschriften ent-
sprechen,

c) die Schadloshaltung des Kaufmannes Andor
Göbl in Untermetzenseifen durch den Bürgerschul-
direktor der staatlichen Bürgerschule in Unter-
metzenseifen, Ullrich Taufer,

d) die Einleitung eines Disziplinarverfahrens
und die strenge Bestrafung des Bürgerschuldirek-
tors der staatlichen Bürgerschule m Untermetzen-
seifen, Ullrich Taufer?

3. feststellen zu lassen, warum seitens der
Direktion der staatlichen Bürgerschule in Unter-
metzenseifen der erwähnte und vollinhaltlich wie-
dergegebene Brief an Herrn Andor Göbl anonym
abgesendet, sowie durch wen, bezw. auf wessen
Veranlassung er geschrieben wurde?

Prag, am 2. November 1937.

Ing. Karmasin,

Hirte, Illing, Stangl, Obrlik, Nickerl, Wollner,
Ing. Peschka, Dr Kellner, Dr Peters, Dr Zippelius,
Sogl, F. Nitsch, Sandner, Knorre, Birke, Franz
Nìmec, Dr Rosche, Ing. Králíèek, Jobst, Dr Eich-
holz, Hollube.


*

Pùvodní znìni ad 1122/V.

Interpellation

des Abg. Richard Knorre

an den Minister für Post-
und Telegraphenwesen,

wegen sprachlicher Unzukömmlichkeiten
beim Postamte I (Hauptpost) in Troppau.

Mit Interpellation vom 19. Jänner 1937, Zahl
769/XIV, haben die Interpellanten den Herrn Mi-
nister auf gewisse beim Postamte I (Hauptpost)
in Troppau vorkommende sprachliche Unzukömm-
lichkeiten aufmerksam gemacht und haben am IS.
März 1937 die Antwort des Herrn Ministers erhal-
ten, wonach bei den Postämtern in Böhmen und
Mähren-Schlesien, in deren Sprengel eine qualifi-
zierte nationale deutsche Minderheit in Analogie
zu § 2 des Sprachengesetzes wohnt, auch Druck-
sorten mit èechisch-deutschem Vordrucke ver-
wendet werden. Diese Einrichtung werde auch in
Troppau eingehalten. Hinsichtlich des Umstandes,
dass der Sudetendeutschen Partei in Troppau eine
Anzeige über ein unzustellbares Paket auf einer
nur mit èechischem Vordrucke versehenen Druck-
sorte zugestellt worden sei, was den gerügten
Sachverhalt der Interpellation darstellte, so wur-
de in der Antwort hervorgehoben, dies sei nur
infolge eines Irrtumes des zuständigen Bedienste-
ten und sicherlich ohne jedwede böse Absicht ge-
schehen. Der Vorstand der betreffenden Behörde
habe sofort eine Verfügung getroffen, damit es in
Zukunft zu einem ähnlichen Anstand nicht mehr
komme. Die Anwort des Herrn Ministers schliesst
darauf wörtlich:

»Mit Rücksicht darauf, dass der interpellierte
Fall vereinzelt dasteht und dass sofort Abhilfe
geschaffen worden ist, ist es nicht nötig, in der
Angelegenheit irgendeine weitere Verfügung all-
gemeinen Charakters zu treffen. «

Die Interpellanten verweisen auf diese Wor-
te und stellen fest:

1. Der seinerzeit interpellierte und gerügte
Fall steht nicht vereinzelt da,

2. es ist keine Abhilfe geschaffen worden und

3. es ist daher nötig, in der Angelegenheit
eine weitere Verfügung allgemeinen Charakters zu
treffen.

Zum Beweise für diese Behauptungen verwei-
sen wir auf zwei an die Ortsgruppe der Sudeten-
deutschen Partei in Ludgersthai, bezw. in Hult-
schin gerichteten Briefumschläge, die mit einer
rein èechischen Stampiglie des Postamtes in Trop-
pau, beinhaltend die Oeffnung der Sendung und
die Sicherstellung des Aufgebers, vom 7. Septem-
ber 1937 versehen sind.

Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister für Post- und Telegraphenwesen folgen-
de Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Welche Garantien gedenkt der Herr Mi-
nister dafür zu bieten, dass sich ähnliche Unzu-
kömmlichkeiten beim Hauptpostamte in Troppau
in Zukunft nicht mehr wiederholen sowie

3. dafür, dass seine, bezw. die Verfügungen
des Vorstandes des Hauptpostamtes in Troppau,
wie sie in der erwähnten Interpellationsbeantwor-
tung vom 18. März 1937 genannt werden, Befol-
gung finden?

4. Ist der Herr Minister bereit, gegen die
schuldtragenden Postbediensteten das Disziplinar
verfahren einleiten zu lassen?

Prag, am 26. Oktober 1937.

Knorre,

Illing, Ing. Künzel, Dr Eichholz, Ing. Králièek, Ing.
Peschka, Hollube, Birke, Fischer, Sogt Axmann,
Jobst, Ing. Lischka, May, Dr Zippelius, Ing. Kar-
masin, F. Nitsch, Franz Nìmec, Jäkel, Hirte,
Stangl.

Pùvodní znìní ad 1122/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Dölling
an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend die Stillegung der Fezfabrik in
Niklasdorf, Schlesien.

Vor wenigen Wochen wurde die Fezfabrik in
Niklasdorf, Schlesien - wie man dort versichert
- mit Zustimmung des Ministeriums für soziale
Fürsorge dauernd stillgelegt. Nach den erhaltenen
Mitteilungen werden die Maschinen dieser Fabrik
nach Strakonitz transportiert. Es besteht daher
der berechtigte Verdacht, dass es sich nicht um
die Einstellung der Produktion, sondern um die
Verlegung derselben von Niklasdorf nach Stra-
konitz handelt.

Der mit der Stillegung dieses Betriebes ver-
bundene Verlust von Hunderten Arbeitsplätzen in
diesem Grenzgebiete muss zu einer lebhaften Be-
unruhigung der dortigen Bevölkerung fuhren. Die
durch die Betriebsstillegung geschaffene Arbeits-
losigkeit wild zur Agitation gegen die Demokratie
und gegen die Republik ausgenützt. Diese Betriebs-
stillegung, die nur den faschistischen Elementen zu-
gute kommt, schlägt den Erwartungen, die an die
Vereinbarung des 18. Feber geknüpft wurden, ins
Gesicht.


17

Diese Tatsache wird auch durch Zeitungsmit-
teilungen, die besagen, dass in den Gebäuden der
Fezfabrik in Niklasdorf von den Fezfabriken A.
G. eine Ersatzindustrie Linoleumerzeugung einge-
richtet werden soll, nicht aus der Welt geschafft.

Wir fragen Sie, Herr Minister:

1. Hat das Ministerium für soziale Fürsorge
die Stillegung der Fezfabrik in Niklasdorf bewilligt
und wurde dabei auch überprüft, ob es sich nicht
um eine Verlegung der Produktion nach Strako-
nitz handelt?

2. Wurde über die Einführung einer Ersatz-
industrie in Niklasdorf verhandelt und ist dem
Fürsorgeministerium bekannt, ob, zu welchem Zeit-
punkte und in welchem Umfange dort eine Ersatz-
industrie eingerichtet werden soll?

3. Steht diese Betriebsstillegung nicht im Wi-
derspruch zum Geist und Inhalt der Regieruns-
erklärung vom 18. Feber?

Prag, am 5. November 1937.

Dölling,

Beuer, Kliment, Appelt, Kosik, Schmidke, Synek,
Vodièka, Borkaòuk, Zupka, Machaèová, Kopøiva,
Šverma, B. Köhler, Sliwka, Hodinová-Spurná,
Klima, Nepomucky. Fušèiè, Procházka, Krosnáø.

Pùvodní znìní ad 1122/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Dölling
an die Regierung,

betreffend Ausschluss von Firmen bei
Vergebung von Staatsbauten.

Die Firma Dr. K. Skorkovský stand wegen
Bestechung an Staatsbeamten unter Anklage. Das
Strafverfahren wurde lediglich wegen Verjährung
eingestellt. Die genannte Firma ist, wie das Mini-
sterium für nationale Verteidigung zugibt, mit der
Firma Skorkovsky identisch, die im Auftrage des
Staates Befestigungsarbeiten durchführt. Auf die
Frage, warum die genannte Firma trotz dieser
nachgewiesenen Bestechung weiterhin Staatsauf-
träge erhielt, teilt das Ministerium für nationale
Verteidigung mit, dass dies deshalb geschah,
«weil die Firma auch in dem amtlichen Verzeichnis
jener Firmen, die aus staatlichen Arbeiten und Auf-
trägen ausgeschlossen sind, nicht angeführt war«.

Das Ministerium für nationale Verteidigung
teilt jedoch nicht mit, ob in Zukunft diese Firma
von Staatsaufträgen ausgeschlossen wird.

Nachdem es im öffentlichen Interesse liegt,
dass Firmen, die im Verdachte der Korruption und
Bestechung stehen, keinerlei staatliche Aufträge
mehr ehalten, richte ich an die Regierung die
Anfrage:

1. Ist die Regierung bereit zu veranlassen, dass
die Firma Dr. K. Skorkovsky bei der Vergebung
weiterer Staasaufträge ausgeschlossen wird?

2. Ist die Regierung bereit zu veranlassen,
dass sofort Massnahmen getroffen werden, die es
in Zukunft unmöglich machen, dass sich ähnliche
Vorfälle bei Vergebung von Staatsaufträgen wie-
derholen können?

Prag, am 5. November 1937.

Dölling,

Kopøiva, Appelt, Kliment, Schmidke, Vodièka,
Synek, Borkaòuk, Zupka, Machaèová, Krosnáø,
Beuer, Šverma, B. Köhler, Sliwka, Hodinová-
Spurná, Nepomucky, Procházka, Klima, Fušèiè,
Kosik.

Pùvodní znìní ad 1122/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dölling
an den Minister für öffentliche Arbeiten,

betreffend Anwendung der Arbeits-Kollek-

tivverträge bei staatlichen Strassen-

bauten.

Achnlich, wie im vergangenen Jahre, werden
auch in diesem Jahre wieder Beschwerden erho-
ben, dass bei staatlichen Strassenbauten die ver-
traglichen Lohne bezw. die ortsüblichen Löhne
nicht bezahlt werden.

Als konkretes Beispiel für diesen Zustand füh-
ren wir an: Unter Leitung des staatlichen Stras-
senbauamtes wurde die Strasse Haida-Steinschö-
nau rekonstruiert. Die dort beschäftigten Arbei-
ter erhielten einen Stundenlohn von Kè 3. -. Dem-
gegenüber sieht der am 25. Feber 1937 in Prag
abgeschlossene »Gesamtstaatliche Vertrag für
Strassen-, Brücken-, Regulierungs-, Meliorations-,
Wasser- und verwandte Bauten« vor, dass für
diese Arbeiten ein Stundenlohn von Kè 3. 45 -
Kè 3. 65 zu bezahlen ist. Dieser Vertrag wurde so-
wohl von der èechischen wie deutschen Bau-
meisterorganisationen gezeichnet und hat Gültig-
keit für die ganze Republik. Es ist wohl selbst-


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verständlich, dass auch bei staatlichen Arbeiten
dieser gesamtstaatliche Kollektivvertrag in An-
wendung kommen sollte.

Wie in oben angeführtem Beispiel wurden
auch in anderen Fällen bedeutend niedrigere Löh-
ne, als im genannten Vertrage festgelegt sind, be-
zahlt und zwar angeblich auf Grund einer Wei-
sung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten.
Diese angebliche Weisung soll besagen, dass bei
Landesbauten der Vertrag, abgeschlossen zwi-
schen »Odborová jednota zemìdìlských a lesních
zamìstnancù v Praze II. « und »Svaz civilních in-
ženýrù-zamìstnavatelù«, der tatsächlich niedrige-
re Löhne vorsieht, in Anwendung zu bringen ist.
Dieser Vertrag muss aber auch als erloschen be-
trachtet werden, nachdem ein Vertragskontrahend
derselben, die erstgenannte Organisation »Odbo-
rová Jednota«, gleichfalls den gesamtstaatlichen
Vertrag vom 25. Feber 1. J. unterschrieben hat.

Weiter« ist aber auch die Anwendung des
zweitgenannten Vertrages unsittlich und stellt, da
die dort festgelegten Löhne niedriger sind, eine
durch nichts gefertigte Lohndrückerei dar, was
umso verwerflicher wäre, als es über Weisung
des Ministeriums für öffentliche Arbeiten gesche-
hen würde.

Wir fragen Sie, Herr Minister:

1. Hat das Ministerium für öffentliche Arbei-
ten an die Landesbehörden oder an andere Behör-
den die Weisung erteilt, dass die Strassenbauten
nach dem zwischen der »Odborová jednota« und
dem »Svaz civilních inzenýrù« abgeschlossenen
Kollektiv-Vertrage zu entlohnen sind?

2. Anerkennen Sie, dass durch die Anwendung
dieses Vertrages eine arbeiterschädigende Lohn-
drückerei verursacht wird?

3. Sind Sie bereit, die Anweisung zu ertei-
len, dass in Zukunft bei staatlichen Strassenbaü-
ten und ähnlichen Arbeiten der am 25. Feber 1937
abgeschlossene gesamtstaatliche Vertrag in An-
wendung zu bringen ist?

Prag, am 5. November 1937.

Dölling,

Kopøiva, Appelt, Kosik, Schmidke, Vodièka, Pro-

cházka, Synek, Borkaòuk, Zupka, Krosnáø, Ma-

chaèová, Beuer, Šverma, B. Köhler, Sliwka, Ho-

dinová-Spurná, Nepomucký, Fušèiè, Kliment,

Klima.


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