18

ботодатели, владельцы виноградниковъ,
имеютъ возможность охранять себя пе-
редъ необоснованнымъ предписывашемъ
страховыхъ взносовъ со строны больнич-
ныхъ кассъ, или передъ неблагопр!ят-
ными последстями, соединенными съ
несообщешемъ объ особе, которая под-
лежитъ обязанности страховаться, гвмъ,
что подадутъ т. наз. условную заявку со-
гласно § 17, пункта 5, закона № 221/1924
Собр. зак. и рас. въ тексте правитель-
ственнаго распоряжения № 112/1934 Собр.
зак. и рас., которая состоитъ въ томъ, что
одновременно съ заявкой письменно съ
приведешемъ основашй будутъ утвер-
ждать, что заявляемая особа не подле-
житъ обязанности страховаться. Если
больничная касса не признаетъ уже сама,
что обязанности страховаться здесь не
существуетъ, а выдастъ положительное
определеше и предпишетъ страховые
взносы, то после законнаго решетя ад-
министративныхъ властей она будетъ
должна согласно § 174 цит. закона вер-
нуть заплаченные страховые взносы съ
5 процентами после отчислешя можетъ
быть заплаченныхъ въ этомъ случае на-
логовъ.

Для уменьшешя страховыхъ больнич-
ныхъ взносовъ за особы, которыя дей-
ствительно подлежатъ обязанности стра-
ховаться, вовсе нетъ никакихъ юриди-
ческихъ основашй и поэтому больничныя
кассы не могутъ этого сделать.

Прага 25 августа 1937 г.

Министръ финансовъ:
Др. Франке с. р.

Министръ земледел!я:
Др. Задана с. р.

РгеЫаё аД 1081 VI.

Отв'Ътъ

Министра школъ и народнаго
просвЪщешя

на интерпелляцию депутата
др. С. А. Фенцика

объ обучении русскому языку въ среднихъ

шкодахъ на Подкарпатской Руси
(п. 911 /XXVI).

Вопросу объ изученш русскаго языка
въ среднихъ школахъ Подкарпаторус-
ской земли посвящено надлежащее вни-
маше и существующая учебныя програм-
мы даютъ ученикамъ достаточныя воз-
можности для этого изучешя.

Такъ въ среднихъ школахъ съ подкар-
паторусскимъ языкомъ преподавашя рус-
ск!й языкъ въ высшихъ классахъ явля-
ется обязательнымъ предметомъ. Въ сред-
нихъ школахъ съ чехословацкимъ язы-
комъ преподавашя, несколько въ нихъ
руссюй языкъ не изучается въ высшихъ
классахъ, какъ обязательный предметъ
вследств!е элективной системы, можно
изучать этотъ языкъ какъ предметъ не-
обязательный. Такая же возможность
изучешя русскаго языка, какъ обязатель-
нзго предмета всл-вдсте элективной си-
стемы или какъ необязательнаго, посколь-
ко родители учениковъ во время выска-
жутъ соответственное желаше, дается и
въ дополнительныхъ классахъ съ мадьяр-
скимъ языкомъ преподаван1я при госу-
дарственной реальной гимназш въ Бере-
говъ.

Что же касается Дудичевской стипен-
дш, учрежденной въ свое время педаго-
гическимъ совътомъ последней поимено-
ванной гимназш, то замътимъ, что надле-
жащая учредительная грамота на случай,
что въ мадьярскихъ дополнительныхъ
классахъ указанной гимназш подкарпато-
руссюй языкъ не будетъ изучаться, была
дополнена согласно постановлена педа-
гогическаго совета оть 10 1юня 1934 г.,
утвержденнаго высшими властями, такъ,
что стипенд!ю долженъ получить уче-
никъ, который окажется наиболее пре-
успевающимъ въ йзученш государствен-
наго или какого-либо другого славянска-
го языка. При присужден!и стипенд!и и
поступаютъ согласно этому постановле-

Н1Ю.

Прага 30 сентября 1937 г.

Министръ школъ и народнаго
просвещения:

Др. Франке с. р.


19

Pøeklad ad 1081/XIV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Klieber

wegen Benachteiligung von Staatsbürgern
deutscher Volkszugehörigkeit durch Nicht-
anbringung mindestens doppelsprachiger
Aufschriften in den Waggons der Staats-
bahnen (Druck 902/VII).

Aus Anlaß des Beschlusses der Regierung vom
18. Februar 1937 über die Richtlinien der Minder-
heitenpolitik hat das Eisenbahnministerium einen
Erlaß über die sprachliche Ausstattung der Auf-
schriften in den Eisenbahnwagen, welche die
Interpellation im Auge hat, vorbereitet.

Der Erlaß wird in den nächsten Tagen heraus-
gegeben und wird auch die Grundlage zur Besei-
tigung von Mängeln der in der Interpellation er-
wähnten Art schaffen.

Prag, am 19. Oktober 1937.

Der Eisenbahnminister:
Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1081/XV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Böhm

wegen gesetzwidriger Durchführung von

Hausdurchsuchungen durch Organe der

staatlichen Polizei in Graslitz, sowie des

Fahndungskommandos der Gendarmerie in

Eger und der Ortsposten der Gendarmerie

in Rothau und Heinrichsgrün

(Druck 982/VI).

Die Hausdurchsuchungen bei den in der Inter-
pellation genannten Personen hat der Untersu-
chungsrichter des Kreis-Strafgerichtes in Eger
persönlich auf Grund des Beschlusses vom 11.
März 1937, G. Z. Tk XV-356/37, unter Mitwirkung
von Organen der Sicherheitswache und der Gen-
darmerie vorgenommen, welche Mitwirkung er auf
Grund der geltenden Vorschriften angesprochen
hat.

Die Teilnahme der genannten Organe bei den
erwähnten Hausdurchsuchungen bestand also in

der bloßen Beistellung der verlangten Assistenz
und in der Durchführung jener Aufgaben, die
ihnen vom Untersuchungsrichter auferlegt worden
sind.

Daß sie hiebei eine eigenmächtige Handlung
begangen hätten, ist nicht nachgewiesen worden.

Prag, am 27. September 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1081/XVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen ungerechtfertigter Verfügung des

Polizeikommissariates in Hohenelbe

(Druck 982/IX).

Das Verbot der Vornahme von sog. Probewahlen
ist seitens der staatlichen Polizeibehörde in
Hohenelbe mit dem Erlasse vom 5. (fünften)
April 1937, Z. 682/37, und nicht, wie in der
Interpellation unrichtigerweise angeführt wird,
mit der Kundmachung vom 25. April 1937 erlassen
worden.

Bei der Hausdurchsuchung bei Otto Seidel in
Hackelsdorf ist eine außergewöhnlich große Men-
ge Schriftenmaterials gefunden worden, das mit
Seidels Zustimmung zu einer amtlichen Über-
prüfung, die längere Zeit erforderte, nur deshalb
mitgenommen worden, um die Verhandlung an Ort
und Stelle möglichst abzukürzen.

Die Zurückbehaltung der Abzeichen, deren Ver-
kauf zur Zeit der Durchsuchung noch nicht be-
willigt war, erfolgte mit der ausdrücklichen Er-
klärung, daß die Abzeichen zurückgegeben werden
würden, sobald die in Betracht kommende Bewilli-
gung - wenn auch nachträglich - erteilt werden
wird.

Von dem Verlangen der Öffnung auch von
Kästen, die laut Behauptung des Otto Seidel nicht
sein Eigentum waren, hat der intervenierende
Beamte noch während der Durchsuchung Abstand
genommen.

Demgemäß können im gegebenen Falle weder in
dem Vorgehen der staatlichen Polizeibehörde in
Hohenelbe noch in dem Vorgehen des einschreiten-
den Organs Mängel erblickt werden.

Prag, am 7. Oktober 1987.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.


20

Pøeklad ad 1081/XVII.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. F. Hodina

wegen der Bauvergebung des Internats-
gebäudes im Lager der Militärrealschule
in Mähr. Trübau (Druck 853/VII).

Zur Errichtung eines staatlichen militärischen
Reformrealgymnasiums in Mährisch-Trübau ha-
ben die Militärverwaltung Rücksichten auf die
mißlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Mili-
tär- und Gendarmeriegagisten, namentlich der un-
teren Rangsklassen geführt, die in entlegenen
Garnisonen dienstlich tätig sind, wo sie keine
Möglichkeit haben, ihre Kinder in Mittelschulen
zu schicken. Diese Militär- und Gendarmeriegagi-
sten waren früher gezwungen, ihre Kinder in ent-
fernte Städte zu schicken, was mit unverhältnis-
mäßigen Auslagen verbunden war, wobei manch-
mal die Mittelschulbildung der Kinder überhaupt
unmöglich war.

Über die Errichtung dieser Schule ist bereits
längere Zeit erwogen worden, doch konnte es man-
gels der finanziellen Mittel lange nicht zur Ver-
wirklichung des Projektes kommen.

Im Jahre 1935 wurde entschieden, daß das nach
dem Unisturze im Flüchtlingslager zu Mährisch-
Trübau errichtete russische Gymnasium nach Prag
verlegt werde, weil die Mehrzahl der russischen
Bürger und ihrer Kinder nach Prag abgewandert
war, wo sie eine leichtere Unterhaltsmöglichkeit
besitzen und wo sie ein größeres Zentrum ausge-
stalteten. Derart sind die leer gewordenen Ob-
jekte in Mährisch-Trübau unausgenützt geblieben.

Dadurch hat sich der Militärverwaltung eine
vorteilhafte Gelegenheit geboten, die leer gewor-
denen Objekte mit einem verhältnismäßig unbe-
deutenden Aufwand zu übernehmen und für die
Errichtung der erwähnten Militärschule zu
adaptieren. Außerdem sind dem Ministerium für
nationale Verteidigung schon längere Zeit vorher
zahlreiche dringende, aus parlamentarischen Krei-
sen vorgebrachte Wünsche gerade aus den Kreisen
der deutschen Bevölkerung dahin zugekommen, es
mög in der Stadt irgendeine militärische Garnison
errichtet werden, welche Wünsche später dahin
gingen, es möge dies direkt die erwähnte Militär-
schule sein. Die Stadt Mährisch-Trübau selbst hat
in einer umfangreichen Eingabe vom 13. Dezem-
ber 1934 um eine Garnison angesucht, hat auf die
beabsichtigte Freigabe der Objekte des russischen
Gymnasiums aufmerksam gemacht und hat ver-
sichert, sie werde der Militärverwaltung in jeder
Hinsicht entgegenkommen.

In Erwägung aller dieser Umstände hat die Re-
gierung mit Beschluß vom 25. Juni 1935 die Er-
richtung eines staatlichen militärischen Reform-
realgymnasiums in Mährisch-Trübau genehmigt.

Wie zu sehen ist, haben zur Errichtung dieser
Schule in Mährisch Trübau lediglich die ange-

führten sachlichen, bzw. Ersparungsgründe ge-
führt, nicht weniger auch die Rücksichtnahme auf
die Wünsche der ortsansässigen deutschen Bevöl-
kerung, und alle anderen Schlüsse, zu denen die
Interpellation in dieser Richtung gelangt, ent-
behren jedweder Grunlage.

Was die eigentlichen Adaptierungsbauten anbe-
langt, ist folgendes anzurühren:

Die ursprünglichen Adaptierungsarbeiten im Be-
trage von ungefähr 1, 000. 000 Kè sind der orts-
ansässigen deutschen Firma Habicher vergeben
worden. Schon dadurch erscheint die Vermutung
der Interpellation widerlegt, daß auf die deutsehen
Unternehmer keine Rücksicht genommen wurde.

Da im Laufe der Zeit die Zahl der Bewerber
um die Aufnahme in die Schule ungewöhnlich
wuchs, so daß die bisherigen Ubikationen nicht
ausreichten, mußte eine Verfügung dahin getrof-
fen werden, daß ein neues Objekt errichtet werde
und daß es bereits zum 1. September d. J. zur Dis-
position gestellt werden könne. Deshalb hat die
Militärverwaltung mit größtmöglicher Beschleuni-
gung die diesbezüglichen Plane ausgearbeitet und
hat im Hinblicke auf den kurzen Termin und die
Forderung nach einer möglichsten Abkürzung aller
behördlichen Erhebungen die Möglichkeit benützt,
die ihr die Bestimmung des § 4, Abs. a) und b),
der Regierungsverordnung Slg. d G. u. V.
Nr. 667/1920, betreffend die Vergebung staatli-
cher Lieferungen und Arbeiten, einräumt, und hat
sich entschlossen, für die mit dem Baue des Inter-
nats verbundenen Arbeiten einen beschränkten
Wettbewerb auszuschreiben.

Auch hiebei sind die deutschen Unternehmer
nicht Übergängen worden. Daß es sich um kein
absichtliches Vorgehen gegen die deutschen Ge-
werbetreibenden gehandelt hat und handeln konnte,
beweist die Tatsache, daß zur Einbringung eines
Offerts für den Bau neben 5 èechischen Firmen
auch die folgenden Firmen aufgefordert worden
sind:

1. Die Firma Ilgner, Mähr. Trübau,

2. die Firma Bier Johann, Zwittau,

3. die Firma Dvorský Max, Zwittau,

4. die Firma Cenek Fr., Mähr. Trübau.

Das Wetze erbsergebnis hat gezeigt, daß die
deutschen Unternehmer von allen Filmen die
teuersten waren, so daß der Bau keiner einzigen
von ihnen vergeben werden konnte. Das billigste
Offert hat die èechische Firma V. Hoøenovský in
Pardubice überreicht, welche die Baudurchführung
für 2, 676. 000 Kè offerierte. Dagegen lautete des
billigste Anbot der deutschen Firma Ilgner auf
3, 310. 870 Kè. Hinsichtlich der Preisreihenfolge war
die Firma Ilgner an 6. Stalle.

Entsprechend dein Wettbewerbsergebnisse und
in absoluter Übereinstimmung mit allen Verge-
bungsvorschriften und den Erfordernissen einer
zweckmäßigen Wirtschaft mit den Staatsgeldern
mußten die Bauarbeiten der Firma Hoøenovsky
vergeben werden, die das billigste Angebot einge-
bracht hatte.

Unter diesen Umständen hat die Regierung
keinen Grund, im Vergebungsverfahren irgend-
welche Mängel zu erblicken und kann die verlangte
Aufhebung der Vergebung nicht veranlassen, abge-
sehen von der Frage, ob eine solche Verfügung


21

derzeit noch aus technischen Gründen möglich
wäre.

Im übrigen bemerkt die Regierung, daß die
Staatsverwaltung auch bei öffentlichen Wettbe-
werben gänzlich unparteiisch auf Grund der gel-
tenden Vergebungsordnung und ohne Rücksicht
auf die nationale Zugehörigkeit der Bewerber
unter alleiniger Berücksichtigung der Höhe des
offerierten Preises, der erforderlichen fachlichen
und finanziellen Eignung der Bewerber sowie der
Arbeitslosigkeit in den einzelnen Staatsgebieten
vorgeht.

Was schließlich die Vorhaltungen der Interpel-
lation in Angelegenheit des Baues der Straße von
Wallern nach Prachatitz anbelangt, wurde folgen-
des ermittelt:

Im Herbst 1936 ist in mehreren Abschnitten
der Bezirksstraße Eleonorenhain-Wallern-Pra-
chatitz eine Walzung unter Beitragsleistung des
Ministeriums für soziale Fürsorge aus dem Kre-
dite für produktive Arbeitslosenfürsorge vorge-
nommen worden. Bei diesen Arbeiten sind außer
den ständigen qualifizierten Kräften bei der Wal-
zengarnitur ausschließlich arbeitslose Arbeiter
beschäftigt worden, welche durch Vermittlung der
Bezirksarbeitsstelle in Prachatiz aufgenommen

wurden. Alle diese Arbeiter haben ohne Rücksicht
auf die Nationalität unter den gleichen Bedingun-
gen höchstens 40 Stunden wöchentlich zu einem
einheitlichen Stundenlohn von 2. 10 Kè gemäß dem
damals geltenden Kollektiwertrage bezw. zu
einem Akkordlohn von 14 Kè für die Herstellung
von 1 m3 Schotter gearbeitet.

Die Interpellationsbehauptung, daß die deutschen
Arbeiter hei diesen Arbeiten geschädigt worden
seien, entbehrt jedweder Grundlage. Namentlich
entspricht es nicht den Tatsachen, daß die tschechi-
schen Arbeiter um 1 Kè pro Stunde mehr bekom-
men hätten als die deutschen Arbeiter und daß
es den deutschen Arbeitern nicht möglich ge-
macht worden wäre, ebenso wie die èechischen in
zwei Schichten zu arbeiten.

Es muß angeführt werden, daß nach Abzug für
die Kranken- und Altersversicherung an Löhnen
den deutschen Arbeitern 4. 894ÿ15 Kè und den tsche-
chischen 2. 635ÿ 90 Kè insgesamt ausgezahlt worden
sind.

Prag, am 14. Oktober 1937.

Der Vorsitzende der Regierung:
Dr. M. Hodža m. p.

Státní tiskárna v Praze - 5952-37.


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