20

vacích prostředků k získávání žáků bylo odů-
vodněné.

O zřízení státní obecné školy s čsl. jazykem
vyučovacím v osadě Pravětíně nebylo jednáno.

V Praze dne 29. dubna 1937.

Ministr Školství a národní osvěty:
Dr. Franke, v. r.

925 XXIX (původní znění).

Odpověď

vlády
na interpelaci poslance dr. Eichholze

o vydávání úředních zpráv o návrzích

zákonů v meziministerském řízení

(tisk 790/XXVII).

Podle pokynů pro postup při legislativních
pracích, které vláda schválila usnesením ze dne
23. června 1933, náleží po schválení osnovy vlá-
dou ministerstvu, od něhož osnova pochází, aby
po dohodě s předsednictvem ministerské rady za-
slalo před rozdáním vládního návrhu v zákono-
dárném sboru tiskovému odboru předsednictva
ministerské rady pro informaci denního tisku vý-
tah z vládního návrhu, pokud by se to rychlým
během vládního návrhu v zákonodárných sborech
nestalo bezpředmětným nebo nebylo i jinak shle-
dáno překážek.

Dokud není ukončeno meziministerské řízení
připomínkové nedoporučuje se uveřejňovati osno-
vy zákonů, i když nejde o osnovy důvěrné, již
proto, že v tomto stadiu jde o návrh, vypraco-
vaný s hlediska pouze jednotlivých resortů a ne-
vystihující někdy úmysl celé vlády, takže by
uveřejněním osnovy mohla býti veřejnost nepřes-
ně informována.

Pokud arci o některých osnovách, je-li to
právním řádem předepsáno nebo jinak záhodno,
slyší jednotlivá ministerstva v připomínkovém ří-
zeni poradní nebo zájmové instituce (poradce od-
borné), nemůže vláda za všech okolností zame-
ziti jejich uveřejnění již v tomto stadiu.

Předčasné uveřejnění obsahu osnovy výslov-
ně označené za důvěrné, tiskem dlužno ovšem
označiti za naprosto nepřípustné.

V Praze dne 25. května 1937.

Předseda vlády:
Dr. M. Hodža, v. r.

Překlad ad 925 XX.

Válasz

a pénzügyminisztertől
dr Holota képviselő interpellációjára

a gazdaegyszség alatt álló földművelők
ellen vezetett adóvégrehajtások tárgyá-
ban (769/XXI. nysz. ).

A megejtett vizsgálat alapján közlöm, hogy
a dunaszerdahelyi adóhivatalnál a gazdaegyezség
iránt folyamodó mezőgazdák ellen egyetlen ingat-
lanvégrehajtás sem foganatosíttatott. Azon ese-
tekben, ahol a végrehajtást szenvedő a végrehaj-
tási eljárás folyamán gazdaegyezség iránt folya-
modott s az adóhivatal arról idejében nem
értesült, az árverés a gazdaegyezségi eljárás
meginditása iránti beadvány alapján felfüggeszte-
tett.

Praha 1937. május 18.

A pénzügyi miniszter:
Dr. Kalfus s. k.

Překlad ad 925 XXI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. E. Peschka

wegen ungleicher Zensurpraxis
(Druck 744/XVI).

Die Bezirksbehörde in Sternberg, welche die
Pressezensur der Zeitschrift »Nordmährische
Rundschau« vornimmt, hat die Nr. 43 dieser Zeit-
schrift vom 24. Oktober 1936 deshalb beschlag-
nahmt, weil sie in dem Inhalte der darin abge-
druckten und in der Interpellation näher ange-
führten Artikel den Tatbestand strafbarer Hand-
lungen nach dem Gesetze zum Schütze der Re-
publik erblickt hat.

Das Kreis- als Pressegericht in Olmütz hat
mit Erkenntnis vom 7. November 1936, Z. Tb VIII
109/36, diese Beschlagnahme bestätigt und so an-
erkannt, dass sie zu Recht erfolgt ist.

Der Umstand, dass die beschlagnahmten Arti-
kel in anderen Zeitschriften von der Zensur frei-
gegeben worden sind, macht die Beschlagnahme


21

in der Zeitschrift »Nordmährische Rundschau«
nicht ungesetzlich, weil nach § 487 StPO. die
Voraussetzung der Beschlagnahme nicht nur der
strafbare Inhalt der Druckschrift, sondern auch
das öffentliche Interesse ist, dessen Bewertung an
verschiedenen Orten unterschiedlich sein kann.

Im Hinblicke darauf, dass eine dem Ministe-
rium des Innern unterstellte Behörde die Be-
schlagnahme vorgenommen hat, beantworte ich
die Interpellation allein.

Prag, am 5. Mai 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černý, m. p.

Překlad ad 925 XXII.

Antwort

des Ministers für soziale Fürsorge

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Knöchel

wegen Vergebung der staatlichen Arbeits-
vermittlungsstelle bei der Fa Eckstein u.
Co in Neuern an den Internationalen Me-
tallarbeiterverband (Druck 766/II).

Gemäss dem zwischen der Firma »Optische
Werke W. Eckstein und Co in Neuern« und der
Fachorganisation »Internationaler Metallarbeiter-
verband in Komotau« abgeschlossenen bisher gel-
tenden Kollektivvertrage nimmt die erwähnte
Firma ihre Arbeitnehmer durch Vermittlung der
fachlichen Arbeitsvermittlungsstelle dieses Ver-
bandes auf. Diese Vermittlungsstelle kann auch
eine bestimmte Zahl von Mitgliedern einer anderen
Fachorganisation gemäss der verhältnismässigen
Gliederung der Arbeiterschaft in Neuern ver-
mitteln.

Zwei in Betracht kommende Organisationen
haben dem Ministerium für soziale Fürsorge
suche um die Bewilligung der weiteren Arbeits-
vermittlungs gemäss § 6 der Regierungsverord-
nung S. d. G. u. V. Nr. 217/1936 unterbreitet, wel-
che Gesuche in Verhandlung stehen.

Durch die im Wege der zuständigen Bezirks-
behörde und der öffentlichen Arbeitsvemittlungs-
anstalt gepflogene Erhebung ist nicht festgestellt
worden, dass die Arbeitsvermittlungsstelle des
Verbandes »Internationaler Metallarbeiterver-
band«, welche eine reinfachliche Vermittlungs-
stelle ist, bei Zuweisung von Arbeitern parteiisch
vorgehen würde.

Im übrigen führt die Interpellation keinen
einzigen konkreten Fall einer parteiischen Ar-
beitsvermittlung an.

Prag, am 15. Mai 1937.

Der Minister für soziale Fürsorge:
Ing. Nečas, m. p.

Překlad ad 925/XXIII.

Antwort

des Ministers für Post- und
Telegraphenwesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Stangl

wegen Verlustes eines Briefes
(Druck 766/XI).

Die Untersuchung über den Verlust des Brie-
fes, den H. Erich Effenberger beim Postamte
Braunau am 14. Oktober 1936 an die Adresse der
Hauptstelle der Sudetendeutschen Partei in Eger
aufgegeben hat, wurde bei allen beteiligten Post-
dienstellen so eingehend vorgenommen, wie dies
der Umstand nur zugelassen hat, dass es sich um
einen gewöhnlichen Brief gehandelt hat, der zum
Unterschiede von eingeschriebenen Briefen wäh-
rend der Postbeförderung nicht in besonderer
Evidenz geführt, sondern als Massentransport
befördert wird.

Obwohl also die Erhebung in den Grenzen
der gegebenen Möglichkeiten auf das eingehend-
ste gepflogen wurde, gelang es nicht, die Ursache
des Briefverlustes irgendwie aufzuklären, und
wird daher die Vermutung nicht bestätigt, dass
der Brief während der Zeit, wo er sich bei der
Postbeförderung befunden hat, verloren gegangen
ist. Es könnte eher das Gegenteil angenommen
werden, denn die Postbediensteten, welche auf
dem vorausgesetzten Transportwege mit dem
Briefe hätten in Berührung kommen können, sind
durchwegs verlässlich und von jedem Verdachte
frei.

Prag, am 26. April 1937.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tučný, m. p.


22

Překlad ad 925/XXIV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Axmann

wegen ausschliesslich čechischer Auf-
schriften im Motorzuge Hannsdorf-Mähr.
Altstadt (Druck 766/XII).

Im Hinblicke auf den Beschluss der Regierung
vom 18. Februar d. J. beabsichtigt das Eisenbahn-
ministerium im Geiste der herausgegebenen
Richtlinien bei den Aufschriften in den Motor-
zügen, welche auf den Lokalbahnen Gegenden
durchfahren, die von einer qualifizierten nationa-
len Minderheit bewohnt sind, zu einer solchen
Regelung zu schreiten, welche eine einheitliche
und zufriedenstellende Lösung herbeiführen soll.

Prag, am 27. April 1937.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechyně, m. p.

Překlad ad 925/XXV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Nitsch

wegen willkürlicher Beschränkung der
verfassungsmässig gewährleisteten Ver-
sammlungsfreiheit bei der Versammlung
am 28. November 1936 in Freudenthal
durch Dr Orlíček, Freudenthal
(Druck 769/XII).

Für den ordentlichen Verlauf der öffentlichen
Versammlung war gemäss §11 des Gesetzes über
das Versammlungsrecht lediglich Josef Meier als
Einberufer und gleichzeitig Versannnlungsvorsit-
zender verantwortlich. Deshalb ist die Interpella-
tionseinwendung, dass der intervenierende Be-
amte dem Abgeordneten F. Nitsch und dem Franz
Gritzner nicht gestattet habe, an dem Tische des
Präsidiums zu sitzen, wodurch ihnen die Unter-
stützung des Versammlungseinberufes unmöglich
gemacht wurde, unbegründet.

Eine Verhandlung über das Budget war nicht
auf dem Programme dieser Versammlung gestan-
den und deshalb hat der intervenierende Beamte
nicht zugelassen, dass darüber verhandelt werde.

Die Interpellationsbehauptung, dass Applaus
usw. nicht gestattet wurde, entspricht dem Er-
gebnisse der gepflogenen Erhebung zufolge nicht
den Tatsachen. Der Vorsitzende Meier hat zwar
die Anwesenden aufgefordert, sich jedweder
Kundgebungen zu enthalten, diese Aufforderung
hat jedoch dem Inhalte des Hinweises des inter-
venierenden Beamten gegenüber dem Vorsitzen-
den vor Eröffnung der Versammlung nicht ent-
sprochen, welcher Hinweis nicht dem Applaus ge-
golten hat.

Prag, am 3. Mai 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Černy, m. p.

Překlad ad 925/XXVI.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen schwerer Mängel des Volkszäh-
lungsverfahrens im Hultschiner Gebiet
(Druck 771/ II).

Durch die gepflogene Erhebung ist nicht fest-
gestellt worden, dass die Zählungsorgane sich
irgendwelcher Unrichtigkeit schuldig gemacht
hätten. Die Konskriptionsbogen befinden sich im
ursprünglichen Zustande im Statistischen Staats-
amte. Es finden sich in denselben weder Aende-
rungen noch Streichungen. Die Zählungskommis-
säre, welche aus Anlass der Interpellation unter
Berufung auf ihre Verantwortung einvernommen
worden sind, beharren darauf, jene Nationalität
eingetragen zu haben, welche ihnen die Parteien
selbst angegeben haben. Der behauptete Gegen-
satz erklärt sich daher damit, dass die Parteien
für die Zwecke der Interpellation eine andere An-
gabe über ihre Nationalität gemacht haben als
für die Volkszählung vor sechs Jahren. Die Inter-
pellation enthält auch andere unrichtige Angaben.

Der Zählungskommissär Novotný hat den
Zählungsakt nicht in den angeführten 26 Fällen,
sondern nur in drei dieser Fälle vorgenommen.
Diese Tatsache ist einwandfrei erwiesen. Jeder
Zählungskommissär musste den Konskriptionsbo-
gen mit seinem Namen unterfertigen. Dies ist aus
dem Grunde angeordnet worden, um jederzeit
später feststellen zu können, wer die Zählungs-


25

funktion ausgeübt hat. Von Seiten des Kommissär
Novotný stammen unter den angefahrten Fällen
nur drei Bogen. Novotný ist der Meinung, dass
gegen seine Person eine organisierte Aktion un-
ternommen wurde, da er kumulativ Handlungen
beschuldig wird, bei denen er überhaupt nicht an-
wesend war. Es ist selbstverständlich, dass er
nicht gleichzeitig in drei grossen Gemeinden Zähl-
kommissär sein konnte.

Die Angabe, dass einem gewissen Michaltzik
in Velké Hoštice die Kinder aus der deutschen
Schule mit der Begründung ausgewiesen worden
sind, dass seine Muttersprache die Čechische sei,
und zwar angeblich «laut Rückfrage beim staat-
lichen Amt in Prag«, kann nicht das Statistische
Staatsamt betreffen, einerseits deshalb, weil die-
ses Amt jedem gegenüber, mag es sich um ein
Gericht oder eine staatliche Behörde handeln, die
Mitteilung darüber verweigert, welche bei der
Volkszählung eingetragene Nationalität jemand
gehabt hat, und sich hiebei auf die §§ 7 und 8
des Gesetzes Nr. 49/1919 über die Organisation
des statistischen Dienstes beruft, andererseits
deshalb, weil der erwähnte Michaltzik - wie aus
den Akten des Statistische Staatsamtes ermittelt
worden ist - um eine Bescheinigung seiner Na-
tionalität überhaupt nicht angesucht hat.

Unter den in der Gemeinde Chlebičov »Be-
troffenen« führt die Interpellation auch die Katha-
rina Klimek, Hausnummer 136, an. Die Klimek
hat dem Zählungskommissär die deutsche Na-
tionalität angegeben und hat diese auch einge-
tragen.

Der Fall des Jakob Machon und des Johann
Gebauer in Velké Hoštice wird in der Interpella-
tion zweimal dargelegt.

Die Errichtung einer Untersuchungskommis-
sion ist nicht notwendig, weil durch Einsicht in
die Originalzähluhgsbogen festgestellt wurde,
dass sie sich im ursprünglichen Zustande befinden.

Die Bezeichnung »mährische Nationalität«
stammt aus der Zeit der preussischen Regierung;
die amtlichen reichsdeutschen statistischen Pu-
blikationen nicht nur aus der Zeit vor dem Um-
stürze sondern auch neueren Datums gebrauchen
diese Bezeichnung. Zur Erklärung ist gewöhnlich
eine Bemerkung bezw. eine Dublette angefahrt,
dass mährisch Čechisch sei (čechisch, bezw. mäh-
risch). Diesen Zustand haben also die čsl. Be-
hörden im Hultschiner Gebiete seinerzeit vorge-
funden. Da diese Bezeichnung der Bevölkerung
allgemein geläufig ist, hatten die čsl. Behörden
nichts dagegen einzuwenden, dass die Zählungs-
organe, falls sie auf ihre Frage nach der Natio-
nalität die Antwort »mährisch« erhielten, diese
Angabe, so wie sie vorgebracht wurde, in den
Bogen eintrugen.

Prag, am 21. Mai 1937.

Der Vorsitzende der Regierung:
Dr. M. Hodža, m. p.

Překlad ad 925/XXVII.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. W. Richter,

betreffend die Untersuchung gegen den
Ortsschulrat Predlitz, Bezirk Aussig, des-
wegen, well dieser den 26. November
schulfrei erklärt hatte
(Druck 785/IX).

Der Beschluss des Ortsschulrates in Predlitz,
mit welchem der 26. November 1936 an den dor-
tigen deutschen Schulen als Fenaltag bestimmt
wurde, hat in der Oeffentlichkeit Widerhall her-
vorgerufen. Es war daher Pflicht der Schulbe-
hörden, sich mit diesem Beschluss zu befassen.

Die Entscheidung über das Ansuchen um Er-
richtung einer Parallelklasse bei der dritten Klasse
der Mädchenvolksschule in Predlitz wurde sofort
herausgegeben, sobalddie entsprechende Aeusse-
rung des Erhaltes für den Personalaufwand der
Schule eingelangt war.

Prag, am 27. April 1937.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr. Franke, m. p.

Překlad ad 925/XXVIII.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und
Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen unrechtmässiger Bezeichnung der

čechischen Minderheitsschule Scheiben in

Buk als solche (Druck 790/XXII).

Für die staatliche Volksschule mit čechoslo-
vakischer Unterrichtssprache in Scheiben gelang
es nicht in der Ortschaft selbst geeignete Räum-
lichkeiten sicherzustellen und wurde deshalb
diese Schule vorübergehend, das ist für die Zeit,
bis solche Räumlichkeiten in Scheiben sicherge-


24

stellt sind, in der nahen Gemeinde Buk unter-
gebracht.

Durch die Erhebung wurde nicht nachgewie-
sen, dass die Beschuldigung gegen den leitenden
Lehrer Řezník wegen unstatthafter Zwangsmittel
zur Gewinnung von Schülern begründet wäre.

Über die Errichtung einer staatlichen Volks-
schule mit tschechoslovakischer Unterrichtssprache
in der Ortschaft Gansau haben keine Verhand-
lungen stattgefunden.

Prag, am 29. April 1937.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:
Dr. Franke, m. p.

Překlad ad 925 XXIX.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr Eichholz

wegen Herausgabe offizieller Kommuni-
ques über die im interministeriellen Ver-
fahren befindlichen Gesetzesentwürfe
(Druck 790/XXVII).

Gemäss den Weisungen für das Vorgehen bei
legislativen Arbeiten, welche Weisungen die Re-
gierung mit Beschluss vom 23. Juni 1933 geneh-
migt hat, obliegt es nach der Genehmigung eines

Entwurfes durch die Regierung jenem Ministe-
rium, von welchem die Vorlage stammt, im Ein-
vernehmen mit dem Ministerratspräsidium vor
der Verteilung des Regierungsentwurfes in der
gesetzgebenden Körperschaft dem Pressedepar-
tement des Ministerratspräsidiums zwecks Infor-
mation der Tagespresse einen Auszug aus der
Regierungsvorlage zu übersenden, soweit dies
durch den raschen Gang des Regierungsentwurfes
in den gesetzgebenden Körperschaften nicht ge-
genstandslos würde oder sonst Hindernisse er-
blickt werden.

Solange das interministerielle Anmerkungs-
verfahren nicht abgeschlossen ist, empfiehlt sich
die Veröffentlichung von Gesetzentwürfen, auch
wenn es sich nicht um vertrauliche Entwürfe
handelt, schon deshalb nicht, weil es sich in die-
sem Stadium um einen Entwurf handelt, der bloss
vom Standpunkte der einzelnen Ressorts ausge-
arbeitet ist und manchmal die Absicht der ganzen
Regierung nicht voll erfasst, so dass durch die
Veröffentlichung der Vorlage die Öffentlichkeit
ungenau informiert werden könnte.

Soweit allerdings die einzelnen Ministerien im
Anmerkungsverfahren über gewisse Entwürfe,
falls dies durch die Rechtsordnung vorgeschrie-
ben oder sonst empfehlenswert ist, Beiräte oder
Interesseninstitutionen (Fachbeiräte) angehören,
kann die Regierung die Veröffentlichung dieser
Entwürfe bereits in diesem Stadium nicht unter
allen Umständen verhindern.

Die vorzeitige Veröffentlichung des Inhaltes
eines ausdrücklich als vertraulich bezeichneten
Entwurfes durch die Presse ist allerdings als ab-
solut unzulässig zu bezeichnen.

Prag, am 25. Mai 1937.

Der Vorsitzende der Regierung:
Dr. M. Hodža, m. p.


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