8

Pøeklad ad 903/I.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
P. Nickerl

wegen der Übergriffe des Regierungsver-
treters Kommissär Benesch aus Weipert
(Druck 737/IX).

Bei der in der Interpellation erwähnten Ver-
sammlung der Sudetendeutschen Partei haben den
Ordnerdienst etwa 35 einheitlich in schwarze Reit-
hosen mit Überschwung, hohen Stiefeln, weißen
Hemden mit schwarzer Krawatte und dunkel-
blauen Mützen mit glänzendem Schilde gekleidete
Männer und etwa 12 analog, aber mit braunen
Hemden bekleidete Männer versehen. Weil diese
einheitliche Adjustierung im Sinne der geltenden
Vorschriften als Uniform angesehen werden muß,
deren Tragen von der Behörde nicht gestattet
worden ist, hat der intervenierende Beamte ihre
Entfernung angeordnet, welcher Anordnung auch
entsprochen worden ist. Die Aufstellung der Ord-
ner im Gange zwischen den Sitzen ist aus Sicher-
heitsgründen mit Rücksicht darauf nicht zugelas-
sen worden, weil durch die beträchtliche Zahl der
Ordner im Bedarfsfalle das ungehinderte Fort-
gehen der Versammlungsteilnehmer unmöglich ge-
macht worden ist.

Das Vorgehen des intervenierenden Beamten
war begründet und kaum demselben daher nichts
vorgeworfen werden.

Prag, am 20. April 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 903/II.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
6. Knöchel

wegen des Übergriffes des Regierungsver-
treters Dr. Jeèmínek von der Staatspolizei-
expositur in Rumburg (Druck 738/I).

Bei der Kontrolle der vertraulichen Versamm-
lung, welche die Interpellation betrifft, ist fest-
gestellt worden, daß die Bedingungen einer auf
geladene Gäste beschränkten Versammlung nicht
erfüllt gewesen sind, weil zu der Versammlung

auch Personen zugelassen worden waren, welche
nicht im voraus eingeladen waren und die Einla-
dungen erst nach ihrem Kommen erhalten oder
dieselben selbst ausgefüllt haben. Es hat sich also
im wesentlichen um eine öffentliche Versammlung
gehandelt, welche der Behörde nicht angezeigt
worden ist, und der intervenierende Leiter der
Staatspolizeiexpositur in Rumburg hat sie deshalb
mit Recht aufgelöst.

Prag, am 20. April 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 903/III.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. A. Rösche

wegen unbegründeter Verbotsverfügungen

gegen die Fahnen der Sudetendeutschen

Partei in Rumburg (Druck 738/II).

Die Staatspolizeiexpositur in Rumburg hat von
dem angemeldeten Programme der am 31. Oktober
1936 in Schönlinde abgehaltenen öffentlichen Ver-
sammlung den "Einmarsch der Fahnen" deshalb
verboten, weil mit diesem Akte in der Regel musi-
kalische Vorträge und Gesangsstücke verbunden
zu sein pflegen, wie dies laut Erklärung des Ein-
berufers Endler auch in diesem Falle beabsichtigt
gewesen ist, was aber nach der Anschauung der
genannten Behörde den Charakter einer Produk-
tion hat und dadurch aus dem Rahmen einer öffent-
-lichen Versammlung im Sinne des Versainmlungs-
gesetzes fällt.

In Anbetracht dessen, daß gegen das Verbot die
Berufung eingebracht worden ist, werden das Vor-
gehen der Staatspolizeiexpositur in Ruinburg und
die Motiviertheit ihrer Verfügung von der Landes-
behörde in Prag überprüft werden. Ich habe der
genannten Behörde aufgetragen, über die Beru-
fung beschleunigt zu entscheiden,

Prag, am 20. April 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 903/IV.

Antwort

des Justizministers und des Ministers
des Innern


9

auf die Interpellation des Abgeordneten
Birke

wegen strafrechtlicher Verfolgung des

Alfred Stepan aus Braunau-Oelberg wegen

Senkens der Staatsfahne bei einer Ehrung

der Gefallenen des Weltkrieges

(Druck 738/VI).

Soweit die Interpellation den Justizminister be-
trifft, antwortet dieser folgendermaßen:

"Das in der Interpellation erwähnte Strafver-
fahren gegen Alfred Stepan ist eingestellt wor-
den. "

Bezüglich der Interpellation an den Minister des
Innern antwortet dieser:

"Das Senken der Fahne beim Spielen des Liede«
"Ich hatt' einen Kameraden" beim Treffen der
Sudetendeutschen Partei am 27. September 1936
auf dem Marktplatze in Braunau hat bei einem
Teile der Bevölkerung, welche darin eine Schmä-
hung der Staatsfarben erblickt hat, Ärgernis her-
vorgerufen. Infolgedessen hat der Gendarmerie-
posten den Vorfall dem zuständigen Gerichte an-
gezeigt.

Die Entscheidung darüber, ob der Tatbestand
einer Übertretung nach § 20 des Ges. zum Schütze
d. Rep. in dem konkreten Falle, insbesondere mit
Rücksicht auf die Begleitumstände, tatsächlich
gegeben ist, steht nach § 36 des zit. Ges. aus-
schließlich dem Gerichte zu.

Prag, am 21. April 1937.

Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 903/V.

Antwort

des Ministers des Innern und des
Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen Paßverweigerung aus parteipoliti-
schen Gründen durch die Bezirksbehörde
in Bratislava (Druck 738/VII).

Die Landesbehörde in Bratislava hat der Be-
schwerde der Partei bereits selbst dadurch ent-
sprochen, daß sie ihr den angefochtenen Bescheid
auch in deutscher Sprache hat zustellen lassen
und daß sie ferner der Bezirksbehörde in Brati-

slava aufgetragen hat, sie möge über das Gesuch
um Verlängerung des Reisepasses neuerlich ge-
mäß Abs. 2 des § 78 des Verw. Verf. entscheiden.
Zugleich hat die Landesbehörde in Bratislava der
Bezirksbehörde die Mängel ihres Bescheides aus-
gesetzt.

Mit Rücksicht darauf ist eine weitere Verfügung
nicht erforderlich.

Soweit es sich um das Ressort des Justizmini-
steriums handelt, hat die Staatsanwaltschaft kei-
nen Grund für ein Strafverfahren wegen irgend^-
einer gerichtlich verfolgbaren Handlung erblickt.

Prag, am 19. April 1037.

Der Minister des Innein:
Dr. Èerný m. p.

Der Justizminister:
Dr. Derer m. p.

Pøeklad ad 903/VI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen unbegründeter Verweigerung von
Grenzausweisen (Druck 738/VIII).

Durch die gepflogene eingehende Erhebung ist
nicht festgestellt worden, daß die Behörden die
Ausstellung von Grenzausweisen grundlos verwei-
gern würden.

Von den zehn konkreten in der Interpellation
angeführten Fällen hat die zuständige Behörde in
vier Fällen den verlangten Grenzausweis nach-
träglich ausgestellt; in zwei weiteren Fällen hat
sie einen Reisepaß ausgestellt, welcher den
Zwecken der Partei besser entsprochen hat.

In zwei Fällen ist die Ausstellung des Grenz-
ausweises verweigert worden, weil die Partei keine
genügenden Gründe für die Gremzüberschreitung
ins Ausland anführen konnte.

In zwei Fällen hat die Behörde die Ausstellung
des Grenzausweises verweigert, weil der begrün-
dete Verdacht bestanden hat, daß der Ausweis den
Interessen der Staatssicherheit entgegen miß-
braucht werden könnte.

In keinem der angeführten Fälle aber hat die
Zugehörigkeit des Gesuchstellers zu einer be-
stimmten politischen Partei entschieden.

In Anbetracht dessen liegt kein Grund zu einer
weiteren Verfügung vor.

Prag, am 19. April 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.


10

Pøeklad ad 903/VII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. H. Frank

wegen Verletzung primitivster verfas-
sungsmäßiger Grund- und Freiheitsrechte
durch Gendarmen (Druck 738/X).

Am 6. Oktober 1936 hat sich eine Gendarmerie-
patrouille in die Wohnung des Wenzel König in
Chodau, Bahnhofstraße N. C. 209, begeben, weil
der begründete Verdacht bestanden hat, dali dort
unerlaubte Versammlungen mit staatsfeindlichen
Zwecken abgehalten wenden. In der Wohnung hat
sie den Otto Heini angetroffen, der eine Akten-
tasche mit einer größeren Menge von Schrift-
stücken bei sich gehabt hat, welche den Verdacht
der Teilnahme an einer strafbaren Handlung er-
regt haben. Heini ist zur Ausfolgung der Akten-
tasche mit den Schriftstücken aufgefordert wor-
den, welcher Aufforderung er sofort widerstands-
los nachgekommen ist. Mit Rücksicht darauf ist
keine Durchsuchung mehr vorgenommen worden.
Die Schriftstücke sind der Bezirksbehörde in Elbo-
gen vorgelegt worden, welche sie nach Feststel-
lung der Zulässigkeit des Inhaltes sofort zurück-
gestellt hat.

In Anbetracht dessen habe ich aus Anlaß der
Interpellation keinen Grund zu der geforderten
Verfügung.

Prag, am 19. April 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 903/VIII.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen und des Ministers für öffentliche
Arbeiten

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Böhm

wegen Vergebung des Postgebäude-

Neubaues in Graslitz an eine einheimische

Baufirma (Druck 744/IX).

Bisher sine) für den Bau des Postgebäudes in
Graslitz Erdarbeiten, Maurer- und Eisenbeton-,
Steinmetz-, Zimmermanns-, Klempner- und Dach-
deckerarbeiten ausgeschrieben worden. Es ist also

nicht der ganze Bau, sondern nur der erste Teil
der Bauarbeiten ausgeschrieben worden.

Weil der Gesamtwert dieser Arbeiten 80. 000 Kè
übersteigt, ist es notwendig gewesen, sie im Sinne
der Regierungsverordnung S. d. G. u. V. Nr. 667/
20 über die Vergebung der staatlichen Lieferungen
und Arbeiten im öffentlichen Wettbewerbe auszu-
schreiben.

Soweit es sich um Erd-, Maurer- und Eisen-
betonarbeiten handelt, hat der öffentliche Wett-
bewerb folgendes Resultat ergeben: Das niedrig-
ste Angebot hat die Prager Firma V. Nekvasil
A. G. eingebracht, das in der Reihenfolge zweite
Angebot eine Firma aus der Prager Umgebung,
an dritter, vierter, fünfter und sechster Stelle ha-
ben sich durchwegs Finnen aus der entfernten
Umgebung von Graslitz, d. i. aus Asch, Franzens-
bad, Aussig a. E. und Marienbad, und erst an den
letzten drei Stellen, d. h. mit den höchsten Ange-
boten, haben sich Graslitzer Firmen mit einer
Preisdifferenz von 326. 662´30 bis 666. 526´45 Kè,
d. i. 30 bis 70% gegenüber dem niedrigsten Ange-
bot, placiert. Bei genauer Überprüfung aller An-
gebote ist festgestellt worden, daß das billigste
Angebot zugleich in kalkulatorischer und formaler
Hinsicht am vollendetsten ausgearbeitet ist, wäh-
rend die Angebote der übrigen in das Terno ein-
getretenen Firmen bereits eine größere Anzahl oft
wesentlicher Mängel enthalten haben, von denen
einige Befürchtungen hinsichtlich der richtigen
Realisierung der vorgeschriebenen Durchführung
der verantwortlichen Konstruktionen erregt haben.

Von dem Bestreben nach gänzlich objektiver
Beurteilung dieses Falles geleitet, hat das staat-
liche Unternehmen Èsl. Post über die Vergebung
der Arbeiten erst nach erschöpfender Verarbei-
tung des ganzen Stoffes entschieden und hat da-
bei konsequent die Bestimmung der "Vergebungs-
ordnung" (der zitierten Regierungsverordnung)
respektiert.

Die "Vergebungsordnung" und ihre Durchfüh-
rungsbestimmungen setzen ausdrücklich fest, daß
einem örtlichen Bewerber der Vorzug gegeben
werden kann, dessen Angebot nur unbedeutend
höher als das billigste annehmbare Angebot ist.
Als unbedeutend hat man in diesem Falle den
Unterschied von 1´9 %, d. i. 19. 754´83 Kè, zwischen
dem ersten und dem zweiten Angebote bezeichnen
können. Durch ein Zusammentreffen der Um
stände sind deren Einbringer Firmen aus
Mittelböhmen. Der Unterschied zwischen dem
zweiten und allen weiteren Angeboten ist schon
so groß gewesen, daß er die Möglichkeit der An-
wendung der Begünstigung ausgeschlossen hat,
welche die "Vergebungsordnung" mit der zitierten
Bestimmung den Firmen des Ortes und der Um-
gebung gewährt.

Weil das billigste Angebot auch von den übrigen
Gesichtspunkten zugleich das vorteilhafteste ge-
wesen ist, hat die èsl. Post die angeführten Arbei-
ten schon mit Entscheidung vom 30. Dezember
1986 an die Firma "V. Nekvasil A. G. in Prag"
vergeben. Sie ist sich dabei bewußt gewesen, daß
eine andere Entscheidung mit dem wirtschaftli-
chen Grundsatze des Unternehmens Èsl. Post nicht
übereinstimmen würde, ferner, das der Grundsatz
des Wettbewerbers durchbrochen worden wäre,
und schließlich, daß sie durch eine andere Lösung


11

der Vergebung gegen die Bestimmung der "Ver-
gebungsordnung" verstoßen hätte, welche keinen
Unterschied zwischen der Nationalität der Offe-
renten macht.

Die Preiskalkulation der Baulieferungen und
-arbeiten ist von einer Menge verschiedener Fak-
toren, abhängig. Außer der Regie sind in den ein-
zelnen Preisen auch die Materialpreise, die Arbei-
ten und der Gewinn einkalkuliert. Von der Regie
der Firma "Nekvasil" kann nicht behauptet ever-
den, daß sie größer sein muß, als die der Firmer
aus der Graslitzer Umgebung, weil auch die Regie
von. vielen Umständen abhängt, z. B. ab die Firma
mit Maschinen und anderer Einrichtung ausge-
stattet ist ob sie Erfahrungen in der Durchfüh-
rung großer Bauten hat, ob sie eigenes Kapital
besitzt u. a.

Das Unglück beim Baue des Gebäudes der Pra-
ner Effektenbörse ist dadurch geschehen, daß die
Eisenbetondecke über der Halle eingestürzt ist.
Die Eisenbetonarbeiten bei diesem Baue hat nicht
die Firma.. Nekvasil", sondern eine andere Firma
durchgeführt.

Der hohe Grad der Arbeitslosigkeit im Gvaslit-
zer Bezirke ist der Èsl. Post bekannt gewesen und
ist deshalb der Bau des Postgebäudes in Graslitz
anderen, nicht weniger wichtigen Bauten voran-
gestellt worden. Die Èsl. Post hat auch entspre-
chende Verfügungen getroffen, damit bei diesem
Baue die Arbeiter und Gewerbetreibenden des
Ortes tatsächlich Beschäftigung erhalten. Schon
in der Kundmachung über die Ausschreibung des
öffentlichen Wettbewerbes für den I. Teil der Bau-
arbeiten, welche im "Amtsblatte der Èechoslovaki-
schen Republik" Nr. 220, vom 20. September 1936
und in den Fachzeitschriften veröffentlicht worden
ist. sind die Öffentlichkeit und die Offerenten auf-
merksam gemacht worden, daß den Unternehmern
aufgetragen werden wird, einheimische Arbeiter
und unter annähernd gleichen Bedingungen in
erster Reihe ortsan-ässige Arbeiter zu beschäfti-
gen,, die gesetzlichen Vorschriften über ihren
Schutz in rechtlicher, gesundheitlicher und sicher-
heitlicher Beziehung zu beachten und die am Orte
geltenden Kollektivverträge einzuhalten. Diese Be-
rtimnTungen sind neuerlich in den Wettbewerbs-
behelfen wiederholt und - wie immer bei Verge-
bung von Arbeiten - im Vergebungsbriefe nieder-
gelegt worden, in welchem die Firma "Nekvasil"
auf die Notwendigkeit ihrer unbedingungten Ein-
haltung aufmerksam gemacht wurde. Bei einer
eventuellen Wahl von Subkpntrahenten ist die
Firma Nekvasil auch verpflichtet, Angebote von
fähigen Geverbetreibenden des Ortes einzufordern
und ihnen unter sonst gleichen Bedingungen den
Verzug zu gehen.

Die Erfüllung dieser Bestimmungen wird von
der Èsl. Post streng kontrolliert werden.

Die übrigen Bauarbeiten, welche bisher nicht
ausgeschrieben worden sind, z. B. Tischler-,
Schlosser, Anstreicher-, Glaser-, Ofner-, Maler-,
Parkettierer-, Tapeziererarbeiten, die Installation
der Wasserleitung und der Kanalisierung, der
elektrischen Beleuchtung, der Läutanlage, des
Blitzableiters, die Lieferung der elektrischen Be-
leuchtungskörper und der Inneneinrichtung, wer-
ben auch den Erschlichen an der augeren Wettbe-
verbe, gegebenenfalls - soweit ihre Kosten im

einzelnen Falle 80. 000 Kè, bzw. 50. 000 Kè nicht
überschreiten - aus freier Hand vergeben wer-
den. In den engeren Wettbewerben und in den An-
gebotsverfahren für die Vergebung aus freier
Hand werden zur Einbringung von Angeboten
überwiegend Firmen des Ortes, event. der Umge-
bung, mit Fachkenntnis, Vertrauenswürdigkeit
und bereits bewährter Leistungsfähigkeit einge-
laden werden.

Was die Art der Durchführung des bereits ver-
gebenen Baues in Graslitz betrifft, verweist die
Èsl. Post darauf, daß schon im Projekte des Ge-
bäudes auf die besonderen Vorkehrungen Bedacht
genommen worden ist, welche in Anbetracht der
örtlichen klimatischen Verhältnisse notwendig
sind. In dieser Hinsicht verlangt die Èsl. Post von
den Unternehmern keine besondere Initiative, weil
die Art der Durchführung vor der Ausschreibung
des Wettbewerbes genau festgesetzt und in den
Werttbewerbsbehelfen genau vorgeschrieben wor-
den ist.

Die hauptsächlichen Bauarbeiten (d. s. Tag-
löhner, Maurer-, Eisenbeton-, Tischler-, Klempner-
arbeiten und die Installation des Blitzableiters)
beim Neubaue des Amtsgebäudes in Falkenau sind
in der Kompetenz des Ministeriums für öffent-
liche Arbeiten im September 1935 keineswegs an
die Firma,. Nekvasil", sondern an die Firma Ing.
O. Priokop behördlich autorisierter Zivilbaunge-
nieur und Baumeister in Pilsen, als an die billigste
Firma für den Gesamtbetrag von 1, 609. 975 09 Kè
vergeben worden.

Erst an 10. Stelle in der Reihenfolge ist das An-
gebot der vereinigten Unternehmer Ing. Šimùnek
und Lukarsch aus Marienbad gestanden, lautend
auf den Betrag von 1. 938. 223'95 Kè also mit einer
Differenz von 328. 248'86 Kè, oder 20%, welche
rieht übersehen werden konnte.

Von den bisher vergebenen Handwerkerarheiten
hat nach der geltenden "Vergebungsordnung" keine
Arbeit an einen Bewerber deutscher Nationalität
vergeben werden können, weil deren Angebote, so-
weit sie eingebracht worden sind, durchwegs hoch
gewesen sind.

Die Veröffentlichung der Ausschreibungen von
öffentlichen Wettbewerben für Lieferungen und
Arbeiten, welche die Behörden der Staatsverwal-
tung und die von ihnen verwalteten Anstalten,
Unternehmungen und Fonds vergeben, ist in § 6,
Abs. 1, der zit. "Vergebungsordnung" folgender-
maßen normiert:,. Die Ausschreibung eines öffent-
lichen Wettbewerbes hat in den Amtsblättern des
èechoslovakischen Staates im Sinne der Kundma-
chung vom 30. Dezember 1919, S. d. G. u. V. Nr. 4
ex 1920 zu erfolgen; soweit es sich um öffentliche
Wettbewerbe für Projekte oder Angebote techni-
schen Charakters handelt, außerdem in den "Nach-
richten des öffentlichen technischen Dienstes";
wenn die Ausschreibung auch in den Tages- und
Fachblältern angezeigt wird, ist dabei auf die
authentische Ausschreibung in den früher ange-
führten Blättern hinzuweisen. "

Die bisherige Teilnahme von Angehörigen, wel-
cher Nationalität in der ÈSR immer an den aus-
geschriebenen staatlichen Wettbewerbsvergebun-
gen zeugt davon, daß das Vorgehen nach § 6,
Abs. 1, der Vergebungsordnung dem praktischen
Bedarfe voll entspricht, so das keine tatsächlich
sachlichen Gründe für ihre Änderung vorliegen.


12

Soweit es sich um die sprachliche Frage der
Ausschreibung von Bauten der Èsl. Post handelt,
muß außerdem noch bemerkt werden, daß die
Ausnahmebestimmungen des § 2 des Sprachenge-
setzes nicht die staatlichen Ansialten und Unter-
nehmungen, daher auch nicht das Unternehmen
"èechoslovakische Post" betreffen.

Prag, am 16. April 1937.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m. p.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:
Ing. Dostálek m. p.

Pøeklad ad 903/IX.

Antwort

des Ministers des Innern und des
Ministers für auswärtige Angelegenheiten

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. H. Frank

wegen Verbreitung illegaler Hetzschriften

gegen Deutschland durch die "Union für

Recht und Freiheit" (Druck 737/X).

Nach dem Ergebnisse der gepflogenen Erhebung
sind die in der Kanzlei des Vereines "Union für
Recht und Freiheit" gedruckten Flugblätter tat-
sächlich nicht mit der vorgeschriebenen Bezeich-
nung des Druckortes, des Druckers und des Ver-
legers versehen gewesen und außerdem auch nicht
zur Pressezensur vorgelegt worden. Es ist eine
diesbezügliche Verfugung getroffen worden.

Dem Ministerium für auswärtige Angelegen-
heiten ist daran gelegen, daß im Interesse der
guten Beziehungen zu den Nachbarstaaten die
Schreibweise und die Kritik über ihre Einrichtun-
gen und offiziellen Repräsentanten stets in den
Grenzen der Sachlichkeit und des Anstandes blei-
ben, auch wenn zugleich die bei uns gesetzlich
gewährleistete Meinungsfreiheit in Rechnung ge-
zogen werden muß.

Der Verein "Union für Recht und Freiheit" mit
dem Sitze in Prag ist unpolitisch und daher zu
einer politischen Tätigkeit nicht berechtigt. In
dieser Hinsicht ist mit Rücksicht auf den Ur-
sprung und den Inhalt des Flugblattes eine Er-
hebung eingeleitet worden, nach deren Ergebnis
dann eine Verfügung gemäß dem Gesetze ge-
troffen werden wird.

Prag, am 20. April 1937.

Der Minister der Innern:

Dr. Èerný m. p.

Der Minister für auswärtige Angelegenheiten:
Dr. K. Krofta m p.

Pøeklad ad 903/X.

Отв-Ьтъ

Председателя Совета Министровъ

на интерпеллящю
депутата др. С. А. Фенцика

о катает рофическомъ положении верхо-

вннскаго населения на Подкарпатской

Руси. (П. 737/II. )

Согласно произведенному разслъдова-
нiю экономическое положеже верховин-
скаго насележя все время постепенно
улучшается и совершенно нельзя назы-
вать действительное положеше въ этой
части Подкарпаторусской земли ката-
строфическимъ, какъ это делается въ
интерпелляции.

О вредъ, причиненномъ стихШными
бъдсшями земледельческому имуществу
въ 1936 г., было произведено разслъдо-
ваше согласно распоряжешю правитель-
ства отъ 24 мая 1928 г. № 75 Собр. зак.
и рас. объ удъленш помощи при стихiй-
ныхъ бъдствiяхъ. Было установлено, что
урожай на Веречанской и Воловской вер-
ховинахъ былъ въ общемъ нормальнымъ
несмотря на неблагопрiятную погоду, а
на Ужокской верховинъ былъ на 40%
низшимъ, нежели въ 1935 г., когда уро-
жай былъ большимъ, чъмъ обыкновенно.

На основанш надлежащихъ исчислений
управлеше особаго фонда при Земскомъ
Урядъ въ Ужгородв осенью 1936 г. пре-
доставило пострадавшимъ земледъль-
цамъ на Ужокской верховинъ поддержку
въ суммъ 5. 778' 65 Кч на покупку З0'90 к.
ржаныхъ озимыхъ съмянъ. На весну сего
года было резервировано на прюбръте-
ше картофеля для посадки для по-
страдавшихъ ужокскихъ земледъльцевъ
18. 000, для свалавскихъ 16. 000 и волов-
скихъ около 27. 000 корунъ. Кромъ того
для селъ Синовирь и Торунь въ послъд-
немъ округъ будетъ предоставлена под-
держка на пр1обрbтен1е 70 к. овса для
посъва.

Подоходный налогъ накладывается на
малыхъ земледъльцевъ Подкарпатской
Руси совершенно также, какъ и въ дру-
гихъ частяхъ Чехословаюи, на основанш
среднихъ земледъльческихъ исчислен1й,


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