10

Pøeklad ad 805/VII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Köhler

wegen Nichtachtung der Sprachenrechte

der Bezirksbehörde in Bitin (Druck

667/V).

Wenzel Žižka (in der Interpellation unrichtig
Zischka) in Bilm hat am 9. Oktober 1936 bei der
Bezirksbehörde in Bilm protokollarisch erklart
weder die Sprachenbeschwerde, deren Erledigung
die Interpellation anstrebt, noch die Vollmacht
des Advokaten Dr. H. Neuwirth in Prag unter-
schrieben zu haben, die dieser Beschwerde ange-
schlossen war, und er ersuchte, dass das weite-
re Verfahren darüber eingestellt werde. Diese sei-
ne protokollarische Aussage hat er am 17 De-
zember 1936 mit dem Beifugen wiederholt, dass
die Beschwerde überhaupt ohne sein Wissen ein-
gebracht worden ist.

Es liegt daher kein Grund zu den in der In-
terpellation verlangten Massnahmen vor.

Die Staatsanwaltschaft m Prag hat die Vor-
eherbung gegen einen unbekannten Tater nach §§
461, 205 des Strafgesetzes eingeleitet.

Prag, am 9 Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 805/VIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec,

wegen schikanöser Abweisung pressge-
setzlicher Ansprüche durch die Bezirks-
behörde in Podersam (Druck 667 VI).

Das Ansuchen des Anton Steter in Hockau
um Bewilligung zum Aushänge von Drucksorten
wurde von der Bezirksbehörde m Podersam nach
Erwägung der örtlichen Verhaltnisse abgewiesen
und der eingebrachten Berufung seitens der Lan-
desbehörde in Prag nicht entsprochen. Ich be-

merke, dass es sich hier um eine Sache des freien
Ermessens und also nicht um einen Rechtsan-
spruch der Partei handelt, und dass die entschei-
denden Behörden dem Ergebnisse der Erhebuni;
zufolge auf alle massgebenden Umstände Ruck-
sicht genommen haben.

Ich habe daher keine Ursache zu irgendemei
Verfugung

Prag, am 12. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 805/IX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen der rechtsirrigen Annahme der

Landesbehörde in Prag, dass Mohren ein

Abzeichen der Sudetendeutschen Partei

seien (Druck 672 X).

Die Landesbehorde in Prag hat in ihrem zum
Teile auch m der Interpellation reproduzierten
Bescheide nicht behauptet, dass vier Bündel
Mohren ein Abzeichen der sudetendeutschen Par-
tei sind, sondern hat in ihrem Bescheide als er-
mitteltes Faktum bloss die Tatsache angeführt
dass am Markte m Gablonz a. N vier Bündel
Mohren an den Ständern der Marktfahrer ver-
wendet wurden, um anzuzeigen, dass der Händ-
ler der sudetendeutschen Partei angehöre, damit
die Angehörigen dieser Partei derart die Waren
nur bei den so bezeichneten Ständen ausschliess-
lich kaufen Diese Tatsache hat die Behörde im
Verlaufe des ordnuiigsmässig durchgeführten Vei-
fahrens ermittelt, wobei sie sich sowohl auf die
Beobachtungen der Sicherheitsorgane, als auch
auf die Zeugenaussagen gestutzt hat

Die in der Interpellation ausgesprochene
Schlussfolgerung über das Vorgehen der Landes-
behorde ist daher nicht richtig und die Interpel-
lation bildet keinen Anlass zu irgendeiner Ver-
fugung.

Prag, am 16 Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.


11

Pøeklad ad 805/X.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Axmann

wegen ungebührlicher Verzögerung der

Herausgabe von Berufungsentscheidungen

durch die Landesbehörde in Brunn

(Druck 672/XII).

Die Landesbehörde in Brunn hat die Beru-
fung des Josef Klement mit Bescheid vom 27
Juni 1936 nach der notwendigen vorhergegange-
nen Ergänzungserhebung erledigt. Die Aufsichts-
beschwerde des Genannten ist bei der Landes-
behörde am 30. Juni 1936, also in einem Zeit-
punkte eingelangt, wo die Berufung bereits er-
ledigt war.

Auch anlässlich dei Berufung des Waltei
Ressel war die Vornahme einer Ergänzungserhe-
bung notwendig, bei welcher Ressel am 19. Okto-
ber 1936, also bereits vor der Einbringung der
Interpellation protokollarisch erklärt hat, dass er
auf der Erledigung seiner Berufung unter der
Voraussetzung nicht beharre, dass der SdP eine
öffentliche Versammlung bewilligt werde, die er
in kurzer Zeit neuerlich einberufen werde; gleich-
zeitig hat er protokollarisch ersucht, dass bis zur
Anmeldung der erwähnten Versammlung das
Verfahren in dieser Angelegenheit zu ruhen habe.
Nachdem der Genannte bisher die Veranstaltung
einer weiteren öffentlichen Kundgebung bei der
Bezirksbehörde in Schönberg nicht angemeldet
hat, fehlte die Grundlage zu einer weiteren Be-
handlung seiner Berufung.

Prag, am 8. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 805/XI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Stangl,

betreffend unbegründete Bestrafung durch
die Bezirksbehörde in Znaim wegen an-

geblich unzulässiger Handbewegungen ge-
legentlich des volksbräuchlichen Oster-
reitens (Druck 673/IV).

Die Landesbehörde m Brunn hat zufolge der
emgebrachten Berufungen die in der Interpella-
tion angeführten Straferkenntnisse aufgehoben, da
der Tatbestand einer Uebertretung nicht erwiesen
wurde.

Ich erblicke daher keinen Grund zu irgend-
einer Verfügung.

Prag, am 10. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 805/XII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. W. Richter,

betreffend die Verwendung einsprachig

èechischer Verhaftungsformeln seitens

eines Geheimpolizisten in Aussig

(Druck 673/VII).

Das Pohzeiorgan. welches die verdächtige
Person anhielt. hat sie zuerst deutsch mit den
Worten »Was machen Sie hier?« angesprochen
und hat, als sie nicht antwortete, die gleichen
Worte in der Staatssprache mit dem Beifügen
wiederholt, ob sie èechisch oder deutsch spreche.
Auch darauf hat die Unbekannte nicht reagiert
und sich rasch in der Richtung gegen das Stadt-
amt entfernt. Aus diesen ermittelten Umständen
ist vor allem ersichtlich, dass das Recht der Rosa
Wartzlik, dass mit ihr in der deutschen Sprache
verhandelt werde, nicht nur nicht verletzt wurde,
sondern, dass sie sogar zuerst in deutscher Spra-
che angesprochen wurde, und weiter ersichtlich,
dass es sich überhaupt um keine Verhaftung oder
Verhaftungsformel gehandelt hat. Das Polizei-
organ wäre auch dann im Rechte, wenn es zuerst
die Staatssprache gebraucht hätte, denn es hat
eine unbekannte Person angesprochen, von der
es nicht wissen kann, ob sie gerade eine Ange-
hörige der deutschen Sprache ist (Art. XVI, Abs.
2. der Sprachen-Vdg.).

Das Sicherheitsorgan hat daher seine Pflicht
bei der Verfolgung einer in der Stadt herumge-
henden Betrügerm zum Schütze der Bevölkerung


12

einwandfrei versehen und die gegen dasselbe
vorgebrachte Bemängelung ist gänzlich unbe-
gründet.

Prag. am 22. Februar 1937.

Der Munster des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 805/XIII.

OdpowiedŸ

ministra spraw wewnêtrznych
na interpelacjê pos³a Dr. L. Wolfa

w sprawie konfiskaty »Dziennika Polskie-
go« z dnia 18. wrzeœnia 1936 (dr.
683/VII).

Urz¹d powiatowy w Èeském Tìšíne skon-
fiskoval podczas rewizji prasowej nr. 175 perjo-
dycznego druku »Dziennik: Polski« z dnia 18
wrzeœnia 1936, znalaz³szy v treœci ca³ego arty-
ku³u »List otwarty do przyjaciót-Czechów istotê
czynu karygodnego po myœli § 14, 1. 5, oraz 18,
1. 1-3 ustawy dla ochrony republiki.

Sad okrêgowy jako prasowy w Morawské
Ostravì konfiskatê tê w pe³nej rozci¹g³oœci za-
twierdzi³. Idzie wiêc o rozstrzygnienie s¹dowe,
które mo¿na zmieniæ tylko odpowiedni¹ droga
mstancyj s¹dowych. Odwo³ania przeciw orzecze-
niu sadowemu jednak nie wniesiono a wskutek
tego wydawnictwo czasopisma samo zrzek³o siê
prawa do zbadania orzeczenia s¹du okrêgowego
w Moravské Ostravì

Do treœci skonfiskowanego listu otwartego
trzeba zauwa¿yæ, ¿e zawiera tendencyjne wiado-
moœci, nieprawdzrwoœæ których by³a kilkakrotnie
sprawdzona dochodzeniem urzêdowem.

Dlatego me mam powodu do jakiegokolwiek
zarz¹dzenia.

W Pradze, dnia 18. lutego 1937.

Minister spraw wewnêtrznych:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 805/XV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
M. Budig,

betreffend die Bestrafung des Franz Hai-
da in Iglau wegen Veranstaltung einer
charitativen Geldsammlung im bestimm-
ten Personenkreise und schwerer spra-
chenrechtlicher Mängel einer Berufungs-
entscheidung der Landesbehörde in Brünn
(Druck 675/XV).

Durch die gepflogenen Erhebungen ist ei-
mittelt worden, dass Franz Haida im Dezember
1935 ohne behördliche Bewilligung teils bei den
Angehörigen der politischen Organisation der su-
detendeutschen Partei, teils bei Personen einer
anderen politischen Gesinnung eine Lebensmittel-
sammlung veranstaltet hat.

Es hat sich also nicht um eine auf einen be-
stimmten Personenkreis beschrankte Sammlung
sondern um eine Sammlung unter einer grosseren
Anzahl unbestimmter Personen gehandelt, d i.
um eine Tätigkeit, welche auch das Erkenntnis
des Obersten Verwaltungsgerichtes vom 2l. April
1925, Z. 6929'24, auf welches sich die Interpella-
tion beruft, als eine der behördlichen Bewilligung
unterliegende öffentliche Sammlung ansieht

Was die vorgehaltenen Mangel des Beschei-
des der Landesbehörde in Brünn in sprachlicher
Beziehung anbelangt, so handelt es sich um un-
bedeutende Verstösse formellen Charakters, und
hat die Partei um eine Verbesserung gar nicht
angesucht. Nichtsdestoweniger wurde verfügt, dass
die Erledigungen der Landesbehörde in Brünn auch
in diesen Einzelheiten zu entsprechen hätten

Prag, am 9. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.


15

Pøeklad ad 805/XVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Knorre

wegen ständiger Verletzung des Spra-
chengesetzes durch die einsprachig-èechi-
schen Drucksorten der Landesbehörde in
Brunn (Druck 664/IX).

In dem interpellierten Falle ist aus Versehen
der Kanzlei eine Drucksorte mit vorgedrucktem
èechischen Texte verwendet worden. Die Partei
hat keinen Schaden erlitten und hat sich selbst
nicht beschwert.

Die Landesbehörde hat bereits Massnahmen
zur Abhilfe getroffen, wie ich in meiner Antwort
auf die Interpellation vom 9. Oktober 1936 (Druck
Nr. 655/X1II) angeführt habe.

Prag, am 9. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 805/XVII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. Gruber,

betreffend die Verteilung von aufreizen-
den Flugblättern durch die Ortsgruppe der
»Národní Jednota Pošumavská« in Hasel-
bacb (Druck 667/VII).

Dem Ergebnisse der gepflogenen Erhebung
zufolge sind die in der Interpellation erwähnten
Flugblätter im Juni 1936 auf der Strasse Alt-
Langendorf oder an anderen öffentlichen Orten
überhaupt nicht verteilt worden. Von der Ausga-
be der Flugblätter hatten die Behörden keine
Kenntnis, weil das Flugblatt durch eine Unterlas-
sung der Druckerei nicht zur Pressezensur vorge-
legt worden war.

Gegen den verantwortlichen Vertreter der
Druckerei ist das zuständige Verfahren eingeleitet
worden.

Prag, am 23. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 805/XVIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten
L. Wagner und A. Jobst

wegen mangelhafter Ausübung der Auf-
sichtsgewalt der Landesbehörde in Prag
gegenüber der gesetzwidrigen sprachen-
rechtlichen Praxis der Bezirksbehörde in
Prachatitz (Druck 672/XVIII).

Die vorgehaltenen formellen Mängel der zwei-
sprachigen, sonst einwandfreien Bescheide konn-
ten der Partei keinen Schaden verursachen; dass
sie diese Kleinigkeiten selbst gar nicht anders be-
urteilt hat, ist daraus ersichtlich, dass sie keine
Abhilfe angestrebt hat, obwohl sie dieselbe nach
den geltenden Vorschriften leicht erreichen konn-
te. Nichtsdestoweniger hat die Landesbehörde
Massnahmen zur Abhilfe getroffen.

Prag, am 23. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 805/XIX.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Franz Nìmec,

betreffend die pietätswidrige Entfernung

einer Heiligenstatue in Seestadtl (Druck

694/IV).

Durch die gepflogenen Erhebungen ist fest-
gestellt worden, dass die Beseitigung des Stand-


14

bildes des U. Floriaa, das auf dem Marktplatze
in Seestadtl gestanden war, aus verkehrstechni-
schen Gründen unerlässlich notwendig war. Die
Beseitigung des Bildstockes erfolgte nach Ver-
handlungen mit dem örtlichen Seelsorgeleiter und
den anderen örtlichen Faktoren. Die Beseitigung
der Statue wurde in den zeitlichen Morgenstun-
den vorgenommen, da dies während des Tages
ein Verkehrshindernis auf der stark frequentier-
ten Strasse gewesen wäre und die Vorübergehen-
den sowie die Zuschauer gefährdet hätte. Die

Statue wird uumnehr an einem geeigneteren und
würdigeren Orte bei der Kirche aufgestellt wer-
den. Es liegt daher kein Grund zu irgendeiner
Verfügung vor.

Prag, am 23. Februar 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP