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auf dem Rannayer Berge fast ständig die Aus-
bildung von Segelfliegern und veranstalten auch
Wettflüge und Wettbewerbe im motorlosen Flug.
Die Ausbildung, die Wettflüge und die Wettbe-
werbe gehen bei beiden Korporationen mit der
wirksamen moralischen, materiellen und finan-
ziellen Unterstützung des Staates vor sich.

Dem deutschen Turnverband ist das Fliegen
nicht verboten worden. Der genannte Verband
bat das Handelsministerium um die Bewilligung
zur Herstellung von Segelflugzeugen ersucht (§ 47
des Gesetzes über das Flugwesen, S. d. G. u. V.
Nr 172/1925); er hat aber nicht auf der Verhand-
lung des Gesuches bestanden, als er davon ver-
ständigt worden ist, dass Turnvereinen welcher
Nationalität immer die Bewilligung zur Herstel-
lung dieser Flugzeuge nicht erteilt wird, sondern
nur ausschliesslich den Flugsport pflegenden
Vereinen.

Die staatliche Verwaltung unterstfitzt schon
von Anfang an den Segelflugsport ohne Rücksicht
auf die nationale Zugehörigkeit der Bürger und
sorgt auch auf alle mögliche Weise für seine Ent-
wicklung, ist aber der Ansicht, dass in Anbetracht
unserer beschränkten finanziellen Mittel nur die
Konzentrierung dieser sportlichen Tätigkeit der-
selben von Nutzen sein kann.

Da die Behauptung von einer schikanösen Be-
schränkung des deutschen Segelflugsportes voll-
kommen unbegründet ist, liegt kein Grund tu
irgendeiner Massnahme vor.

Prag, am 5. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:
Ing. Dostálek, m. p.

Pøeklad ad 786/III.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Sandner,

betreffend die unbegründete Beschlag-
nahme der sudetendeutschen Völkerbund-
beschwerde gegen den Machnik-Erlass
und anderer erlaubter Schriften durch die
Polizeidirektion in Brünn
(Druck 603/XXVII).

Die Polizeidirektion in Brunn hat die Haus-
durchsuchung im Sekretariat der Sudetendentschen

Partei in Brunn am 9. Juli 1936 bei der Fahndung
nach einem ehemaligen Angestellten der genannten
Partei durchführen müssen, der schon wegen
eines schweren Verbrechens nach dem Gesetze
zum Schütze der Republik bestraft worden ist
und unter dem begründeten Verdacht eines ähn-
lichen Verbrechens abermals verhaftet werden
sollte, wobei im Falle, dass er nicht sofort ver-
haftet würde, Fluchtgefahr bestanden hat.

Die Hausdurchsuchung ist von sieben (und
keineswegs von fünfzehn) Sicherheitsorganen ge-
nau nach den Vorschriften des Gesetzes durch-
geführt worden und hat die unvermeidlich not-
wendige Zeit gedauert. Beschlagnahmt wurde
bloss das Material, welches nach der Ansicht der
Sicherheitsorgane eine Beziehung zu der vorge-
nommenen Erhebung haben konnte. Ueber das
beschlagnahmte Material ist in Anwesenheit des
Sekretärs ein Protokoll verfasst worden.

Das Mitgliederverzeichnis ist ohne Aufschub
schon am nächsten Tage nach der vorgenommenen
Durchsuchung zurückgegeben worden (am 10. und
nicht am 11. Juli 1936), sobald die für die Fahn-
dung nach der gesuchten Person erforderlichen
Daten festgestellt worden waren. Die die in der
Interpellation erwähnte Beschwerde enthaltende
Broschüre ist nicht beschlagnahmt, sondern vom
Sekretär freiwillig zur Information der Behörde
geliehen worden.

Alois Schrogl ist als Verhafteter Donnerstag,
am 9. Juli 1936 erst um 19.30 Uhr zu einer Zeit
in die Haft eingeliefert worden, als das Abend-
essen den Gefangenen schon ausgefolgt worden
war, und ist am Samstag vormittag aus der Haft
entlassen worden, so dass er nur am Freitag in
ganztägiger Haft gewesen ist. Er konnte aber
am Samstag um ein Essen ersuchen, das ihm be-
sorgt worden wäre, und wenn ihm die Gefäng-
niskost nicht genügt hat, konnte er sich Nahrung
in beliebiger Menge zukaufen. Allen Gefangenen
wird für die Nacht eine Decke zugeteilt und der
Gefängnisverwalter ist ausserdem bei einem klei-
neren Gefangenenstand verpflichtet, jedem auf
Verlangen auch mehrere Decken zuzuteilen.

Die Interpellation bietet keinen Grund zu
irgendeiner Massnahme.

Prag, am 5. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.


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Pøeklad ad 786/IV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten
G. Böhm und E. Köhler,

betreffend Beschlagnahme von Mitglieds-
büchern der Sudetendeutschen Partei im
Verwaltungssprengel des politischen Be-
zirkes St. Joachimsthal (Druck 603/XXX).

Die Bezirksbehörde in St. Joachimsthal hat
in einigen Fällen festgestellt, dass Angehörige der
Sudetendeutschen Partei bei der Grenzüberschrei-
tung an Stelle von ordnungsgemässen Reiseaus-
weisen Parteilegitimationen benützt haben.

Da ein solches Vorgehen den geltenden Vor-
schriften widerspricht und auch strafbar ist,
sind in verdachterweckenden Fällen die Legiti-
mationen den Inhabern vorläufig abgenommen
und ist in der Angelegenheit ein Verfahren ein-
geleitet worden, das bisher nicht beendet ist.

Bei diesem Stand der Angelegenheit habe ich
keinen Grund zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 5. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 786/V.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Illing

wegen unbegründeter Verweigerung von
Reisepässen gegenüber achtbaren unbe-
scholtenen tschechoslovakischen Staatsbür-
gern deutscher Nationalität (ethnischer
und sprachlicher Zugehörigkeit) und we-
gen Verstössen gegen das Sprachenge-
setz (Druck 658/III).

Durch die gepflogene Erhebung ist nicht fest-
gestellt worden, dass die Behörden den Parteien
die Ausfolgung eines Reisepasses grundlos verwei-
gert hätten.

In allen in der Interpellation beanständeten
Fällen ist das Ansuchen um einen Reisepass ge-
mäss der Bestimmung des § 7, Abs. 1, lit. d),
des Gesetzes vom 29. März 1928, S. d. G. u. V.
Nr. 55, abgewiesen worden, welche den Passbe-
hörden die gehörige Vorsicht bei der Ausstellung
von Reisepässen im Interesse der staatlichen Si-
cherheit auferlegt.

Den Parteien ist die Möglichkeit gegeben,
zum Schütze ihrer Interessen durch die Berufung
Abhilfe bei der höheren Instanz zu verlangen.
Von diesem Mittel haben auch alle in der Inter-
pellation angeführten Personen Gebrauch ge-
macht.

Drei von den Beschwerdeführern, und zwar
Rudolf Hofmann, Ernst Welk und Ernst Lenk, ha-
ben ihre Berufungen später zurückgezogen, so
dass die Entscheidung der I. Instanz rechtskräftig
geworden ist. Die Berufungen der übrigen drei,
und zwar des MUDr. Edwin Hausmann, des Ernst
Füssel und des Rudolf Zeizinger, werden bei den
zuständigen Landesbehörden noch verhandelt und
wird in nächster Zeit über sie entschieden wer-
den.

Zu den beanständeten sprachlichen Mängeln
der Bescheide, die oft ganz untergeordneten Cha-
rakters sind, wird bemerkt, dass es sich durch-
wegs um infolge der Arbeitshäufung geschehene
Versehen bei ihrer Abschrift gehandelt hat und
dass Abhilfe getroffen worden ist. Die Parteien
haben keinen Nachteil erlitten und haben sich
selbst nicht in der vorgeschriebenen Weise be-
schwert.

Prag, am 25. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 786/VI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
E. Hirte

wegen eigenartiger Durchführung einer

Hausdurchsuchung in Krombach bei

Zwickau (Druck 658/VI).

Dem staatlichen Telegraphenamte in Reichen-
berg ist angezeigt worden, dass einige Personen
in der Gemeinde Krombach in Böhmen unberech-
tigt radiotelephonische Einrichtungen in ihren
Wohnungen aufbewahren. Die Erhebung über die-
se Anzeige hat ein Beamter der Postverwaltung


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durchgeführt, der auf Grund des Gesetzes vom
20. Dezember 1923, S. d. G. u. V. Nr. 9. v. J.
1924, am 22. September 1936 bei dem verdächti-
gten Josef Schönfelder eine Durchsuchung vorge-
nommen hat, bei der er eine einfache Drahtan-
tenne gefunden hat. Da Schönfelder keine Konzes-
sion zur Aufbewahrung von radiotelephonischen
Einrichtungen hatte, hat der untersuchende Be-
amte die Antenne beschlagnahmt.

Der Gendarmeriewachtmeister hat sich an
der beschriebenen Amtshandlung nur als assistie-
rendes Sicherheitsorgan beteiligt und hat in die
eigentliche Amtshandlung überhaupt nicht einge-
griffen.

Beide Amtsorgane haben das von Josef Schöll-
felder bewohnte Haus durch den Garteneingang
betreten, der nicht nur von den Hausangehörigen,
sondern auch von den Bürgern des Ortes benützt
wird. Vor dem Eintreten in die Wohnung haben
sie angeklopft, so dass von irgendeinem Erschrek-
ken der Gattin des Schönfelder nicht die Rede
sein kann.

Ich habe demnach aus Anlass dieser Interpel-
lation keinen Grund zu irgendeiner Massnahme.

Prag, am 25. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 786/VII.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. W. Richter

wegen einsprachig èechischer Richtungs-
tafeln auf dem Bahnhofe Tannwald-
Schumburg (Druck 658/VIII).

Den Ausführungen der Interpellation kann,
soweit sie die die Zugsrichtung bezeichnenden
übertragbaren Stationstafeln als Verordnungen
der Eisenbahnverwaltung in Ausübung ihrer
obrigkeitlichen Macht auffassen, nicht zugestimmt
werden, denn es handelt sich um blosse Vorkeh-
rungen des Eisenbahnunternehmens.

Weil aber das staatliche Eisenbahnunterneh-
men in den Stationen, in denen es zweisprachige
Stationsaufschriften eingeführt hat, auch Rich-
tungstafeln in zweisprachiger Ausstattung ver-
wendet, ist die Verfügung getroffen worden, dass
in der Station Tannwald-Schurnburg, die mit

zweisprachigen Stationsaufschriften bezeichnet
ist, auch die fibertragbaren Tafeln so ausgefertigt
werden.

Prag, am 25. Jänner 1937.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì, m. p.

Pøeklad ad 786/VIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr F. Zippelius

wegen unbegründeter Auflösung einer

Versammlung in Teplitz-Schönau und

Uebergriffen der Staatspolizei (Druck

658/IX).

Der behördliche Vertreter, welcher in der
von Sudetendeutschen Partei in Teplitz-Schönau
am 9. September 1936 veranstalteten öffentlichen
Versammlung intervenierte, musste den Redner
verwarnen. Diese Verwarnung begegnete dem de-
monstrativen Widerspruch der Versammlungsteil-
nehmer, so dass der intervenierende Beamte die
Versammlung, deren ganzer Verlauf überhaupt
sehr bewegt gewesen ist, schliesslich auflösen
musste.

Nach der Auflösung der Versammlung sind
die Polizeiorgane bloss gegen jene Teilnehmer
eingeschritten, die sich geweigert haben, der
Aufforderung zum Auseinandergehen zu gehor-
chen, oder direkt gegen die Wache demonstriert
haben.

Von den in der Interpellation erwähnten Per-
sonen hat sich keine beschwert oder um Behand-
lung durch den Amtsarzt ersucht.

Eine Teilnehmerin, von der behauptet worden
ist, sie sei zu Boden gestossen worden, hat in
Gegenwart des Abgeordneten Dr Zippelius dem
intervenierenden Beamten selbst erklärt, dass
diese Behauptung den Tatsachen nicht entspricht.

Ich finde demnach keinen Grund zu irgend-
einer Massnahme.

Prag, am 21. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.


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Pøeklad ad 786/XII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten
R. Sandner und K. H. Frank

wegen Umgehung der Auswirkungen der

Amnestie durch Verwaltungsstrafen

(Druck 607/VII).

Die Bezirksbehörde in Eger hat gegen Karl
Pötzl schon am 5. Juni 1935 das administrative
Strafverfahren wegen der Übertretung des Art.
3, Abs. 2, des Gesetzes S. d. G. u. V. Nr. 125/1927,
eingeleitet und hat ihn wegen dieser Übertretung
und keineswegs wegen der Übertretung des § 23
des Pressgesetzes bestraft; auf die Übertretun-
gen des Art. 3, Abs. 2, des zitierten Gesetzes S.
d. G. u. V. Nr. 125/1927, bezieht sich jedoch die
durch die Entscheidung des Präsidenten der Re-
publik vom 14. Dezember 1935 erlassene Amnestie
nicht, da diese Entscheidung ausschliesslich ge-
richtlich strafbare Handlungen, keineswegs aber
Verwaltungsübertretungen betrifft.

Karl Pötzl hat übrigens gegen das Strafer-
kenntnis die Berufung bei der Landesbehörde ein-
gebracht, über die bisher nicht entschieden wor-
den ist.

Bei diesem Stand der Angelegenheit erblicke
ich keinen Grund zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 22. Dezember 1936.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 786/XIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten
H. H. Birke und Dr Kellner,

betreffend die Einschränkungen und die

Zensur der SdP-Ausstellung in Trautenau

(Druck 607/IX).

Die Bezirksbehörde hat das in der Ausstel-
lung der Sudetendeutschen Partei in Trautenau
ausgestellte Material nicht beschlagnahmt, son-
dern hat gemäss Art 3, Abs. 1, des Gesetzes vom

14. Juli 1927, S. d. G. u. V. Nr. 125, die Ausschei-
dung der auf die Wahlen vom J. 1935 Bezug ha-
benden Plakate, deren öffentlicher Anschlag schon
zur Zeit der Wahlen aus dem Grunde der Auf-
rechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung
verboten worden ist, ferner die Ausscheidung von
zwei statistischen bildlichen Darstellungen und
von sieben Abbildungen aus der Zeitschrift »Igel«
verfügt, die mit Rücksicht auf die örtlichen Ver-
hältnisse geeignet waren, die öffentliche Ruhe
und Ordnung zu gefährden.

Gegen den Bescheid der genannten Bezirks-
behörde ist keine Berufung eingebracht worden
und haben sich die Veranstalter so selbst des
Rechtes begeben, dass die fibergeordnete Landes-
behörde das Vorgehen der Bezirksbehörde und
die Motiviertheit ihrer Verfügung überprüfe.

Ich erblicke demnach keinen Grund zu irgend-
einer Massnahme.

Prag, am 5. Jänner 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 786/XIV.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
H. H. Birke,

betreffend das Verbot des Riesengebirgs-

liedes durch die Bezirksbehörde in

Trautenau (Druck 607/XIII).

In dem Programme der für den 29. März
1936 in Petzer, Gemeinde Gross-Aupa, angemel-
deten öffentlichen Versammlung der Ortsgruppe
der »Sudetendeutschen Partei« war auch ein von
den Veranstaltern als »Riesengebirgslied« be-
zeichnetes Lied angeführt. Die Bezirksbehörde in
Trautenau, welche die Anmeldung der Versamm-
lung zur Kenntnis genommen hat, hat den Vor-
trag des angeführten Liedes mit der Begründung
verboten, dass ein solcher Vortrag den Charakter
einer Produktion hat und nicht unter den Begriff
einer öffentlichen Versammlung gemäss den Be-
stimmungen des Gesetzes über das Versammlungs-
recht einbezogen werden kann.

Dem Verbote kann die Motiviertheit nicht
abgesprochen werden, denn das Gesetz über das
Versammlungsrecht hat nach dem Sinne und dem
Wortlaute seiner Bestimmungen, soweit es sich
um das Programm einer Versammlung handelt
nur gesprochene Kundgebungen im Auge, so dass
Vorträge anderer Art, namentlich musikalische,


13

aus dem Rahmen der gemäss dem angeführten
Gesetze veranstalteten Versammlungen fallen.

Gegen den dieses Verbot enthaltenden Be-
scheid der Bezirksbehörde ist übrigens keine Be-
rufung eingebracht worden und haben sich die
Veranstalter so selbst des Rechtes begeben, dass
das Vorgehen der Bezirksbehörde im Instanzen-
zuge überprüft werde.

Demnach kann an dem Vorgehen der Bezirks-
behörde in Trautenau nichts ausgesetzt werden
und habe ich aus Anlass dieser Interpellation
keinen Grund zu irgendeiner Verfügung.

Prag, am 22. Dezember 1936.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 786/XV.

Antwort

der Minister des Innern
und für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation der Abgeordneten
A. Jobst und L. Wagner

wegen einsprachig èechischen Verbots-
tafeln in Niederthal bei Gratzen
(Druck 607/XIV).

Die ursprüngliche Verbotstafel in Niederthal
haben untergeordnete Strassenorgane der Be-
zirksbehörde in Böhmisch Budweis ohne Wissen
der Bezirksbehörde in Kaplitz aufgestellt, in de-
ren Verwaltungssprengel die Gemeinde Niederthal
liegt, und diese Bezirksbehörde hat sie aus eige-
nem Antrieb durch eine Tafel mit deutscher Auf-
schrift noch vor der aus Anlass dieser Interpel-
lation angeordneten Erhebung ergänzen lassen.

Die Behauptung, dass bei der Bezirksbehörde
in Gratzen in ähnlichen Fällen eingebrachte Be-
schwerden unerledigt blieben, beruht offenbar
auf einem Irrtum, weil es in Gratzen keine Be-
zirksbehörde gibt.

Der Gendarmerieoberwachtmeister ist bei der
Aufstellung der ursprünglichen Tafel nicht in amt-
licher Eigenschaft, sondern als Privatperson zu-
gegen gewesen. Sein Privatgespräch ist ausser-
dem unter anderen Umständen vor sich gegangen,
die es in ein anderes Licht stellen, als in der
Interpellation geschildert ist.

Prag, am 22. Dezember 1936.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:
Ing. Dostálek, m. p.

Pøeklad ad 786/XVI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. Schreiber,

betreffend die Verstümmelung der deut-
schen Sprache durch die Bezirksbehörde
in Neuhaus (Druck 607/XIX).

Die fehlerhafte Kundmachung ist zurückgezo-
gen worden. Der Bezirksbehörde ist aufgetragen
worden, der sprachlichen Seite der amtlichen Er-
ledigungen, besonders solcher, die öffentlich
publiziert werden sollen, die gehörige Aufmerk-
samkeit zu widmen.

Prag, am 22. Dezember 1936.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.

Pøeklad ad 786/XVII.

Antwort

des Ministers für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation des Abgeordneten
A. Jobst

wegen schwerer Benachteiligung deut-
scher Strassenarbeiter gegenüber den èe-
chischen bei den Asphaltierungsarbeiten
auf der Staatsstrasse Winterberg-
Kuschwarda (Druck 639/II).

Auf Grund der Erhebung bei der Landesbe-
hörde in Prag teile ich zu jener Interpellation fol-
gendes mit:

Die Staatsstrassenverwaltung hat auf der
Strakonitzer Staatsstrasse zwischen Winterberg


14

und Ober-Moidau an zwei Stellen eine Oberflä-
chenreparatur durchgeführt, wobei an beiden
Stellen je 60 Arbeiter beschäftigt worden sind,
von denen 47 in einer Schicht und 13 in zwei
Schichten gearbeitet haben.

In zwei Schichten haben die Spezialarbeiter
gearbeitet, unter denen sich Arbeiter èechischer
Nationalität aus Volynì und Èkynì und deutscher
Nationalität aus Winterberg und Ober-Moldau be-
funden haben.

Die Spezialarbeiter haben in zwei Schichten
gearbeitet, um die ausgeborgten Strassenbauma-
schinen wirtschaftlich auszunützen und um die
Arbeit trotz der vorgeschrittenen Bausaison bei
günstiger Witterung noch im Jahre 1936 beenden
zu können.

Bei der Aufnahme der Spezialarbeiter hat
einzig und allein ihre fachliche Eignung entschie-
den, da es unbedingt nötig ist, dass die mit die-
sen Arbeiten vertrauten Arbeiter die spezialen
Teerungs- und Asphaltierungsarbeiten durch-
führen, damit nicht das günstige Arbeitsergebnis
gefährdet wird und dadurch bedeutende Schäden
verursacht werden.

Aus dem Angeführten ist ersichtlich, dass
Spezialarbeiter èechischer und deutscher Natio-
nalität den höheren Stundenlohn für Facharbeit
erhalten haben und dass die auf die höheren Wo-
chenlöhne Einfluss habende längere Arbeitszeit
der Spezialarbeiter notwendig gewesen ist, damit
die Arbeiten noch bei günstiger Witterung be-
endet werden konnten.

Prag, am 29. Jänner 1937.

Pøeklad ad 786/XVIII

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
J. Illing

wegen Verbot von Aushängen in Rudig
bei Podersam (Druck 639/III).

Die Bezirksbehörde in Podersam hat dem
Gesuche der Ortsorganisation der Sudetendeut-
schen Partei um Bewilligung des Anschlages von
Parteidrucksachen an dem Hause C. Nr. 14 auf
dem Marktplatze in Rudig nicht entsprochen, weil
sie in Anbetracht der örtlichen Verhältnisse die
begründete Befürchtung gehegt hat, dass dadurch
die politischen Kämpfe in der Gemeinde ver-
schärft werden würden, was zur Störung der
öffentlichen Ruhe und Ordnung hätte führen
können.

Die Entscheidung der Bezirksbehörde ist im
Rekurswege von der Landesbehörde in Prag
überprüft worden, die sie für richtig befunden und
der eingebrachten Berufung nicht stattgegeben
hat.

Es liegt daher kein Grund zu irgendeiner Ver-
fugung vor.

Prag, am 25. Jänner 1937.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:
Ing. Dostálek, m. p.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.


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