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Waldreviere ist die Arbeiterschaft im Jahre 1936
ebenso wie in den früheren Jahren beschäftigt
worden, d. i. in jener Reihenfolge, wie sie sich
zur Arbeit gemeldet hatte. Hiebe! wurde aller-
dings auf ihre Verlässlichkeit und Gewissenhaf-
tigkeit Rücksicht genommen, wie dies das In-
teresse des Dienstes und des Waldes erfordert.
Es handelt sich wahrscheinlich bloss um die
Arbeiterschaft aus Eleonorenhain und Hüblern,
denn in den übrigen Gemeinden, d. i. aus Schat-
tawa, Kaplitz und Obermoldau beschäftigt das
Waldrevier durchwegs Leute deutscher Nationa-
litat, und zwar i. J. 1935 in der Zahl von 104, im
Jahre 1936 bisher in einer Anzahl von 87 Perso-
nen, wie dies das Betriebserfordernis im Laufe
des Jahres erheischt.
Aus der Gemeinde Eleonorenhain und Hüblern
haben - wie durch Erhebungen festgestellt wur-
de - im Jahre 1935 im ganzen 44 Leute und im
Jahre 1936 im ganzen 47 Leute gearbeitet, da-
runter befanden sich bloss 3 Frauen Cechischer
Nationalität, die Ehefrauen von Aushilfsarbeitern,
welche unregefmässlg und abwechselnd am Bahn-
oberbau arbeiten.
Mit Ausnahme einer Frau haben nur 2 ver-
heiratete Cechinnen auch im vorhergehenden
Jahre an der Kultur gearbeitet und handelt es
sich deshalb in diesen zwei Fällen nicht um die
Heranziehung neuer Kräfte i. J. 1936, welche der
ortsansässigen Bevölkerung das Brot nehmen
würden, üiese Frau eines Aushilfsarbeiters hat
das Waldrevier Schattawa rein aus sozialen
Gründen in die Arbeit aufgenommen. Es ist dies
die Tochter des ständigen Waldarbeiters Zizka
aus dem Waldreviere Schattawa, Mutter von
zwei kleinen Kindern. Ihr Ehegatte hat den gan-
zen Winter bis in den April hinein überhaupt
nicht gearbeitet und die Familie ist in verzwei-
felte Not geraten. Auf Bitten des Waldarbeiters
Žižka hat das Waldrevier Schattawa seine Toch-
ter zu den Kulturarbeiten herangezogen, damit
dieser Familie wenigstens teilweise ausgeholfen
werde. Der Gesamtverdienst macht bei ihr für
das ganze Jahr 1936 bisher 155 Kè aus, da sie
aus Familiengründen nicht weiter arbeiten kann.
Die weiteren zwei Èechinnen (Motlovä u. Fu-
cfkovä), welche auch bereits im Vorjahre gear-
beitet haben, sind ebenfalls die Ehefrauen von
nur Aushilfsarbeitern, welche zwar während der
Sommerzeit am Oberbau beschäftigt sind, sich
aber während des Winters in der Arbeit mit den
übrigen Aushilfsarbeitern abwechseln, unter
denen die Mehrzahl deutscher Nationalität ist.
Der Verdienst der Fuèíkova beträgt 366 Kè für
das laufende Jahr 1936, das der Motlová 351 Kè.
Alle drei Èechinnen haben also i. J. 1936 im gan-
zen 872 Kè verdient.
Wenn die Ehefrau des Aushilfsbahnarbeiters
(Dvoøáková) im Jahre 1936 mit einem Gesamt-
verdienste von 155 Kè für das ganze Jahr neu in
die Arbeit aufgenommen worden ist, kann darin
nicht eine Verkürzung der übrigen Arbeiterschaft
und die Schaffung eines Doppelverdienstes in
einer Familie erblickt werden.
Die wahre Ursache der Unzufriedenheit der
ortsansässigen Bevölkerung im Jahre 1936 wer-
den die geänderten Verhältnisse beim Holz-
schwemmen gegenüber dem Jahre 1935 sein.
Das Jahr 1935 war ein trockenes Jahr, der
Wasserstand in den Wasserläufen der Bäche und
der Moldau war sehr niedrig, das Schwemmen
war erschwert und es mussten während einer
längeren Zeit mehr Leute herangezogen werden,
um das Holzschwemmen rechtzeitig beenden zu
können. Das Jahr 1936 aber war sehr nieder-
schlagsreich, der Wasserstand war für das
Schwemmen sehr günstig, das Holz schwamm von
selbst, staute sich nicht und deshalb ist das
Waldrevier verhältnismässig mit einer kleinen
Arbeiterzahl ausgekommen, zum grossen Teil
mit seinen ständigen Waldarbeitern, und es war
nicht notwendig, weitere Arbeiter aus der orts-
ansässigen Bevölkerung heranzuziehen.
Zur Holzschwemme rei werden durchwegs
Männer herangezogen; Frauen helfen bloss des
morgens bei dem Einwerfen des Holzes, wo das
Forstschutzpersonal noch beim Schwemmen sein
muss. Nach dem Einwerfen des Holzes gehen alle
für das weitere Schwemmen überflüssigen Leute
zu den Kulturarbeiten, soweit sie hierfür über-
haupt ein Interesse haben und verlässlich sind,
geführt vom Schutzpersonal zu den Arbeitsbe-
reichen.
Zu den Kulturarbeiten kann nicht jeder her-
angezogen werden, der sich um Arbeit meldet,
sondern es müssen bloss die verlässlichsten
Kräfte ausgesucht werden, denn das Schutzper-
sonal kann bei den verhältnismässig ausgedehn-
ten Arbeiten in den Kulturen nicht die Leistung
jedes Einzelnen dauernd kontrollieren. Bei dieser
Auswahl wird nicht auf die Nationalität, sondern
ausschliesslich nur auf die Verlässlichkeit der
Leute gesehen, für deren Arbeiten das Personal
verantwortlich ist.
Durch Erhebungen wurde sichergestellt, dass
die Verwaltung der staatlichen Forste in Winter-
berg i. J. 1935 und i. J. 1936 bemüht war, die
gleiche Zahl von Arbeitern deutscher Nationalität
trotz der geänderten Verhältnisse bei der Holz-
schwemmerei gegenüber dem Jahre 1935 zu be-
schäftigen.
Aus dem Angeführten ist ersichtlich, dass von
einem unsozialen und feindlichen Verhalten ge-
genüber den deutschen Arbeitern seitens der
Verwaltung der staatlichen Forste in Winterberg
nicht gesprochen werden kann. Ihr Vorgehen bei
der Beschäftigung der Arbeiter war im Gegenteil
richtig und ist in den Grenzen der Möglichkeit
auf die sozialen Momente ohne Rücksicht auf die
Nationalität voll Bedacht genommen worden.
Prag, am 5. November 1936.
Der Minister für Landwirtschaft:
Dr. Zadina, m. p.
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Pøeklad ad 679/XI.
Antwort
des Ministers des Innern
und des Justizministers
auf die Interpellation der Abgeordneten
Dr. F. Hodina und J. Jäkel
wegen Verbot des Plakatierens
(Druck 552/VI).
Der Gendannerieposten in Kriegern hat
zwei Plakate, welche zur Versammlung der Su-
detendeutschen Partei am 20. Mai 1936 in Krie-
gern eingeladen haben, aus dem Grunde beschlag-
nahmt, weil er nach der Art und Weise, m wel-
cher die Plakate ausgeführt waren, der Meinung
war, dass es sich um chemisch oder mechanisch
vervielfältigte Plakate handelt, deren Aushang
von der Bezirksbehörde nicht bewilligt war. Aus-
serdem waren die Plakate nicht an den hiezu
bestimmten Stellen affichiert.
In dem Vorgehen der Gendarmerie kann, wie
durch Erhebung ermittelt wurde, keinerlei böse
Absicht erblickt werden.
Was das Justizministerium anbelangt, ist fest-
gestellt worden, dass das beim Bezirksgerichte
in Brüx wegen Uebertretung nach § 23, Abs. 2,
des Pressegesetzes geführte Strafverfahren mit
dem Freispruche des Beschuldigten durch das
Urteil des Bezirksgerichtes in Brüx vom 2. Juli
1936, Z. T VI 498/36, wegen Mangel des Tatbe-
standes geendet hat. Es handelt sich um kein
Verschulden der Staatsanwaltschaft, welcher die
Schriften durch ein Versehen des Bevollmächtig-
ten überhaupt nicht vorgelegt worden waren. Die
notwendige Verfügung wurde getroffen.
Prag, am 10. November 1936.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.
Der Justizminister:
Dr. Derer, m. p.
Pøeklad ad 679/XII.
Antwort
des Ministers des Innern
auf die Interpellation des Abgeordneten
Dr. L. Eichholz
wegen Verbotes der Kolportage von Be-
stimmungen des Vertrages zwischen
den alliierten und assoziierten Haupt-
mächten einerseits und der Èechoslova-
kischen Republik andererseits von St.
Germain en Laye vom 10. September
1919 (Nr. 508 S. d. G. u. V. v. J. 1921)
(Minderheitenschutzvertrag) und der Ver-
fassungsurkunde der Èechoslovakischen
Republik, kundgemacht durch das Gesetz
vom 29. Februar 1920, S. d. G. u. V. Nr.
121 durch die Bezirksbehörde in Frei-
waldau (Druck 586/XI).
Die Bezirksbehörde in Freiwaldau hat die
Kolportage des in der Interpellation erwähnten
Flugblattes aus dem Grunde verboten, weil diese
Druckschrift durch ihre Aufmachung offenbar den
Eindruck erwecken wollte, dass die Bevölkerung
deutscher Nationalität in der Èechoslovakischen
Republik in ihren durch die Verfassung gewähr-
leisteten Rechten verkürzt ist und mit ihr rechts-
widrig umgegangen wird. Die Verbreitung der
Flugblätter erfolgte offensichtlich in demonstra-
tiver Absicht, wofür auch der Umstand Zeugnis
ablegt, dass die Flugblätter in einer grösseren
Menge über Nacht in den Gassen verstreut wur-
den.
Ich erblicke daher keinen Grund zu irgend-
einer Verfügung.
Prag, am 18. November 1936.
Der Minister des Innern:
Dr. Èerný, m. p.