Ètvrtek 27. ledna 1938

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 129. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 27. ledna 1938.

Øeè posl. dr Jillyho (viz str. 20 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Nachdem wir uns soeben im Abgeordnetenhause mit Senatsbegleitung eine lebende Auswirkung des Moskauer Opiums mit angesehen und angehört haben, wollen wir uns zum eigentlichen Thema wenden.

Die berechtigten Interessen des Staates, den Mißbrauch der Rauschgifte, des Opiums und seiner Derivate, zu verhindern, haben Veranlassung gegeben, das Rauschgiftgesetz oder Opiumgesetz zu novellieren. Das Gesetz dankt seine Entstehung einem zwischenstaatlichen Abkommen, zu dem sich sämtliche im Völkerbund vertretenen Staaten zum Anschluß verpflichten müssen, zu dem Zwecke, eine erfolgreiche Bekämpfung des Rauschgifthandels im internationalen Getriebe durchführen zu können. Die Ärzteschaft, die so gut wie niemals zum Mißbrauch des Opiums Anlaß gegeben hat, sieht in der neuen Fassung des Gesetzes vielfach Gefahren für die Ausübung des ärztlichen Berufes. So ist z. B. der rechtliche Begriff "Hausapotheke" und der damit verbundene Besitz von Opium durch den Arzt außer ganz schüchtern im § 14 kaum in genügender Klarheit festgestellt. Die Notwendigkeit der Lagerhaltung von Opiumpräparaten durch den Arzt, die einfach notwendig erscheint, ist im Gesetz nicht genügend klar berücksichtigt. Ebenso ist es nicht klar, ob ein Arzt nunmehr Opiumpräparate zu einer Lösung, die er momentan braucht, herstellen kann, d. h. ob er ein fertiges festes Opiumderivat zu einer Anästhesielösung herstellen kann, wie das vielfach bisher mit großem Erfolg der Fall war. Ganz unverständlich ist es, daß nunmehr auch schon das Arzneimittelgesetz dazu benützt wird, dem Ministerium für Staatsverteidigung das Recht des Einspruches bei der Erteilung der besonderen Genehmigung bzw. Bestätigung der verantwo rtlichen Personen einzuräumen. Dieser Umstand, sowie auch die Absätze 5 und 6 des § 10 können zu schweren Schikanen und sogar zur Entziehung der besonderen Genehmigung Anlaß geben, ohne daß dagegen irgend ein Rechtsmittel zulässig wäre. Es ist bezeichnend, daß im Absatz 3 des § 10 wieder einmal das freie Ermessen der Behörde bei der Erteilung besonderer Geneh.. migungen ausschlaggebend ist.

Meine Damen und Herren! Daß die Bed enken der Ärzteschaft gegen das Opiumgesetz nicht gegenstandslos sind, beweist ein Prozeß gegen einen Wiener praktischen Arzt, der auf Grund gleicher Gesetzesformulierungen, wie wir sie auch im vorliegenden Gesetzesantrag vorfinden, zu einer Woche Arrest und 200 Schilling Geldstrafe verurteilt wurde, weil derjenige unter Strafsanktion steht, der bei Ausübung der Heilkunde einem anderen ein Rauschgift verordnet oder überläßt, ohne daß es - wie es heißt - der Heilzweck erheischt. Hiebei wird von den Gerichten Linderung von Sc hmerzen nicht als Heilzweck angesehen. Damit wird ein wichtiges ärztliches Betätigungsfeld, das in vielen Fällen schon aus Gründen der Menschlichkeit unbedingt notwendig erscheint, nämlich die Schmerzlinderung, gefährdet.

Ich bin ein Gegner der Euthanasie, werde aber immer dafür eintreten, daß der Arzt geschützt wird, der die Qualen eines unheilbar Kranken durch Anwendung von Opiumpräparaten lindern will.

Das ärztliche Problem, und dazu gehört in erster Linie die Förderung der Volksgesundheit an sich sowie das Populationsproblem, stehen heute in der Èechoslovakei sowie in einer Reihe anderer Staaten im Vordergrund des Interesses. Die deutsche Ärzteschaft sieht es als ihre Hauptaufgabe an, die Volksgesundheit des Sudetendeutschtums zu heben. Sie trägt das ihre besonders in der Richtung dazu bei, daß sie für eine zeitgemäße Fortbildung der Ärzte Sorge trägt. Diesem Bestreben entspricht es, wenn der Reichsverband der deutschen Ärztevereine in der Èechoslovakischen Republik nach gewissenhafter Vorbereitung an die Herausgabe einer medizinisch-wissenschaftlichen Monatsschrift ging, einem Organ, das seine ausschließliche und zugleich vornehmste Aufgabe darin erblickt, eine erschöpfende Übersicht erstens über die wissenschaftlich-medizinischen Leistungen der sudetendeutschen Ärzteschaft zu geben und zweitens das Problem der Hebung der schwer darniederliegenden Volksgesundheit im sudetendeutschen Volke nach allen Richtungen hin aufzurollen, um zur Lösung dieser Lebensfrage entscheidend beizutragen.

Aus den Referaten, die bei der Delegiertenversammlung des Reichsverbandes in Franzensbad erstattet wurden, hatte ich die Überzeugung gewonnen, daß die Bestrebungen des Reichsverbandes, eine solche Monatsschrift zu schaffen, mich zu restloser Unterstützung verpflichten.

Der rein sachliche, von hohem Verantwortungsgefühl gegenüber der Volksgesundheit getragene Beschluß der Delegiertenversammlung des Reichsverbandes deutscher Ärztevereine in Franzensbad wurde aus Naheliegenden, rein persönlichen Gründen als Politikum angesehen und wider besseres Wissen die Meinung verbreitet, daß andere als rein ideelle Motive zur Gründ ung der Zeitschrift Anlaß gegeben hätten. Gerade um dem entgegenzutreten, erblickte ich als einziger deutscherVolksvertreter, der demÄrztestande entstammt, meine Pflicht darin, die Ärzteschaft innerhalb der sudetendeutschen Partei auf die Wichtigkeit der neuen wissenschaftlichen Zeitschrift aufmerksam zu machen und sie zur Mitarbeit zu gewinnen. In diesem pflichtgemäßen Vorgehen sahen bestimmte interessierte Kreise den Versuch der Politisierung des Reichsverbandes deutscher Ärztevereine und den Mißbrauch einer wissenschaftlichen Zeitschrift zu parteipolitischen Zwecken.

In einem Artikel der offiziösen "Prager Presse" vom 15. Jänner 1938 wird mein Rundschreiben an die Ärzteschaft der Sudetendeutschen Partei vollständig unrichtig und tendenziös ausgelegt. Wenn man wörtlich zitiert: "die Zeitung ist in unserem Sinne geschrieben" und darin die Politisierung erkennen will, so kann ich nur mit Entschiedenheit feststellen, daß der Satz "in unserem Sinne geschrieben" nur bedeuten kann: im Sinne des Bestrebens der völkischen Ärzteschaft, alles in den Dienst der Hebung der darniederliegenden Volks- und Erbgesundheit des Sudetendeutschtums zu stellen. Das und nichts anderes ist unser Sinn und nichts anderes sind die ersten Forderungen der Sudetendeutschen Partei.

Der Vorwurf, die internationale und übernationale Wissenschaft an sich im Bereiche des Gesundheitswesens politisieren zu wollen, bricht in sich selbst zusammen. Das Bestreben, andererseits die Errungenschaften und Erkenntnisse der Wissenschaft in den Dienst der Förderung der Volks- und Erbgesundheit des Sudetendeutschtums sowie überhaupt in den Dienst des Staates zu stellen, hat mit Politisierung der Wissenschaft nichts zu tun. Zu einem solchen Bestreben allerdings bekennt die Sudetendeutsche Partei sich in aller Offenheit. Erkenntnis verpflichtet zur Tat. Keine Stelle des Staates - und wäre sie augenblicklich auch noch so mächtig - kann uns daran hindern, diese klaren, wissenschaftlich begründeten Forderungen auch nur irgendwie beiseite zu stellen. Die Erkenntnis der Bedeutung der Erbgesundheitslehre für die Zukunft unseres Volkes, das Populationsproblem an sich, wird die Sudetendeutsche Partei auch weiterhin zum Dienst am Volk verpflichten.

Sollten weitere keifende Angriffe gegen mich erfolgen, werde ich mich einem solchen Versuche gegenüber mit lächelnder Miene teilnahmslos verhalten. (Potlesk poslancù sudetskonìmecké strany.)


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