Ètvrtek 7. kvìtna 1936

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 42. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 7. kvìtna 1936.

1. Øeè posl. Jobsta (viz str. 8 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen den Gesetzesantrag, der uns heute zur Abstimmung vorliegt und der bezweckt, die Galerie der patriotischen Kunstfreunde in Staatsbesitz und in die Verwaltung des Staates überzuführen. Es ist wohl selbstverständlich, daß wir dafür sind, daß Kulturgüter von diesem Werte, sowohl kunstgeschichtlichem, wie auch materiellem Werte, dem Staate zur Betreuung übergeben werden.

Wir haben lediglich zwei Wünsche vorzubringen, u. zw. einmal, daß man in die Verwaltung der zukünftigen Staatsgalerie auch einen deutschen Verwaltungsbeamten mit hineinnehmen möge, und zweitens, daß die Bezeichnungen in der Galerie selbst an den einzelnen Bildern und Kunstdenkmälern so wie bisher doppelsprachig geführt werden. Leider muß ich feststellen, daß in der alten Galerie einzelne Objekte nurmehr einsprachig bezeichnet wurden, so unter anderem das von Dürer stammende "Rosenkranzfest". Es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, daß derartige internationale Kunstdenkmäler zweisprachig, d. h. auch für die deutschen Staatsbürger in diesem Staate bezeichnet sein sollen, denn sie dienen ja öffentlichen Bildungszwecken. Kultur ist Allgemeingut. Man kann kaum von einer èechoslovakischen Kunst als solcher sprechen, denn es gibt hier wohl eine èechische, eine deutsche und eine slovakische Kunst, nicht aber eine èechoslovakische. Außerdem muß es aber im Kulturleben der Völker doch so sein, daß, wenn ein Kunstwerk gar einen derartigen Rang einnimmt, wie das eben genannte, es doch für alle Staatsbürger gleich hoch stehen muß, und es ist nur recht und billig, daß solche Kunstwerke allen Staatsbürgern, ganz gleich welche Sprache sie sprechen, durch einen darunter angebrachten entsprechenden Text erläutert und erklärt werden sollen.

Gestatten Sie mir im Zusammenhang damit, einzelne kulturelle Probleme in diesem Staate zu streifen. Vor allem ist es verwunderlich, daß das Sudetendeutschtum in der Abteilung Volkskultur im Schulministerium bis heute keinen einzigen leitenden Beamten besitzt. Es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, daß wir ein derartiges Verlangen stellen und immer wieder stellen müssen. Genau so verhält es sich z. B. in der Kunstgewerbeschule, wo von 32 Lehrkräften kein einziger Deutscher ist. Ich verweise hier au ch darauf, daß es in anderen Instituten wohl auch anders geht. An der Kunstakademie z. B. ist das Verhältnis bei der Anstellung von Professoren so ziemlich dem Schlüssel nach gewahrt, und ich glaube, es wird niemand, weder von Ihnen noch von uns, eine Klage über die Führung der Kunstakad emie zu erheben haben. Wenn man uns einwenden sollte, wir hätten keine befähigten Menschen als Lehrkräfte für die Kunstgewerbeschule, so möchte ich dem nur gegenüberhalten, daß die einstige so berühmte Wiener Kunstgewerbeschule vor dem Kriege fast ausschließlich von sudetendeutschen Professoren geleitet wurde. Auch heute noch wirken in Wien: Herr Dr. Eulenberg, Direktor der Galerie der Kunstakademie, Herr Dr. Ernst, der Leiter des Museums für Kunst und lndustrie, beide Sudetendeutsche, ferner nenne ich den kürzlich verstorbenen Dr. Meder, Direktor der berühmten "Albertina" in Wien, ebenfalls ein Sudetendeutscher.

Hinweisen möchte ich hier auch auf die mangelnde Zuweisung von Staatsaufträgen an deutsche Künstler und Architekten. Selbst die kleinsten Schulbauten im Lande draußen im rein deutschen Gebiet werden zum größten Teil von èechischen Baumeistern und Architekten durchgeführt und die Sache geht sogar so weit, daß diese sich auch ihre Arbeiter mitbringen. Besonders bedauerlich sind meines Erachtens nach die Zustände beim Staatsdenkmalamt, das zum Schutze der Kulturdenkmäler bestimmt ist. Hier muß man vom gesamtstaatlichen Standpunkt wieder die alte Klage aussprechen, daß man für kulturelle Zwecke immer nur einen sehr kleinen Geldbeutel besitzt. Man darf doch nicht vergessen, daß beim Staatsdenkmalamt, das ja hauptsächlich größere Objekte betrifft, wie Kirchen, alte Gebäude usw., auch das soziale Problem eine bedeutsame Rolle spielt. Denken Sie doch daran, wieviel Handwerker, Arbeiter, Hilfsarbeiter, Maurer, Zimmerleute bei derartigen Arbeiten beschäftigt werden. Manchmal handelt es sich um die Erhaltung ganz hervorragender und einzigartiger Kunst- und Kulturdenkmäler. Wenn wir aber sehen müssen, daß nach dem Abgang des bisherigen Leiters des Staatsdenkmalamtes für Böhmen, Dr. Hönigschmid, an seiner Stelle Herr Merhout ernannt wurde, so müssen wir denn doch unsere Bedenken über die Anstellung eines derartigen, ja eigentlich nur administrativen Beamten zum Ausdruck bringen. Bedenken Sie, meine Herren, wir haben bis jetzt kein Staatsdenkmal-Schutzgesetz. Wenn also Staatsdenkmäler erhalten werden sollen, kann das Staatsdenkmalamt bis heute nur beratend wirken Tatsächlich ist es aber so, daß der jetzige Leiter fast gar nicht deutsch kann. Wie soll sich aber ein solcher Mann, der mitten in der praktischen Arbeit des Denkmalschutzes leben muß, mit den jeweiligen Hausbesitzern oder Besitzern von Kunstwerken verständigen, soweit diese Kunstwerke und Denkmäler in deutschem Besitz und in deutschen Gebieten liegen. Wir sehen in solchen Zuständen nur einen Rückschritt. In der Anstellung eines derartigen Beamten, wie es Herr Merhout ist, erblicken wir aber direkt einen Widerspruch mit den Anstellungsbedingungen. Diese schreiben klipp und klar vor, daß der Leiter zumindest das Doktorat der philosophischen Fakultät über Kunstgeschichte oder Prähistorik erworben haben muß. Auch dies trifft im Fall Merhout nicht zu. Ich möchte hier denn doch fragen, womit eine derartige Anstellung begründet wird. Ich glaube, daß auch von èechischer Seite, so wie ich es bestimmt auch weiß, nie Klagen geführt worden sind über den Leiter Dr. Hönigschmid, der aus dem Amte schied und in Pension ging. Sie ersehen daraus, daß auch ein deutscher Beamter absolut tadellos seinen Dienst auch in leitender Stellung versehen kann.

Ganz kleinlich muß es uns aber vom kulturellen Standpunkt aus anmuten, wenn man Verbote von Zeitschriften, ja sogar von Fachzeitschriften erläßt, aus dem einfachen Grunde, weil sie aus Deutschland stammen. So grenzt es beispielsweise fast an das Gebiet des Lächerlichen, wenn man Blätter, wie "Das Blatt der Hausfrau", "Die Gartenlaube" usw. verbietet. Wir müssen aber Protest einlegen, daß man auch reine Fachblätter verbietet, hauptsächlich im Kunstfach und Kunstgewerbehandwerk. Ich verweise hier auf die Zeitschrift "Die Mappe", die auch verboten wurde, lediglich aus dem Grunde, weil irgendeinmal ein Entwurf darin war, in dem sich ein Hakenkreuz befand. So weit kann man die Kulturniederzwingung möchte ich sagen - denn doch nicht treiben. Denn ich stehe auf dem Standpunkt: Völker können vergehen, aber die Kulturen der Völker bleiben und wir müssen ein jedes Volk nach dem Stande seiner Kultur messen. Wahre und echte Kultur sowie die Kunst muß gelebt sein, sonst ist es Handwerk oder Schwindel. (Potlesk poslancù strany sudetskonìmecké.)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP