Ètvrtek 7. kvìtna 1936
Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen den
Gesetzesantrag, der uns heute zur Abstimmung vorliegt und der
bezweckt, die Galerie der patriotischen Kunstfreunde in Staatsbesitz
und in die Verwaltung des Staates überzuführen. Es ist
wohl selbstverständlich, daß wir dafür sind, daß
Kulturgüter von diesem Werte, sowohl kunstgeschichtlichem,
wie auch materiellem Werte, dem Staate zur Betreuung übergeben
werden.
Wir haben lediglich zwei Wünsche vorzubringen, u. zw. einmal,
daß man in die Verwaltung der zukünftigen Staatsgalerie
auch einen deutschen Verwaltungsbeamten mit hineinnehmen möge,
und zweitens, daß die Bezeichnungen in der Galerie selbst
an den einzelnen Bildern und Kunstdenkmälern so wie bisher
doppelsprachig geführt werden. Leider muß ich feststellen,
daß in der alten Galerie einzelne Objekte nurmehr einsprachig
bezeichnet wurden, so unter anderem das von Dürer stammende
"Rosenkranzfest". Es ist wohl eine Selbstverständlichkeit,
daß derartige internationale Kunstdenkmäler zweisprachig,
d. h. auch für die deutschen Staatsbürger in diesem
Staate bezeichnet sein sollen, denn sie dienen ja öffentlichen
Bildungszwecken. Kultur ist Allgemeingut. Man kann kaum von einer
èechoslovakischen Kunst als solcher sprechen, denn es gibt
hier wohl eine èechische, eine deutsche und eine slovakische
Kunst, nicht aber eine èechoslovakische. Außerdem
muß es aber im Kulturleben der Völker doch so sein,
daß, wenn ein Kunstwerk gar einen derartigen Rang einnimmt,
wie das eben genannte, es doch für alle Staatsbürger
gleich hoch stehen muß, und es ist nur recht und billig,
daß solche Kunstwerke allen Staatsbürgern, ganz gleich
welche Sprache sie sprechen, durch einen darunter angebrachten
entsprechenden Text erläutert und erklärt werden sollen.
Gestatten Sie mir im Zusammenhang damit, einzelne kulturelle Probleme
in diesem Staate zu streifen. Vor allem ist es verwunderlich,
daß das Sudetendeutschtum in der Abteilung Volkskultur im
Schulministerium bis heute keinen einzigen leitenden Beamten besitzt.
Es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, daß wir ein
derartiges Verlangen stellen und immer wieder stellen müssen.
Genau so verhält es sich z. B. in der Kunstgewerbeschule,
wo von 32 Lehrkräften kein einziger Deutscher ist. Ich verweise
hier au ch darauf, daß es in anderen Instituten wohl auch
anders geht. An der Kunstakademie z. B. ist das Verhältnis
bei der Anstellung von Professoren so ziemlich dem Schlüssel
nach gewahrt, und ich glaube, es wird niemand, weder von Ihnen
noch von uns, eine Klage über die Führung der Kunstakad
emie zu erheben haben. Wenn man uns einwenden sollte, wir hätten
keine befähigten Menschen als Lehrkräfte für die
Kunstgewerbeschule, so möchte ich dem nur gegenüberhalten,
daß die einstige so berühmte Wiener Kunstgewerbeschule
vor dem Kriege fast ausschließlich von sudetendeutschen
Professoren geleitet wurde. Auch heute noch wirken in Wien: Herr
Dr. Eulenberg, Direktor der Galerie der Kunstakademie, Herr Dr.
Ernst, der Leiter des Museums für Kunst und lndustrie, beide
Sudetendeutsche, ferner nenne ich den kürzlich verstorbenen
Dr. Meder, Direktor der berühmten "Albertina" in
Wien, ebenfalls ein Sudetendeutscher.
Hinweisen möchte ich hier auch auf die mangelnde Zuweisung
von Staatsaufträgen an deutsche Künstler und Architekten.
Selbst die kleinsten Schulbauten im Lande draußen im rein
deutschen Gebiet werden zum größten Teil von èechischen
Baumeistern und Architekten durchgeführt und die Sache geht
sogar so weit, daß diese sich auch ihre Arbeiter mitbringen.
Besonders bedauerlich sind meines Erachtens nach die Zustände
beim Staatsdenkmalamt, das zum Schutze der Kulturdenkmäler
bestimmt ist. Hier muß man vom gesamtstaatlichen Standpunkt
wieder die alte Klage aussprechen, daß man für kulturelle
Zwecke immer nur einen sehr kleinen Geldbeutel besitzt. Man darf
doch nicht vergessen, daß beim Staatsdenkmalamt, das ja
hauptsächlich größere Objekte betrifft, wie Kirchen,
alte Gebäude usw., auch das soziale Problem eine bedeutsame
Rolle spielt. Denken Sie doch daran, wieviel Handwerker, Arbeiter,
Hilfsarbeiter, Maurer, Zimmerleute bei derartigen Arbeiten beschäftigt
werden. Manchmal handelt es sich um die Erhaltung ganz hervorragender
und einzigartiger Kunst- und Kulturdenkmäler. Wenn wir aber
sehen müssen, daß nach dem Abgang des bisherigen Leiters
des Staatsdenkmalamtes für Böhmen, Dr. Hönigschmid,
an seiner Stelle Herr Merhout ernannt wurde, so müssen wir
denn doch unsere Bedenken über die Anstellung eines derartigen,
ja eigentlich nur administrativen Beamten zum Ausdruck bringen.
Bedenken Sie, meine Herren, wir haben bis jetzt kein Staatsdenkmal-Schutzgesetz.
Wenn also Staatsdenkmäler erhalten werden sollen, kann das
Staatsdenkmalamt bis heute nur beratend wirken Tatsächlich
ist es aber so, daß der jetzige Leiter fast gar nicht deutsch
kann. Wie soll sich aber ein solcher Mann, der mitten in der praktischen
Arbeit des Denkmalschutzes leben muß, mit den jeweiligen
Hausbesitzern oder Besitzern von Kunstwerken verständigen,
soweit diese Kunstwerke und Denkmäler in deutschem Besitz
und in deutschen Gebieten liegen. Wir sehen in solchen Zuständen
nur einen Rückschritt. In der Anstellung eines derartigen
Beamten, wie es Herr Merhout ist, erblicken wir aber direkt einen
Widerspruch mit den Anstellungsbedingungen. Diese schreiben klipp
und klar vor, daß der Leiter zumindest das Doktorat der
philosophischen Fakultät über Kunstgeschichte oder Prähistorik
erworben haben muß. Auch dies trifft im Fall Merhout nicht
zu. Ich möchte hier denn doch fragen, womit eine derartige
Anstellung begründet wird. Ich glaube, daß auch von
èechischer Seite, so wie ich es bestimmt auch weiß,
nie Klagen geführt worden sind über den Leiter Dr. Hönigschmid,
der aus dem Amte schied und in Pension ging. Sie ersehen daraus,
daß auch ein deutscher Beamter absolut tadellos seinen Dienst
auch in leitender Stellung versehen kann.
Ganz kleinlich muß es uns aber vom kulturellen Standpunkt
aus anmuten, wenn man Verbote von Zeitschriften, ja sogar von
Fachzeitschriften erläßt, aus dem einfachen Grunde,
weil sie aus Deutschland stammen. So grenzt es beispielsweise
fast an das Gebiet des Lächerlichen, wenn man Blätter,
wie "Das Blatt der Hausfrau", "Die Gartenlaube"
usw. verbietet. Wir müssen aber Protest einlegen, daß
man auch reine Fachblätter verbietet, hauptsächlich
im Kunstfach und Kunstgewerbehandwerk. Ich verweise hier auf die
Zeitschrift "Die Mappe", die auch verboten wurde, lediglich
aus dem Grunde, weil irgendeinmal ein Entwurf darin war, in dem
sich ein Hakenkreuz befand. So weit kann man die Kulturniederzwingung
möchte ich sagen - denn doch nicht treiben. Denn ich stehe
auf dem Standpunkt: Völker können vergehen, aber die
Kulturen der Völker bleiben und wir müssen ein jedes
Volk nach dem Stande seiner Kultur messen. Wahre und echte Kultur
sowie die Kunst muß gelebt sein, sonst ist es Handwerk oder
Schwindel. (Potlesk poslancù strany sudetskonìmecké.)