Pátek 20. prosince 1935

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 24. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 20. prosince 1935.

1. Øeè posl. dr Zippeliuse (viz str. 25 tìsnopisecké zprávy):

Meine verehrten Damen und Herren!

Ich habe den Auftrag, im Namen meines Klubs zur gegenständlichen Vorlage nachstehende Erklärung abzugeben:

Der parlamentarische Klub der Sudetendeutschen und Karpathendeutschen Partei betrachtet den vorliegenden Gesetzesantrag der Regierung als einen selbstverständlichen Akt der Dankbarkeit der Èechoslovakischen Republik an jenen ehrwürdigen Mann, der 17 Jahre hindurch das höchste Amt im Staate innegehabt und mit Hingabe geführt hat.

Wenn wir dieser Vorlage zustimmen, so veranlaßt uns hierzu neben der Anerkennung dieses selbstverständlichen Aktes der Dankbarkeit auch die letzte Kundgebung T. G. Masaryk's als Präsidenten, in der er gewissermaßen als politisches Vermächtnis an seinen Nachfolger und als Mahnung an alle Mitverantwortungsträger im Staate hervorhob, "daß wir zu Hause Gerechtigkeit gegenüber allen Bürgern, seien sie welcher Nationalität immer, bedürfen".

Wir haben seit Anbeginn unserer Mitarbeit in diesem Hause bereits wiederholt Gelegenheit genommen, im allgemeinen und im besonderen festzustellen, in welchem Maße die Gerechtigkeit gegenüber allen Bürgern in nationaler Hinsicht nicht verwirklicht erscheint. Wir begrüßen daher diese Mahnung des ersten Präsidenten der Republik umsomehr, als deren Beachtung uns als jene notwendige Grundlage erscheint, auf der ein neues Verhältnis zwischen den die Èechoslovakische Republik bewohnenden Völkern allein aufgebaut werden kann.

Wir begrüßen es auch mit Dank, daß der scheidende Präsident kraft seines Rechtes nach § 103 unserer Verfassungsurkunde nochmals eine politische Amnestie erlassen hat. Es ist zwar dadurch nicht alles das, was das Sudetendeutschtum während der letzten Jahre als Unrecht und Unbill empfunden und erlitten hat, wieder gutgemacht, doch sehen wir auch darin eine Mahnung, die inner- und nationalpolitische Entwicklung in eine neue Bahn zu lenken. Unsererseits haben wir schon durch unsere grundsätzliche Erklärung vom 19. Juli d. J. bekundet, daß wir in Anerkennung der Grundsätze unserer Verfassungsurkunde bereit sind, alle Pflichten auf uns zu nehmen, die sich für das Sudetendeutschtum aus diesen Grundsätzen der Verfassungsurkunde ergeben. Gleichzeitig dürfen wir verlangen, daß uns alle Rechte im Staate, vor dem Gesetze und in allen Zweigen der Verwaltung in jenem Maße zugebilligt werden, in welchem sie jedem Staatsbürger durch die Verfassungsurkunde gewährleistet sind.

Nur so kann die letzte offizielle Mahnung des ersten Präsidenten der Èechoslovakischen Republik im Interesse des Staates und zum Wohle aller seiner Völker wahrhaft verwirklicht werden.

Aus diesen Gründen stimmen wir für diese Vorlage. (Potlesk sudetsko-nìmeckých poslancù.)

2. Øeè posl. dr Peterse (viz str. 26 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wenn ich zu den Steuervorlagen, die wir heute noch zu erledigen haben, das Wort ergreife, so geschieht es, um einige grundsätzliche Bemerkungen zu der Art unserer Verhandlungen über diese Vorlage zu machen. Ich möchte zunächst beanständen, daß Vorlagen, von denen die Regierung weiß, daß sie mit Ende des Jahres ablaufen, uns erst zu einem Termin vorgelegt werden, wo ihre exakte Bearbeitung und Durchberatung unmöglich ist. Die drei Novellen, die wir hier behandeln, sind am 4. Dezember ins Haus gekommen, wurden auf umständlichem Wege dem Ausschuß zugewiesen, der erst am 13. Dezember in ihre Beratung eingetreten ist, obgleich jedermann weiß, daß es kaum möglich zu sein pflegt, noch heute oder morgen hier Sitzungen abzuhalten. Das Vorgehen der Finanzverwaltung und der dafür mitverantwortlichen Regierung scheint mir geeignet zu sein, das Ansehen der parlamentarischen Arbeit ganz wesentlich zu schwächen. Ich weiß nicht, ob dies im Interesse der Regierung oder auch im Interesse des guten Namens der parlamentarischen Demokratie der Èechoslovakei gelegen ist. Was wir aber noch mehr zu beanständen haben, ist, daß die Regierung - nachdem sie sich solange Zeit gelassen hatte, die Entwürfe einzubringen - an dem Tag, wo der Budgetausschuß sich ein Vorzugszeugnis ausstellen sollte, indem er die ganzen Vorlagen auf einmal hätte erledigen sollen, noch neue Vorschläge gebracht hat, so daß wir vor der überraschenden Tatsache standen, daß ohne jede Vorbereitung zu den schon in der Vorlage gebrachten Abänderungen auch noch andere in Verhandlung gezogen werden sollten. Der Budgetausschuß hat da ein bißchen revoltiert und die glatte Erledigung dieser Vorlage abgelehnt; er nahm gegen den Versuch der Finanzverwaltung, ihm seinen Willen aufzuoktroyieren, Stellung und lehnte es ab, die Vorlagen in der beabsichtigten kurzen Frist zu erledigen. Im Budgetausschuß wurde dann ein Subkomitee eingesetzt, - ein ganz richtiger Weg, allerdings nur unter der Voraussetzung, wenn genügend Zeit vorhanden wäre, eine wirklich sachgemäße Arbeit zu leisten. Das Subkomitee, das an einem Freitag eingesetzt wurde, trat erst am folgenden Dienstag zusammen. Wir haben auch dann nicht alle uns vorgelegten Dinge erledigt, weil wir das Gefühl gehabt haben, daß die Vorlagen von der Finanzverwaltung und von der Regierung schlecht durchdacht und durchgearbeitet sind und wir ihre Erledigung nicht auf unser Gewissen nehmen können. Daraufhin sind also einige Vorlagen nicht erledigt worden. Der udgetausschuß konnte sich nun bloß mit jenen beschäftigen, die das Subkomitee erledigt hatte; ich glaube darin eine zweite, kleine, bescheidene Revolte des Budgetausschusses sehen zu können, daß er es abgelehnt hat, das ganze ihm gesetzte Pensum zu erledigen.

Ich habe mich aber geirrt: Trotzdem der Budgetausschuß die Vorlage nicht erledigt hat, sind wir neuerdings in das Subkomitee gerufen worden und haben den, sagen wir, freundschaftlichen Auftrag bekommen, trotz aller Bedenken die noch ausstehenden Vorlagen zu erledigen. Da die Revolte des Budgetausschusses gar nicht so gefährlich war, war das Ergebnis, daß er wieder außerordentlich zahm und brav wurde und kurzerhand das ganze ihm gesetzte Pensum erledigte, dasa ihm die Regierung und die Finanzverwaltung auferlegt hatte.

Gestatten Sie mir, sowohl als Mitglied des Subkomitees als auch des Budgetausschusses, ganz offen meine außerordentlichen Bedenken gegen die Form und Methode zum Ausdruck zu bringen, wie hier vorgegangen wurde, weil vielleicht ein Gegner der parlamentarischen Demokratie sagen könnte, daß diese Art des Verhandelns eigentlich eine Farce ist. Wir gla ben vielmehr, daß es gerade in unserer politisch nicnt geklarten Zeit notwendig wäre, sehr viel darauf zu halten, daß das äußere Gesicht und die innere Verantwortlichkeit des Parlaments und seiner legislativen Arbeit so viel und so klar als möglich zum Ausdrucke kommt. Durch die Art aber, wie wir jetzt gegen Ende des Jahres die Finanzprobleme behandeln, wird offenbar, daß wir eigentlich die Eigenwilligkeit in der parlamentarischen Verantwortung sozusagen aufgegeben haben. Ich erinnere daran, daß schon die ganze Budgetdebatte keine Überprüfung der ganzen fi nanzpolitischen Entwicklung gebracht hat, weil überhaupt keine Zeit für diese Überprüfung geblieben ist. Aber auch bei der Behandlung dieser acht Vorlagen wurde nicht mit der Gewissenhaftigkeit vorgegangen, wie es notwendig wäre und wie es die schweren Belastungen erfordert hätten, die wir in allen diesen Vorlagen unserer Bevölkerung auferlegen. Wir haben überdies in diesen Vorlagen, wenn auch nicht systematisch, so doch in einzelnen Bestimmungen, ja sogar nur in einzelnen Worten in den Bestimmungen eine Liquidation des Schutzes vorgeenommen, den doch die Legislative dem Steuerzahler gegenüber dem Fiskus bringen muß; wir haben in vielen B. estimm ngen vor der Finanzverwaltung kapituliert und ihr Rechte zugewiesen, die weit über das hinausgehen, was in einem geordneten Steuer- und Rechtswesen möglich wäre; wir haben der Finanzverwaltung Rechte zugewiesen, die ihr die Möglichkeit geben, unsere Bürger, den zu schützen unsere Aufgabe ist, eigentlich rechtlos zu machen, wenn auch nur in einzelnen Details. Dennoch glaube ich, daß wir nicht sehr irren, wenn wir feststellen, daß es sich hier um den Versuch gehandelt hat, zu ermiiitteln, wieweit das Parlament noch bereit ist, der Erpresserpolitik der Finanzverwaltung entgegenzukommen.

Wenn z. B. in der in Verhandlung stehenden Vorlage über die Umsatzsteuer die Kontumazbestimmungen wieder bedeutend erweitert werden, wenn das Beschwerderecht in empfindlicher Weise gekürzt wird, so meine ich, daß hier durch ein Gesetzz, also unter Ihrer Verantwortung, meine Herren, das Recht und der Schutz des Steuerzahlers verkürzt und die eigenwillige Macht der Finanzverwaltung außerordentlich gestärkt wird. Die Finanzverwaltung bekommt wiederum mehr Möglichkeiten, ein Faustrecht bei der Eintreibung der öffentlichen Abgaben und Steuern zu erlangen. Ich glaube nicht, daß dies richtig ist; ich glaube auch nicht, daß es richtig. war, daß der Budgetausschuß in so weitem Maße seine Zustimmung dazu gegeben hat, weil wir durch dieses Entgegenkommen diejenigen Voraussetzungen verletzen, unter denen uns die Bevölkerung das Vertrauen erteilt hat, nämlich sie davor zu schützen, daß die Finanzverwaltung eine absolute Willkür in Steuerfragen einführen kann. Wenn ich dazu z. B. noch den § 20, Abs. 6 nehme, wo die Behörde das Recht bekommt, noch vor der Vorschreibung der Umsatzsteuer Exekution zu führen, so muß ich sagen, daß hier der Finanzbehörde eine Möglichkeit eröffnet wird, mit welcher eigentlich jede Rechtsordnung, vor allem jedes Recht auf Gehör - auch ein Teil der Demokratie! - für den Steuerzahler einfach beseitigt wird.

Ich muß demgegenüber mit Befriedigung feststellen, daß der Budgetausschuß zu einem gewissen Teile die Unhaltbarkeit dieser Methode eingesehen hat, einer Methode, wie hier Finanzvorlagen behandelt werden, einer Methode, die einer Abänderung bedarf. Deshalb hat er an seinen Vorsitzenden, den Herrn Koll. Teplanský, die strikte Aufforderung gerichtet. in nächster Zeit und zwar noch im Jänner eine außerordentliche Tagung des Budgetausschusses abzuhalten, omit er endlich die Möglichkeit bekommen soll, die ganze finanzpolitische Situatiion des Staates und die ganzen Methoden der Finanzverwaltung zu überprüfen und endlich seiine Meinung zu äußern, wie wir durch gute, gerechte Gesetze den Steuerzahler vor den Willkürakten der Finanzverwaltung schützen. Ich nehme an, daß der Budgetausschuß den Ehrgeiz haben wird, mit dem sozialpolitischen Ausschuß in einen lauteren Wettbewerb zu treten, der darin bestehen kann, daß Ausschüsse auch dann tagen, wenn keine konkreten Vorlagen zur Debatte gestellt sind, und eine gewisse Initiative entwickeln, die auch darin bestehen kann, daß z. B. der Budgetausschuß den Herrn Finanzminister ersucht - er könnte ihn auch hierfür anfordern - ihm über die Situation ein Referat zu erstatten und sich mit uns über die Beschwerden auseinanderzusetzen, die gegen die Handhabung der finanzpolitischen Gesetze durch die Finanzverwaltung erhoben werden. Der sozialpolitische Ausschuß hat im September mit seiner Tagung außerordentlich viel geklärt, er hat vor allem den Mitgliedern des Hauses die Möglichkeit geboten, alle Wünsche an das sozialpolitische Ressort heranzubringen, aber auch einen Austausch der Meinungen unter den Mitgliedern des Hauses zu ermöglichen. Wenn der Budgetausschuß dies ebenfalls tut, dann bin ich überzeugt, daß es endlich zu einer Willensbildung des Parlamentes in finanzpolitischen Fragen kommt. Wie ist es denn heute, meine verehrten Herren und Damen? Der Herr Koll. Remeš hält uns jedes Jahr, seitdem er Referent des Budgetausschusses in Sachen des Staatsvoranschlages ist, hierr eine sehr scharfe Rede, bei welcher er ganz richtig auf sehr bedenkliche und gefährliche Tatsachen innerhalb der gesamten Finanzpolitik hinweist. Aber er und seine Partei stimmen dann für das vollkommen unveränderte, von ihm so scharf kritisierte Budget, aber auch für den Rechnungsabschluß, der für das Vorjahr fast zu gleicher Zeit zur Diskussion gestellt ist wie der Voranschlag für das nächste Jahr. Ich habe das Gefühl, daß es nicht genügt, die Dinge zu kritisieren, aber daran nichts zu ändern.

Ich erwarte also von den Tagungen des Budgetausschusses sehr viel - vielleicht bin ich ein unverbesserlicher Optimist - aber als Mitglied des Budgetausschusses hoffe ich auch bei den andern Mitgliedern des Ausschusses Unterstützung dafür zu finden, daß wir doch endlich das Recht für uns geltend machen, das uns effektiv auch in der Geschäftsordnung und in der Verfassung vorbehalten ist, das Recht auf die Kontrolle der Verwaltung und damit auch einer Kontrolle der gesamten Finanzpolitik und der Finanzverwaltung.

Wenn ich die Methoden der Verhandlungen über die uns vorliegenden Vorlagen weiter besprechen will, muß ich noch auf weitere Tatsachen hinweisen: Wir hatten in der gestrigen Sitzung des Subkomitees sogar etwas ganz Außerordentliches! - drei Sachverständige, die speziell zur Vorlage über die Stabilisierungsbilanzen ihre Meinung abgeben sollten. Ich war zum erstenmal. weil es eben eine Seltenheit ist, bei einer Beratung, wo auch Fachleute befragt wurden und man das Urteil von Sachverständigen in Fragen einholen wollte, in denen nur auf der Grundlage langjähriger Erfahrung und Spezialisierung Detailkenntnisse erworben werden können. Ich muß sagen, daß ich von dieser Verhandlung den ungünstigsten Eindruck mitgenommen habe, weil es notwendig gewesen wäre, diesen Sachverständigen ganz konkrete Fragen zu stellen und die Verhandlung so zu führen, daß nicht die politischen sondern lediglich die praktischen und wirtschaftlichen Fragen in den Vordergrund getreten wären. Der Eindruck dieser Verhandlung war also auf mich äußerst ungünstig. Ich erachte es für notwendig, daß. wenn schon einmal eine Ausschußsitzung mit Sachverständigen stattfindet, sie viel besser vorbereitet und ernster durchgeführt werden müßte, als es gestern tatsächlich der Fall war.

Ich sage das vor allem deshalb, weil meines Erachtens in der Subkommission ein sehr großes Malheur geschehen ist, indem eine Bestimmung festgesetzt wurde, die weder vom rechtlichen noch vom legislatorischen Standpunkt aufrecht erhalten werden kann. Das Subkomitee hat sich meines Erachtens die richtige Frage gestellt, wie die sogenannte Gratisaktie, daneben auch die aufgewertete Aktie, die im Zusammenhang mit der Stabilisierungsbilanz herausgegeben wurde, steuerlich erfaßt werden kann. Den Gedanken, dieses Geschenk steuerlich zu erfassen, halte ich für absolut richtig. Ich halte es dagegen für absolut unrichtig, wie man diese Erfassung durchführt. und halte die Formulierung, wie sie jetzt als Artikel II der Stabilisierungsnovelle vorliegt, für absolut untragbar, weil hier eine Rückvergebührung dieser Aktie erfolgt und - darauf hat Herr Koll. Toušek richtig hingewiesen - die Rückwirkung eines Gesetzes stipuliert wird, von der der Herr Ministerpräsident vor kurzem richtig gesagt hat, daß sie in unserer Gesetzgebung nicht wieder vorkommen soll.

Die Erschütterung der Rechtssicherheit auch auf dem Wege finanzpolitischer Maßnahmen ist etwas, was nicht nur gefährlich ist für diejenigen. die es gerade betrifft. sondern auch für jeden. der seine ganze Existenz auf die Rechtsordnung aufbaut. Ich glaube, daß der Senat, falls das Abgeordnetenhaus der vorgeschlagenen Bestimmung zustimmt, ihm die Vorlage zurückstellt, nicht deshalb. weil sich solche Gratisaktienbesitzer gegen die Bestimmung wehren werden, sondern aus prinzipiellen Gründen, weil es effektiv eine Rückbesteuerung darstellt, und auch deshalb, weil die Methode, wie man diese Gratisaktie erfaßt, absolut unrichtig und ungerecht ist. Denn es kann sein, daß z. B. im Jahre 1927 oder 1928 Gratisaktien von einem Unternehmen vergeben wurden, das sich damals in Hochkonjunktur befand, während es heute um den letzten Atem ringt und innerhalb von 30 Tagen die 15%ige Gebühr für die Gratisaktien, die es ausgegeben hat, bezahlen soll. Ich glaube also, daß hier sowohl dem Subkomitee als auch dem Budgetausschuß ein Irrtum unterlaufen ist und die Finanzverwaltung selbst, die in der Debatte sehr viel über die Reinheit und Gesetzlichkeit gesprochen und erklärt hat, daß es ihr höchstes Streben ist, diese aufrecht zu erhalten, von dieser Besti mmung absieht, weil sie effektiv ein Unrecht bedeutet und nicht aufrecht erhalten werden kann.

Ich möchte nochmals auf meinen Optimismus in Bezug auf die Verhandlungen zurückkommen, die wir im Budgetausschuß im Jänner durchführen wollen und in welchen wir uns einen eigenen Standpunkt zur heutigen Finanzpolitik und Finanzverwaltung bilden wollen. Ich möchte daher an alle Parteien dieses Hauses appellieren, es nicht zu unterlassen, sich jener Auffassung anzuschließen, die nachholen will, was nicht nur dieses jetzt legislatorisch tätige, sondern eigentlich schon das vorher- und vorvorhergehende Haus als Schuld auf sich genommen hat. Es geht um zweierlei: die ungeheuere Nachsicht gegenüber der Finanzverwaltung zu beendigen und die Zustimmung zu einer ganzen Reihe von Gesetzen zu überprüfen, von denen nicht nur die Finanzverwaltung, sondern auch das Parlament angenommen hat, daß sie vorübergehende Notmaßnahmen darstellen, weil wir alle die Wucht und Dauer der Krise unterschätzt haben! Wir sind auf dem einmal betretenen Weg verblieben, daß wir fortwährend nur Flickarbeit an Gesetzen vornehmen, die für normale Wirtschaftsverhältnisse geschaffen waren, und immer wieder nur irgend einen kleinen Bereich aus der Finanzgesetzgebung herausnehmen, um noch irgend etwas auf dem Wege alter Methoden von der Bevölkerung zu erpressen, d. h. daß die Finanzverwaltung absolut ohne Fantasie und ohne Erkenntnis der tatsächlich gegebenen Verhältnisse diese Flickarbeit fortsetzt und wir jedesmal den Fehler begehen, sie zu genehmigen.

Jeden Tag wird nicht nur mir, sondern jedem Kollegen in diesem Hause irgend ein Fall gemeldet (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Langr.), wo man sich an den Kopf greift und fragt, ob denn überhaupt das Verhältnis zwischen dem Steuerzahler und Fiskus so beschaffen sein kann, daß der Fiskus vom Steuerzahler ohne Rechtsmittel, ohne Vorschreibung und ohne jede Rücksicht auf die Existenz, nehmen kann, was er zu erraffen im Stande ist, mit dem Erfolg, daß der Bevölkerung immer mehr und mehr der Glaube an eine geordnete Finanzwirtschaft und an eine Rechtsordnung verloren geht. Heute ist mir ein Fall gemeldet worden, daß in Graslitz einem Kaufmann ohne vorherige Erschöpfung der Rechtsmittel gestern einfach der Laden gesperrt und die Ware weggeführt wurde, die heute verlizitiert werden soll, weil doch ein Nahrungsmittelhändler keine Güter hat, die ohne Gefahr des Verderbens eingelagert werden können. Der Mann bietet der Steuerbehörde 5.000 Kè an, falls sie die Feilbietung seiner Ware unterläßt. Die Steuerverwaltung ist aber so wahnsinnig, daß sie von diesem Händler einen Barerlag von 40.000 Kè verlangt, widrigenfalls sie die Versteigerung durchführt, die beim besten Willen nicht mehr als die angebotenen 5.000 Kè ergeben kann. Das Ergebnis ist die Vernichtung einer wirtschaftlichen Existenz, das Verschütten einer Steuerquelle durch die Finanzverwaltung selbst, nur weil ein untergeordnetes Organ jede volkswirtschaftliche Einsicht und jeden Gedanken an Rücksicht und Menschlichkeit beiseite gelassen hat, weil er vielleicht ein Streber ist und nachweisen will, wie tüchtig er ist und was er aus der Bevölkerung herauszupressen vermag.

Ich will mich mit diesen wenigen Bemerkungen begnügen, appelliere aber nochmals an die Mehrheitsparteien und vor allem an den Herrn Referenten über die Novelle zu den Stabilisierungsbilanzen, den vorgeschlagenen Artikel II zurückzustellen, weil er einerseits, meiner Ansicht nach, ein Unrecht beinhaltet, andererseits aber auch, wie ich glaube, nicht in dieses Gesetz hineingehört. Die Finanzverwaltung wird uns noch mit anderen Vorlagen kommen und uns Gelegenheit geben, die Gratisaktien steuerlich zu erfassen, aber nicht wie es jetzt geschieht, auf einem meines Erachtens nach nicht ganz sauberen und nicht gerechten Wege. (Potlesk sudetskonìmeckých poslancù.)

3. Øeè posl. Illinga (viz str. 45 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Verwirklichung des Sprengelbürgerschulgesetzes bringt den langersehnten Wunsch der weitesten Schichten unseres Volkes in Erfüllung. Wenn wir trotzdem mit dem vorliegenden Gesetze ht ganz zufrieden sind, so liegt es vor allem an der Fassung des § 6, der nach unserer Meinungu eine bedeutende Verlängerung des Weges bedeutet, wenn man die Errichtung einer Sprengelbürgerschule erziellen will. Überhaupt sehen wir im Gesetz mehr nur ein Erhaltuugsgesetz als ein Errichtungsgeseetz. Es dürrfte für die bestehenden Bürgerschulen gewiß ein großer Vorteil sein, es dürften aber für neu zu errichtende Bürgerschulen sicher einige Schwierigkeiten bestehen, weil früher die Bewilligung des Landesschulrates entscheidend war, nun aber mittlerweile das Unterrichtsministerium und das Finanzministerium mit ihrbrer Zustimmung eingeschlossen wurde. Besonders in den deutschen Gebieten ist das Bestreben, neue Bürgerschulen zu erhalten, sehr groß. Wir haben einzelne Bezirke - ich verweise auf den Gerichtsbezirk Duppau - die nicht einmal eine einzige Bürgerschule haben. Wir haben andere Bezirke, in denen vielleicht auf 30.000 Einwohner eine einzige Bürgerschule kommt. Während einzelne Gemeinden in diesen Bezirken sich seit Jahren bemühen, eine Bürgerschule zu bekommen, sind dieese Bemühungen bis heute erfolglos gewesen. Ich erwähne z. B. Maschau im Bezirk Podersam, das sich seit sechs Jahren um die Errichtung einer Sprengelbürgerschule bemüht, bis heute erfolglos. Ähnlich sind die Bemühungen von Groß-Waltersdorf, ebenso von Deutsch-Beneschau. Beide Orte haben eine achtklassige Volksschule, so daß also dort die Umwandlung in eine Bürgerschule mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden wäre und trotz alledem sind immer wieder Schwierigkeiten in den Weg gelegt worden. Wir sehen das andererseits auch bei der Bewillig ng von Parallelklassen. Auch hier ist der Weg in den letzten Jahren etwas nach abwärts gegangen. Nach dem alten Gesetz wurde gar keinUnterschied gemacht, ob die Kinder aus dem Schulorte selbst oder aus dem Schulsprenge waren, sondern es genügte, wenn einfach die genügende Anzahl der Kinder vorhanden war, und eine Parallelklasse konnte eröffnet werden. Durch das kleine Schulgesetz wurde die Kinderzahl an den Umkreis von 4 km gebunden, darüber hinaus Kinder nur bedingt aufgenommen, so daß bei der Erri chtung von Parallelkl ssen immerhin Schwierigkeiten gemacht werden. Wenn es auch bei uns in Böhmen etwas großzügiger gehandhabt wurde, so bestehen doch berechtigtete Klagen über das Vorgehen in Mähren. Ich führe nur den Fall von Olmütz an. Dort waren in der ersten Bürgerschulklasse zu Beginn des Schuljahres 84 Kinder, allerdings waren davoon 40 Sprengelfremde, und man hat der Errichtung einer Parallelklasse solange Schwierigkeiten gemacht, bis sich der Elternrat bereit klärte, den Aufwand für diese Klasse zu tragen. Erst vor acht Tagen haben wir daraufhinn diese Parallelklasse bewilligt bekommen.

Zu dem Gesetz über die Sprengelbürgerschulen muß natürlich auch eine entsprechende Durchführungsverordnung herauskommen und wir hoffen, daß diese auf alle hier vorgebrachten Wünsche Rü cksicht nehmen wird, namentlich, daß in großzügiger Weise die Frage der Einrechnung der Kinder, beziehungsweise die Errichtung von Parallelklassen elöst wird. Bei dem Gesetze hat man die Berücksichtigung der vierten Jahrgänge oder der sogenannten Lehrkurse vergessen. Diese Jahrgänge stellen eine große Belastung der Schulgemeinden da, und es wäre auch hier wünschenswert, daß den Gemeinden besond rs in der heutigen Zeit in dieser Richtung Erleichterungen geschaffen werden.

Bei der euerrichtung von Bürgerschulen muß aber auch darauf Bedacht genommen werden, daß wir einen entsprechenden Nachwuchs unter der Bürgerschullehrerschaft bekommen. Während auf èechischer Seite vor allem die èechischen Lehrerverbände bemüht sind, aus eigener Initiative durch Errichtung von Bürgerschullehrkursen für den entsprechenden Nachwuchs zu sorgen, fehlt das auf unserer Seite noch gänzlich, vielleicht auch, weil uns die Mittel nicht geboten sind, die man vielleicht auf èechischer Seite zur Verfügung hat. Es wäre unbedingt notwendig, denn die Bürgerschule kann nur dann ihre Aufgabe erfüllen, wenn an ihr auch eine entsprechend vorgebildete Lehrerschaft wirkt. Nicht zu vergessen ist dabei, daß der Mangel an geprüften Bürgerschullehrern seine Ursache in der verhältnismäßig geringen Entlohnung der Bürgerschullehrer in Anbetracht der abgelegten Prüfung hat.

Wie von mancher Seite Bestrebungen, den Unterricht neuzeitlich zu gestalten, verhindert werden, möchte ich an dem Beispiel der Bürgerschule in Podersam darstellen. Wir haben dort den behördlichen Auftrag erhalten, den Turnsaal zu schließen, weil er den hygienischen Anforderungen an einen Turnsaal nicht entsprach. Der Ortsschulrat hat sich nun mit dem dortigen Turnverein in Verbindung gesetzt, und es wurde auch die Vereinbarung getroffen, den Turnunterricht in der Turnhalle abzuhalten, solange die Gemeinde nicht imstande ist, einen Neubau aufzuführen. Der Turnverein hat für die Benützung der Turnhalle nichts verlangt, hat sie ganz kostenlos zur Verfügung gestellt, nur verlangte er, daß die Schule für Beheizung und Reinigung in der Zeit, wo sie den Saal benützt, aufkommen muß. Dieser Zustand dauert nun schon vier Jahre. Die Absicht konnte aber nicht verwirklicht werden, weil es dem verantwortlichen Beamten der Bezirksbehörde in Podersam aus irgendwelchen chauvinistischen Gründen nicht genehm ist, daß die Kinder die deutsche Tu rnhalle zum Turn-Unterricht benützen. Alle Schritte, die gegen diese Einstellung unternommen wurden, blieben ergebnislos, so daß heute, im fünften Jahre, während der Wintermonate in Podersam kein gedeihlicher Turnunterricht erteilt werden kann. Wenn wir bedenken, daß heute überall das Bestreben nach Ertüchtigung und Wehrhaftigkeit der Jugend besteht, und wenn man sieht, daß gerade untergeordnete Organe der Behörden den Bestrebungen, die von oben angeregt werden, die größten Schwierigkeiten bereiten, dann könnte man von einer Sabotage sprechen. Es wäre unser Wunch, daß die Gesetze, die geschaffen werden, auch mit dem richtigen Geiste erfüllt werden, damit sie allen ohne Unterschied der Nation dienen. (Potlesk sudetskonìmeckých poslancù.)


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP